Kurzlink

Masernvirus vor Gericht

– Durch unrechtsstaatliche Verfahrenstricks, die man sonst nur aus Bananenrepubliken kennt, wurde Dr. Lanka maximal behindert und ausgebremst. Es sollte mit allen Mitteln verhindert werden, daß seine Gegenargumente gegen das Establishment und ihren Virusglauben, öffentliche Verbreitung findet.

Darum wurde in der 1. Instanz ein überraschendes Stuhlurteil verkündet – der Gerichtsgutachter war noch anwesend – das Verfahren somit zu Ende, Dr. Lanka konnte nichts mehr sagen. Auch durfte er als Virologe den Gerichtsgutachter, der nur Bakteriologe ist, nicht direkt befragen, was möglich gewesen wäre, da eine Kann-Bestimmung der ZPO. Wenn nicht in einem solchen Fall, wo dann?

Darum wurde die abgewürgte Beweisaufnahme in der 2. Instanz auch nicht mehr aufgenommen, so daß die fünf Gegengutachten, die eine Virusexistenz verneinen, nicht mehr gehört wurden. Der Richter erklärte gleich eingangs, daß man Dr. Lanka gewinnen lassen werde, das Masernvirus und der Impfschutz aber weiterhin gelten werden.

Hätte Dr. Lanka nicht innerhalb kurzer Zeit die Hinterlegungssumme von immerhin 121.000 Euro aufgebracht, wäre das Stuhl- und Schein-Urteil des LG rechtskräftig geworden, es wäre nie zu einer 2. Instanz gekommen.

Die Richter ahnten wohl, daß bei einer Beweisaufnahme die vielen falschen Behauptungen des Gerichtsgutachters keinen Bestand haben würden und am Ende die behaupteten Virusbeweise alle zerpflückt werden. Darum gab man Dr. Lanka den kleinen Sieg (er muß nicht mehr das Preisgeld zahlen), um ihm den großen Sieg (offizielle Anerkennung, daß das Masernvirus nicht existiert und Wissenschaftsbetrug begangen wurde) nicht geben zu müssen. Sie hatten wohl keine andere Wahl….

– Der Kläger Dr. Bardens hat sich als schlechter Verlierer erwiesen, er hat die von Dr. Lanka hinterlegten 121.000 Euro Sicherheitsleistung bis zum 28.2.2017 immer noch nicht freigegeben. Er behauptet, daß er aus Formgründen verloren habe, um sein Gesicht vor seinen virus- und impfgläubigen Anhängern wahren zu können. Er verschweigt den Abbruch der Beweisaufnahme, als erkennbar wurde, daß sich das Blatt pro Dr. Lanka wenden würde, da er die besseren Argumente hatte.
Er ist nach Schweden umgezogen. Wann sieht Dr. Lanka wohl sein Geld wieder?

– Dr. Lanka wollte sein Recht, er bekam den Rechtsstaat. Warum? Weil er ein Staatsdogma angreift.

– Wenn dieses nunmehr seit dem 01.12.2016 rechtskräftige Urteil durch BGH-Beschluß der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde (die den Kläger wieder ein hübsches Sümmchen gekostet haben dürfte, obwohl der OLG-Richter beide Parteien davor warnte, den BGH anzurufen, da dieser offenbar diese heiße Kartoffel Wissenschaftsbetrug nicht anfassen wollte und es vorher dem OLG mitgeteilt haben dürfte) bekannt wird, darf keine öffentliche Impfempfehlung für eine Masernimpfung ausgesprochen werden. Kein Kind darf mehr eine Masernimpfung bekommen. Keine Kita darf dies noch verlangen. Die CDU Berlin darf dies nicht mehr fordern!

Warum? Weil gerichtlich festgestellt ist, daß weltweit keine wissenschaftliche Arbeit bekannt ist, die die die Existenz des Masernvirus in einer Arbeit beweist. Das Masernvirus existiert nur als Gesamtschau-Virus, so wie laut der früheren Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmid das HI-Virus als Konsens-Virus GILT (nicht IST, wie vom IfSG verlangt).

Nur in einer (gedanklichen) Gesamtschau soll es existieren, was eine erkennbare Ausrede ist, denn entweder sieht man im Labor eine virale Struktur oder man sieht keine, das könnte schon ein Student, wenn man ihn da ranlassen würde. Der würde aber gleich quittieren, wenn er den Betrug sehen und zum Mitmachen gedrängt werden würde. Also nimmt man wohl lieber Leute, denen ihr Arbeitsplatz etwas bedeutet…

Newsletter WissenschafftPlus vom 09.03.2017:

go Virus go

Bundesgerichtshof und Oberlandesgericht Stuttgart entziehen dem Virus- und Impfglauben den Boden… und schaffen Platz für Neues

Liebe Leserinnen und Leser,

im fünfjährigen „Masern-Virus-Prozess“ bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 1.12.2016 das sensationelle Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.2.2016.

