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Masernvirus vor Gericht

Assessor Schreiner: Dann könnten Sie, wenn Sie es verstehen, einen wissenschaftlichen Paradigmenwechsel herbeiführen, daß man irgendwann sagt, es ist nicht mehr sinnvoll, am Begriff des Virus herumzudoktern und zu erweitern, sondern wir denken was ganz Neues?

Richter (diktiert): Die Frage des Assessors Schreiner, welches die Bestandteile des Masernvirus seien, insbesondere, ob das Masernvirus Ribosomen beinhalte: Nein, das Masernvirus enthält keine Ribosomen. Die gängige Definition des Virus geht dahin, daß er über keine Ribosomen verfügt.

Assessor Schreiner führt eine Mitteilung …. aus dem Robert-Koch-Instituts an, wonach im Masernvirus Ribosomen enthalten seien – auf seine Frage, ob eine solche Aussage nicht das gesamte Konzept des Masernvirus gleichsam über den Haufen würfe: Eine solche Mitteilung wäre in der Tat überaus erstaunlich, sie würde in der Fachwissenschaft allergrößte Aufmerksamkeit hervorrufen und könnte mit Aussicht auf große Wirkung publiziert werden. Das Konzept des Virus würde damit freilich nicht zwingend über den Haufen geworfen – das begriffliche Verständnis des Virus ist durchaus im Fluß.

Gutachter P.: Wobei, ich möchte noch ergänzen: Das Virus als Konzept, ja, es gibt selbst seit Anfang der 90er Jahren, es gibt in der Forschung…. gibt es Erkenntnisse zu Viren, die Größen haben wie Bakterien und bisher noch nie mit dem  Menschen in Verbindung gebracht wurden und insofern mag sich da immer noch Einiges auftun, auch taxonomisch, ob das letztendlich Viren sind, oder eine eigene neue Lebensform ist, die da entdeckt worden ist, ja, insofern…prinzipiell, das Virus, das Masernvirus jedenfalls steht erstmal nicht zur Debatte.

Richter (diktiert): Der Sachverständige erklärt von sich aus: Ich möchte klarstellen, daß diese letztere Aussage das Konzept des Virus insgesamt betrifft. Man hat beispielsweise Viren beschrieben, die sehr viel größer als Bakterien sind. Hier stellen sich schwierige taxonomische Fragen. Hinsichtlich des Masernvirus stellen sich solche Fragen gegenwärtig nicht.

Zurück zur Verhandlung am 12.03.2015

Weiter zur Verhandlung am 16.02.2016


OLG Stuttgart – 2. Instanz

16.02.2016: Wende im Prozeß um die Existenz des Masernvirus! Richter stimmen 3:0 für Dr. Lanka!
von Frank Reitemeyer, Prozeßbeobachter im Gerichtssaal


„Sie werden sehen, das ist der Beginn einer neuen Zeit in der Wissenschaft.”
– Dr. Stefan Lanka am 16.02.2016 nach dem Urteil gegenüber der Presse, zitiert nach dem Südkurier.

– OLG zieht Notbremse

– keine weitere Beweisaufnahme mehr in Sachen Existenz des Masernvirus

– Gerichte könnten die Frage, ob das Masernvirus existiere oder nicht, nicht klären, das könne nur die Wissenschaft selbst tun

– Urteil 1. Instanz war ein politisch-korrektes, rechtsbeugerisches Stuhlurteil, Beweisaufnahme abgewürgt

– Urteil 2. Instanz war ein salomonisches Urteil, Revision nicht zugelassen, Rechtskraft bleibt abzuwarten (Kläger könnte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen); Edit: 17.01.2017 (Erstveröffentlichung bei uns): Kläger hat NZB eingereicht, vom BGH verworfen.


