Krafeld: Impfschäden

13.11.2018
zuletzt geändert: 23.03.2022

IMPFSCHÄDEN, DAS STATISTISCH SICHERE RISIKO

Karl Krafeld

Foto: Lehr-DVD Impfen, mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Lehr-DVD Impfen, mit freundlicher Genehmigung.

In den vorhergehenden Kapiteln wurde über die verschiedenen Wege dargelegt, daß „Schutzimpfungen“ im Sinne des Seuchengesetzes (SeuchRNeuG) in Deutschland nicht durchgeführt werden, zumindest immer noch erfolglos bei den Behörden nach einem Fall der Durchführung von „Schutzimpfungen“ im Sinne des Gesetzes nachgefragt wird.

Durchgeführt dagegen wird in Deutschland massenhaft die Verabreichung von Impfstoffen nach § 22 des Gesetzes unter der absichtlich irreführenden Tarnung „Schutzimpfung“.

Diese absichtlich irreführende Tarnung ist zur Verabreichung der sog. „Impfstoffe“ schon deshalb erforderlich, weil kein vernünftiger Mensch sich einen derartigen, mit Risiken belasteten Stoff zuführen lassen würde oder seinen Kindern zuführen lassen würde, wenn er wüßte, daß es sich hierbei nicht um eine „Schutzimpfung“ handelt, sondern um eine Maßnahme, deren ausschließliche Wirkung darin besteht, daß sie körperlich belastend ist, und mit statistischer Sicherheit das Risiko von dauerhaften, teils schwersten körperlichen Schädigungen infolge der Zuführung derartiger Stoffe eingegangen wird.

Unter Nr. 11 des § 2 des Seuchengesetzes (SeuchRNeuG) wird auf die Wirkungen dieser Zuführung von Stoffen eingegangen, die irreführend als „Impfstoffe“ bezeichnet werden:

„Im Sinne dieses Gesetzes ist (11.) Impfschaden die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde“.

Hier nennt der Gesetzgeber eindeutig und klar das Wissen des Gesetzgebers und der Gesundheitsbehörden: generell bewirkt die Zuführung von „Impfstoffen“ gesundheitliche Schädigungen mittels Impfreaktionen.

Hier ist klar das Wissen belegt, daß es sich bei der Zuführung eines Impfstoffes immer um eine Körperverletzung handelt. Nicht zwangsläufig um eine rechtswidrige und damit strafbare Körperverletzung. Beispielsweise handelt es sich um eine Verletzung des Körpers, um eine Köperverletzung, wenn ein Chirurg „einen Bauch aufschneidet“. Er verletzt den Körper. Das ist aber nicht rechtswidrig. Das ist keine Straftat. Eine rechtswidrige Handlung, eine Straftat wäre es, wenn er „aus lauter Spaß an der Freude“ den Bauch aufschneiden würde. Dann wäre der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt. Davon ist in der Regel bei der Tätigkeit der Chirurgen nicht auszugehen. Strafbar könnte es für den Chirurgen sogar sein, wenn er diese Körperverletzung nicht durchführen würde und damit eine Hilfeleistung zur Lebenserhaltung unterlassen würde.

Werden „Impfstoffe“ zugefügt, ohne daß hier eine „Schutzimpfung“ im Sinne des Gesetzes vorliegt, ohne daß der „Krankheitserreger“ im Sinne des Gesetzes jemals wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dann liegt hier bei jeder Zufügung eines „Impfstoffes“ eine rechtswidrige Handlung zugrunde, die Straftat der Körperverletzung. Durchgängig wird man davon ausgehen müssen, daß es sich bei jeder Handlung, die in Deutschland unter der Tarnung „Schutzimpfung“ durchgeführt wird, um eine strafbare Körperverletzung handelt. Bis heute wird man hier, insbesondere bei Ärzten, allenfalls vom Straftatbestand der „fahrlässigen Körperverletzung“ ausgehen müssen. Hier wird die Strafverfolgung nur auf Antrag des Geschädigten eingeleitet.

