Wissenschafts-Reformator Dr. Lanka muß also andere Wege suchen, um die Fehlentwicklung der Schulmedizin zu beenden. Am besten ist die Öffentlichkeit. Je mehr Leute wissen, was da nicht stimmt, um so eher sind Reformen möglich! Wie ich gerade höre, wird Dr. Lanka am Impsymposium von Hans Tolzin am 09./10. April teilnehmen, wo ja der ebenfalls zu Unrecht verleumdete Whistleblower Dr. Andrew Wakefield (Der Autismus-Impfen-Aufdecker) auftreten wird. Das wird immer spannender! Vielleicht kann Dr. Lanka dort sogar mal kurz das Wesentliche zu seinem Prozeß sagen? Besonders sein Ziel, die jungen Wissenschaftler zur Überprüfung des sicher Geglaubten aufzurufen und echte Kontrollversuche mit unbehandelten Zellen zu machen! Das Wissen muß raus!

Offen ließ der Richter Karl-Heinz Oleschkewitz, als er den Ball in das Feld der Wissenschaft zurückspielte, wie das in der verkrusteten Wissenschaft geschehen könnte, insbesondere der höchst dogmatischen Schulmedizin, wo abweichende Ansichten wie die von Dr. Lanka ja nicht gehört werden, nicht publiziert werden, keine Labors und Forschungsgelder zur Verfügung gestellt werden und die Medien diese abweichenden Ansichten von der offiziellen Lehrmeinung eben so wenig beachten? Dies ändert sich erst in jüngster Zeit mit der Zunahme von freien Blogs und Webseiten im Internet und durch Facebook.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Urteil pro Dr. Lanka auch so ausgefallen wäre, wenn er keine Webseite gehabt hätte und seine Kritik an den Fehlentwicklungen der Wissenschaft nicht einem größeren Publikum hätte zugänglich machen können. Auch vor dem OLG wiederholte Dr. Stefan Lanka seine Forderung nach einem Paradigmenwechsel, weil es nicht materielle Teilchen sind und in Kenntnis der Abläufe der Biologie auch nicht sein können, die die Krankheiten machen. Die Frage der Krankheitsursache von Infektionskrankheiten sei nicht geklärt und müsse neu aufgerollt werden.

Nach Urteilsverkündung stand Dr. Lanka auf und ging zum Kläger Dr. Bardens hinüber, um sich von ihm zu verabschieden. Dieser zeigte sich von dieser Geste überrascht.
Das Gerichtsverfahren hat leider nicht den Sieg in der Sache gebracht, daß ein Gegengutachter schwarz auf weiß feststellen konnte, daß es die behaupteten krankmachenden Viren nicht gibt und damit die Impferei ein Wahn ist, weil das OLG die Notbremse zog und den Wissenschaftsstreit nicht weiterführen wollte.
Somit können die Impfgegner weiterhin behaupten, daß es die behaupteten krankmachenden Humanviren nicht gibt und die Impfgläubigen dürfen im wohligen Gefühl der Majorität weiterhin an deren Existenz glauben.

Die Gerichtsverfahren waren jedoch trotzdem ein Etappensieg für die berechtigte und notwendige und überfällige Impfkritik, die damit sehr viel Aufmerksamkeit erlangt hat auch in Kreise, die sich bislang noch nicht dafür interessiert haben. Darum konnte Dr. Lanka nach dem Urteil auch so strahlen! Er will sich weiterhin dafür einsetzen, daß sich etwas ändert, denn die Virologie steckt in einer Sackgasse, aus der sie wohl allein nicht mehr herauskommt. Neue Ideen müssen her, denn schon Platon wußte, daß Ideen die Welt regieren.
Dr. Lanka will weiter für einen Paradigmenwechsel der Wissenschaft eintreten. Ein weiterer Schritt ist sein “Aufruf an Wissenschaftler und Studenten: Wer führt Kontrollexperimente durch?” in: Newsletter vom 12.05.2015

Die Schwäbische Zeitung (“Virenleugner Dr. Lanka” – sie setzen also voraus, daß es krankmachende Viren gibt und daß Dr. Lanka dies auch weiß, denn man kann ja nur leugnen, was es gibt und was man kennt) bringt zu ihrem Bericht einen Videoclip aus dem Gerichtssaal 2.10 kurz vor der Verhandlung. Ich bin übrigens gleich am Anfang zu sehen, Beweisfoto siehe links.
Das Lager der Impfgläubigen kann also nicht mehr so leicht abstreiten, daß ich dort war (wie sie es sonst gern tun; z. B. hatten sie pmir meine Teilnahme an der 4. Nationalen Impfkonferenz im Juni 2015 in Berlin schon Mal bestritten).
