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STIKO kriminell?

07.11.2018
zuletzt geändert: 29.04.2024

 

“Dem Staat ist es nie an der Wahrheit gelegen, sondern immer nur an der ihm nützlichen Wahrheit, noch genauer gesagt, überhaupt an allem ihm Nützlichen, sei dies nun Wahrheit, Halbwahrheit oder Irrtum.”
– Friedrich Wilhelm Nietzsche: Unzeitgemäße Betrachtungen – Kapitel 32

 

Die de jure unverbindlichen Impfempfehlungen der STIKO werden de facto immer verbindlicher. Nicht nur mußte man für einen Kita-Platz nach dem Präventionsgesetz seit Juli 2015 zu einer verpflichtenden Impfberatung mit Bußgeldandrohung, um sich von einem Arzt die üblichen Impfmärchen unter Ausblendung der realen Risiken und Impfschäden von Behinderung bis Impftod anhören zu müssen.

Seit März 2020 gibt es auch noch eine Masern-/MMR-Impfpflicht. Die offizielle Dunkelziffer von 95% wird meist verschwiegen oder gar geleugnet. Dabei fehlt es bis heute an Nutzen-Lasten-Analysen, für den Staatsrechtler Prof. Rüdiger Zuck sind deshalb die Impfempfehlungen der STIKO verfassungswidrig.

Unsere Forderung: Auflösung der STIKO. Bildung einer industrieunabhängigen Expertenkommission, in der auch Umweltmediziner, Epigenetiker, Medizinhistoriker, Medizinanwälte, Impfschaden-Behandler, Impfgeschädigte und Naturheilkundler sitzen, die neutral und transparent erstmals die Impfstoffe auf Zulassungsfähigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit prüfen.


Ist die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) mit ihren Impfempfehlungen kriminell?
Von Karl Krafeld und Dr. Stefan Lanka

STIKO kriminell? STIKO kriminell?

Fotos: Privat.

STIKO-Mitglieder u. a. müssen ins Gefängnis. Auch einige Staatsanwälte und Richter.
Nicht aus Rache, sondern zum Schutz unserer zukünftigen Gesundheit und unseres Lebens.

Aktion “Herta”

Am 2. August 2002 sprach Stefan Lanka Frau Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin auf einer Wahlveranstaltung in Langenargen (Bodensee) auf die Situation der Staatsanwaltschaften an, die sich mittels Lügen der pflichtgemäßen Strafverfolgung nach Kenntnisnahme entziehen würden. Es wurde vereinbart, daß Stefan Lanka sich diesbezüglich schriftlich an sie wenden würde, was mittlerweile auch geschah mit Benennung des Aktenzeichens eines ganz konkreten Vorganges in ihrem Hause, bei dem in ihrem Hause versucht wird, drei Lügen der Bundesgeneralanwaltschaft (BGA) zu sichern, mit der diese versucht, sich der Strafermittlungen im Zusammenhang mit “Impfen/STIKO” zu entziehen.

Der Vorgang war von der StA Berlin an die BGA zuständigkeitshalber geleitet worden. Mittlerweile sind zwei weitere Strafanzeigen in der Impfangelegenheit bei der StA Berlin anhängig. Vor Öffentlichkeit sagte die Bundesgesundheitsministerin in Langenargen zu, daß sie die Prüfung veranlassen wird und mit aller Entschlossenheit und Härte jedweder Lüge entgegentreten würde, auch gegen uns, wenn wir versuchen würden, sie zu belügen.

Hiermit bewies sie sich mit uns auf gleicher Linie: jedweder Verlogenheit, unabhängig von der Person und Institution des Lügners, entschieden entgegentreten. Jetzt ist sie in der Handlungs- und Beweispflicht, das zu erfüllen, was sie vor Öffentlichkeit zugesagt hat.