Das OLG Stuttgart teilte vorab mit, daß das Anfertigen von Bildern und Ton im Gerichtsgebäude nur angemeldeten Journalisten mit gültigem Presseausweis erlaubt sei. Unsere Anmeldung als Blogger wurde abgelehnt. Kurze Aufnahmen per Handykamera wurden sofort barsch untersagt und Hausverbot angedroht.

Der Pressesprecher der Gerichts stand höchstpersönlich vor Prozeßbeginn im Gerichtsaal, beide Hände in der Hüfte verschränkt (“schußbereit” wie ein Cowboy bei High Noon) und fixierte mit grimmigem Blick die sitzenden Zuschauer. Schließlich müssen sie guten Impfgegner ja als gewaltbereit geframt werden. Der größte Teil älteres Publikum, gefühlt 80% Frauen.

Das Grundgesetz und das Presserecht sehen allerdings als Lehre aus der Nazidiktatur vor, dass jedermann als Journalist arbeiten können darf und für seine Arbeit ausdrücklich keinerlei „Ausweis“ oder Genehmigung brauche.Das scheint man beim OLG Stuttgart entweder nicht zu wissen oder nicht wissen zu wollen, um kritische Berichterstattung gegenüber Big Pharma unterdrücken zu können.

Die vielen kleinen Schikanen gegen Dr. Lanka, angefangen vom persönlichen Zeugenbefragungsverbot bis hin zur Verfälschung des Protokolls und Unterdrückung unerwünschter Fakten wären nicht möglich gewesen, wenn bei Gerichtsverhandlungen grundsätzlich das Recht oder gar die gerichtliche Pflicht bestehen würde, sie mit Mikrofon und Kamera in Bild und Ton aunehmen zu können oder zu müssen, ebenso wie das Recht auf einen Live-Stream.

 

Masernvirus vor Gericht
Foto: feli-popescu.blogspot, mit freundlicher Genehmigung.

 

Urteil OLG Stuttgart vom 16.02.2016: OLG-Seite und openJur
Komm.: Das Zitat von Dr. Lanka in Rn. 8 (OLG) bzw. Rn. 17 (openJur) “im „Wetten, dass es keine Masernviren gibt!“-Prozess am 10.04.2014″ ist unter Auslassung des Gütetermins gemeint, der am 09.04.2014 war.

 

Foto: FR.
Foto: FR.

Vor Verhandlungsbeginn in der Kantine des OLG gibt man sich siegesgewiß. Die Kläger haben keine neuen Argumente vorgetragen. Die vielen Fehler des LG Ravensburg darf man nicht durchgehen lassen!

Foto: Impfgegner-Bloggerin Felicia Popescu, Dr. Stefan Lanka, Rechtsanwalt Stefan Seehofer.

 

 

 

 

Foto. FR.
Foto. FR.

Das Oberlandesgericht Stuttgart gibt am 16.02.2016 Dr. Lanka Recht, seine Lesart seiner Auslobung sei anzuwenden, daß eine Arbeit den Beweis erbringen müsse und nicht sechs, und verwirft die nicht-numerische Lesart des Klägers Dr. David Bardens und des Gutachters, daß die sechs vorgelegten Arbeiten den Auslobungstext erfüllen würden.

Damit ist zumindest die 100.000 Euro-Forderung vom Tisch. Dr. Lanka, den ich als den Martin Luther und Reformator der Wissenschaft bezeichne (was er von sich weist), hat sich sicher eine andere Begründung gewünscht als diese formal-juristische. War das erstinstanzliche Urteil noch als rein politisch anzusehen (es darf nicht sein, daß es kein Masern-Virus gibt), zog das OLG nunmehr die Notbremse, als es die Gefahr sah, daß Dr. Lanka ein Gutachten beantragt darüber, ob es außer der sechs vorgelegten Studien überhaupt eine konkrete Studie gibt, die die Existenz des Masern-Virus beweist und sie nicht die bis heute unterbliebene, nur behauptete Beweisführung voraussetzt.