Bei zunehmender Aktivitäten der Bürger, die hier gezielte Fragen an die Behörden stellen und hiermit gleichzeitig in den Behörden den Nachweis erbringen, daß sich es bei den durchgeführten „Schutzimpfungen“ um irrtümliche „Schutzimpfungen“ handelt, wird bei den Behörden nicht mehr von „Fahrlässigkeit“ auszugehen sein. Hier wird man von einer Mittäterschaft durch Duldung nach Kenntnisnahme an Körperverletzungen (§223 StGB) ausgehen müssen.

Was in Deutschland unter der Tarnung „Schutzimpfungen“ geschieht, ist Körperverletzung, das belegt das Gesetz, insbesondere § 2 Nr. 11 „Impfschaden“ zweifelsfrei, wenn hier die mangelnde wissenschaftliche Beweislage, insbesondere im Hinblick auf den „Krankheitserreger“ im Sinne des Gesetzes, zugrundegelegt wird. Das Gesetz nennt in § 2 Nr. 11 eindeutig die Möglichkeit der „über das übliche Ausmaß hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“. Nur diese gesundheitliche Schädigung definiert das Gesetz als „Impfschaden“.

Es ist bekannt, daß das in Praxis lebenslängliche schwerste körperliche Schädigungen sein können mit der Folge, daß die Personen lebenslänglich geistig auf dem Niveau eines Kindes verbleiben, ihre Gliedmaßen nicht kontrolliert bewegen können, dauernd bettlägerig und pflegebedürftig sind.

Da hier, ohne daß dafür ein Grund vorhanden war, aus den Behörden mit statistischer Wahrscheinlichkeit auf diese Schäden abgezielt wird, ist hier von der Mittäterschaft an Schwerer Körperverletzung (§ 224 StGB) auszugehen.

Dr. Nassauer, zuständig im Robert Koch Institut für „Impfen“, erdreistete sich 2001 in einer Fernsehsendung zu sagen, daß es ein „Dienst an der Gemeinschaft wäre“, wenn Eltern und Kinder solche Schädigungen in Kauf nehmen. Dr. Nassauer zählt zu denen, die genau wissen, daß die Wissenschaft keine Begründungen und Beweise, insbesondere nicht den Beweis der isolierten Krankheitserreger, für das Erfordernis der Inkaufnahme derartiger Risiken liefert.

Bei „Körperverletzungen“ handelt es sich um Individual-Rechtsvorschriften. Der Gesetzgeber will hier durch Strafandrohung, die im konkreten Fall auch vollstreckt wird, den Bürger vor Körperverletzungen schützen. Hiermit füllt der Gesetzgeber Art. 2 Abs.2 des Grundgesetzes aus: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Hier muß jeder Fall konkret nachgewiesen werden. Darüber hinaus schützt der Gesetzgeber durch schwere Strafandrohung die Gesundheit der Bürger, wenn körperverletzende Maßnahmen gegen Gruppen aus der Bevölkerung durchgeführt werden. Hier ist § 220a StGB maßgeblich: Völkermord. Der Straftatbestand des Völkermordes erfordert nicht den Tatbestand der Tötung. Abs. 2 regelt die Strafandrohung für minder schwere Fälle, bei denen nicht getötet wird. Hier beträgt die Mindeststrafe fünf Jahre Haft, selbstverständlich auch für Mittäter in den Gesundheitsbehörden. Was heute durch die Gesundheitsbehörden unter „Schutzimpfungen“ getarnt wird, erfolgt in der Absicht, „die Gruppe unter Lebensbedingungen zu stellen, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“.

Zweifellos beweist § 2 Nr. 11 des Seuchengesetzes (SeuchRNeuG), daß die Seuchenpolitik, die sich in der Impfpolitik konkretisiert, unter der Tarnung „Schutzimpfungen“ in Deutschland Maßnahmen durchführt, die geeignet sind, die körperliche Zerstörung von Bürgern in Deutschland ganz oder teilweise herbeizuführen. Mittels harter Strafandrohung schützt der Gesetzgeber vor dem, was in Deutschland unter der Tarnung „Impfen“ erfolgt.

