07.11.2018 zuletzt geändert: 09.03.2024
“Dem Staat ist es nie an der Wahrheit gelegen, sondern immer nur an der ihm nützlichen Wahrheit, noch genauer gesagt, überhaupt an allem ihm Nützlichen, sei dies nun Wahrheit, Halbwahrheit oder Irrtum.” – Friedrich Wilhelm Nietzsche: Unzeitgemäße Betrachtungen – Kapitel 32 Die de jure unverbindlichen Impfempfehlungen der STIKO werden de facto immer verbindlicher. Nicht nur mußte man für einen Kita-Platz nach dem Präventionsgesetz seit Juli 2015 zu einer verpflichtenden Impfberatung mit Bußgeldandrohung, um sich von einem Arzt die üblichen Impfmärchen unter Ausblendung der realen Risiken und Impfschäden von Behinderung bis Impftod anhören zu müssen. Seit März 2020 gibt es auch noch eine Masern-/MMR-Impfpflicht. Die offizielle Dunkelziffer von 95% wird meist verschwiegen oder gar geleugnet. Dabei fehlt es bis heute an Nutzen-Lasten-Analysen, für den Staatsrechtler Prof. Rüdiger Zuck sind deshalb die Impfempfehlungen der STIKO verfassungswidrig. Unsere Forderung: Auflösung der STIKO. Bildung einer industrieunabhängigen Expertenkommission, in der auch Umweltmediziner, Epigenetiker, Medizinhistoriker, Medizinanwälte, Impfschaden-Behandler, Impfgeschädigte und Naturheilkundler sitzen, die neutral und transparent erstmals die Impfstoffe auf Zulassungsfähigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit prüfen.Ist die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) mit ihren Impfempfehlungen kriminell? Von Karl Krafeld und Dr. Stefan Lanka Fotos: Privat. STIKO-Mitglieder u. a. müssen ins Gefängnis. Auch einige Staatsanwälte und Richter. Nicht aus Rache, sondern zum Schutz unserer zukünftigen Gesundheit und unseres Lebens. Aktion “Herta” Am 2. August 2002 sprach Stefan Lanka Frau Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin auf einer Wahlveranstaltung in Langenargen (Bodensee) auf die Situation der Staatsanwaltschaften an, die sich mittels Lügen der pflichtgemäßen Strafverfolgung nach Kenntnisnahme entziehen würden. Es wurde vereinbart, daß Stefan Lanka sich diesbezüglich schriftlich an sie wenden würde, was mittlerweile auch geschah mit Benennung des Aktenzeichens eines ganz konkreten Vorganges in ihrem Hause, bei dem in ihrem Hause versucht wird, drei Lügen der Bundesgeneralanwaltschaft (BGA) zu sichern, mit der diese versucht, sich der Strafermittlungen im Zusammenhang mit “Impfen/STIKO” zu entziehen. Der Vorgang war von der StA Berlin an die BGA zuständigkeitshalber geleitet worden. Mittlerweile sind zwei weitere Strafanzeigen in der Impfangelegenheit bei der StA Berlin anhängig. Vor Öffentlichkeit sagte die Bundesgesundheitsministerin in Langenargen zu, daß sie die Prüfung veranlassen wird und mit aller Entschlossenheit und Härte jedweder Lüge entgegentreten würde, auch gegen uns, wenn wir versuchen würden, sie zu belügen. Hiermit bewies sie sich mit uns auf gleicher Linie: jedweder Verlogenheit, unabhängig von der Person und Institution des Lügners, entschieden entgegentreten. Jetzt ist sie in der Handlungs- und Beweispflicht, das zu erfüllen, was sie vor Öffentlichkeit zugesagt hat. Auf einer Wahlveranstaltung mit dem Bundeskanzler und viel politischer Prominenz am 23. August 2002 in Stuttgart bekräftigte die Ministerin, daß sie der Sache ernsthaft nachgehen wird. Gleichermaßen sagte der Staatsminister beim Bundeskanzler, Hans Martin Bury, zu, der Sache nachzugehen. Auch ihm liegt mittlerweile ein Schreiben von uns mit vielen Aktenzeichen der Beweise vor. Frau Ute Vogt, MdB und Vorsitzende der SPD in Baden-Württemberg, sagte ein Gespräch nach dem 22. September 2002 zu. Auch ihr liegt mittlerweile ein Schreiben vor, mit dem