Auch nach elf Monaten seit der 1. Instanz und den zwischenzeitlich zahlreichen Stellungnahmen von Dr. Lanka bleibt die Schwäbische vehement virus- und impfgläubig und erklärt in dogmatischem Tonfall am OLG-Verhandlungstag: “Das Masern-Virus existiert”! Natürlich, wie Donald Duck auch, aber nicht in der realen Welt. Die Schwäbische wie auch die meisten anderen Presseleute tun immer so, als ob Dr. Lanka der einzige Biologe oder Mediziner sei, der an krankmachenden Viren und oder der Impferei zweifelt. Neben vielen Ärzten, über den das Damoklesschwert des Berufsverbotes schwebt, hätten sie ja z. B. nur den Wissenschaftshistoriker Prof. Harald Walach befragen müssen, auf den ich in meinem Prozeßbericht zur 1. Instanz bereits hingewiesen hatte, der Dr. Lanka beipflichtete.

Oder wie wäre es mit Harold Hillman’s ‘Unanswered Questions in Biology’? Hier wird nämlich deutlich, daß die fest geglaubten Dogmen der Biologie doch nicht so fest etabliert sind und mit jeder neuen Antwort zig neue Fragen auftauchen, die die Biologie immer rätselhafter anstatt klarer werden lassen (was geisteswissenschaftlich gesehen kein Wunder ist, denn sie suchen am falschen Ende).

Eine erste Stellungnahme vom impf-report, deren Herausgeber Hans Tolzin in der ersten Reihe ebenfalls anwesend war:
UNERWARTETE WENDE IM MASERN-VIRUS-PROZESS
(ir) Der Biologe Dr. Stefan Lanka muss nun doch nicht 100.000 Euro Preisgeld an den Saarländer Arzt Dr. David Bardens zahlen, der versucht hatte, anhand von sechs eingereichten Publikationen die Existenz des Masern-Virus zu beweisen.

Diese hohe Summe hatte Dr. Lanka im Jahre 2011 demjenigen versprochen, der eine Publikation vorlegen könne, in welcher dieser Beweis geführt und der Durchmesser des Virus bestimmt würde.
Im März wird der impf-report Nr. 110 erscheinen mit einer ausführlichen Bewertung dieses kuriosen Gerichtsverfahrens: “Gibt es das Masernvirus? Versuch einer wissenschaftlichen Annäherung”.
Es wird auch geklärt werden, ob die Viren der Wissenschaft immer noch Viren sind, wenn sie Ribosomen enthalten. Die Frage blieb durch die Notbremsung des OLG Stuttgart vor Gericht ungeklärt und muß also nun anderweitig geklärt werden. Wo, wenn nicht in Deutschlands ältester impfkritischer Fachzeitschrift, die seit 2004 ununterbrochen erscheint?

Eine ausführlichere Analyse von Deutschlands führendem Impfkritiker Hans Tolzin erschien am 19.02.2016:
Salomonisches Urteil im Masernvirus-Prozess
“Wenn nämlich die wahre Ursache der Masern nicht wirklich geklärt ist, dann können die Masern logischerweise wohl auch kaum durch Impfungen bekämpft und die Ursache durch Impfungen kaum ausgerottet werden.”

Angelika Müller von EFI – Eltern für Impfaufklärung brachte nach am selben Abend einen ersten kurzen Bericht und Kommentar auf ihre Facebook-Seite. Dort kommentiert sie u.a.:
” Naja, wenn es dieses Maserndingens wirklich genauso gibt, wie es uns die Schulmedizin seit Jahrzehnten weismacht, dann müsste es doch ganz leicht sein, das in einer einzigen wissenschaftlichen Publikation ordentlich darzustellen, oder nicht?”
und:
“Bardens hatte massenhaft Unterstützung aus der sog. Skeptikerszene. Die haben keine wissenschaftliche Publikation gefunden, die den geforderten Beweis enthält.”
Am 20.01.2016 veröffentlichte das OLG eine Pressemitteilung zur bevorstehenden Verhandlung.
Dr. Stefan Lankas Berufungsschrift vom 07.07.2015 zeigt die juristisch-gerichtlichen und gutachterlichen Fehler auf, die zu dem Fehlurteil des LG Ravensburg geführt hatten.
Hier kann man erkennen, warum das OLG Stuttgart die Notbremse zog, sich auf das rein Formaljuristische zurückzog, um Dr. Lanka nicht den großen Sieg (Masernvirus existiert nicht) geben zu müssen, sondern nur den kleinen Sieg (er braucht aus formalen Gründen die Auslobung der 100.000 Euro nicht zahlen, der Wissenschaftsbetrug mit den Viren bleibt offiziell unangetastet).
