Elternrechte in Kita/Schule/Arztpraxis

Gute Infos über Kitas und Pädagogik-Konzepte: Das Kita-Handbuch, herausgegeben von Dr. Martin R. Textor und Antje Bostemann.   Elternrechte in der Kita
Foto: DaTroubler, „Das Grundgesetz“, CC-Lizenz (BY 2.0), http://piqs.de/fotos/search/gesetz/42164.html
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Grundgesetz Artikel 6 (2): “Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.” (I) Die Anfragen bei uns bzgl. “Impfen und Kinderbetreuung” nehmen deutlich zu. Viele Eltern sind verzweifelt, wenn Kinderkrippen, Kindertagesstätten oder Kindergärten die Annahme ihres Kindes verweigern, weil es nicht geimpft oder nur teilgeimpft wurde. Darum möchten wir hiermit allen Eltern die rechtliche Situation erklären und werden bei nochmaliger Anfrage auf diesen Beitrag verweisen. Um Sie nicht mit Gesetzestexten zu langweilen, werden wir nur die wichtigen Details erwähnen. Situationen: – Kinderbetreuungsstätten lehnen vertraglich nicht geimpfte/teilgeimpfte Kinder ab. – Kinderbetreuungsstätten lehnen mündlich nicht geimpfte/teilgeimpfte Kinder ab. – Kinderbetreuungsstätten fordern die Nachimpfung des Kindes. – Kinderbetreuungsstätten fordern das U-Heft und den Impfausweis. Wir betonen: In Deutschland gibt es KEINE Impfpflicht! Jede Impfung ist rechtlich gesehen eine Körperverletzung, wenn keine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt. § 223 Körperverletzung (II) (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. § 228 Einwilligung Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Grundgesetz Artikel 2 (2): “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.” (I) Die Einschüchterung der Eltern wird von Jahr zu Jahr stärker. Bei Verlangen des Untersuchungsheftes und des Impfpasses, lassen Sie sich immer das jeweilige gesetzliche Schriftstück geben. Die Regelungen zur Vorlage des Impfpasses stehen in den jeweiligen Landesverordnungen. Besondere Bundesländer: Sachsen: –SächsKitaG § 7– (III) “(…). Sie haben dem Träger ferner nachzuweisen, dass das Kind seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechend alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, oder zu erklären, dass sie ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen.” Hessen: –Kindergesundheitsschutzgesetz § 2– (IV) “Personensorgeberechtigte eines Kindes, das Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1574), besucht, haben vor der Aufnahme in die Einrichtung durch Vorlage eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind alle seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechenden öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, oder schriftlich zu erklären, dass sie eine Zustimmung zu bestimmten Impfungen nicht erteilen.” Eine Pflicht zur Vorlage des Impfpasses oder die Pflicht zu Impfungen, als Voraussetzung für einen Kinderbetreuungsplatz, ist nicht kongruent mit dem Recht auf einen Betreuungsplatz eines jeden Kindes. Wir haben, wie schon erwähnt, KEINE Impfpflicht. Staatliche Träger dürfen KEINE Kinder ablehnen, die nicht geimpft sind oder nur teilgeimpft, aber nicht nach den Wünschen der Leitung der Kinderbetreuungsstätte. In einem Vertrag schriftlich festgehaltene Forderungen zu Impfungen der Kinder sind unrechtmäßig. Daher wenden Sie sich bitte in einem solchen Fall an Ihren Rechtsbeistand. Auch private Träger dürfen KEINE Kinder ablehnen, die nicht geimpft sind, solange sie staatliche Zuschüsse erhalten. Hier gilt es darauf zu achten, wie die Kinderbetreuungsstätte finanziert wird. Informieren Sie sich bitte darüber. Vertragliche Regelungen, wie oben erwähnt, gelten hier ebenfalls. Zum Untersuchungsheft: Vor Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung gilt die Forderung eines ärztlichen Nachweises, dass das Kind gesund ist und keine gesundheitlichen Bedenken im Raum stehen. Dies bedeutet aber nicht die Herausgabe des privaten Untersuchungsheftes des Kindes. Wenn Sie die Umschlagseite des U-Heftes öffnen, lesen Sie Folgendes: “Dieses Untersuchungsheft enthält ärztliche Befunde über ihr Kind. Bitte bewahren Sie es sorgfältig auf. WEM SIE