Ab dem 1.12.2016 ist in Deutschland höchstrichterliche Rechtsprechung, dass alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masernimpfungen und zum Masern-Virus keine wissenschaftliche Grundlage haben.

Die höchstrichterlich bestätigte Urteilsbegründung beinhaltet die klare Benennung von Fakten, die nicht nur alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masernimpfungen und zum Masern-Virus widerlegen, sondern alle Behauptungen zu sog. „krankmachenden Viren“ und Impfungen.

Der Text, der dies erklärt, „go Virus go“, ist im Magazin WissenschafftPlus Nr. 2/2017 abgedruckt und außerdem finden Sie ihn HIER
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 16.2.2017, Aktenzeichen 12 U 63/15, finden Sie HIER.

Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1.12.2016, Aktenzeichen I ZR 62/16, mit dem das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig wurde, finden Sie HIER.

Wie es weiter geht

Jetzt wartet die Welt auf die ersten Gerichtsverfahren, in denen diese höchstrichterliche Rechtsprechung zum Schutz des Lebens, der Unversehrtheit des Körpers, der Würde und zum Schutz aller anderen Grundrechte eingebracht und für alle wirksam wird.

Gerichtsverfahren, mit denen die nicht mehr zu rechtfertigenden Eingriffe in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch Impfungen und andere Maßnahmen des Infektionswesens abgewehrt werden. Gerichtsverfahren, mit denen direkter und indirekter Impfzwang, Schulausschlüsse, Eingriffe ins Elternrecht oder in das Recht auf freie Berufswahl verhindert werden. Und Gerichtsverfahren, in denen die Anerkennung von Impfschäden bewirkt und die Unhaltbarkeit der staatlichen Impfempfehlungen festgestellt wird.

Das kann und soll – zuerst in Deutschland und dann global – zum Eingeständnis der Fehlentwicklungen in der Medizin und zum Beginn einer tatsächlich wissenschaftlichen Gesundheitslehre führen.

Die Grundlagen hierfür sind gelegt. Lesen Sie HIER,

wie und warum dies möglich ist und wie Sie und wir mit unserem Tun dazu beitragen.

Danke für Solidarität, Treue und Unterstützung

Wir danken für Ihre jahrelange Solidarität, Treue und Unterstützung, mit der Sie diesen ersten und entscheidenden Schritt der Verwandlung unseres Krankheitssystems in eine menschliche und im positiven Sinne wissenschaftliche Gesundheitslehre möglich gemacht haben.

Hierbei haben Sie und wir einen langen Atem gehabt.

Seit 1995 haben Sie und wir, mit unseren gemeinsamen Aktivitäten des Vereins Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte und den klein-klein-Aktionen den Beweis erbracht, dass die Gesundheitsbehörden in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Südtirol, auf den Gebieten des Impfens und der Infektiologie keinerlei wissenschaftlich publizierte Beweise vorlegen können. Der Masern-Virus-Prozess hat dies auf den Punkt gebracht und zur höchstrichterlich bestätigten Rechtsprechung gemacht.

Das Resultat: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart und der Bundesgerichtshof haben dem Masern-Virus und damit allen Viren die Rote Karte gezeigt: go Virus go, go, go.

 

Die Gelbe Karte: Kleiner Schritt zum großen Ziel

Den vielen Menschen im öffentlichen Gesundheitssystem, die mit ihren auswendig gelernten Behauptungen und Drohungen über Ansteckung, Impfungen, Pandemien und tödlichen Medikamenten wie z.B. dem Blutverdicker Tamiflu wohlmeinend in unsere fundamentalen Grundrechte des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, der Würde und in die anderen Grundrechte eingreifen, muss freundlich aber entschieden die Gelbe Karte gezeigt werden.

Heften Sie, soweit vorhanden, an Ihren gelben Impfausweis oder an eine andere gelbe Karte das Urteil des OLG Stuttgart vom 16.2.2017, Aktenzeichen 12 U 63/15 und den Text go Virus go.

Fordern Sie Beteiligte Ihrer Wahl auf lokaler, Landes- und Bundes-Ebene auf, zum Urteil und zur Auswertung schriftlich Stellung zu beziehen. Senden Sie uns bitte die Reaktionen und wir werten die Antworten für die nächsten Schritte aus:
LK-Verlag, Adolf-Damaschke-Str. 69-70, 14542 Werder
E-Mail: info[at]wissenschafftplus.de

So kommen wir schneller zum Ziel.
Besten Dank!

Wir wünschen von Herzen Alles Gute und Freude beim Tun!

Ihr Dr. Stefan Lanka und das WissenschafftPlus-Team

Quelle: Email-Newsletter vom 09.03.2017. Online-Quelle hier.


Aufruf für Musterprozesse zum Masernvirus
pdf: Aufruf für Musterprozesse zum Masernvirus

Es wird aufgerufen, mithilfe des Urteils des OLG Stuttgart im Masernvirusprozess diese Argumente in die eigenen Klagen gegen die Masernimpfung (Impfnötigung und ab 2020 Impfpflicht) einzubringen. Bis heute (2023) ist allerdings kein solcher Fall bekannt geworden. Was auch verständlich ist, da der Urteilstext für sich absichtlich mehrdeutig ist.