Die nunmehr sechsjährige Erfahrung im Zusammenhang mit AIDS gibt allerdings keinen Grund zu der Vermutung, daß sich die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in absehbarer Zeit dem Gesetze unterwerfen und gemäß ihres durch den Gesetzgeber erteilten Auftrages auch tatsächlich den Schutz der Bevölkerung sicherstellen. Noch können sich die Gesundheitsbehörden des Schutzes durch die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sicher sein, die gleichermaßen außerhalb des Gesetzes handeln.

„Schutzimpfungen“ gegen einen Krankheitserreger, der niemals nachgewiesen wurde, können keinen Schutz vor einer möglichen Aktivität dieses Krankheitserregers bieten. Das einzige, was diese „Schutzimpfungen“ sicherlich bieten, ist die Sicherheit von gesundheitlichen Schädigungen unterschiedlichsten Ausmaßes bis hin zu lebenslänglichen schwersten körperlichen Schädigungen mit der Folge einer lebenslänglichen Pflegeabhängigkeit.

Da Zukunft auf diesem Planeten nur möglich ist, wenn das positive Recht verwirklicht wird, wenn die Rechtsstaatlichkeit in den Staaten verwirklicht wird, unter der „Diktatur der Allgemeinen Menschenrechte“, wird auch in der BRD im Dritten Jahrtausend die Rechtsstaatlichkeit realisiert werden müssen. Dann wird das, was heute in der BRD unter der Tarnung „Schutzimpfung“ durchgeführt wird, als „Völkermord“ nach § 220a StGB vor die zuständigen Gerichte gelangen.

§ 78 StGB regelt, daß „Völkermord“ nicht verjährt, auch nicht die minder schweren Fälle. Wenn wir Zukunft auf diesem Planeten haben wollen, müssen wir beginnen, „Impfen“ als „Völkermord“ klar zu benennen, um diesen Wahnsinn zu überwinden.

 

Foto: Lanka, mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Lanka, mit freundlicher Genehmigung.

– Aus:
Karl Krafeld / Stefan Lanka u. a.

IMPFEN – VÖLKERMORD IM DRITTEN JAHRTAUSEND
Mit Beiträgen zur Geschichte und Aufklärung von AIDS, BSE, MKS u. a.

304 S., broschiert, 2003.

Weitere Inhaltsangaben zum Buch und Links zu Rezensionen unter Haben Ärzte studiert?

Weitere Arbeiten des Autors:
Karl Krafeld: Pseudo-Forschung
Karl Krafeld: Gefangen im Denken des 19. Jahrhunderts
Karl Krafeld & Stefan Lanka: STIKO-Mitglieder u. a. müssen ins Gefängnis

 

 

 

 

 

 

 

 


Sagt: “Si a la vida!”- Lebt das “Ja zum Leben”
Karl Krafeld

 

Globale Verbrechen wie Impfen, AIDS, Krebs-Chemotherapie, Genklempnerei, allgemein die Verbrechen der medizinischen und biologischen Scharlatanerie…

…müssen am nationalen Recht brechen!

 

Dieser Zusammenbruch globaler Verbrechen am nationalen Recht muß und kann nur von Staatsbürgern demokratischer Rechtsstaaten vorangetrieben werden. Das ist der Weg in die Schaffung einer Zukunftschance, den *MuM* seit nun nahezu fünf Jahren geht. Klein-Klein – aber mit zunehmend ersichtlicher großer Wirkung.


Klein-Klein-Aktion exemplarisch: Impfen

Ziel: Zusammenbruch der von den Parlamenten behaupteten “Wissenschaftlichen Risiko-Nutzen-Analyse” der STI(N)KO beim RKI, die angeblich den Impfempfehlungen, denen die Länder sich unüberprüft unterwerfen, zugrunde liegt.
Mangels Datenerfassung kann es diese “Risiko-Nutzen-Analysen” nicht geben. Das muß “Klein-Klein” in den “Staat” gebracht werden, von StaatsbürgerInnen. Dann fällt jedes staatliche Impfargument.