sie gebeten wird, zur Gesprächsvorbereitung sich um die Virusbeweise u. a. zu bemühen. In Stuttgart wurde die Justizministerin begleitet von einem kreativen parteijungen Wahlhelferteam, die mit dem Namen “Herta” auf den Menschen verwiesen, der durch die in den Medien oft nur rational-zielbezogen erscheinende Politikerin und Ministerin leicht verdeckt wird. Deshalb sehen wir auch uns berechtigt, dieser Aktion den Namen “Herta” zu geben. Damit verweisen wir auf einen Menschen in politischer Verantwortung, der öffentlich zugesagt hat, jedweder Art von Lüge entschieden entgegen zu treten. Zur Geschichte seit dem 30. November 2000 Welt- und impfgeschichtlich stellten wir am 30. November 2000 in Linz (Österreich) im Zusammenhang mit Impfen erstmalig die wissenschaftliche Beweisfrage im Hinblick auf die behaupteten Viren und die Krankheitsverursachung durch Bakterien und forderten auf, die zuständigen Gesundheitsbehörden nach den Beweisen zu fragen. Im November 2000 wurde die Beweisfrage erstmalig in Deutschland, in Murrhardt bei Stuttgart, und im Juni 2001 in Südtirol (Italien) gestellt. Schon Ende 2001 lagen in Deutschland, Österreich und Italien die eindeutigen Beweise über das (verschwiegene) Wissen der Gesundheitsbehörden vor, daß diese Beweise nicht existieren. Ab Anfang 2002 war die Beweislage unstrittig, daß die Gesundheitsbehörden absichtlich trotz besseres Wissen mit der Befolgung der Impfpolitik die Menschen, insbesondere Kinder, wissenschaftlich vollkommen haltlos ausschließlich dem Impfschadensrisiko aussetzen. Die Petitionsentscheidungen des Deutschen Bundestages und des Landtages Baden-Württemberg (vgl. MuM 10) brachten den abschließenden Beweis des Wissens der zuständigen Behörden über den Mangel der wissenschaftlichen viralen Erregernachweise und bakteriellen Verursachungsnachweise. Die Parlamente zogen sich auf die Behauptungen zurück, den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) würden existierende Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO zugrunde liegen, die zugunsten des Nutzens sprächen. Da erst infolge des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ab Anfang 2001 für die Ärzte die Pflicht besteht, Impfschadensvermutungen zu melden, ist allgemein bekannt, daß Risiko-Analysen nicht existieren können. Auch aus anderen Ländern existieren keine Risiko-Analysen. Bei der parlamentarischen Behauptung der Existenz von Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO, die zugunsten des Nutzens sprechen, handelt es sich für jeden denkenden Bürger erkennbar um eine unverschämt dreiste parlamentarische Lüge zu dem Zwecke, die Bevölkerung, insbesondere Kinder, dem durch nichts legitimierbaren Impfschadensrisiko auszusetzen, infolge der Impfempfehlungen der STIKO nach § 20 IfSG. Im Bundesgesundheitsblatt vom April 2002 referierte der 2. Vorsitzende der STIKO, Prof. Dittmann, auf S. 319 das internationale Expertenwissen, daß keine zuverlässigen wissenschaftlichen Studien existieren, die den Nutzen des Impfens beweisen könnten. Die parlamentarisch gestützte absichtliche, massenhafte Körperverletzung durch die Mitglieder der STIKO ist seit Ende 2001 bewiesen – und wird geduldet; bisher noch. Diese nachgewiesene Absichtshandlung erfüllt den Straftatbestand nach § 220a, Abs. 1, Satz 3 StGB: Völkermord [2002 aufgehoben, s. § 6 VStGB]. Das Fragezeichen in unserem Buch-Titel “Impfen – Völkermord im Dritten Jahrtausend?” wurde u. a. durch die Parlamente und die STIKO zum “!”