Die Behauptung:
“Ab dem 1.12.2016 ist in Deutschland höchstrichterliche Rechtsprechung, dass alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masernimpfungen und zum Masern-Virus keine wissenschaftliche Grundlage haben,”
ist etwas übertrieben, da es eben nicht eindeutig ist, sondern mehrdeutig und das Establishment immer zu seinen Gunsten interpretiert.

Seit 2015 wurde vehementer als jemals zuvor die Masern-Impfpflicht gefordert, auch von den Parteitagen von FDP und CDU und auch von mehreren AfD-Landtagsfraktionen, im Frühjahr 2019 kündigte Spahn die Einführung der gesetzlichen Masern-Impfpflicht an, seit dem 01.03.2020 gilt sie bundesweit. Erwartungsgemäß sind bisher alle Verfassungsbeschwerden abgeschmettert worden. Offiziell gibt es das Masernvirus immer noch und auch den angeblichen Schutz der Masern-/MMR-Impfung.

Daß bei Klagen und Verfassungsbeschwerden jemals diese Virusbeweisfrage gestellt worden ist, ist nicht bekannt geworden.

 

Masernvirus vor Gericht
Foto: Dr. St. Lanka. Mit freundlicher Genehmigung.

Der französische Virologe Louis de Funes vom Pasteur Institute in Paris (Erstbeschreiber der Smileviren) bestätigt:
Es gibt keine Viren! Nein! Oh! Doch! – Tja, Fernsehen bildet doch!


Zitate aus WissenschafftPlus, die belegen, daß es sich beim Masernvirus nur um ein bloßes Geschäftsmodell handeln kann

1. “Es ist jetzt höchstrichterlich betätigt, dass den Existenz-Behauptungen „krankmachender Viren” und den Behauptungen über die Sinnhaftigkeit „viraler” Impfungen der Boden entzogen ist. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat festgestellt, dass die für das gesamte Gebiet der „Masern-Virologie” und „menschlichen Virologie” entscheidende Publikation aus dem Jahr 1954 keinen Beweis für die Existenz des „Masern-Virus” enthält. Diese Publikation wurde nicht nur Grundlage der gesamten „Masern-Virologie” und Masern-Impfung, sondern der gesamten sog. Virologie. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil.”
WISSENSCHAFFTPLUS – Das Magazin, 2/2017:3

2. “Im fünfjährigen „Masern-Virus-Prozess” bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 1.12.2016 das sensationelle Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.2.2016. Ab dem 1.12.2016 ist in Deutschland höchstrichterliche Rechtsprechung, dass alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masern-Impfungen und zum Masern-Virus keine wissenschaftliche Grundlage haben.”
WISSENSCHAFFTPLUS – Das Magazin, 2/2017:5

3. “Kontrollversuche, mit denen leicht festgestellt wird, ob ein Virus oder Verhungern und Vergiften die Ursache des Zelltodes ist, führte Enders nicht durch. Sie werden von der „Wissenschaft” bis heute nicht durchgeführt. Wir haben diese Kontrollversuche im Rahmen des „Masern-Virus-Prozess” durchgeführt. Die Ergebnisse beweisen, dass die Bedingungen, die Enders 1954 etablierte, Verhungern und Vergiften von Zellen, zum Sterben der Zellen führen ohne dass eine „Infektion” stattgefunden hat. In der kommenden Ausgabe von WissenschafftPlus werden wir diese Kontrollversuche und die Ergebnisse dokumentieren.”
WISSENSCHAFFTPLUS – Das Magazin, 2/2017:11

4. “Der bekannte Schauspieler Robert De Niro und der Neffe des früheren US-Präsidenten Kennedy, Robert F. Kennedy Jr., haben ebenso ein Preisgeld von 100.000 $ für einen wissenschaftlichen Beweis in Bezug auf das Impfen ausgesetzt. Sie geben sie demjenigen, der ihnen eine wissenschaftliche Publikationvorlegt, in der die Harmlosigkeit von Quecksilber in den Impfstoffen bewiesen ist. Beide gehen davon aus, dass Impfungen besonders deswegen schädlich sind, weil extrem giftige Substanzen darin enthalten sind. Der Sohn von Robert De Niro wurde im Moment der Impfung autistisch. Damit ist aus biologischer Sicht bewiesen, dass Impfungen Autismus auslösen können.”                            
WISSENSCHAFFTPLUS – Das Magazin, 2/2017:15

