Masernvirus vor Gericht

 30.03.2015
                                                                                                              letzte Änderung: 17.02.2024

Juristische Masernvirus-Beweisfrage vom 24.11.2011 bis zum 01.12.2016


Fazit von fünf Jahren Auslobung des Preisgeldes für den wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des Masernvirus mit den letzten drei Jahren vor drei Gerichten bis zum BGH-Beschluß:


1. Es gibt in der wissenschaftlichen Literatur weltweit keine belastbare wissenschaftliche Arbeit, die die Existenz des Masernvirus beweist und nicht bloß postuliert, voraussetzt oder behauptet.
2. Keine Virusisolation,
3. keine Hochaufreinigung nach Goldstandard,
4. keine “all-the-same”-Kontrollexperimente mit nichtinfizierten Proben,
5. keine Redlichkeit mit Offenlegung aller Materialien und
6. Arbeitsschritte, die eine Wiederholbarkeit erlauben würden,
7. keine vollständige Dokumentation der Arbeitsschritte.

 Die gesamte Virologie arbeitet unwissenschaftlich und antiwissenschaftlich, da dies für alle Virusmodelle gilt, die sie als realexistent behaupten.


Update 17.01.2017: Dr. Stefan Lanka gewinnt rechtskräftig am 01.12.2016 den Masernvirus-Prozeß nunmehr auch in 3. Instanz vor dem BGH! Siehe hier unsere Erstveröffentlichung vom 19.01.2017 des Beschlusses des BGH (nicht öffentlich).


“Die Chance des Prozesses liegt darin, dass er zu einer Reformation der Medizin führen kann.”
– Dr. Stefan Lanka, WissenschafftPlus 3+4/2014, S. 10

“Nach 1945 gilt besonders für Wissenschaftler, dass sie nicht wegsehen und so tun dürfen, als wenn sie nichts gewusst hätten. Das Wegsehen und die Weigerung, Widerlegungen zu überprüfen, vor allem, wenn es erkennbar um die Sicherung des Rechts auf Leben, der körperlichen Unversehrtheit und der Würde geht, ist aus meiner Sicht nicht erklärbar und nicht entschuldbar.

Zurzeit werden Hunderttausende Flüchtlinge ohne rechtswirksame Einwilligung geimpft. Dadurch werden kurz-, mittel- und langfristige Impfschäden, darunter auch tödlich endende, auftreten, für die es keinerlei wissenschaftliche Rechtfertigung gibt. Diese Menschen werden zurzeit illegal geimpft und damit in unzulässiger Weise in deren Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Leben eingegriffen.”

– Dr. Stefan Lanka, Stellungnahme vom 02.11.2015.

 

“Many people, especially ignorant people, want to punish you for speaking the truth, for being correct, for being you. Never apologize for being correct, or for being years ahead of your time. If you’re right and you know it, speak your mind. Even if you’re a minority of one, the truth is still the truth.”

– Mahatma Gandhi


Nachfolgende Seiten
↓ Die 6 Beweisarbeiten des Klägers Dr. David Bardens
Bedingungen im Ausschreibungstext und Kommentierung
Fünf Rechtsbeugungen des Landgerichts Ravensburg
Hintergrund zur Beweisführung mit Ribosomen
↓ OLG – 2. Instanz
↓ Die 5 Gegengutachten des Dr. Stefan Lanka, die heimlich die Prozeßwende bewirkten
↓ Fortsetzung: OLG Stuttgart – Danach
↓ 3. Instanz Bundesgerichtshof (BGH)
↓ English section
Die Sicht der Virusgläubigen


Masernvirus vor Gericht – Urteil, Fehlurteil oder Scheinurteil?
Kommt die Wende in der Biologie?

31.01.2012: David Bardens schickt Dr. Lanka sechs Arbeiten
Zitat lt. WissenschafftPlus 3+4/2014, S. 12:

David Bardens hat mir mit Datum vom 31.1.2012 sechs Publikationen zugesandt und behauptet, dass er damit den Beweis für die Existenz des Masern-Virus erbracht hätte und forderte das Preisgeld von 100.000 € ein. Ich teilte ihm mit, dass es sich bei den Publikationen nicht um Veröffentlichungen des RKIs handelt, sie nicht den Forderungen des IfSG entsprechen, sie wissenschaftliche Grundsätze zutiefst verletzen und darüber hinaus nur zelleigene Bestandteile und Vorgänge beschreiben, aber kein Virus.

10.04.2014: regioTV: Die Masernlüge
Virologe Dr. Stefan Lanka im Exklusiv-Interview mit RegioTV (veröffentlicht auf dem regioTV-YouTube-Kanal am 25.04.2014):

100.000 Euro hat der Langenargener Biologe Stefan Lanka demjenigen geboten, der ihm die Existenz des Masern-Virus beweisen kann. Der Homburger Arzt David Bardens hat die Herausforderung angenommen. Von dem Geld hat er bislang aber noch nichts gesehen. Mittlerweile wird der Fall Bardens gegen Lanka vor dem Landgericht Ravensburg verhandelt.