. Diese Straftaten sind mit nicht unter fünf Jahren Gefängnis bedroht und verjähren nicht. Was ist uns unsere Gesundheit wert? Wer und was schützt unsere Gesundheit? Man stelle sich einmal vor: In Deutschland hätte noch nie ein Dieb über rechtsstaatliche Verfahren ins Gefängnis gehen müssen. Die Polizei würde intensiv Aufklärung über Sicherheitsschlösser und sonstige Sicherheitsmaßnahmen machen, einen Dieb festnehmen würde die Polizei aber nie. Kein Staatsanwalt würde gegen Diebe ermitteln und Anklage erheben. Kein Richter würde in Deutschland Diebe ins Gefängnis zwingen. Jeder, der in Deutschland den Wunsch hat, zu klauen, ist sicher, daß er nicht das kleinste Risiko einer rechtsstaatlichen Bestrafung eingehen würde. Jedermann ist klar: Wenn das in Deutschland so wäre, wäre unser Eigentum mehr als nur gefährdet. Unser Eigentum wird dadurch geschützt, daß jeder, der in Deutschland klauen möchte, weiß, wenn er sich dabei erwischen läßt, muß er mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Nur die Tatsache, daß Diebstahl in Deutschland tatsächlich bestraft wird, ist geeignet, unser Eigentum zu schützen. Muß unsere Gesundheit und unser Leben nicht gleichermaßen geschützt werden? Müßte nicht jeder im Gesundheitswesen, der lügt und betrügt, wissen, daß dann, wenn ihm das nachweisbar ist, er mit schweren Strafen tatsächlich zu rechnen hat? Tatsächlich geht bis heute noch niemand im Gesundheitswesen in Deutschland, der schwer gesundheitsschädigend lügt und betrügt, das Risiko einer harten Gefängnisstrafe ein! Bisher sind sich noch alle gesundheits- und lebensschädigenden Lügner und Betrüger im Gesundheitswesen sicher, niemals bestraft zu werden. Auch der Vollzug von Gefängnisstrafen bei Ärzten ist unverzichtbar, wenn wir nicht weiterhin die Entfaltung der humanorientierten Ärzte verhindern wollen. Wenn wir weiter leben wollen, müssen wir in Deutschland endlich durchsetzen, daß jeder, der im Gesundheitswesen wissentlich gesundheitsschädigend lügt und betrügt, genauso wie jeder Dieb in Deutschland mit harten Gefängnisstrafen rechnen muß, die auch tatsächlich vollzogen werden. Das ist der einzige Weg auf Zukunft hin, angesichts des anbrechenden wissenschaftlich gleichermaßen wie AIDS und Impfen haltlosen Genklempnerei-Wahnsinns, dessen Auswirkungen sich bald niemand mehr entziehen kann, wenn nicht im Gesundheitswesen und in der Justiz jetzt endlich das nachgeholt wird, was die Generation unserer Eltern und Großeltern in falsch verstandener Rücksichtnahme vor 50 Jahren sträflich versäumt haben: Bestrafung von Verbrechern in der Medizin und in der Justiz. Workshop
Für Ende November 2002 planen wir einen Workshop. Ausschließlicher Inhalt dieses Workshops wird es sein, die dann vorliegenden Zwischenergebnisse der Staatsanwaltschaften aufzuarbeiten. Absehbar werden die Staatsanwaltschaften wieder mit wissentlich wahrheitswidrigen Behauptungen (Lügen) versuchen, sich dem Gesetze und der Verantwortung zu entziehen. Diese Beweise sollen dann zusammengefaßt werden und Frau Herta Däubler-Gmelin, die zugesagt hat, entschieden jeglicher Lüge entgegenzutreten, übergeben werden, unabhängig vom Wahlergebnis am 22. September 2002.
Darüber hinaus dient dieser Workshop der weiteren strategischen Planung der “Herta-Aktion”, der Strafanzeigen-Aktion. Der Workshop findet voraussichtlich in Crailsheim (Bayern) statt. Im März 2002 haben wir hier einen Vollpensionspreis von 27,-EUR bezahlt. Auf jeden Fall findet der Workshop in Süddeutschland in einem preiswerten Hotel oder Gasthof statt. Nähere Informationen hierzu bei Karl Krafeld,– – –
Anm. d. Red.: Einige Tippfehler stillschweigend korrigiert. Hinzufügungen: Hervorhebungen, interne Links, Fotos, Kommentare in eckigen Klammern, überholte Adressen und Daten durchgestrichen. Die aktuelle Webseite und Zeitschrift ist WissenschafftPlus.
