Überraschung gleich zu Beginn: Das dreiköpfige Anwaltsteam der Sängerin reichte einen Antrag wegen “Befangenheit” gegen den Vorsitzenden Richter Freiherr von Welck (64) ein.
Dieser lasse aufgrund seiner vergangenen Urteile, die mit Regelverstößen während der Pandemie zusammenhingen, die gebotene Neutralität vermissen: “Damit hat der Vorsitzende Richter selbst gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, für die wir hier einstehen”, behaupteten die Anwälte Neigels.
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Dieser lasse aufgrund seiner vergangenen Urteile, die mit Regelverstößen während der Pandemie zusammenhingen, die gebotene Neutralität vermissen: “Damit hat der Vorsitzende Richter selbst gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, für die wir hier einstehen”, behaupteten die Anwälte Neigels.
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