Ein Gutachter soll jetzt entscheiden, ob die von David Bardens angeführten Studien ausreichen, um die Existenz des Virus zu beweisen. Dann müsste der Langenargener Stefan Lanka die 100.000 Euro Belohnung tatsächlich bezahlen. Doch was ist das für ein Mann, der Biologie studiert hat und jetzt die Existenz eines Virus leugnet? Julia Baumann hat Stefan Lanka noch vor dem ersten Verhandlungstag in Langenargen getroffen.




Zitat des Dr. Stefan Lanka aus dem Video vom 10.04.2014:

Ich will erreichen, daß es eine Reformation der Medizin gibt, die dringend überfällig ist.


Die Wette von Dr. Stefan Lanka im Wortlaut

1. Der Newsletter vom klein klein verlag vom 24.11.2011 (offline)


pdf: 2011-11-24 Das Masernvirus! 100.000 Euro Belohnung!
Weitere klein-klein-Newsletter, Zeitschriften, Infos:  Downloads 3    Downloads 4   Downloads 5

Das Preisausschreiben war im Newsletter nur angerissen, nicht vollständig benannt. Den weiterführenden Link gibt es nicht mehr. Darum muß man bei nachfolgender zweiter Quelle weiterlesen.

2. Sicherheitskopie der Abschrift von Gesundheitliche Aufklärung
 

Screenshot: Gesundheitliche Aufklärung, fair use.


Masern-Virus: 100.000 Euro Belohnung!

Newsletter | klein klein verlag | 24.11.2011

Das Masern-Virus
100.000 € Belohnung!
WANTED
Der Durchmesser


Der Hintergrund der jetzigen Werbewelle für die Idee, dass Masern durch ein Virus verursacht werde und deswegen Impfstoff implantiert werden solle, ist das Faktum, dass im September die Ausgaben für Impfstoffe um 19% im Vergleich zum Vorjahresmonat zurückgegangen sind.

Da im ausgabenstärksten Teilmarkt, den Grippe-Vakzinen, der Rückgang sogar 29% beträgt, weil hier die Schweinegrippe noch negativ auf den Umsatz drückt, hat sich die Bundesregierung entschlossen, kräftig die Werbetrommel für die Masern zu rühren.

Zuerst überflutete sie die Bevölkerung mit hundertausenden Broschüren „Impfschutz für die ganze Familie“, in der an erster Stelle für die Masern-Impfung geworben wird, mit dem Argument, dass das Virus tödlich sei und das Gehirn auflöse.

Gleich nach der Verteilung der Broschüre startete die WHO mit der Masern-Werbung und der Behauptung von 26.000 bestätigen Fällen seit 01.01.2011 in 53 Ländern, von denen 14.000 auf Frankreich entfallen würden. Damit wurde Angst vor einer unmittelbar aus Frankreich hereinbrechenden Pandemie geschürt.

Das Preisgeld

Danach verbreitete die Bundesregierung Anfang November, dass es der Impfstoff zulassenden Behörde, dem Paul Ehrlich-Institut (PEI), gelungen sei, zu beweisen, dass sich das Masern-Virus über die Luftröhre verbreiten würde. Außerdem sei geplant, abgeschwächte Masern-Viren in der Krebstherapie zu verwenden, da die „Partikel Tumore schrumpfen ließen.“

Am 09.11. wurde behauptet, dass jährlich 164.000 Menschen an Masern sterben und sich 55 Millionen infizieren. Mitte November wurde behauptet, dass sich in Berlin die Masern-Fälle verdoppelt hätten und schwere Verläufe einträten.

Dann schlug der Berliner Gesundheitssenat Masern-Alarm: „Die aktuelle Situation erfordert vor allem bei aufgeklärten Menschen die Überprüfung ihrer bisherigen Skepsis gegenüber Impfungen“, so die amtierende Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke).

Wenn also deutsche Forscher im Auftrag der Bundesregierung mit Masern-Viren arbeiten, muss es eine Dokumentation dieser Forschungen geben, zumal aus diesen Viren Impfstoff gemacht und diese Partikel in der Krebsforschung eingesetzt werden sollen. Dabei leuchtet ein, dass als erstes wissenschaftliches Kriterium der Durchmesser dieser Viren bekannt sein muss.