Am 12.05.2016 stellte das OLG Stuttgart das Urteil online.

Wissenschafts-Dogmen-Ablehner Dr. Stefan Lanka. Daneben sein sympathischer Rechtsanwalt Stefan Seehofer in einer Verhandlungspause.
Vergleiche dazu aus dem Urteil des LG Ravensburg vom 12.03.2015, Rn. 115:
“Der Kammer erscheint es insoweit bezeichnend, dass auch der Beklagte, der selbst im Bereich der Virologie promoviert hat, abgesehen von seinen eigenen Ausführungen keinen einzigen Fachartikel oder namhaften Wissenschaftler benennen konnte, der die Existenz des Masernvirus oder seine ursächliche Bedeutung für die Masernerkrankung in Abrede stellt.”
Bezeichnend ist auch, daß die Richter einfach a priori davon ausgehen, daß ein Wissenschaftler, falls er überhaupt auf die Idee kommt, das Masernvirus anzuzweifeln, einen Fachartikel veröffentlicht bekommen würde, der das Masernvirus verneint. Er dürfte dann eher mit Sanktionen zu rechnen haben wie Kündigung oder Schlimmeres. Das erkennt man schon daran, daß es auch in impfkritischen Arbeiten über Wirksamkeit oder Sicherheit eines Impfstoffs Glaubensbekenntnisse über den angeblichen Segen der Impfungen eingebaut werden.
Die Richter stellen sich dumm und tun so, als ob es keine Korruption in der Wissenschaft und noch ergebnisoffene Forschung und Pluralismus geben würde wie vielleicht noch vor 100 Jahren.
Weil Dr. Lanka also nur einer ist, der nicht an das Masern-Virus glaubt, muß er Unrecht haben, denn die Mehrheit hat offenbar immer recht? Schade, daß Kritik in der Biologie nicht gelehrt wird, sondern nur Auswendiglernen und Nachplappern. Die beste wissenschaftliche Reputation hat der, der am besten mitschwimmt. Wer gegen den Strom schwimmt, wird aussortiert, der Ruf ruiniert, Forschungsgelder gestrichen.
Diese mafiösen Zustände in der Biologie nun dem Dr. Lanka zuzurechnen, finde ich schon dreist vom LG Ravensburg. Schließlich wird es seinen Grund haben, wenn der Medizinjournalist Bert Ehgartner seinen neuen Besteller Die Hygienefalle. Schluss mit dem Krieg gegen Viren und Bakterien ausdrücklich „den Restbeständen unabhängiger Wissenschaft“ widmet – und er gilt nicht als Lanka-Fan und stellt die Viren auch nicht direkt in Frage.

So berichtete die SWR Landesschau AKTUELL abends.
Fotos: FR. Impressionen mit Impfgegner-Aktivisten – einer guten, gerechten Sache zum Schutz unserer Babys vor der unnötigen Impfjauche aufgrund eines falschen Paradigmas.
Die 5 Gegengutachten des Dr. Stefan Lanka, die heimlich die Prozeßwende bewirkten
Diese Gegengutachten belegen klar, daß die offiziellen Arbeiten keinesfalls beweisen, daß es ein natürliches Masernvirus als Ursache von Masern gibt. Wäre man damit in die Beweisaufnahme eingetreten, wäre kein salomonisches Urteil mehr möglich gewesen (Dr. Lanka muß nicht zahlen, das Masernvirus gibt es als Glaubensbekenntnis im Urteil für die Öffentlichkeit, wissenschaftlich gibt es es nicht mehr lt. LG-Protokoll S. 7 oben.
1. Prof. Dr. Dr. Harald Walach – Was ist eine „wissenschaftliche Tatsache“? Ein kleines Fallbeispiel: Der „Masernprozess“:
In seinem Gutachten analysierte er die 6 Publikationen und kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass diese Arbeiten keinen wissenschaftlichen Nachweis für das “Masern-Virus” darstellen können.
Er kommt zu dem Ergebnis: “Was lernen wir aus dieser Situation? Ich fasse zusammen: keine der Studien führt eine wirklich solide negative Kontrolle durch, in der sichergestellt ist, dass nicht schon im Ausgangsmaterial, den Affennierenzellen bzw. in den HeLa-Zellen, das potenziell infektiöse Agens vorhanden ist. Sowohl die eingebrachten Agenzien selbst, oder diese in Interaktion mit dem Zellmaterial, oder dieses allein, oder alles zusammen mit dem Isolat aus dem erkrankten Gewebe könnten für die beobachteten Veränderungen verantwortlich sein. In diesem Sinne scheint mir der Herausforderer, Dr. Lanka, recht zu haben: mit einer einzigen Studie wird nicht zu beweisen sein, dass es das Masernvirus gibt und mit einer von den hier vorgelegten schon gar nicht.”