5. “Enders warnte 1954 in seiner ersten Publikation zum vermuteten „Masern-Virus”, dass seine Überlegungen rein theoretisch seien und die Zellen auch sterben, wenn sie gar nicht „infiziert” und auf eine „Infektion” vorbereitet werden. Man müsse dies immer im Hinterkopf haben. Ende 1954 erhielt Enders den Nobelpreis für Medizin. Durch den Nobelpreis verdrängte er seine eigenen Widerlegungen und Zweifel und seine Spekulationen wurden für ihn selbst, seine Zeitgenossen und die Nachwelt zu einer wissenschaftlichen Tatsache, die nicht mehr hinterfragt werden darf. Seine Publikation aus dem Jahr 1954 wurde durch den Nobelpreis zur alleinigen und exklusiven Grundlage der „Masern”-Forschung und in kleinen, unwesentlichen Abänderungen, zur Grundlage der gesamten „Virologie”.
WISSENSCHAFFTPLUS – Das Magazin, 2/2017:17

6. “Die sechs im Prozess vorgelegten Publikationen sind die maßgeblichen Publikationen zum „Masern-Virus”. Da es neben diesen sechs Publikationen nachweislich keine anderen Publikationen gibt, in denen mit wissenschaftlichen Methoden versucht wurde die Existenz des Masern-Virus zu beweisen, hat das nun höchstrichterliche Urteil im Masern-Virus-Prozess Konsequenzen: Allen nationalen und internationalen Aussagen zum vermuteten Masern-Virus, zur Infektiösität von Masern, zum Nutzen und Unbedenklichkeit der Masern-Impfung wurden die wissenschaftliche und damit die rechtliche Rechtfertigung entzogen. Durch Anfragen, welche das Masern-Virus-Preisausschreiben auslöste, hat die Leiterin des Nationalen Referenz-Instituts für Masern am Robert Koch-Institut (RKI), Prof. Dr. Annette Mankertz, eine wichtige Tatsache eingestanden.

Dieses Eingeständnis kann die erhöhte Impfschadensrate speziell der Masern-Impfung erklären und warum und wie besonders diese Impfung vermehrt Autismus auslöst. Prof. Mankertz hat eingestanden, dass das „Masern-Virus” typisch zelleigene Bestandteile (Ribosomen, die Eiweiß-Fabriken der Zellen) enthält. Da die Masern-Impfung aus „ganzen Masern-Viren” besteht, enthält dieser Impfstoff zelleigene Strukturen. Dies erklärt, warum die Masern-Impfung häufigere und stärkere Allergien und Autoimmunreaktionen auslöst als andere Impfungen. Der Gutachter Prof. Podbielski führte vor Gericht aus, dass mit der Behauptung des RKI zu Ribosomen in den Masern-Viren die Existenz-Behauptungen eines Masern-Virus widerlegt sind.”
WISSENSCHAFFTPLUS – Das Magazin, 2/2017:47


7. Die erste der 6 Publikationen: Enders und Peebles, 1954

“Der Nobelpreisträger John Franklin Enders und sein Mitarbeiter Thomas Chalmers Peebles veöffentlichten im Juni 1954 in der Zeitschrift „Proceedings of the Society of Experimental Biology and Medicine“ Nr. 86(2), Seite 277–286, einen Bericht über ihre Arbeit mit dem vermeintlichen Masern-Virus mit dem Titel „Vermehrung eines zytopathischen Agens aus Masern-Patienten in Gewebskulturen“ („Propagation in tissue cultures of cytopathogenic agents from patients with measles“).


Sie taten dabei exakt das Gleiche, wofür Enders im gleichen Jahr den Nobelpreis für Medizin erhielt: Zellen im Reagenzglas zu töten, um zu behaupten, dass das Sterben der Zellen im Reagenzglas durch das behauptete Polio-Virus verursacht sei. Dass es außer der Annahme von krankmachenden Viren dutzende Gründe gab und gibt, die das beobachtete Sterben von Zellen im Reagenzglas erklären, wurde vielleicht auch deswegen übersehen, da sich die US-Armee, die diese Art der Forschung finanzierte, mit der Sowjetunion in einem angeblichen Wettkampf um die Entwicklung von Impfstoffen für alle möglichen und unmöglichen Krankheiten befand.

Im Korea-Krieg und danach behauptete das US-Militär, dass die Sowjets Viren entwickelt hätten, die US-amerikanische Soldaten willenlos machen. Wie auf Seite 278 dieser Publikation unten links beschrieben ist, benutzen die Autoren unter anderem das Antibiotikum Streptomycin, um die Rachenabstriche von Masern-Patienten zu „sterilisieren“, bevor die Zellen im Reagenzglas mit den darin vermuteten, vermeintlichen Masern-Viren „infiziert“ werden.

Heute ist bekannt, dass Streptomycin Zellen schädigt und tötet, indem es die lebensnotwendigen Bakterien in den Zellen abtötet, die Mitochondrien, die u.a. den Sauerstoff verstoffwechseln. Den Autoren und allen anderen, die bis heute das Gleiche tun, ist nicht aufgefallen, dass ihre Art und Weise der Behandlung die Zellen im Reagenzglas tötet, da sie die in der Wissenschaft zwingend vorgeschriebenen Kontrollversuche nicht durchgeführt haben und auch heute nicht durchführen.