Auf einer Wahlveranstaltung mit dem Bundeskanzler und viel politischer Prominenz am 23. August 2002 in Stuttgart bekräftigte die Ministerin, daß sie der Sache ernsthaft nachgehen wird. Gleichermaßen sagte der Staatsminister beim Bundeskanzler, Hans Martin Bury, zu, der Sache nachzugehen. Auch ihm liegt mittlerweile ein Schreiben von uns mit vielen Aktenzeichen der Beweise vor.

Frau Ute Vogt, MdB und Vorsitzende der SPD in Baden-Württemberg, sagte ein Gespräch nach dem 22. September 2002 zu. Auch ihr liegt mittlerweile ein Schreiben vor, mit dem sie gebeten wird, zur Gesprächsvorbereitung sich um die Virusbeweise u. a. zu bemühen.

In Stuttgart wurde die Justizministerin begleitet von einem kreativen parteijungen Wahlhelferteam, die mit dem Namen “Herta” auf den Menschen verwiesen, der durch die in den Medien oft nur rational-zielbezogen erscheinende Politikerin und Ministerin leicht verdeckt wird. Deshalb sehen wir auch uns berechtigt, dieser Aktion den Namen “Herta” zu geben. Damit verweisen wir auf einen Menschen in politischer Verantwortung, der öffentlich zugesagt hat, jedweder Art von Lüge entschieden entgegen zu treten.

Zur Geschichte seit dem 30. November 2000

Welt- und impfgeschichtlich stellten wir am 30. November 2000 in Linz (Österreich) im Zusammenhang mit Impfen erstmalig die wissenschaftliche Beweisfrage im Hinblick auf die behaupteten Viren und die Krankheitsverursachung durch Bakterien und forderten auf, die zuständigen Gesundheitsbehörden nach den Beweisen zu fragen. Im November 2000 wurde die Beweisfrage erstmalig in Deutschland, in Murrhardt bei Stuttgart, und im Juni 2001 in Südtirol (Italien) gestellt.

Schon Ende 2001 lagen in Deutschland, Österreich und Italien die eindeutigen Beweise über das (verschwiegene) Wissen der Gesundheitsbehörden vor, daß diese Beweise nicht existieren.

Ab Anfang 2002 war die Beweislage unstrittig, daß die Gesundheitsbehörden absichtlich trotz besseres Wissen mit der Befolgung der Impfpolitik die Menschen, insbesondere Kinder, wissenschaftlich vollkommen haltlos ausschließlich dem Impfschadensrisiko aussetzen. Die Petitionsentscheidungen des Deutschen Bundestages und des Landtages Baden-Württemberg (vgl. MuM 10) brachten den abschließenden Beweis des Wissens der zuständigen Behörden über den Mangel der wissenschaftlichen viralen Erregernachweise und bakteriellen Verursachungsnachweise.

Die Parlamente zogen sich auf die Behauptungen zurück, den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) würden existierende Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO zugrunde liegen, die zugunsten des Nutzens sprächen.

Da erst infolge des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ab Anfang 2001 für die Ärzte die Pflicht besteht, Impfschadensvermutungen zu melden, ist allgemein bekannt, daß Risiko-Analysen nicht existieren können. Auch aus anderen Ländern existieren keine Risiko-Analysen. Bei der parlamentarischen Behauptung der Existenz von Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO, die zugunsten des Nutzens sprechen, handelt es sich für jeden denkenden Bürger erkennbar um eine unverschämt dreiste parlamentarische Lüge zu dem Zwecke, die Bevölkerung, insbesondere Kinder, dem durch nichts legitimierbaren Impfschadensrisiko auszusetzen, infolge der Impfempfehlungen der STIKO nach § 20 IfSG.

Im Bundesgesundheitsblatt vom April 2002 referierte der 2. Vorsitzende der STIKO, Prof. Dittmann, auf S. 319 das internationale Expertenwissen, daß keine zuverlässigen wissenschaftlichen Studien existieren, die den Nutzen des Impfens beweisen könnten. Die parlamentarisch gestützte absichtliche, massenhafte Körperverletzung durch die Mitglieder der STIKO ist seit Ende 2001 bewiesen – und wird geduldet; bisher noch.