…
“Zur Diskussion steht der Mehrheitskonsens, dass das, was bisher in der Wissenschaft geschah, ausreichend sei, um die Faktizität des Masernvirus zu belegen. Dies erscheint mir nach all dem, was ich bis jetzt gesehen habe, zweifelhaft zu sein. Angesichts des großen Replikationsproblems in der Medizin und des daraus drohenden Zweifels in der Gesellschaft wäre es wahrscheinlich klug, wenn sich ein paar kompetente Forscher daran machen würden, diese Zweifel durch sorgfältige Replikationen auszuräumen. Ein für allemal. Oder aber die Bücher neu zu öffnen. Im Moment scheint mir beides möglich, aber noch lange nichts endgültig belegt.”
2. Nukleinsäuresequenz des „Masernvirus“: Das Resultat genetischer Untersuchungen: Es gibt keine „krankmachenden Viren“
Folgender Auszug aus dem Wissenschaftsplus-Magazin 2017, 2. Ausgabe:
“In den Prozess ließ ich [Dr. Stefan Lanka] den wissenschaftlich erbrachten Beweis einfließen, dass die veröffentlichte „Gen-Abfolge“ des Masern-Virus in Wirklichkeit aus gedanklich zusammengesetzten Bruchstücken von ganz normalen Zell-Bestandteilen besteht. Diese Bruchstücke entstehen vermehrt besonders dann, wenn Zellen im Reagenzglas getötet werden. Den Gerichten versicherte ich und legte die entsprechende Beweis-Literatur vor, dass der Glaube an alle krankmachenden Viren auf der gleichen Fehlannahme beruht, die Enders 1954 für das „Masern-Virus“ veröffentlichte und die nur durch die Nobelpreisvergabe zu einer wissenschaftlichen Tatsache wurde.
Um Inhalt und Resultat des nachfolgend abgedruckten Sequenzgutachtens verständlicher zu machen, wird grafisch dargestellt, welche Fehlannahmen durch den Nobelpreis für Enders im Jahr 1954 zum Irrglauben an die Existenz des „Masern-Virus“ und aller „Viren“ geführt haben. Und: Wie die Existenz-Behauptungen des „Masern-Virus“ und aller „krankmachenden Viren“ durch uns widerlegt wurde.”
Es war für Dr. Lanka nicht leicht, ein Labor zu finden, das bereit war, das Masernvirusgenom mit dem Genom von Affennierenzellen zu vergleichen. Er hatte über 300 Labore und Professoren angeschrieben, von denen er teilweise die Leute von von früher kennt, aber fast alle haben haben sich geweigert (Info beim Vortrag beim Stuttgarter Impfsymposium am 09.04.2016).
Nur zwei anerkannte Labore waren dazu bereit, darunter das weltweit größte und führende genetische Institut in China unter der Bedingung, daß sie es nicht vor Gericht vortragen müssen, würden sich bei Obsiegen vor Gericht und bei einer Publikation als Co-Autoren nennen lassen. Die beiden Labore kamen unabhängig voneinander zu exakt den gleichen Resultaten (Ergebnisse der Labore können bei Stefan Lanka angefordert werden). Die Ergebnisse beweisen, dass sich die Autoren der sechs Publikationen des Masernvirus-Prozesses und alle Masern-Virologen irrten und irren: Sie haben normale Bestandteile von Zellen als Bestandteile des vermuteten Masernvirus fehlgedeutet. Aufgrund dieses Irrtums wurden in einem Jahrzehnte dauernden Konsensfindungsprozess normale Zell-Bestandteile gedanklich zu einem Modell eines Masern-Virus zusammen gefügt. Eine tatsächliche Struktur, die diesem Modell entspricht, wurde bis heute weder in einem Menschen, noch in einem Tier gefunden.
Mit den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen sind alle Existenz-Behauptungen zum Masern-Virus wissenschaftlich widerlegt. Die „Gene“ des „Masernvirus“ sind in Wirklichkeit die „Gene“ von ganz normalen, gesunden Zellen. Damit ist auch bewiesen, daß die vom Kläger Dr. Bardens vorgelegten sechs Publikationen formal und inhaltlich extrem unwissenschaftlich sind (W+ 2/2016, S.9).