Impfen hat sich im letzten Jahr, insbesondere infolge “Klein-Klein” als globales Verbrechen erwiesen. Verbrechen müssen als Verbrechen benannt werden. Wer hier verschweigt, verschleiert oder gar die angreift, die überprüfbare Tatsachen klar benennen, stützt Verbrechen, beteiligt sich an Verbrechen.

Keinesfalls jeder, der sich am “Impfverbrechen” beteiligt, ist ein Verbrecher, darf als Verbrecher benannt werden. Die meisten Ärzte sind selbst irregeleitete Opfer. Ihnen ist allenfalls mangelnde Sorgfalt nachzuweisen bei ihrem blinden unüberprüfbaren Glauben an die Medizinprofessoren.

In den letzten Jahren raubte *MuM* vielen ihre Unschuld. Aus Irreführungsopfern wurden Wissende und Absichtstäter, zuerst bei “AIDS”, jetzt bei “Impfen”.

“Verbrecher” dürfen nur diejenigen Personen genannt werden, die nachweislich trotz besseren Wissens, die absichtlich trotz besseren Wissens handeln. Hier liegt die Zuständigkeit bei den Staatsanwaltschaften, die im Zusammenhang mit “AIDS” allerdings offen ihre Absichtstäterschaft, ihr Verbrechertum bewiesen haben.

Infolge von *MuM 6* Klein-Klein-Aktion erwiesen sich über 50 Staatsanwälte in der BRD, die ihre Kenntnisnahme der Tatsachen des AIDS-Verbrechens schriftlich bestätigten, als Absichtstäter. Diese Verbrecher sicherten wissentlich und absichtlich das globale AIDS-Verbrechen in Deutschland. Der Weg vom Irreführungsopfer zum Verbrecher ist schleichend. Auf diesem Weg befinden sich zunehmend Ärzte in Entscheidungskonflikten.

Der Übergang vom Irreführungsopfer zum informierten, wissenden, absichtlich untätigen, Verbrechen duldenden Staatsbürger ist ebenfalls schleichend.

Jeder, auch jeder Untätige, weiß heute:
Etwas tun, kostet wenig. Nichts tun kostet unser alles Gesundheit und Leben!
Kostet das Leben der heutigen und zukünftigen Kinder!

– MuM 10 (2003), zitiert nach Neue Medizin. Zu weiteren MuM-Heften siehe Downloads 5.


Karl Krafeld: “Gleichgewicht und Kampf”
“Naturheilverfahren & Lebensthemen”, Ausgabe Nr. 5, 2001, (Auszüge)

Das Interview führte Dagmar Fischer

Krafeld: In der Menschheitsgeschichte sind wir die erste Generation, der die Zukunft der Kinder und Enkelkinder gleichgültig ist. […]

N&L: In Ihren Ausführungen stellen Sie einen Zusammenhang zwischen Impfen und Hyperaktivität her: Sie sagen, Impfstoffe enthalten Nervengifte, zum Beispiel Quecksilber und Aluminium. Diese greifen das Nervensystem an und es wäre kein Wunder, wenn die Kinder später hyperaktiv würden. Können Sie das näher ausführen?

Krafeld: Da ist nichts zu erläutern. Sagen Sie einer Mutter, die nicht studiert hat, sie sollen ihrem Kind Nervengifte (Quecksilber, Aluminium) einpflanzen, die jahrelang, vielleicht lebenslänglich wirken, um das Kind vor Infektionskrankheiten zu schützen. Jede Mutter wird fragen, ob das notwendig ist, ob es nicht andere Schutzmöglichkeiten gibt. Jede Mutter wird fragen, welche Auswirkungen das auf die geistigen Fähigkeiten des Kindes hat. […] Eine Mutter braucht nicht studiert zu haben, um einen Zusammenhang zu sehen, wenn ihr Sohn sich zum “Zappelphilipp” entwickelt, und sie weiß, daß Ärzte ihm Nervengifte eingepflanzt haben, unter der Tarnung “Schutzimpfung”. Viele Krankheiten, auch “Kinderkrankheiten”, sind Impfschäden. Die geimpften Gifte sind oft lebenslänglich im Körper. Selbst wenn das Einpflanzen von Giften im Körper vor Krankheiten schützen würde, wäre Impfen der totale Wahnsinn. […]