Diese nachgewiesene Absichtshandlung erfüllt den Straftatbestand nach § 220a, Abs. 1, Satz 3 StGB: Völkermord [2002 aufgehoben, s. § 6 VStGB]. Das Fragezeichen in unserem Buch-Titel “Impfen – Völkermord im Dritten Jahrtausend?” wurde u. a. durch die Parlamente und die STIKO zum “!”. Diese Straftaten sind mit nicht unter fünf Jahren Gefängnis bedroht und verjähren nicht.

Was ist uns unsere Gesundheit wert? Wer und was schützt unsere Gesundheit?

Man stelle sich einmal vor: In Deutschland hätte noch nie ein Dieb über rechtsstaatliche Verfahren ins Gefängnis gehen müssen. Die Polizei würde intensiv Aufklärung über Sicherheitsschlösser und sonstige Sicherheitsmaßnahmen machen, einen Dieb festnehmen würde die Polizei aber nie. Kein Staatsanwalt würde gegen Diebe ermitteln und Anklage erheben. Kein Richter würde in Deutschland Diebe ins Gefängnis zwingen. Jeder, der in Deutschland den Wunsch hat, zu klauen, ist sicher, daß er nicht das kleinste Risiko einer rechtsstaatlichen Bestrafung eingehen würde.

Jedermann ist klar: Wenn das in Deutschland so wäre, wäre unser Eigentum mehr als nur gefährdet. Unser Eigentum wird dadurch geschützt, daß jeder, der in Deutschland klauen möchte, weiß, wenn er sich dabei erwischen läßt, muß er mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Nur die Tatsache, daß Diebstahl in Deutschland tatsächlich bestraft wird, ist geeignet, unser Eigentum zu schützen.

Muß unsere Gesundheit und unser Leben nicht gleichermaßen geschützt werden? Müßte nicht jeder im Gesundheitswesen, der lügt und betrügt, wissen, daß dann, wenn ihm das nachweisbar ist, er mit schweren Strafen tatsächlich zu rechnen hat? Tatsächlich geht bis heute noch niemand im Gesundheitswesen in Deutschland, der schwer gesundheitsschädigend lügt und betrügt, das Risiko einer harten Gefängnisstrafe ein!

Bisher sind sich noch alle gesundheits- und lebensschädigenden Lügner und Betrüger im Gesundheitswesen sicher, niemals bestraft zu werden. Auch der Vollzug von Gefängnisstrafen bei Ärzten ist unverzichtbar, wenn wir nicht weiterhin die Entfaltung der humanorientierten Ärzte verhindern wollen.

Wenn wir weiter leben wollen, müssen wir in Deutschland endlich durchsetzen, daß jeder, der im Gesundheitswesen wissentlich gesundheitsschädigend lügt und betrügt, genauso wie jeder Dieb in Deutschland mit harten Gefängnisstrafen rechnen muß, die auch tatsächlich vollzogen werden.

Das ist der einzige Weg auf Zukunft hin, angesichts des anbrechenden wissenschaftlich gleichermaßen wie AIDS und Impfen haltlosen Genklempnerei-Wahnsinns, dessen Auswirkungen sich bald niemand mehr entziehen kann, wenn nicht im Gesundheitswesen und in der Justiz jetzt endlich das nachgeholt wird, was die Generation unserer Eltern und Großeltern in falsch verstandener Rücksichtnahme vor 50 Jahren sträflich versäumt haben: Bestrafung von Verbrechern in der Medizin und in der Justiz.

Workshop

Für Ende November 2002 planen wir einen Workshop. Ausschließlicher Inhalt dieses Workshops wird es sein, die dann vorliegenden Zwischenergebnisse der Staatsanwaltschaften aufzuarbeiten. Absehbar werden die Staatsanwaltschaften wieder mit wissentlich wahrheitswidrigen Behauptungen (Lügen) versuchen, sich dem Gesetze und der Verantwortung zu entziehen. Diese Beweise sollen dann zusammengefaßt werden und Frau Herta Däubler-Gmelin, die zugesagt hat, entschieden jeglicher Lüge entgegenzutreten, übergeben werden, unabhängig vom Wahlergebnis am 22. September 2002.