Der Richter erklärte, es sei eine Illusion anzunehmen, daß ein Gericht die Frage der Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus klären könne. Das müsse man der Wissenschaft überlassen. Was schon absurd ist, weil die Wissenschaft die Virusbeweisfrage eben nicht klären will und Dr. Lanka mit der Auslobung Abhilfe durch Öffentlichkeit suchte.

Das zweite Urteil war also ein salomonisches Urteil, nachdem man gemerkt hatte, daß Dr. Lanka zwischenzeitlich unermüdlich Analysen über die biologisch-wissenschaftlichen Mängel der vorgelegten Beweisarbeiten und des Gutachtens in seiner Zeitschrift WissenschafftPlus und dessen Webseite veröffentlicht hatte, die man nicht so einfach ignorieren und weitere Sachverständigen-Anhörungen, die für Dr. Lanka günstig hätten ausgehen können, nicht gut begründet hätte ablehnen können. Immerhin hatte Dr. Lanka der Berufungsinstanz fünf wissenschaftliche Gutachtern vorgelegt, die bezeugen, daß in keiner der vorgelegten Beweisarbeiten korrekte Kontrollversuche mit unbehandelten Zellen durchgeführt wurden.

Das politisch-korrekte Urteil der 1. Instanz war bei der von Dr. Lanka zusammengetragenen Fülle von logischen Argumenten rein biologisch-wissenschaftlich nicht mehr zu halten. Den Virus-Wahn wollte man aber trotzdem nicht abschaffen, also verlegte man sich auf die formal-juristische Lesart-Schiene, wonach die sechs Arbeiten nicht die Bedingung der Auslobung in wörtlicher Auslegung, die nicht zwingend war, weil keine Ausschlußkriterien benannt waren, erfüllt haben. Das hatte ich von Anfang an kommen sehen. In einem Nachtgespräch am 02.03.2015 mit der EFI-Online-Chefin Angelika Müller, Veranstalterin des ersten deutschen kritischen Impfsymposiums 1997, hatte ich schon diesen Verfahrensausgang vorhergesehen, und sie stimmte mir dabei zu.

Wissenschafts-Reformator wider Willen, Dr. Lanka, muß also andere Wege suchen, um die Fehlentwicklung der Schulmedizin zu beenden. Am besten ist die Öffentlichkeit. Je mehr Leute wissen, was da nicht stimmt, um so eher sind Reformen möglich! Wie ich gerade höre, wird Dr. Lanka am Impsymposium von Hans Tolzin am 09./10. April teilnehmen, wo ja der ebenfalls zu Unrecht verleumdete Whistleblower Dr. Andrew Wakefield (Der Autismus-Impfen-Aufdecker) auftreten wird. Das wird immer spannender! Vielleicht kann Dr. Lanka dort sogar mal kurz das Wesentliche zu seinem Prozeß sagen? Besonders sein Ziel, die jungen Wissenschaftler zur Überprüfung des sicher Geglaubten aufzurufen und echte Kontrollversuche mit unbehandelten Zellen zu machen! Das Wissen muß raus!

Foto: FR. Gerichtssaal 2.10 vor Verhandlungsbeginn.
Foto: FR. Gerichtssaal 2.10 vor Verhandlungsbeginn.

Offen ließ der Richter Karl-Heinz Oleschkewitz, als er den Ball in das Feld der Wissenschaft zurückspielte, wie das in der verkrusteten Wissenschaft geschehen könnte, insbesondere der höchst dogmatischen Schulmedizin, wo abweichende Ansichten wie die von Dr. Lanka ja nicht gehört werden, nicht publiziert werden, keine Labors und Forschungsgelder zur Verfügung gestellt werden und die Medien diese abweichenden Ansichten von der offiziellen Lehrmeinung eben so wenig beachten? Dies ändert sich erst in jüngster Zeit mit der Zunahme von freien Blogs und Webseiten im Internet und durch Facebook.