Quellen:
1. Siehe Grafiken 1 – 3 am Ende des Artikels
2. Stellungnahme zur Nukleinsäuresequenz des „Masernvirus“ – (eingereicht im Masernvirus-Prozess am 10.02.2016)
3. Zytopathischer Effekt in Affennierenzellen ist nicht maservirusspezifisch
Autor: Laborleiter eines unabhängigen Labors in Deutschland
Weltweit erstmalig Kontrollexperimente zum Masernvirus durch Dr. Lanka nachgeholt
(weil es die Gesundheitsbehörden weltweit und die Pharmaindustrie versäumen)
Ergebnis des Labors:
“Es konnte in Abhängigkeit der zugesetzten, nicht-viralen und nicht-infektiösen Substanzen, zu verschiedenen Zeitpunkten Änderungen der Zellmorphologie beobachtet werden, die seit 1954 mit der „Isolation“ des „Masern-Virus“ gleichgesetzt wird. Besonders nach Zugabe von hohen Konzentrationen an Penicillin/Streptomycin (20%) bzw. Kultivierung unter Mangelbedingungen (1% FCS) konnten Veränderungen der Zellmorphologie festgestellt werden, die der durch das Masernvirus beschriebenen Synzytienbildung mikroskopisch identisch war (Tabelle 1: Verwendete Chemikalien, Lösungen und Zellkulturmedien).”
Die Untersuchungen haben klar gezeigt, dass eine Synzytienbildung nicht spezifisch für eine Maserninfektion ist. Somit wurden die in Vergessenheit geratenen Beobachtungen, sowohl von Enders & Peebles als auch von Bech & von Magnus bestätigt und die Annahme widerlegt, dass Enders & Peebles und Nachfolger mit dieser Technik die Existenz eines Virus nachgewiesen hätten.
“Die Gewebe und Zellen, die für den „Nachweis und die Vermehrung“ der „Viren“ verwendet werden, werden vor dem Akt der vermeintlichen „Infektion“ auf sehr spezielle Art und Weise vorbehandelt. Ihnen werden 80% der Nährstoffe entzogen, damit sie hungrig werden und die Viren aufnehmen. Sie werden mit Antibiotika behandelt, um auszuschließen, dass Bakterien, die immer und überall in allen Geweben und Seren enthalten sind, das zu erwartende Absterben der Zellen verursachen. Erst ab dem Jahr 1972 erkannte die Biochemie, dass die verwendeten Antibiotika Zellen eigenständig schädigen und töten, ohne dass dies von Virologen wahrgenommen und berücksichtigt wurde. Es sind genau die Faktoren „Verhungern“ und „Vergiftung“, die zum sichtbaren Absterben der Zellen führen, was als Anwesenheit, Isolation, Wirkung und Vermehrung der nur vermuteten Viren fehlgedeutet wurde und wird.”
Kommentar des Beklagten Dr. Stefan Lanka:
“Die „Wissenschaft“ hat seit 1954 nachfolgend dokumentierte Kontrollversuche nicht durchgeführt. Deswegen gibt es heute den Glauben an krankmachende Viren und die Krebstheorie, denn diese wurde aus der Infektionstheorie abgeleitet.
1952 hat sich die medizinische Virologie selbst aufgelöst, denn sie erkannte durch Kontrollversuche, dass die Eiweiße und Enzyme, die sie damals als Viren fehl deutete, normale Bestandteile des Lebens sind. 1953 löste aber das Gen-Dogma die vorherigen Dogmen ab und fortan wurden „Viren als egoistische, gefährliche oder mutierte Gene“ definiert, die es in Zukunft zu entdecken galt.
Das Sterben von Zellen, das allein durch Laborbedingungen verursacht wird und nicht durch ein Virus, wird seit 1954 als Beweis für die Existenz, die Anwesenheit, das Wirken und die Bösartigkeit von vermuteten Viren fehl gedeutet. Sterbende Zellen werden bis heute als Impfstoff verwendet. Bestandteile sterbender Zellen werden gedanklich zu einem Virus-Modell zusammengesetzt, das es in Wirklichkeit nicht gibt.
Mit den Ergebnissen der unten zusammen gefassten Kontrollversuche sind alle Existenzbehauptungen krankmachender Viren widerlegt. Der 1954 erfundene und berühmt gewordene „Virus-Effekt“, das Sterben von Zellen im Reagenzglas, ist ein ganz normaler Stressmechanismus von Zellen im Labor.”
Quellen:
– Wissenschaftsplus Magazin 2017 4. Ausgabe
– Corona_Fakten: Kontrollexperiment Phase 1 (dort wertvolle grafische Darstellungen des Versuchsaufbaus)
– 31 Jan 2021, Sven Krempe: Wetten, dass es das behauptete Masernvirus nicht gibt!