Darüber hinaus dient dieser Workshop der weiteren strategischen Planung der “Herta-Aktion”, der Strafanzeigen-Aktion. Der Workshop findet voraussichtlich in Crailsheim (Bayern) statt. Im März 2002 haben wir hier einen Vollpensionspreis von 27,-EUR bezahlt. Auf jeden Fall findet der Workshop in Süddeutschland in einem preiswerten Hotel oder Gasthof statt. Nähere Informationen hierzu bei Karl Krafeld, Albrechtstraße 17, 44137 Dortmund, Telefon (0231) 165 7301.

Strafanzeigen

Die Koordination der Strafanzeigenaktion liegt ebenfalls bei Karl Krafeld. Es ist sinnvoll, hierhin Kopien der zurückweisenden Bescheide der Staatsanwaltschaften mit der zugrundeliegenden Strafanzeige zu senden. Grundsätzlich können bei jeder Polizeistation Strafanzeigen mündlich oder schriftlich gestellt werden. Einer der jetzt bei der StA Berlin anhängigen Strafanzeigen liegt eine mündliche von drei Anzeigenden bei der Polizei in Ansbach zu Protokoll genommene Anzeige zugrunde.

Bei jeder Polizeistelle und Staatsanwaltschaft können schriftliche Strafanzeigen gestellt werden. Örtlich zuständig für die STIKO, das RKI und die Bundesregierung ist die Staatsanwaltschaft Berlin (keine Straßenangabe), 10548 Berlin, Fax (030) 901433 10. Sachlich zuständig ist auch die der Bundesjustizministerin unterstehende Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe. Es ist sinnvoll, Strafanzeigen als Einschreiben mit Rückschein oder als Fax zu senden, um einen Nachweis zu haben.

Die Strafanzeigen sollten möglichst individuell geschrieben werden, möglichst mit eigener Erfahrung der erfolglosen Suche bei den Behörden nach wissenschaftlichen Beweisen. Die Strafanzeigen sollten sich auf die Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin konzentrieren und folgenden Inhalt enthalten:

“Die Mitglieder der STIKO geben Impfempfehlungen heraus, von denen sie wissen, daß außer dem Impfschadensrisiko weder ein Nutzen der Gabe des Impfstoffes noch die zugrundeliegend als Krankheitserreger behaupteten Viren bzw. die behauptete Krankheitsverursachung durch Bakterien wissenschaftlich bewiesen ist. Den Mitgliedern der STIKO ist bekannt, daß es sich bei ihren Impfempfehlungen ausschließlich um Anstiftung zu massenhafter Körperverletzung (Impfschadensrisiko) handelt. Aufgrund der hohen fachlichen Qualifikation der Mitglieder der STIKO kann nicht in Zweifel gezogen werden, daß es sich hier um Absichtshandlungen und nicht nur um fahrlässige Handlungen handelt.”

Vorträge 

Die Vorträge im Jahre 2000 und 2001 standen unter dem Ziel der Aufforderung, von den Gesundheitsbehörden die Beweise abzuverlangen. Ende des Jahres 2001 war dieses Ziel der Vortragsveranstaltungen erreicht. Es war das Wissen des Mangels der Beweise der Behörden bewiesen. Auf den Vorträgen im Jahre 2002 konnte nur das Erreichte dargestellt werden.

Eigentlich waren diese Vorträge ziellos, und wir überlegten ernsthaft, ob wir noch weiter Vorträge durchführen, auf denen von uns erwartet wurde, Menschen vor dem Verbrechen zu retten, anstatt das Verbrechen zu überwinden, auf denen von uns erwartet wurde, daß wir im Grunde das Impfverbrechen stützen, auf denen wir uns von unverschämt dummen Ärzten, aber auch von Bürgern ohne Verantwortung beleidigen zu lassen hatten, auf denen von uns erwartet wurde, innerhalb weniger Stunden den ganzen betrügerischen Medizinmüll wegzuräumen und eine wissenschaftlich fundierte Medizin aufzubauen.