 

 

Foto: FR. Von l.n.r.: Hans Tolzin, Journalist, Dr. Stefan Lanka.
Foto: FR. Von l.n.r.: Hans Tolzin, Journalist, Dr. Stefan Lanka.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Urteil pro Dr. Lanka auch so ausgefallen wäre, wenn er keine Webseite gehabt hätte und seine Kritik an den Fehlentwicklungen der Wissenschaft nicht einem größeren Publikum hätte zugänglich machen können. Auch vor dem OLG wiederholte Dr. Stefan Lanka seine Forderung nach einem Paradigmenwechsel, weil es nicht materielle Teilchen sind und in Kenntnis der Abläufe der Biologie auch nicht sein können, die die Krankheiten machen. Die Frage der Krankheitsursache von Infektionskrankheiten sei nicht geklärt und müsse neu aufgerollt werden.

 
Foto: FR.
Foto: FR.

Nach Urteilsverkündung stand Dr. Lanka auf und ging zum Kläger Dr. Bardens hinüber, um sich von ihm zu verabschieden. Dieser zeigte sich von dieser Geste überrascht.

Das Gerichtsverfahren hat leider nicht den Sieg in der Sache gebracht, daß ein Gegengutachter schwarz auf weiß feststellen konnte, daß es die behaupteten krankmachenden Viren nicht gibt und damit die Impferei ein Wahn ist, weil das OLG die Notbremse zog und den Wissenschaftsstreit nicht weiterführen wollte.

Somit können die Impfgegner weiterhin behaupten, daß es die behaupteten krankmachenden Humanviren nicht gibt und die Impfgläubigen dürfen im wohligen Gefühl der Majorität weiterhin an deren Existenz glauben.

 

 

 

Foto: Gerda. Mit freundl. Genehm.
Foto: Gerda. Mit freundl. Genehm.

Die Gerichtsverfahren waren jedoch trotzdem ein Etappensieg für die berechtigte und notwendige und überfällige Impfkritik, die damit sehr viel Aufmerksamkeit erlangt hat auch in Kreise, die sich bislang noch nicht dafür interessiert haben. Darum konnte Dr. Lanka nach dem Urteil auch so strahlen! Er will sich weiterhin dafür einsetzen, daß sich etwas ändert, denn die Virologie steckt in einer Sackgasse, aus der sie wohl allein nicht mehr herauskommt. Neue Ideen müssen her, denn schon Platon wußte, daß Ideen die Welt regieren.

Dr. Lanka will weiter für einen Paradigmenwechsel der Wissenschaft eintreten. Ein weiterer Schritt ist sein “Aufruf an Wissenschaftler und Studenten: Wer führt Kontrollexperimente durch?” in: Newsletter vom 12.05.2015

 

 



Foto: Robert Michalla/Schwäbische Z.
Foto: Robert Michalla/Schwäbische Zeitung, fair use.

Die Schwäbische Zeitung (“Virenleugner Dr. Lanka” – sie setzen also voraus, daß es krankmachende Viren gibt und daß Dr. Lanka dies auch weiß, denn man kann ja nur leugnen, was es gibt und was man kennt) bringt zu ihrem Bericht einen Videoclip aus dem Gerichtssaal 2.10 kurz vor der Verhandlung. Ich bin übrigens gleich am Anfang zu sehen, Beweisfoto siehe links.

Das Lager der Impfgläubigen kann also nicht mehr so leicht abstreiten, daß ich dort war (wie sie es sonst gern tun; z. B. hatten sie pmir meine Teilnahme an der 4. Nationalen Impfkonferenz im Juni 2015 in Berlin schon Mal bestritten).