Kontrollversuche sind zwingend notwendig, um auszuschließen, dass nicht die Methode selbst das erzielte Resultat erzeugt. Obwohl weder die Autoren noch sonst wer bis heute, weder in den Abstrichen, den Flüssigkeiten im Reagenzglas noch in einem Menschen ein Masern- oder ein anderes krankmachendes Virus gesehen hat, wird das Töten von Zellen im Reagenzglas als Virusisolation bezeichnet. Die Autoren, die diese Art der „Virusisolation“ erfunden haben und alle Nachahmer glauben auch deswegen fest an krankmachende Viren, weil Flüssigkeiten von sterbenden Zellen, die auf frische Zellen im Reagenzglas gegeben werden, wieder das gleiche Zellsterben auslösen.

Diese Wiederholung des Abtötens von Zellen nennen die Beteiligten eine Passage des Virus. Auch für diesen Schritt wurden und werden keine Kontrollexperimente durchgeführt. Je nach Menge und Zusammensetzung der verwendeten Flüssigkeiten und Zellen sterben in weiteren Passagen mehr oder weniger schnell Zellen, was als „Abschwächung“ oder „Verstärkung“ des Virus ausgegeben wird.

Virusstämme

Flüssigkeiten von solcherart getöteten Zellen, werden als diverse „Virusstämme“ eingefroren und zur Herstellung von Impfstoffen verwendet, ohne dass jemals ein Virus darin gesehen, fotografiert oder im Sinne des Wortes „Isolation“ daraus isoliert, fotografiert und charakterisiert worden ist, wie z.B. Eurostücke aus dem Sparschwein am Weltspartag. Als Isolation wird nur das Sterben von Zellen im Reagenzglas bezeichnet. Die Flüssigkeit von gestorbenen Zellen wird als Isolat bezeichnet.

Auch der heutige Masern-Impfstoff wird angeblich mittels des „Edmonston“-Masern-Virus-Stamm gewonnen, den Enders hergestellt hat. In Wirklichkeit werden aber nur Zellen von Tieren, Menschen oder Tumoren im Reagenzglas getötet und ein Gemisch aus deren Bruchstücken als Masern-Impfstoff ausgegeben, der angeblich aus „abgeschwächten“ Masern-Viren besteht.

Was aber bis heute und im Masern-Prozess durch den Gutachter und das Gericht unterdrückt wird, ist die in dieser Publikation dokumentierte Tatsache, dass regelmäßig Zellen im Reagenzglas auf exakt die gleiche Art und Weise sterben, auch wenn gar nichts mit ihnen getan wird. Dies widerlegt die Behauptung, dass die Art und Weise des Sterbens der Zellen im Reagenzglas, was als spezifischer „cytopathischer Effekt“ (zellzerstörender Effekt) des angeblichen Masern-Virus ausgegeben wird, in Wirklichkeit ein ganz normales Sterben von Zellen im Reagenzglas unter diesen Bedingungen ist.

Obwohl die Autoren dieser Studie mehrfach darauf hinweisen (auf Seite 283, linke Spalte in der Mitte und auf Seite 285, rechte Spalte gleich dreimal), dass das Sterben der Zellen auch durch unbekannte Faktoren und unbekannte Viren verursacht wird, behaupteten die Autoren zwei Jahre später, dass ihre Arbeit aus dem Jahr 1954 grundlegend für die Herstellung aller zukünftiger Masern-Impfstoffe sei. 3

Da die Autoren vorgeben, an krankmachende Viren zu glauben, ist ihr Verhalten und das ihrer Nachahmer unverantwortlich, da sie davon ausgehen, dass es in allen für die Herstellung von Impfstoffen verwendeten Zellen unbekannte Viren und Faktoren gibt, die Zellen töten. Trotz dieser Schwächen und Widerlegungen wird diese Studie von allen Masern-Virus-Anhängern als die fundamentale Studie bezeichnet, mit der die Isolation und Vermehrung des Masern-Virus gelungen sei.

Die Lektüre dieser Publikation lohnt sich auch noch aus einem anderen Grund: Die Autoren geben auf Seite 286 oben rechts zu, dass es keinen Grund zur Annahme gibt, dass ihre Beobachtungen im Reagenzglas irgendetwas mit den Veränderungen im Menschen zu tun haben, die als Masern definiert sind. Dabei ist es bis heute geblieben.

In der nächsten Ausgabe: Die Autoren der zweiten der 6 Publikationen des Masern-Prozesses widerlegen explizit die zentrale Aussage der hier besprochenen Studie, dass es einen spezifischen Effekt durch das vermutete Masern-Virus gäbe.