– 14 Feb 2021, Sven Krempe: Masernprozess: Erste Publikation – Vermehrung in Gewebekulturen von zytopathogenen Erregern aus Patienten mit Masern
– 28 Apr 2021, Sven Krempe: Die sieben Argumente zur Widerlegung der Virologie?
4. Gutachten eines unabhängigen Fach-Professors mit Kompetenz auf dem Gebiet der Virologie und Mikrobiologie.
INHALT DES GUTACHTENS:
Das Gutachten nimmt zu folgenden zentralen Fragen Stellung:
1. Sind die von Dr. Bardens vorgelegten 6 Arbeiten (siehe Tabelle 1) wissenschaftlich?
2. Ist zumindest eine der 6 vorgelegten Arbeiten für sich genommen dazu geeignet, den Nachweis eines Masernvirus einschließlich dessen Größenbestimmung nach heutigem Kenntnisstand (Stand der Wissenschaft) zweifelsfrei zu erbringen?
3. Können die 6 vorgelegten Arbeiten in der Gesamtschau die Existenz des Masernvirus einschließlich dessen Größenbestimmung nach heutigem Kenntnisstand beweisen?
ERGEBNIS DER BEGUTACHTUNG
• nur vier der von Dr. Barden vorgelegten Fachartikel die formalen Voraussetzungen erfüllen, die gegenwärtig auf internationalem Niveau für wissenschaftliche Publikationen gelten;
• keines der sechs von Dr. Barden vorgelegten Fachartikel für sich die Existenz des Masernvirus beweisen;
• die Kombination der wissenschaftlichen Aussagen in den sechs von Dr. Barden vorgelegten Fachartikel die Existenz des Masernvirus nicht beweisen.
Quelle: Wissenschaftsplus Magazin 2016, 6. Ausgabe und 2017, 1. Ausgabe
Die notwendige Entflechtung der Virusbegriffe von Dr. med. Johann Loibner.
Kurzfassung und Schluß:
“Unter diesem Begriff Virus werden zwei ganz verschiedene Dinge verstanden. Das eine ist das historische Virus. Dieses Virus gibt es nur als überholte Hypothese. Dieses Virus geht auf das lateinische Wort Virus zurück. Es heißt Gift. Vom Altertum bis herauf in die heutige moderne Zeit verstanden die Menschen darunter ein unbekanntes Gift, das Krankheiten verursacht. Seit der bakteriologischen Ära verstand und vermutete man darunter sehr kleine, mit dem Lichtmikroskop nicht sichtbare, kleine Bakterien, welche vermutlich die Viruskrankheiten auslösen. Dieses Masernvirus gibt es also nicht. 1940 entdeckten Wissenschaftler mit dem Elektronenmikroskop sichtbare Zellelemente, die als die vermuteten Viren gelten. Dieses ist das neue, das molekularbiologische Virus. Ein Virus ist kein eigenständiges Lebewesen. Es ist Teil der Zelle. Es ist nicht das, was die meisten Menschen, einschließlich Ärzte unter Virus verstehen. Auf keinen Fall sind Viren herumfliegende Lebewesen und bewegen sich auch nicht von Mensch zu Mensch. Über die wirkliche Funktion dieser Zellorganellen besteht kein allgemeiner Konsens. Die Erforschung dieser als Viren bezeichneten Zellelemente ist noch ständig im Gange. Es gibt noch keine Nachweismethoden von Viren, die zwingend sicher sind. Von einer präzisen und endgültigen Definition dieser als Viren bezeichneten Zellpartikeln ist die Wissenschaft noch weit entfernt. Gibt es das behauptete Masernvirus oder nicht? Die Antwort aus historischen Gründen lautet nein. Und aus molekularbiologischer Sicht ebenso nein.”
Quelle: Wissenschaftsplus Magazin 2016, 3. Ausgabe (Seite 40)
Zitate aus den 5 Gegengutachten im Artikel:
Corona_Fakten & Samuel Eckert widerlegen Correctiv zum Masernprozess vom 31.07.2020
https://telegra.ph/Correctiv-verheimlicht-ma%C3%9Fgebliche-Fakten-zum-Masernprozess-07-31
Gute Zusammenfassung von Corona-Fakten vom 06.07.2020:
Gerichtsdokumente bestätigen: Kein wissenschaftlicher Nachweis für die Existenz des Masernvirus
Artikel-Übersicht von Corona_Fakten:
https://telegra.ph/Corona-Fakten-Liste-der-wichtigsten-Artikel-09-08
Info-Sammlung von WissenschafftPlus:
http://wissenschafftplus.de/blog/de
Prozeß-Ablauf OLG Stuttgart, 16.02.2016 in Stichworten
(Stenographiert von Irmgard. Mit freundlicher Genehmigung.)