Auch nach elf Monaten seit der 1. Instanz und den zwischenzeitlich zahlreichen Stellungnahmen von Dr. Lanka bleibt die Schwäbische vehement virus- und impfgläubig und erklärt in dogmatischem Tonfall am OLG-Verhandlungstag: “Das Masern-Virus existiert”! Natürlich, wie Donald Duck auch, aber nicht in der realen Welt. Die Schwäbische wie auch die meisten anderen Presseleute tun immer so, als ob Dr. Lanka der einzige Biologe oder Mediziner sei, der an krankmachenden Viren und oder der Impferei zweifelt. Neben vielen Ärzten, über den das Damoklesschwert des Berufsverbotes schwebt, hätten sie ja z. B. nur den Wissenschaftshistoriker Prof. Harald Walach befragen müssen, auf den ich in meinem Prozeßbericht zur 1. Instanz bereits hingewiesen hatte, der Dr. Lanka beipflichtete.

 

 

Foto: Harold Hillman.
Foto: Harold Hillman, fair use.

Oder wie wäre es mit Harold Hillman’s ‘Unanswered Questions in Biology’? Hier wird nämlich deutlich, daß die fest geglaubten Dogmen der Biologie doch nicht so fest etabliert sind und mit jeder neuen Antwort zig neue Fragen auftauchen, die die Biologie immer rätselhafter anstatt klarer werden lassen (was geisteswissenschaftlich gesehen kein Wunder ist, denn sie suchen am falschen Ende).

 

Foto: impf-report.de. Mit freundlicher Genehmigung. Berichterstatter Frank Reitemeyer zweiter von rechts.
Foto: impf-report.de. Mit freundlicher Genehmigung. Berichterstatter Frank Reitemeyer zweiter von rechts.

Eine erste Stellungnahme vom impf-report, deren Herausgeber Hans Tolzin in der ersten Reihe ebenfalls anwesend war:

UNERWARTETE WENDE IM MASERN-VIRUS-PROZESS

(ir) Der Biologe Dr. Stefan Lanka muss nun doch nicht 100.000 Euro Preisgeld an den Saarländer Arzt Dr. David Bardens zahlen, der versucht hatte, anhand von sechs eingereichten Publikationen die Existenz des Masern-Virus zu beweisen.

 
Foto: impf-report.de. Mit freundl. Genehm.
Foto: impf-report.de. Mit freundl. Genehm.

Diese hohe Summe hatte Dr. Lanka im Jahre 2011 demjenigen versprochen, der eine Publikation vorlegen könne, in welcher dieser Beweis geführt und der Durchmesser des Virus bestimmt würde.

Im März wird der impf-report Nr. 110 erscheinen mit einer ausführlichen Bewertung dieses kuriosen Gerichtsverfahrens: “Gibt es das Masernvirus? Versuch einer wissenschaftlichen Annäherung”.

Es wird auch geklärt werden, ob die Viren der Wissenschaft immer noch Viren sind, wenn sie Ribosomen enthalten. Die Frage blieb durch die Notbremsung des OLG Stuttgart vor Gericht ungeklärt und muß also nun anderweitig geklärt werden. Wo, wenn nicht in Deutschlands ältester impfkritischer Fachzeitschrift, die seit 2004 ununterbrochen erscheint?

 

Foto: impf-report, Kopp Online. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: impf-report, Kopp Online. Mit freundlicher Genehmigung.

Eine ausführlichere Analyse von Deutschlands führendem Impfkritiker Hans Tolzin erschien am 19.02.2016:

Salomonisches Urteil im Masernvirus-Prozess

“Wenn nämlich die wahre Ursache der Masern nicht wirklich geklärt ist, dann können die Masern logischerweise wohl auch kaum durch Impfungen bekämpft und die Ursache durch Impfungen kaum ausgerottet werden.”

 

 

 

 

 

 

Foto: EFI Online. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: EFI Online. Mit freundlicher Genehmigung.