DIESES HEFT ZUGÄNGLICH MACHEN, WOLLEN ENTSCHEIDEN SIE SELBST ALS ELTERN (ERZIEHUNGSBERECHTIGTE)!” Wenn Sie das U-Heft nicht vorlegen wollen, lassen Sie Ihr Kind vor dem Besuch der Kindertagesstätte bei Ihrem Arzt des Vertrauens untersuchen und lassen Sie es sich bescheinigen, dass Ihr Kind “tauglich” ist. Liebe Eltern, bitte nehmen Sie Ihre Rechte wahr. Der indirekte Impfzwang steigt und im Bereich der Kinderbetreuung wird versucht, die Eltern zu bezwingen. Lassen Sie sich nicht beirren oder verunsichern. Es ist Ihr Kind, und Sie entscheiden über Impfen oder Nicht-Impfen. Wir zeigen Ihnen nun einen Link, der präsentiert, wie die Unrechtmäßigkeit am Laufen ist. Dem gilt ein Riegel vorgeschoben: http://www.pnn.de/pm/781541/ Auszüge aus dem obigen Link: Impfpflicht in Teltower Kita “In Teltower Kitas und Horten gilt ab sofort eine Impfpflicht. Das kündigte Solveig Haller, Chefin des Kitaeigenbetriebes der Stadt, den PNN an.” “Trotzdem will Kita-Chefin Haller bei ihrem Vorstoß bleiben. „Wir nehmen keine ungeimpften Kinder mehr auf.“ Ausnahmen gebe es nur, wenn Eltern nachweisen können, dass ihre Kinder wegen Vorerkrankungen oder Allergien nicht geimpft werden können. Für Erzieher gelte das Gleiche: „Eine Impfung ist Voraussetzung, um bei uns arbeiten zu können.“ “Dass es beim Thema Impfen zu Ärger kommen kann, hat auch schon Susanne Feser, Chefin des Kita-Eigenbetriebes in Kleinmachnow, erfahren. Vor rund zehn Jahren habe es im Ort regelrechte Elternproteste gegeben. Die Familien sprachen sich gegen eine angebliche Impfpflicht an Kitas und Horten aus. Seitdem weise der Kitaverbund noch deutlicher darauf hin, dass es sich bei den Impfungen und ärztlichen Untersuchungen, die in den Häusern stattfinden, nur um freiwillige Angebote handele, sagte Feser. Eine Impfpflicht sei aus ihrer Sicht – bei derzeitiger Gesetzeslage – ein unzulässiger Eingriff in die Rechte der Eltern.” “In beiden Fällen sieht die stellvertretende Amtsärztin in Potsdam-Mittelmark, Karen Brinkmann, hingegen kaum eine gesetzliche Grundlage. „Man kann nur an die Freiwilligkeit appellieren“, sagte die Ärztin.” “In Teltow wird indes schon nach der neuen Regelung verfahren. So sei eine Familie abgewiesen worden, die ihre Kinder zwar in der Kita unterbringen, aber nicht gegen Masern impfen lassen wollte, sagte Solveig Haller. „Ich weiß, dass ich darauf nicht bestehen dürfte, aber ich bleibe dabei.“ Kinder ungeimpft in den Kindergarten zu schicken, gefährde das Kind und andere. Haller will es im Zweifel sogar auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. „Dann möchte ich das einmal durchgeklagt haben.“ Sie können erkennen, zu welchen Mitteln hier gegriffen wird. Dass es sich dabei um eine unrechtmäßige Maßnahme handelt, ist dieser Kindertagesbetreuung vollkommen egal. Wir appellieren an Sie: Informieren Sie sich. Lassen Sie sich zu Impfungen nicht überreden, wenn Sie diese für Ihr Kind nicht wünschen. Fragen Sie Ihren Rechtsbeistand oder andere helfende Stellen (siehe Internet) falls eine Kindertagesstätte Impfungen des Kindes fordert. Bitte teilen Sie diesen Beitrag, um möglichst viele Eltern zu informieren. Bei gesonderten Fragen können Sie gerne an uns eine Nachricht schreiben. Wir werden versuchen, diese so schnell wie möglich zu beantworten. Euer Deutschland verbrennt den Impfpass-Team Quellen: (I) http://dejure.org/gesetze/GG/6.html (II) http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html (III) http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=3431214171303&jlink=p7 (IV) http://www.kindervorsorgezentrum.com/fileadmin/Dateien_KVU/Gesetze_Richtlinien/Kindergesundheitsschutzgesetz.pdf (V) http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-GesDVerbrSchGBYV15Art14 Foto rechts unten Teamseite: DaTroubler, „Das Grundgesetz“, CC-Lizenz (BY 2.0) http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/deed.de Alle Bilder stammen aus der kostenlosen Bilddatenbank www.piqs.de http://piqs.de/fotos/search/gesetz/42164.html  Quelle: “Deutschland verbrennt den Impfpaß” (FB, offline)  

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