1 Die Stellungnahme vom 2.2.2015 und das Gutachten von Prof. Podbielski vom 17.11.2014 finden Sie unter www.wissenschafftplus.de/blog/de zum Herunterladen aus dem Internet.
2 Siehe Beitrag zum Masern-Prozess in WissenschafftPlus Nr. 2 – 2015 und „Impfen. Wie es kam. Wie es geht. Was die Menschen wirklich brauchen.“ in dieser Ausgabe Nr. 3 – 2015.
3 Enders et al., Measles Virus: A Summary of Experiments Concerned with Isolation, Properties, and Behavior. Am J Public Health and the Nations Health, 47 (3), 275-282, 1957.

– Dr. Stefan Lanka: “Der Masern-Virus-Prozess wird immer spannender”, in: WISSENSCHAFFTPLUS – Das Magazin, 3/2015:8-11 (wenige Tippfehlerkorr. von uns).


Fazit:

– Wenn Zellen sterben, ist es kein Virus.
– Es wurde von Enders kein Virus isoliert. Nachfolgend wird mit Neusprech und Umdefinition eine Isolation behauptet, die keine ist.
– Was das RKI macht, ist billiger Wissenschaftsbetrug mit Umdefinitionen und Zirkelschlüssen. Mit derselben Logik kann man auch beweisen, daß Donald Duck existiert.
– Es wurde bis heute noch nie ein krankmachendes Virus isoliert.
– Es werden nur herkömmliche Zellbestandteile als Viren ausgegeben.
– Es gibt darum keine wissenschaftliche Rechtfertigung für Impfungen. Im Masern-/MMR-Impfstoff ist alles mögliche drin, nur eben kein Masernvirus.
– Die Ansteckung mit einer spezifischen Krankheit (und immer derselben Krankheit, nie einer anderen) wurde noch nie nach den Regeln Wissenschaft mit Kontrollen durchgeführt. Manipulationen im Reagenzglas sind kein Beweis für eine Ansteckung in lebenden Organismen.
– Die Viruslüge und die Impflüge verschlingen Abermilliarden an Steuergeldern, ebenso wie die verheimlichte Impfschädenwahrheit für die Patentrechte und Profite der Virologen und der Impfbetreiber, die vorgeben, an die Existenz von Viren zu glauben. Eine Art Premium-Hartz IV für eine kleine Gruppe von Menschen, die auf unsere Kosten lebt anstatt ehrlicher Arbeit nachzugehen. Es ist ein stiller Krieg gegen die Menschheit.


21.06.2017: Dr. Lanka: “Seit 2016 gibt es keine Masern mehr!”

Seit dem 16.2.2016, rechtswirksam seit dem 1.12.2016, können Symptome der Haut und des Rachens in Deutschland und Österreich nicht mehr als Masern bezeichnet werden. Besonders den Masern-Impfungen, aber auch allen Impfungen generell, kann und darf aus rechtlichen sowie wissenschaftlichen Gründen kein Nutzen mehr zugesprochen werden.

Im Masern-Virus-Prozess wurde die wissenschaftliche Tatsache festgestellt und mit Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart am 16.2.2016 dokumentiert (Aktenzeichen: 12 U 63/15), dass diejenige Publikation aus dem Jahr 1954, die der gesamten Virologie zugrunde liegt, kein Beweis für die Existenz eines Virus darstellt.

Es wurde versucht, dieses brisante Urteil rückgängig zu machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch bestätigte das weitreichende Urteil und die darin festgestellten Tatsachen am 1.12.2016 (Aktenzeichen: I ZR 62/16). Durch diesen Entscheid des BGH wurde die Aussage, dass es keinen Beweis für die Existenz des Masern-Virus gibt, zum Bestandteil der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland.

Besagte Publikation aus dem Jahr 1954, die Spekulationen des späteren Nobelpreisträgers John Franklin Enders beinhaltet, in der die Autoren ihre Virusannahmen selbst in Frage stellen und widerlegen, wurde aufgrund des Nobelpreises an Enders zur Grundlage des globalen Glaubens an krankmachende Viren und des heutigen Impfwesens.

Seit 2016 ist Impfen wider-rechtlich und un-wissenschaftlich

Da im Prozess auch dokumentiert und festgestellt wurde, dass statt eines Virus nur typische zelleigene Substanzen als Virus-Bestandteile fehlgedeutet werden, wurde durch das höchstrichterlich bestätigte Urteil dem Impfen generell die rechtlichen und wissenschaftlichen Rechtfertigungen entzogen. Da sich Österreich in Bezug auf das Impfen wissenschaftlich über das RKI in Deutschland definiert, gelten diese Aussagen rechtlich auch in Österreich. Da die wissenschaftlichen Gesetze international gelten, können diese Fakten nun international angewandt und eingefordert werden.

Da die oberste staatliche Wissenschaftsbehörde in Deutschland, das Robert Koch-Institut (RKI) erklärt, dass die vielfältigen Symptome der Haut und/oder des Rachens nur dann als Masern definiert werden können, wenn gleichzeitig ein Masern-Virus-Test positiv ist, kann praktisch seit dem 16.2.2016 und rechtlich seit dem 1.12.2016, in Deutschland und Österreich, niemand mehr Masern diagnostizieren. Die sog. Masern-Virus-Testverfahren haben seit 2016, rechtlich und wissenschaftlich festgestellt, keinerlei Aussagekraft.