Petition: STIKO abschaffen! Am 05.11.2018 startete eine Petition von Hans Tolzin von impfkritik.de zur Abschaffung der STIKO und Ersetzung durch eine kompetentere und neutralere Einrichtung, Petitionsbegründung: Ersetzen Sie die “Ständige Impfkommission” durch eine “Allgemeine Vorsorgekommission!” Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, die am Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelte “Ständige Impfkommission” (STIKO), die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums öffentliche Impfempfehlungen ausspricht und im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert ist, durch eine “Allgemeinen Vorsorge-Kommission” (AVKO) zu ersetzen. Diese AVKO sollte so interdisziplinär wie möglich aufgestellt sein, also auch Ernährungsfachleute, Toxikologen, Umweltmediziner oder Psychologen umfassen. Mögliche Interessenkonflikte sollten tunlichst ausgeschlossen werden können. Begründung Vorsorgen ist wichtig. Vorsorgen ist besser als Heilen. Doch das Wissen darum, was entscheidend für die Gesunderhaltung der Bevölkerung ist, wandelt und erweitert sich ständig. Es sind viele Faktoren, die eine Rolle spielen und die bei der Vorsorge berücksichtigt werden müssten. Deshalb war die Einrichtung einer “Ständigen Impfkommission” (STIKO) im Jahre 1972 zwar eine gute Absicht des Bundestages, aber die Festlegung deutscher Gesundheitspolitik auf die Bekämpfung von Krankheitserregern als zentale oder gar einzige Vorsorgemaßnahme gegen sogenannte Infektionskrankheiten führte auch zu einem verhängnisvollen Tunnelblick. Dabei wissen wir nicht erst seit heute, dass der Erreger allein nicht krank machen kann: Bei jeder Infektionskrankheit gibt es Menschen, die sich zwar infizieren, aber nicht erkranken. Sie gelten deshalb als “symptomlose Überträger”. Ob ein Infizierter tatsächlich auch erkrankt, hängt also von zusätzlichen Faktoren, wie z. B. die ausreichende Versorgung mit Vitalstoffen (Vitamine, Mineralien, Enzyme etc.), ab. Und nicht zu vergessen: Die meisten Infektionskrankheiten verloren bereits lange vor Einführung der jeweiligen Impfung den größten Teil ihres Schreckens. Auch dies spricht – über den eigentlichen Erreger hinaus – für weitere wesentliche Krankheitsursachen. Die Einrichtung einer STIKO, die sich fast ausschließlich aus Experten zusammensetzt, welche sich hauptberuflich mit der Bekämpfung von Krankheitserregern beschäftigen, ist deshalb ein Systemfehler. Darüber hinaus bestehen sehr ungute Verflechtungen der meisten STIKO-Mitglieder mit Impfstoffherstellern und anderen Industriezweigen, die maßgeblich von der Erregerbekämpfung leben. Wie gesagt, Vorsorge ist wichtig und besser als Heilen. Jedoch sollten Forschung und auch die Vorsorgepolitik wesentlich breiter angelegt werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Hans U. P. Tolzin aus Herrenberg Komm.: Siehe auch den STIKO-kritischen Artikel: Impfanweisungen aus der Pharmaindustrie? in der “Welt” vom 14.02.2008.
03.03.2024: MdB Martin Sichert: Neue STIKO mit Lobbyisten EXKLUSIVE RECHERCHE: LAUTERBACHS PHARMA-LOBBYISTEN! 03.03.2024 “Haltet Euch fest. Was Ihr jetzt von mir über die neue Besetzung der Ständigen Impfkommission, der STIKO, erfahrt, ist schwer verdaulich. Umso wichtiger, dass wir Euch darüber aufklären. Teilt dieses Video und informiert Eure Freunde, Familie und Kollegen. Jeder muss wissen, was Lauterbach vorhat.” Zur Recherche: Martin Sichert MdB – Präsentation STIKO-Neubesetzung