Wir haben uns entschieden, uns für solche Vorträge nicht mehr herzugeben und mißbrauchen zu lassen. Erst nachdem wir an dem Punkt waren, keine Vorträge mehr durchzuführen, konnte das neue zielbezogene Vortragskonzept entstehen, das ausschließlich auf die Förderung der Strafanzeigen, auf die Aufforderung, Strafanzeigen zu stellen, abzielt, mit dem ganz klaren Titel:

“Lügen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft /
zerstört Menschheit /
Das zentrale Beispiel IMPFEN /
Der Weg aus der Lüge in die Zukunft.”

Wir werden auf diesen Vorträgen aufzeigen, daß die rechtsstaatliche Überwindung des Impfverbrechens heute als einzig gangbare Alternative zum kollektiven Selbstmord erscheint. Hiermit kommen wir zu unserer Ursprungsfrage zurück: Was können und müssen wir tun, wenn wir nicht im kollektiven Selbstmord untergehen wollen, sondern leben wollen? Die Entscheidung für eine Zukunft von Menschheit ist eine Entscheidung von Menschen. Die Koordination der Vorträge liegt bei Stefan Lanka, Ludwig-Pfau-Straße l b, 70176 Stuttgart, Telefon (0711) 2220601, Fax (0711)2220600.

Um den 19. September 2002 finden Vorträge in der Umgebung von Stuttgart statt, um den 10. Oktober 2002 in der Umgebung von Neumarkt (Bayern). Zum Workshop im November werden wir auch wieder in Bayern sein. Hier könnten jeweils Vorträge angehängt werden. Auch können neue Vortragsblöcke durchgeführt werden. Das Grundkonzept des gemeinsamen Vertrages werden wir ebenso weiterführen, wie das Grundkonzept von Vortragsblöcken, die in einen Workshop münden, bei dem es nicht um “Medizin” geht, sondern um die konkrete Frage, was jeder Einzelne tun kann.

Unstrittige Tatsachen

Unstrittig ist die Welt so, wie die Welt ist. Jeder denkende Mensch weiß heute, daß dann, wenn es so weiterläuft, wie es läuft, es nicht weiterläuft, d.h. es unausweichlich in globalem Selbstmord endet, den durchaus die jetzt lebenden Kinder und Enkelkinder noch erleben oder ersterben können, wenn wir wollen, d.h. wenn wir nichts wollen und nichts tun.

In der Menschheitsgeschichte haben wir nicht nur unsere heutige Möglichkeit des Wohlstandes mit Zentralheizung, Dusche, PC usw. usw. entwickelt, nicht nur die Möglichkeit der globalen Selbstvernichtung durch Waffen, Radioaktivität, Umweltzerstörung, verlogener Medizin und Genklempnerei entwickelt, sondern gleichermaßen die Strukturen, die es uns ermöglichen, die Selbstzerstörung abzuwenden: Demokratische Rechtsstaatlichkeit und überstaatliche Organisationen.

Wie das Kaninchen auf die hypnotisierende Schlange wenden wir durchgängig unseren Blick ausschließlich auf die lebenszerstörenden Vorgänge oder leugnen und ignorieren diese, ohne gleichzeitig unseren Blick auf die in der Menschheitsgeschichte errungenen lebensermöglichenden Strukturen zu richten, um diese zu aktivieren. Das erleben wir immer wieder im Zusammenhang mit Vorträgen: “Impfen hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun”, oder: “Die gesellschaftliche Dimension soll und darf in Impfvorträgen nicht angesprochen werden.”

Seit der 0-Nr. von MuM im September 1996 gingen wir kontinuierlich den Weg mit vielen Enttäuschungen. Viele Täuschungen, denen wir immer wieder unterlagen, wurden aufgehoben, eben Ent-Täuschungen. “Der Einzelne kann nichts tun”, haben wir widerlegt. Viele “Einzelne” wollen nichts tun, wurde als sachlich richtig bewiesen. Diese Vielen haben uns zwar in den letzten Jahren unser Tun erheblich erschwert, insbesondere diejenigen, die die Täuschung verbreiteten, sie wollten zielbezogen etwas tun, haben uns enttäuscht, aber nicht vom zielbezogenen Weg abbringen können.