N&L: Infolge Ihrer gemeinsamen Aktivitäten mit dem Virusentdecker Dr. rer. nat. Stefan Lanka, dem zweiten Vorsitzenden Ihres Vereins [MuM], entfaltet sich im deutschsprachigen Europa eine Bürgerbewegung . Eltern fragen bei den dortigen Gesundheitsbehörden nach, ob der Virus, gegen den sie ihre Kinder impfen lassen sollen, jemals nachgewiesen wurde. Die Eltern fragen das Gesundheitsamt nach Beweisen, nach einem Foto des isolierten, von allen Fremdbestandteilen gereinigten Virus. Wie reagieren die Gesundheitsbehörden auf die Anfragen der Eltern?

Krafeld: Anfangs reagierten die Behörden freundlich, schrieben schön klingende Geschichten, ohne auch nur einen überprüfbaren Beweis zu benennen. Jetzt wo die Behörden merken, daß insbesondere die Mütter sich nicht mehr beschwatzen lassen und Beweise verlangen, reagieren die Behörden zunehmend schroffer. Insbesondere Mütter im deutschsprachigen Europa haben in den letzten Monaten die Gesundheitsbehörden immer mehr verunsichert. Die Situation spitzt sich immer mehr zu. […]

N&L: […] Da dieser Beweis also nicht erbracht werden kann, auf welche Argumentation stützen sich die Gesundheitsbehörden und Mediziner, wenn sie sagen, es müssen Schutzimpfungen erfolgen? Es muß ihnen doch auch bekannt sein, daß keine wirklich notwendige Veranlassung besteht, zu impfen?

Krafeld: Ärzte und Behörden stützen sich auf Statistiken. In den letzten Jahrzehnten hat insbesondere der heute 80-jährige Dr. Buchwald sich intensiv mit den Statistiken auseinandergesetzt und nachgewiesen, daß diese Statistiken gerade das Gegenteil beweisen. Die offiziellen Statistiken beweisen, wenn man sie genau liest, daß Impfungen nicht schützen. […]

N&L: Bei den Infektionskrankheiten, die nicht durch einen Virus, sondern durch Bakterien hervorgerufen wurden, lassen sich bei den erkrankten Menschen wohl Bakterien feststellen. Sie sagen, daß es diese Bakterien allerdings bei Gesunden auch gibt. Gehen Sie dabei von der gleichen Menge an Bakterien aus? Ist es also wieder eine Frage des Immunsystems, ob jemand erkrankt oder nicht? – Auch bei Krebs gibt es die Meinung, daß im Grunde jeder Mensch Krebs in sich trägt, die einen erkranken, die anderen nicht. Es ist eine Frage, wie man mit sich und seinem Leben umgeht.

Krafeld: Da gehen Sie zum Kern des Verständnisses von Gesundheiten und Krankheiten. Da sollten wir zuerst einmal ganz bescheiden werden. Leben ist letztendlich ein Geheimnis, das wir zwar immer tiefer, aber nie ganz verstehen werden. Das gilt es zu akzeptieren.

Ich spreche ungern von Krankheiten und lieber wertneutral von “Abweichungen von der Normalität”. Krankheit wird immer negativ gewertet. Unsere Großmütter wußten noch, daß Fieber ein Heilungsvorgang ist. Sie wären nie so schwachsinnig gewesen, die Heilung bekämpfen zu wollen, wie es heute die Pharma-Mediziner tun. Diese Mediziner haben aufgehört, Ärzte zu sein.