Der deutsche Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die österreichische Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner, eine ausgewiesene Kennerin dieses Gebietes und deren führende Mitarbeiter in den beiden Gesundheitsministerien, haben das Urteil im Masern-Virus-Prozess und damit die aktuelle deutsche Rechtsprechung zur Nicht-Existenz des Masern-Virus zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus haben beide die gerichtlich festgestellten Fakten der besonderen Gefährlichkeit der Masern-Impfung zur Kenntnis genommen, sind bis heute untätig geblieben und verletzten ihren Treueeid, das Grundgesetz, die Verfassung und die Internationale Erklärung der Menschenrechte.

– Auszug aus dem Newsletter von WissenschafftPlus vom 21.06.2017.


Sollten wir Angst haben vor einem Masernvirus?

Foto: Aegis Luxemburg, mit freundl. Genehmigung.
Foto: Aegis Luxemburg, mit freundl. Genehmigung.

Die „Masernerkrankung“ verläuft meistens harmlos und ohne schwere Nebenwirkungen, wenn sie richtig begleitet wird.

Aber was sind eigentlich Masern, wenn es kein Masernvirus gibt? Kein Masernvirus? Das bedarf einer Erklärung.

Am 24.11.2011 hat der Biologe Dr. Stefan Lanka in einem Preisausschreiben nach dem Beweis für die Existenz eines Masernvirus gefragt. In dem Preisausschreiben wurden für die Auszahlung der Belohnung von 100.000 Euro sieben Bedingungen genannt.

Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn in…

  1. einer
  2. wissenschaftlichen
  3. Publikation
  4. des RKI, (Durchmesser muss vom RKI bestimmt sein) (*)
  5. in der der Durchmesser des Virus bestimmt wird
  6. und in der keine Modelle zur Bestimmung des Durchmessers benutzt werden dürfen,
  7. die Existenz des behaupteten Masern-Virus bewiesen wird.

(*) „Als unabdingbare Voraussetzung, um den Preis auf dem Rechtsweg einzufordern zu können, habe ich die Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) angegeben und anhand dieses Gesetzes begründet, warum die geforderte Publikation vom bundeseigenen Robert Koch-Institut (RKI) kommen muss: Das RKI ist durch dieses Gesetz seit dem 1.1.2001 verpflichtet, eigenständige Forschung zu den Ursachen der behaupteten Infektionskrankheiten zu betreiben und diese zu veröffentlichen.“

Der Arzt Dr. David Bardens legte 6 Publikationen vor und verlangte nach der Belohnung von 100.000 Euro. Es kam zu einem Gerichtsprozess, wobei die Frage nach der Auszahlung mit Hilfe eines Gutachters geklärt werden sollte. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart widerrief am 16.2.2016 das Stuhlurteil des Landgerichts Ravensburg, das gegen Stefan Lanka entschieden hatte. Dieses Urteil vom OLG (Aktenzeichen: 12 U 63/15) zugunsten von Stefan Lanka wurde schließlich durch den Bundesgerichtshof (BGH) am 1.12.2016 bestätigt. Es konnte keine Studie vorgelegt werden, welche eine korrekt nachgewiesene Isolation des Virus beweisen kann.

Das Gericht hat einen Spagat versucht, um es danach aussehen zu lassen, als ob das Urteil aufgrund eines Formfehlers zustande gekommen sei. Verlangt war eine (1) Publikation und der Kläger Dr. Bardens hatte deren sechs (6) vorgelegt. Sehr wichtig zu bemerken ist aber, dass auch die erste Publikation, die von John Franklin Enders aus dem Jahr 1954, die der gesamten Virologie zugrunde liegt, kein Beweis für die Existenz eines Virus darstellt. Ansonsten hätte das Gericht diese anerkennen müssen.

Stefan Lanka weist auf weitere wissenschaftliche Widerlegungen hin:

  • die Widerlegungen durch die vier Gegen-Gutachten,
  • die Widerlegung des Gutachters durch sich selbst,
  • die Widerlegung der „Masern-Virus“-Behauptungen durch das RKI und
  • die Widerlegung aller „Masern-Virus“-Behauptungen durch den zwingenden, jedermann einleuchtenden genetischen Gegenbeweis des fünften Gutachtens. Die „Gene“ des „Masern-Virus“ sind in Wirklichkeit die „Gene“ von ganz normalen, gesunden Zellen. (Wissenschafftplus 2/2017, S. 9)


Tatsächlich war es kein Formfehler, der Dr. Lanka gewinnen ließ, wie die Gegenseite behauptet. Man wollte ihm nur nicht den vollen Sieg geben:
1. Preisgeld nicht auszahlen + 2. Nichtexistenz des Masernvirus offiziell bestätigt. Das wolte die Justiz erklärtermaßen nicht, weil das die Wissenschaft selbst klären solle (was sie aber freiwillig nicht macht).