Im Zusammenhang mit “MuM” seit September 1996 wurde auch der Beweis erbracht, wie viel Wenige, die ernsthaft etwas tun wollen, tatsächlich auch erreichen können, weltweit zielbezogen, beispiellos. Innerhalb weniger Jahre haben wir eine weltweit beispiellose Beweislage geschaffen,  die auch wir früher nicht geglaubt hätten, insbesondere die Beweislage des Absichtshandeln trotz besseres Wissen in den Gesundheitsbehörden der BRD.

Auch wir unterlagen anfangs dem Irrtum, das Handeln in den Behörden gründet in Irrtümern und nicht in einem Handeln trotz besseres Wissen. Die geschaffenen Beweise im Zusammenhang mit AIDS und Impfen sind unstrittige Tatsachen.

Jetzt kommt es nur noch darauf an, als Staatsbürger der BRD den rechtsstaatlichen Umgang mit diesen unstrittigen Tatsachen vom Rechtsstaat BRD abzuverlangen, ganz konkret mittels der Strafanzeigen-Aktion. Dann wird der Tag kommen, an dem ein Beamter oder Politiker nicht mehr weiter kann, weil die Lüge nicht mehr aufrecht erhaltbar ist oder sein Gewissen und Ethos das Verbrechen nicht mehr erträgt.

Dann wird es von dieser staatlichen Stelle aus eine Kettenreaktion geben und Impfen, AIDS, in der Folge die Krebsmedizin und sog. Gentechnik werden dann für alle Menschen als monströses Verbrechen erkannt werden und verschwinden. Aber wer ein Verbrechen nicht Verbrechen nennt (obwohl er/sie es kennt) oder noch schlimmer, Bürger daran hindert, gegen das Verbrechen und für das Leben sich einzusetzen – wie das einige Menschen, die als “Impfkritiker” auftreten, mit grossem Fleiß tun – der ist für das Verbrechen.

Hop oder top: Wer nicht für das Leben ist, ist dagegen. Streckenweise hatten wir, nicht unbegründet, den Eindruck, das gezielte Eintreten für die Zukunftschance der heute lebenden Kinder und Enkelkinder und der Chance für zukünftige Generationen sei ausschließlich unser Privatvergnügen, sei nicht im, oder gar gegen die Interessen der Eltern und Großeltern dieser Kinder gerichtet. Das konkretisiert sich auch auf den Zuwendungen auf unser Vereinskonto.

Auch das gehört zu den Enttäuschungen: Unser Irrtum, daß diejenigen, die konkret, aus welchen Gründen auch immer, nichts tun können (oder dürfen), zumindest mittels finanzieller Zuwendungen das Tun ermöglichen, daß es möglich wäre, “Tun und Geld” zusammenzubringen, damit “Tun” möglich wird. Tatsache ist, daß die Behauptung “Ich kann (dagegen) nichts tun” durchgängig wahrheitswidrig ist. Ohne Illusionen, ohne das Risiko weiterer Ent-Täuschungen einzugehen, geben wir hier nochmals die Kontonummer unseres leergefegten Vereinskontos an, von dem diese Ausgabe von MuM 11 nicht finanzierbar ist: Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte e.V., Stadtsparkasse Dortmund (BLZ44050199) Konto 271004 907.

 

– Auszüge aus: MuM Nr. 11, September 2002. Kommunikationsinstrument des Vereins Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte e.V. Kopieren und Verteilen ausdrücklich erwünscht!

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Anm. d. Red.: Einige Tippfehler stillschweigend korrigiert. Hinzufügungen: Hervorhebungen, interne Links, Fotos, Kommentare in eckigen Klammern, überholte Adressen und Daten durchgestrichen. Die aktuelle Webseite und Zeitschrift ist WissenschafftPlus.


