Fall Ilyas

05.12.2013 zuletzt geändert: 10.05.2016

Fall Ilyas S.

Foto: Privat.
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Ilyas erhielt im zarten Alter von fünf Monaten die berüchtigte 6-fach-Impfung. Seitdem ist der zuvor völlig gesunde Junge körperlich behindert und kann nichts (mehr): greifen, sitzen, stehen, laufen, krabbeln oder den Kopf gerade halten und auch sprechen ist nicht mehr möglich.

 Er ist hypoton und dyston. Körperlich entspricht er also einem drei Monate jungen Baby, durch die Impfung wurde die Entwicklung nicht nur gestoppt, er wurde zurückgeworfen. Geistig ist er aber normal. Die schulmedizinische Erklärung lautet schlicht unklare cerebrale Bewegungsstörung”. Er hat die Pflegestufe 3 und einen GdB (Grad der Behinderung) von 100%. 

Eine schulmedizinische Therapie gegen Impfschäden gibt es nicht, die Betroffenen sind auf sich allein gestellt. Z.Zt. erhält er eine (natürlich selbst finanzierte) Ausleitung beim Heilpraktiker. Der Kinderarzt von Ilyas war selbst geschockt und bislang über Impfschäden nicht infomiert. Er hilft aber so gut er kann.

Den Impfschaden hat die Mutter selbst und direkt beim zuständigen PEI gestellt, den Meldebogen gibt es hier: http://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/vigilanz/pharmakovigilanz/ifsg-meldebogen-verdacht-impfkomplikation.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Seit der Eingangsbestätigung vom 12.11.2012 hat sich das PEI allerdings leider nicht mehr gemeldet, also seit 2,5 Jahren! Haben die dort so viel zu tun oder sollen erst mögliche Verjährungsfristen ablaufen?
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Im November 2013 wurde bei den Behörden ein Antrag auf Anerkennung von Beschädigtenversorgung nach §§ 60 – 64 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gestellt. Wie man hört, muß man sich dabei auf einen langen Kampf einstellen, da die meisten Gutachter eine Pro-Impfen-Einstellung haben und alles tun, um die Zahl der anerkannten Impfschäden möglichst klein zu halten und die Impfopfer abzuwimmeln.
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Update: Mit Bescheid vom 03.09.2014 hat das Versorgungsantrag den Antrag abgelehnt und kann keinen Zusammenhang mit der 6-fach-Impfung erkennen, Impfreaktionen sei nicht dokumentiert worden – d.h., schon der damalige Kinderarzt hat weggesehen. Nun muß der Klageweg beschritten werden. Der Mutter wurde geraten, den Impfschaden von einem gerichtlich beauftragten Gutachter feststellen zu lassen.  Ilyas geht mittlerweile in eine iKita.
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Aktuelles Foto von Ilyas vom März 2015. Er wird natürlich weiterhin und nie, nie, nie wieder geimpft! Der Widerspruch beim Versorgungsamt läuft weiter! Update vom 05.05.2015: Heute ging ein Schreiben des Paul-Ehrlich-Instituts vom 27.04.2015 ein, wonach der Fall abgeschlossen sei. Es steht eigentlich nichts anderes drin als in dem ersten Schreiben oben vom 12.11.2012:
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