100.000 €

Da wir wissen, dass es das Masern-Virus nicht gibt und bei Kenntnis der Biologie und der Medizin auch nicht geben kann und wir die wirklichen Ursachen von Masern ganz genau kennen, aber die Angst immer weiter zunimmt („Nicht impfen ist Kindesmisshandlung“, „Das ist kein Sterben, sondern ein Eingehen“, „Die Masernviren zerstören dabei über einen längeren Zeitraum das Gehirn des infizierten Kindes“), wollen wir mit dem Preisgeld bewirken,

  1. dass sich Menschen aufklären und
  2. dass die aufgeklärten Menschen den nicht-aufgeklärten helfen und
  3. die Aufgeklärten im Sinne der Gesetze auf die Akteure einwirken.

Es ist nämlich verboten Unwahres zu behaupten, damit die Würde der Menschen zu verletzen und auf dieser Basis durch Impfungen der körperlichen Unversehrtheit und dem Recht auf Leben zu schaden.

In Deutschland hat die Bundesregierung Frau Dr. Mankertz beauftragt, im Rahmen des Gesetzes, also des Grundgesetzes und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), eigenständig Forschung zu den Ursachen von Masern zu betreiben. Da sie selbst die Zucht von Masern-Viren behauptet, muss ihr der Durchmesser des Masern-Virus bekannt sein. Zumindest muss sie wissen, wo es steht.

An sie muss die Frage nach dem Durchmesser des Masern-Virus gestellt werden, da sie für das Masern-Virus hauptverantwortlich ist. Ihre Anschrift:

PD Dr. Annette Mankertz
Robert Koch-Institut
Nationales Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln
Nordufer 20, 13353 Berlin
Tel: 030 / 18754-2516 oder -2315, Fax: 030 / 18754-2598
E-mail: Mankertza @ rki.de

Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist.

Das Preisgeld wird nicht ausgezahlt, wenn es sich bei der Bestimmung des Durchmessers des Masern-Virus nur um Modelle oder Zeichnungen wie dieses handelt:



“Durchmesser vom Masernvirus? Ist doch ein alter Hut! Da ist es.”
[Danke an Herrn Schlotthaus]

Auch wenn diese Zeichnung von einem lieben Leser von uns stammt und natürlich als Spaß als Reaktion auf unseren letzten Newsletter zu verstehen ist, so muss man doch sagen, dass im Kern die offizielle Wissenschaft, auf die sich alle berufen, nicht viel wissenschaftlicher arbeitet. Nur ihre Zeichnungen und Modelle sehen für den Laien etwas wissenschaftlicher aus, das ist oft schon der ganze Unterschied.

Das weitere Vorgehen

Wenn sich herausstellt, dass Frau Dr. Mankertz Masern-Viren behauptet, ohne einen wissenschaftlichen Beweis für deren Existenz zu haben, darf ihr Verhalten – so zu tun als ob es ein Masern-Virus gäbe – nicht hingenommen werden.

Ihr Vorgesetzter, bei dem sich dann über Frau Dr. Mankertz beschwert werden muss, falls diese keinen Beweis vorlegen kann, ist

Prof. Dr. Martin Mielke
Leiter des Fachgebietes für angewandte Infektions- und Krankenhaushygiene
Robert Koch-Institut
Nordufer 20, 13353 Berlin
Tel.: +49 / (0)30 / 454 722 33
Fax: +49 / (0)30 / 454 734 19
E-Mail: mielkem @ rki.de

Sollte sich herausstellen, dass Prof. Mielke weiß, dass Frau Dr. Mankertz ohne wissenschaftliche und damit gesetzliche Grundlage arbeitet, muss sich dann bei der Leitung des RKI, beim Präsidenten des RKI, Prof. Dr. Reinhard Burger beschwert werden.

Prof. Dr. Reinhard Burger
Präsident Robert Koch-Institut
Nordufer 20, 13353 Berlin
Tel.: +49 (0)30 – 18754-2001
Fax: +49 (0)30 – 18754-2610
E-Mail: burgerr @ rki.de

Sollte sich herausstellen, dass Prof. Burger weiß, dass Frau Dr. Mankertz ohne wissenschaftliche und damit gesetzliche Grundlage arbeitet und weiß, dass auch Prof. Mielke in Bezug auf das Masern-Viurs ohne wissenschaftliche und damit gesetzliche Grundlage arbeitet, muss sich dann bei der zuständigen Person im Bundesgesundheitsministerium über Prof. Burger beschwert werden.

Bitte senden Sie mir Ihre Anfragen und Antworten zu, die wir veröffentlichen dürfen, damit sie wirksam werden.

Ursache, Vermeidung und Therapie von Masern

Wer wissen möchte, wie Masern im Detail entstehen, verhindert und therapiert werden, dem sei unser Buch zum Thema Masern empfohlen.

In diesem Sinne alles Gute!
Ihr Dr. Stefan Lanka


01.04.2014, Ruhrbarone: Masern für 100.000 €?