Foto: openPetition, fair use, Tolzin, mit freundlicher Genehmigung.
Foto: openPetition, fair use, Tolzin, mit freundlicher Genehmigung.

Petition: STIKO abschaffen!

Am 05.11.2018 startete eine Petition von Hans Tolzin von impfkritik.de zur Abschaffung der STIKO und Ersetzung durch eine kompetentere und neutralere Einrichtung, Petitionsbegründung:

Ersetzen Sie die “Ständige Impfkommission” durch eine “Allgemeine Vorsorgekommission!”

Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die am Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelte “Ständige Impfkommission” (STIKO), die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums öffentliche Impfempfehlungen ausspricht und im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert ist, durch eine “Allgemeinen Vorsorge-Kommission” (AVKO) zu ersetzen.

Diese AVKO sollte so interdisziplinär wie möglich aufgestellt sein, also auch Ernährungsfachleute, Toxikologen, Umweltmediziner oder Psychologen umfassen.

Mögliche Interessenkonflikte sollten tunlichst ausgeschlossen werden können.

Begründung

Vorsorgen ist wichtig. Vorsorgen ist besser als Heilen. Doch das Wissen darum, was entscheidend für die Gesunderhaltung der Bevölkerung ist, wandelt und erweitert sich ständig. Es sind viele Faktoren, die eine Rolle spielen und die bei der Vorsorge berücksichtigt werden müssten.

Deshalb war die Einrichtung einer “Ständigen Impfkommission” (STIKO) im Jahre 1972 zwar eine gute Absicht des Bundestages, aber die Festlegung deutscher Gesundheitspolitik auf die Bekämpfung von Krankheitserregern als zentale oder gar einzige Vorsorgemaßnahme gegen sogenannte Infektionskrankheiten führte auch zu einem verhängnisvollen Tunnelblick.

Dabei wissen wir nicht erst seit heute, dass der Erreger allein nicht krank machen kann: Bei jeder Infektionskrankheit gibt es Menschen, die sich zwar infizieren, aber nicht erkranken. Sie gelten deshalb als “symptomlose Überträger”. Ob ein Infizierter tatsächlich auch erkrankt, hängt also von zusätzlichen Faktoren, wie z. B. die ausreichende Versorgung mit Vitalstoffen (Vitamine, Mineralien, Enzyme etc.), ab.

Und nicht zu vergessen: Die meisten Infektionskrankheiten verloren bereits lange vor Einführung der jeweiligen Impfung den größten Teil ihres Schreckens. Auch dies spricht – über den eigentlichen Erreger hinaus – für weitere wesentliche Krankheitsursachen.

Die Einrichtung einer STIKO, die sich fast ausschließlich aus Experten zusammensetzt, welche sich hauptberuflich mit der Bekämpfung von Krankheitserregern beschäftigen, ist deshalb ein Systemfehler. Darüber hinaus bestehen sehr ungute Verflechtungen der meisten STIKO-Mitglieder mit Impfstoffherstellern und anderen Industriezweigen, die maßgeblich von der Erregerbekämpfung leben.

Wie gesagt, Vorsorge ist wichtig und besser als Heilen. Jedoch sollten Forschung und auch die Vorsorgepolitik wesentlich breiter angelegt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Hans U. P. Tolzin aus Herrenberg

 

Komm.: Siehe auch den STIKO-kritischen Artikel: Impfanweisungen aus der Pharmaindustrie? in der “Welt” vom 14.02.2008.


03.03.2024: MdB Martin Sichert: Neue STIKO mit Lobbyisten

EXKLUSIVE RECHERCHE: LAUTERBACHS PHARMA-LOBBYISTEN! 03.03.2024
“Haltet Euch fest. Was Ihr jetzt von mir über die neue Besetzung der Ständigen Impfkommission, der STIKO, erfahrt, ist schwer verdaulich. Umso wichtiger, dass wir Euch darüber aufklären. Teilt dieses Video und informiert Eure Freunde, Familie und Kollegen. Jeder muss wissen, was Lauterbach vorhat.”