15.05 Uhr Die Richter erscheinen, teilen mit, daß die Rechtsanwältin der Klägers im Stau stehe und in ca. 15 Minuten ankommen werde, und sie sich solange im Richterraum aufhalten werden.
15.25 Rechtsanwältin erscheint.
15.27 Sitzung wird eröffnet. Nach einer Bemerkung an die Beklagten, daß noch rund 500 Euro wegen Bezahlung außergerichtlicher Kosten offen seien, geht die erste Frage an den Kläger Dr. Bardens (B.), wie er auf die Auslobung gestoßen sei. Er habe die Arbeiten in einer halben Stunde in der Universitäts-Bibliothek zusammengesucht. Auf Vorhalten des Vorsitzenden Richters, Karl-Heinz Oleschkewitz, daß er die Arbeiten gar nicht gelesen haben könne, da sie unzureichend seien, gab dies Bardens zu.
16.52 Beratungsergebnis wird mitgeteilt:
VR: So, wir haben die Angelegenheit noch einmal beraten, und wir wollen Ihnen jetzt unsere Rechtsauffassung darlegen. Wir werden das jetzt wegen einer sehr atypischen Situation etwas anders machen, als wir es üblicherweise machen. Ich werde es in der Begründung etwas anders machen, als wir es üblicherweise machen. Ich sage auch gleich, nachher dazu, auch weshalb, aber ich will das Ergebnis vorwegnehmen.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß der winzig kleine Teil der Berufung mit € 480,- oder so in der Größenordnung unzulässig ist. Wir werden darauf hinweisen, im Übrigen hat die Berufung nach unserer Auffassung Erfolg.
Aber, das will ich jetzt – und deswegen sage ich jetzt, daß ich eine atypische Begründung machen werde – der Erfolg beruht allein auf juristischen Gründen, und zwar, weil wir der Auffassung sind, daß man Ihre Auslobung anders verstehen muß, als es das Landgericht verstanden hat.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, daß wir der Auffassung sind, daß ein Masernvirus nicht existiert oder nicht nachgewiesen ist. Wir können diese Frage sowieso nicht beurteilen, das wäre ja eine Anmaßung sondergleichen, wenn das wir in der Sache entscheiden würden. Wir können uns nur auf den Sachverständigen stützen. Für solche Fragen haben Gerichte einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Es gab einen extrem qualifizierten Sachverständigen, sein Gutachten ist nach unserer Auffassung überzeugend.
Wir sind auch der Auffassung, daß die tatsächlichen Umstände, der Umstand, daß ersichtlich Impfwirkungen, und zwar positive Impfwirkungen, nicht nur negative, vorhanden sind, ein weiteres eindeutiges Indiz dafür ist, daß es einen Masernvirus gibt. Wir sind auch der Auffassung, das möchte ich schon deutlich sagen, daß Sie natürlich jedes Recht haben auf dieser Welt, Zweifel daran zu äußern, das ist überhaupt gar keine Diskussion, das müssen Sie, die Konsequenzen damit müssen Sie persönlich verantworten, auch das ist keine Frage. Aber Eines ist auch klar: All das, was wir an Unterlagen [fünf Gegengutachten] bisher von Ihnen gesehen haben, da kann man erhebliche Zweifel daran haben, ob das den Wissenschaftskriterien entspricht, die Sie selbst postulieren und von der Gegenseite verlangen.
Also das wollen wir ausdrücklich klarstellen: Dieses Verfahren wird nicht auf dieser Basis entschieden, sondern rein juristisch. Und zu diesen Punkten will ich jetzt kommen.
Die Auslobung, nach unserer Auffassung handelt es sich – die Begriffe werden hier gerade von Ihnen immer etwas durcheinander gebracht – nach unserer Auffassung handelt es sich eindeutig um eine Auslobung, nicht um eine Wette, nicht um ein Preisausschreiben, sondern eine Auslobung. Eine Wette wäre völlig unverbindlich, daraus könnten auch keine Ansprüche abgeleitet werden. Ein Preisausschreiben hat wieder andere Voraussetzungen als die hier. Hier haben Sie sich bereit erklärt, 100.000 Euro dafür zu bezahlen, daß jemand den Nachweis führt, daß es den, ein Masernvirus gibt und die Größe nachgewiesen wird. Diese Auslobung ist – Sie bestätigen das ja immer, oder haben dies wiederholt bestätigt – ist auch ernsthaft gemeint gewesen.
Allein der Umstand – und allein das gibt ja Anlaß, überhaupt Zweifel darauf zu äußern – allein der Umstand, daß Sie der festen Überzeugung sind, daß es ein solches Masernvirus nicht gibt und daß das auch nie nachgewiesen werden kann, ändert nichts daran, daß es sich tatsächlich um eine Auslobung im Sinne des Paragraphen 657 handelt. Wir haben auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß es hier an den Merkmalen der öffentlichen Bekanntmachung fehlen könnte.