Ein Immunsystem gibt es nicht. Die Immunität ist kein System, sie geschieht, sie lebt hoch komplex. Die Erfahrung lehrt schon: Wenn Sie im Winter hinreichend Obst und Gemüse essen, bekommen Sie wahrscheinlich nicht so schnell einen Schnupfen. Dazu braucht es keines Krankheitserregers. Der Körper zeigt uns auch, wenn er Mangel leidet. Das kann der Körper auch mit einem Schnupfen zeigen. Wir müssen wirklich ganz neu über Krankheiten und Gesundheiten, ich spreche auch hier gerne von der Mehrzahl, nachdenken.

Machen wir es mit den Bakterien als Krankheitsverursacher wieder ganz einfach: Können Sie sich eine Mutter vorstellen, die mit Ihrem 5-jährigen Kind an einem brennenden Haus vorbeikommt, bei dem die Feuerwehr ist, und dann dem Kind erklärt, die Feuerwehr sei die Ursache des Brandes? Solch eine Mutter können Sie sich nicht vorstellen. Solche Ärzte gibt es, wenn es um die Behauptung bakterieller Infektionskrankheiten geht. Hier verhalten wir uns, als hätten als unsere Mütter uns erzählt, die Feuerwehr wäre die Ursache von Bränden.

Tatsächlich wurden im 19. Jahrhundert Tierversuche gemacht. Man spritze den Tieren Flüssigkeiten mit Bakterien oder Gifte, die Bakterien unter Sauerstoffausschluß erzeugen erzeugen, aber normalerweise nicht im Körper. Im Verhältnis zum Körpergewicht zu den Tieren spritze man Mengen, als würde man Menschen dieses literweise spritzen. Ich brauche keine Tierversuche, um berechtigt vermuten zu können, daß Sie erkranken oder sterben, wenn Ihnen literweise Gift gespritzt wird. Diese Beweise begründen heute noch die Tetanus– und Diphterie-Impfungen. Keine Mutter kann so primitiv denken, wie die heutige Medizin tatsächlich ist. Selbst Kinder können nicht so dumm-primitiv denken wie die Pharma-Mediziner handeln.

Mit Wissenschaft hat diese Medizin nichts gemeinsam. Das Medizinstudium wurde im letzten Jahrhundert zu einer lebenszerstörenden Gehirnwäsche. […]

Krafeld: […] Lesen Sie einmal einen allgemeinverständlichen Text von Impfbefürwortern. Aber lesen Sie ganz langsam. Legen Sie den Text wieder weg. Denken Sie über den Text nach. Lesen Sie nochmals. Lesen Sie ganz langsam und denken nach beim und zwischen dem Lesen. Sie werden zum entschiedenen Impfverweigerer. Zum Lesen mit Verstand, zum Denken bedarf es keiner akademischen Ausbildung. […]

N&L: […] Und ich frage Sie als Pädagoge: Können Menschen, die selbst unter ungünstigen Umständen geboren wurden und aufgewachsen sind, die selbst durchgeimpft wurden, und weder im Kindes- und Erwachsenenalter sehr viel Halt hatten, können diese Menschen noch bewußte Entscheidungen treffen?

Krafeld: Diese Frage muß sehr ernst genommen werden. Lassen wir sie als Frage wirken, nicht nur mehrere Minuten, sondern mehrer Tage, mehrere Wochen, mehrere Monate. Seit einem viertel Jahrhundert suche und gehe ich den Weg in Zukunft. Immer war ich der festen Überzeugung, daß wir als Menschheit eine Chance haben. Bis ich vor einem Jahr mich mit “Impfen” auseinanderzusetzen begann. Haben wir unsere Körper so zerstört, daß wir biologisch nicht mehr in der Lage sind, die Herausforderungen, die sich durch den Globalismus stellen, geistig anzunehmen und zu bewältigen? Diese Frage muß sehr ernst genommen werden.

Seit einigen Monaten bewegt mich diese Frage. Ich werde erst dann aufhören, den weiteren Weg in Zukunft zu suchen und zu gehen, wenn ich den Beweis habe, daß wir unsere Körper nicht durch “Impfen” derart zerstört haben, daß wir geistig nicht in der Lage sein werden, die Herausforderung wahrzunehmen und zu bewältigen. Erst dann höre ich auf. […]

 

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