Angelika Müller von EFI – Eltern für Impfaufklärung brachte nach am selben Abend einen ersten kurzen Bericht und Kommentar auf ihre Facebook-Seite. Dort kommentiert sie u.a.:

” Naja, wenn es dieses Maserndingens wirklich genauso gibt, wie es uns die Schulmedizin seit Jahrzehnten weismacht, dann müsste es doch ganz leicht sein, das in einer einzigen wissenschaftlichen Publikation ordentlich darzustellen, oder nicht?”

und:

“Bardens hatte massenhaft Unterstützung aus der sog. Skeptikerszene. Die haben keine wissenschaftliche Publikation gefunden, die den geforderten Beweis enthält.”

Am 20.01.2016 veröffentlichte das OLG eine Pressemitteilung zur bevorstehenden Verhandlung.

Dr. Stefan Lankas Berufungsschrift vom 07.07.2015 zeigt die juristisch-gerichtlichen und gutachterlichen Fehler auf, die zu dem Fehlurteil des LG Ravensburg geführt hatten.

Hier kann man erkennen, warum das OLG Stuttgart die Notbremse zog, sich auf das rein Formaljuristische zurückzog, um Dr. Lanka nicht den großen Sieg (Masernvirus existiert nicht) geben zu müssen, sondern nur den kleinen Sieg (er braucht aus formalen Gründen die Auslobung der 100.000 Euro nicht zahlen, der Wissenschaftsbetrug mit den Viren bleibt offiziell unangetastet).

 

Am 12.05.2016 stellte das OLG Stuttgart das Urteil online.

Foto: Privat.
Foto: Privat.

Wissenschafts-Dogmen-Ablehner Dr. Stefan Lanka. Daneben sein sympathischer Rechtsanwalt Stefan Seehofer in einer Verhandlungspause.

Vergleiche dazu aus dem Urteil des LG Ravensburg vom 12.03.2015, Rn. 115:

“Der Kammer erscheint es insoweit bezeichnend, dass auch der Beklagte, der selbst im Bereich der Virologie promoviert hat, abgesehen von seinen eigenen Ausführungen keinen einzigen Fachartikel oder namhaften Wissenschaftler benennen konnte, der die Existenz des Masernvirus oder seine ursächliche Bedeutung für die Masernerkrankung in Abrede stellt.”

Bezeichnend ist auch, daß die Richter einfach a priori davon ausgehen, daß ein Wissenschaftler, falls er überhaupt auf die Idee kommt, das Masernvirus anzuzweifeln, einen Fachartikel veröffentlicht bekommen würde, der das Masernvirus verneint. Er dürfte dann eher mit Sanktionen zu rechnen haben wie Kündigung oder Schlimmeres. Das erkennt man schon daran, daß es auch in impfkritischen Arbeiten über Wirksamkeit oder Sicherheit eines Impfstoffs Glaubensbekenntnisse über den angeblichen Segen der Impfungen eingebaut werden.

Die Richter stellen sich dumm und tun so, als ob es keine Korruption in der Wissenschaft und noch ergebnisoffene Forschung und Pluralismus geben würde wie vielleicht noch vor 100 Jahren.

Weil Dr. Lanka also nur einer ist, der nicht an das Masern-Virus glaubt, muß er Unrecht haben, denn die Mehrheit hat offenbar immer recht? Schade, daß Kritik in der Biologie nicht gelehrt wird, sondern nur Auswendiglernen und Nachplappern. Die beste wissenschaftliche Reputation hat der, der am besten mitschwimmt. Wer gegen den Strom schwimmt, wird aussortiert, der Ruf ruiniert, Forschungsgelder gestrichen.

Diese mafiösen Zustände in der Biologie nun dem Dr. Lanka zuzurechnen, finde ich schon dreist vom LG Ravensburg. Schließlich wird es seinen Grund haben, wenn der Medizinjournalist Bert Ehgartner seinen neuen Besteller Die Hygienefalle. Schluss mit dem Krieg gegen Viren und Bakterien ausdrücklich „den Restbeständen unabhängiger Wissenschaft“ widmet – und er gilt nicht als Lanka-Fan und stellt die Viren auch nicht direkt in Frage.