In der 1. Instanz ist das unstreitig gewesen, die Unterlagen, auf die Sie sich jetzt beziehen [fünf Gegengutachten], sind erstmals in der Berufungsinstanz vorgetragen worden, und wir gehen auch davon aus, daß bei Ihnen ein Rechtsbindungswille bestanden hat, obwohl Sie den Erfolg – nämlich den wissenschaftlichen Nachweis des Masernvirus und dessen Größe – gerade nicht gewünscht haben.
Aber, und das ist der entscheidende Knackpunkt aus unserer Sicht, und allein in diesem Punkt folgen wir dem sehr sorgfältig begründeten Urteil des Landgerichtes Ravensburg nicht, vom Wortlaut her eindeutig von Ihnen verlangt ist, daß es sich um eine Arbeit handeln muß, in der sowohl die Existenz des Virus wie auch dessen Größe nachgewiesen ist. Und jetzt muß man zweierlei in diesem Zusammenhang sehen.
Das Erste ist: Derjenige, der eine Auslobung vornimmt, bestimmt, wann er wofür was bezahlen will. Das kann noch so abwegig sein, dann kann man das lesen und denken: „Der spinnt, der Mann, mache ich nicht!“, ne? Aber er bestimmt, und man kann ihm nicht nachträglich etwas aufoktroyieren. Das ist der Grundsatz. Das bedeutet jetzt aber nicht in jedem Fall, daß seine subjektiven Vorstellungen immer die entscheidenden sind, sondern das muß schon objektiv auch für einen außenstehenden Dritten, der das zur Kenntnis nimmt, so nachvollziehbar sein.
Und jetzt… das bedeutet, eine Auslobung ist eine einseitige Willenserklärung und Willenserklärungen sind von Gesetzes wegen – nach den Vorschriften der Paragraphen 133, 157 auszulegen und zwar so, wie sie ein verständiger Dritter, der zu dem angesprochenen Personenkreis gehört, verstehen muß, wenn er vernünftig vorgeht. Und der Ausgangspunkt für jede Auslegung ist zunächst mal der Wortlaut. Wenn wir den Wortlaut nehmen, dann heißt es hier: „Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der“ – also in dieser einen – „die Existenz des Masernvirus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin“, also in dieser Publikation, „unter anderem dessen Durchmesser bestimmt ist.“
Das heißt, der Wortlaut ist zunächst einmal eindeutig. Das bedeutet immer noch nicht zwingend, daß man daran gebunden ist, sondern auch ein eindeutiger, vermeintlich eindeutiger, Wortlaut kann ausgelegt werden, wenn es ansonsten überhaupt keinen nachvollziehbaren Sinn geben sollte. Und da hat das Landgericht ja im Wesentlichen darauf abgehoben, auf der Basis des Gutachtens, und hat gesagt: „Gut, heutzutage ist es gar nicht mehr üblich, daß man umfassende Monographien erstellt, in der [denen] all dieses nachgewiesen wird, sondern es werden Einzelpunkte wissenschaftlich erarbeitet und die Kombination muß ausreichen.“
Das klingt auf Anhieb mal nachvollziehbar, aber es hat einen gewaltigen Haken, und das ist dieser Haken, der für uns letztlich entscheidend ist: Wo soll man jetzt die Grenze ziehen, wie viele Arbeiten Sie vorlegen können, aus deren Kombination hinterher der sichere Schluß gezogen werden kann, daß es das Masernvirus gibt und wie groß es ist?
Sie haben sechs Arbeiten vorgelegt. Sie hätten auch 60 vorlegen können oder 600 vorlegen können, ihm schicken und sagen: „Guck’ sie durch, in der Gesamtheit wirst du hier den Beweis finden.“ Das, wenn man sich, an Extremen sieht man es immer, wenn Sie ihm 60 oder 100 Arbeiten vorgelegt haben, daß er das nicht gewünscht hat, sich jetzt womöglich wochenlang hinsetzen zu müssen, 100 Arbeiten zu studieren und sich hier ein Pünktchen und hier ein Pünktchen und da ein Pünktchen und da gar nichts, aber da wieder ein bißchen was zusammen zu suchen, um hinterher womöglich zu dem Schluß zu kommen, es gibt tatsächlich ein Masernvirus.
Das war ersichtlich nicht gewollt und das konnte man als Vernünftiger, der sich diese Sache überlegt hat („Was will er denn?“), tatsächlich auch nachvollziehen.