Zur Recherche: Martin Sichert MdB – Präsentation STIKO-Neubesetzung


20.04.2024, tkp: Hans U. P. Tolzin: Wie kam 1973 die Masern-Impfempfehlung der STIKO zustande?

Als die frisch gegründete STIKO im Jahr 1973 erstmals die Masernimpfung öffentlich empfahl, war die Masern-Sterberate bereits um 99 Prozent gefallen – ganz ohne Impfung! Doch das spielte offenbar bei der Impfempfehlung keine Rolle, wie die offiziellen STIKO-Protokolle von damals zeigen. […]

Die Masern gelten als hochansteckende und potenziell tödliche Infektionskrankheit. Die ersten Impfstoffe kamen 1963 auf dem Markt. 1962 gab es in der BRD bei ca. 55 Mio. Einwohnern 140 Todesfälle. [1] Das mag man als guten Grund ansehen, um etwas gegen diese Todesursache zu unternehmen, z. B. durch eine Impfung. […]

Die STIKO-Protokolle von damals zeigen, dass die Historie der Maserntodesfälle bei den Diskussionen um die Notwendigkeit einer Impfempfehlung keinerlei Rolle gespielt hat. Sie wurde von den Experten und Professoren der Kommission schlichtweg ignoriert.

Dies ist leider bei weitem nicht die einzige Merkwürdigkeit rund um die Masern-Impfempfehlung und allgemein den offiziellen Umgang mit den Masern. Wer mehr wissen will, dem empfehle ich mein Buch „Die Masern-Lüge“, https://tolzin-verlag.com/fbu267

STIKO-Protokolle bei AGBUG

Diese Sitzungsprotokolle der Ständigen Impfkommission (STIKO) wurden vom Robert-Koch-Institut (RKI) aufgrund von hartnäckigen Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), dem Einsatz eines Rechtsanwalts  und mit der Unterstützung vieler Spender freigegeben.

 

Nicht enthalten sind in den offiziellen Protokollen Anlagen, interne Vermerke und Stellungnahmen mit teils brisantem Inhalt, die wir auf anderen Wegen erhalten haben.

Beispiel: Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. med. H. Bauer, Berlin, vom 11.05.1973 zum Masernimpfgutachten der DVBK:

Der Bundestag soll nicht erfahren, daß sie nicht zwischen Wildvirus und Impfvirus unterscheiden können!

STIKO kriminell?
Screenshot: STIKO, fair use.

Komm.: Der Gesetzgeber wird dreifach getäuscht:
1. Kein Unterschied zwischen Wildviren und Impfviren, bei Impfschaden behält man eine Ausrede, dann kommt es nicht vom Impfen!
2. Sie haben auch kein Originalvirus, können nicht zwischen Virus und Zellbestandteilen wie Exosomen unterscheiden.
3. Vorgaukeln von Wirksamkeit der Masernimpfung!

 

Weitergehende Preisfrage: Wenn sie nie ein Masernvirus hatten, das seit 1954 und 1957 nur von Enders via Pentagon vorgegeben (vorgegaukelt) wird, was ist dann in den Masernimpfstoffen seit 50 Jahren drin?

 

Interessant auch die 6. Sitzung vom 23.11.1973 der gerade gegründeten STIKO, S. 4:

Antikörpertiter bei der Masernimpfung zeigen keine Immunität an, nur einen angeblichen Stimulus, was aber biochemisch in den Zellen passiert, ist unbekannt!

STIKO kriminell?
Screenshot: STIKO, fair use.

Komm.: Und so ist es bis heute. Und wird auch in 100 und 1000 Jahren unbekannt bleiben, da sie in der “exakten Wissenschaft” von falschen Voraussetzungen ausgehen so wie die Darwinisten, die immer noch ihr “missing link” suchen und nie finden werden.

 

Weiterführend:
impf-report Nr. 140/141, Quart. 3+4/2023 (Doppelausgabe)
TOP SECRET: Die Impfgeheimnisse deutscher Behörden
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz seit 2006

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