Die weit verbreitete Behauptung, Dr. Lanka hätte nur wegen eines Formfehlers gewonnen, ist gar nicht möglich. Ein Formfehler, also das formelle Recht betreffend, kann, wenn überhaupt, nur die Klage des Arztes Dr. Bardens betreffen und hätte bereits in der ersten Instanz vor dem LG Ravensburg zu einer Klageabweisung und damit zu einem Erfolg für Dr. Stefan Lanka führen müssen. Vor dem LG Ravensburg war Dr. Lanka im ersten Rechtszug unterlegen und konnte erst vor dem OLG Stuttgart seine Position in Form von Stellungnahmen verteidigen. Dies wurde ihm noch vor dem LG Ravensburg durch das sogenannte Stuhlurteil vor Eintritt in die Beweisaufnahme verwehrt, was Verweigerung des rechtlichen Gehörs darstellen dürfte.


Der klinische Psycho­loge, Philo­soph und Wissen­schafts­his­toriker Prof. Dr. Dr. Harald Walach hat sich kritisch mit dem Prozess beschäftigt: Was ist eine wissenschaftliche Tatsache?


Gute Zusammenfassung des Prozesses von Corona-Fakten vom 06.07.2020:

Gerichtsdokumente bestätigen: Kein wissenschaftlicher Nachweis für die Existenz des Masernvirus

Die wichtigsten Artikel von Corona_Fakten


Die Nukleinsäurebestimmung beweist: Das Masernvirus ist Fake, Laborkonstrukt aus normalen Zelltrümmern!
Alle Existenzbehauptungen sind damit widerlegt. Masern an sich gibt es natürlich trotzdem.
Gretchen-Frage: Was ist bloß im Masern-Impfstoff (bzw. dem Kombi-Impfstoff MMR) drin, den man seit rund 50 Jahren in gesunde Kinder spritzt?

Zitat: “Die Ergebnisse der nachfolgend aufgeführten Untersuchungen widerlegen alle Existenzbehauptungen zum behaupteten Masern-Virus. Die Vergleiche der sog. genetischen Sequenz des angenommenen Masern-Virus mit den ganz normalen Sequenzen der Zellen haben eindeutig ergeben, dass die sog. Erbsubstanz des behaupteten Masern-Virus in Wirklichkeit aneinander gereihte, typische Stückchen an Molekülen sind, wie sie in allen Zellen vorkommen.

Weil ein „Masern-Virus“ niemals in einem Menschen oder Tier gefunden, isoliert und biochemisch charakterisiert wurde, werden immer nur Zellen benützt, um das „Masern-Virus“ angeblich zu vermehren. Mit diesen Untersuchungen ist bewiesen, dass es kein Masern-Virus gibt und zelleigene Moleküle als Bestandteil des vermuteten Virus fehlgedeutet wurden und leider immer noch fehlgedeutet werden.”


21.12.2016: Hans Tolzin: Gibt es überhaupt ein Masernvirus?

Vorstellung der sechs in Rede stehenden Beweisarbeiten, die aber nichts beweisen, durch Hans Tolzin mit Kommentar zu dem Masernvirusprozeß: “Gibt es überhaupt ein Masernvirus?”, Auszug aus seinem Buch “Die Masern-Lüge” von 2016.

Masernvirus vor Gericht

Foto: Tolzin, Kopp, mit freundlicher Genehmigung.


08.08.2020: Samuel Eckert: CORRECTIV – Lankagate (warum ich Schreiner mag) – Gutachter vor Gericht: Viren sind nicht definiert!

Es fehlen in den sechs als angeblichen Virusbeweis genannten Arbeiten sämtliche Kontrollexperimente!


Dieses Video bei Odysee.

Corona_Fakten & Samuel Eckert widerlegen Correctiv zum Masernprozess vom 31.07.2020
https://telegra.ph/Correctiv-verheimlicht-ma%C3%9Fgebliche-Fakten-zum-Masernprozess-07-31


14.02.2021, Sven Krempe: Masernprozess: Erste Publikation – Vermehrung in Gewebekulturen von zytopathogenen Erregern aus Patienten mit Masern

28.04.2021, Sven Krempe: Die sieben Argumente zur Widerlegung der Virologie?


09.11.2021, Dr. Sam Bailey: The Measles Myth
What causes Measles? We are told that it is a virus, but is there any evidence for this?
We examine the 100k Euro court case that Dr. Stefan Lanka offered for proof of the virus.


08.07.2022: Dr. Lanka: Würde heute nicht mehr gewinnen!

Dr. Stefan Lanka: “Es gibt de facto keine Rechtsprechung mehr. Heute würde ich diesen Masernvirus-Prozeß sicherlich nicht mehr gewinnen, weil einfach diese Angst-Politik so deutlich geworden ist…”

Masernvirus vor Gericht

– Ausschnitt aus: Stefan Lanka: Das Sommerinterview 2022 von eingeSCHENKt.tv; gleich am Anfang als Vorschau.

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