Zitat: “Am 10. April muss nun das Landgericht Ravensburg darüber entscheiden, ob David Bardens, mittlerweile Arzt an einem Uniklinikum, die 100.000 € zustehen. Juristen gehen davon aus, dass zunächst geprüft werden wird, ob die Auslobung ernsthaft war und dann ob Bardens die Vorgaben von Lanka erfüllte. Das Einschalten eines Gutachters für letztere Frage erscheint nicht unwahrscheinlich.”


06.04.2014, Spiegel: Geld gegen Virus
Zitat: “
Ein Impfgegner lobt 100 000 Euro für den Beweis aus, dass es Masernviren wirklich gibt – doch nun weigert er sich, das Geld herauszurücken.” (Bezahlschranke)

Screenshot: Spiegel, fair use.

07.04.2014, Schwäbische Zeitung: Ein Impfgegner aus Langenargen lobt 100 000 Euro für den Nachweis von Masernviren aus – Nun kommt es zum Prozess

Zitat: “Stefan Lanka aus Langenargen am Bodensee ist kein Mediziner, sondern Biologe. Er behauptet: „Ein Masernvirus gibt es gar nicht.“

Gibt es nicht? Das klingt weder niedlich noch harmlos, sondern angesichts moderner Wissenschaft abenteuerlich. Lanka pocht jedoch auf seine Thesen. Am Telefon spricht er höflich und ruhig, versucht wissenschaftliche Zusammenhänge ausführlich zu erklären. Was er über Masern zu sagen hat, klingt jedoch simpel. Die Symptome entstünden infolge einer Entzündung: „Weil es zu einer Vergiftung von außen kommt. Oder einer Vergiftung von innen, was sich über die Haut zeigt. Oder aus psychosomatischen Gründen.“ Eine Kombination aus Psychosomatik und Vergiftung sei auch möglich. Von Vorbeugung hält er nichts: „Impfung ist eine Giftladung.“


Landgericht Ravenburg in Sachen Bardens ./. Lanka – Aktenzeichen 4 O 346/13

1. Prozeßtag, Gütetermin, Mittwoch, 09.04.2014
Die Parteien konnten sich nicht gütlich einigen.

09.04.2014, 13:42 Uhr, Schwäbische Zeitung: Ravensburger Masern-Prozess: Entscheidung vertagt – Liveblog zum Nachlesen – Umfrage zum Thema Impfen
Zitat: “Massenauflauf, aber noch kein Urteil beim Ravensburger Masern-Prozess: Das Landgericht hat am Mittwoch nach rund einer halben Stunde Verhandlung beschlossen, dass es im Prozess Bardens gegen Lanka erst am 24. April verkünden möchte, wie es weitergeht. Experten rechnen mit der Einsetzung eines Sachverständigen. Dutzende Zuhörer und viele Medienvertreter aus ganz Deutschland waren extra  angereist.

Zum Hintergrund: Der Arzt David Bardens klagt von dem Biologen Stefan Lanka (aus Langenargen) 100 000 Euro ein, die dieser 2012 in einem Internetbeitrag demjenigen versprochen hat, der ihm die Existenz des Masernvirus nachweist. Bardens hat laut eigener Aussage die entsprechenden Beweise geliefert – bis heute aber keinen Cent von Lanka erhalten. Beide Parteien haben am Mittwoch einen Vergleich abgelehnt.

Sollte David Bardens vor Gericht rechtbekommen, will er das Geld für Impfkampagnen in Entwicklungsländern spenden. „Ich dachte, mit dem Geld kann man was Positives anstellen“, sagt er.

Nach der Verhandlung am Mittwoch äußerten sich Lanka und Bardens zuversichtlich, was den Ausgang des Verfahrens angeht.”

Komm.: Hinter Anmeldeschranke, Liveblog und Umfrage nicht mehr vorhanden. Das Datum des Prozeßbeginns in WissenschafftPlus 3+4/2014, S. 11, zweite Spalte oben, mit dem 11.04.2014 ist offenkundig falsch, denn der 09.2014 war der Gütetermin und der 10.04.2014 der Verhandlungstermin. Im Newsletter vom 17.04.2014 “Marla Glen is playing for change” nennt Dr. Lanka den 24.04.2014 den “zweiten Prozeßtag”, gemeint wohl Verhandlungstag ohne den Gütetermin. Demnach hat es am 11.04.2014 keinen weiteren Verhandlungstag gegeben.

09.04.2014, Schwäbische Zeitung: Impf-Leugner vor Gericht. Robert-Koch-Institut zur Maserndebatte

Screenshot, Schwäbische Zeitung, fair use.

Komm.: Mehr Verdrehung geht kaum.

 

09.04.2014, Schwäbische Zeitung: Impfen ist ein Privileg

Screenshot, Schwäbische Zeitung, fair use.

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