Foto: SWR Landesschau AKTUELL.
Foto: SWR Landesschau AKTUELL.

 

So berichtete die SWR Landesschau AKTUELL abends.

Masernvirus vor Gericht Masernvirus vor Gericht

Masernvirus vor Gericht Masernvirus vor Gericht

Fotos: FR. Impressionen mit Impfgegner-Aktivisten – einer guten, gerechten Sache zum Schutz unserer Babys vor der unnötigen Impfjauche aufgrund eines falschen Paradigmas.


Die 5 Gegengutachten des Dr. Stefan Lanka, die heimlich die Prozeßwende bewirkten

Diese Gegengutachten belegen klar, daß die offiziellen Arbeiten keinesfalls beweisen, daß es ein natürliches Masernvirus als Ursache von Masern gibt. Wäre man damit in die Beweisaufnahme eingetreten, wäre kein salomonisches Urteil mehr möglich gewesen (Dr. Lanka muß nicht zahlen, das Masernvirus gibt es als Glaubensbekenntnis im Urteil für die Öffentlichkeit, wissenschaftlich gibt es es nicht mehr lt. LG-Protokoll S. 7 oben.

 

1. Prof. Dr. Dr. Harald Walach – Was ist eine „wissenschaftliche Tatsache“? Ein kleines Fallbeispiel: Der „Masernprozess“:
In seinem Gutachten analysierte er die 6 Publikationen und kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass diese Arbeiten keinen wissenschaftlichen Nachweis für das “Masern-Virus” darstellen können.
Er kommt zu dem Ergebnis: Was lernen wir aus dieser Situation? Ich fasse zusammen: keine der Studien führt eine wirklich solide negative Kontrolle durch, in der sichergestellt ist, dass nicht schon im Ausgangsmaterial, den Affennierenzellen bzw. in den HeLa-Zellen, das potenziell infektiöse Agens vorhanden ist. Sowohl die eingebrachten Agenzien selbst, oder diese in Interaktion mit dem Zellmaterial, oder dieses allein, oder alles zusammen mit dem Isolat aus dem erkrankten Gewebe könnten für die beobachteten Veränderungen verantwortlich sein. In diesem Sinne scheint mir der Herausforderer, Dr. Lanka, recht zu haben: mit einer einzigen Studie wird nicht zu beweisen sein, dass es das Masernvirus gibt und mit einer von den hier vorgelegten schon gar nicht.”

“Zur Diskussion steht der Mehrheitskonsens, dass das, was bisher in der Wissenschaft geschah, ausreichend sei, um die Faktizität des Masernvirus zu belegen. Dies erscheint mir nach all dem, was ich bis jetzt gesehen habe, zweifelhaft zu sein. Angesichts des großen Replikationsproblems in der Medizin und des daraus drohenden Zweifels in der Gesellschaft wäre es wahrscheinlich klug, wenn sich ein paar kompetente Forscher daran machen würden, diese Zweifel durch sorgfältige Replikationen auszuräumen. Ein für allemal. Oder aber die Bücher neu zu öffnen. Im Moment scheint mir beides möglich, aber noch lange nichts endgültig belegt.”

 

2. Nukleinsäuresequenz des „Masernvirus“: Das Resultat genetischer Untersuchungen: Es gibt keine „krankmachenden Viren“

Folgender Auszug aus dem Wissenschaftsplus-Magazin 2017, 2. Ausgabe:
“In den Prozess ließ ich [Dr. Stefan Lanka] den wissenschaftlich erbrachten Beweis einfließen, dass die veröffentlichte „Gen-Abfolge“ des Masern-Virus in Wirklichkeit aus gedanklich zusammengesetzten Bruchstücken von ganz normalen Zell-Bestandteilen besteht. Diese Bruchstücke entstehen vermehrt besonders dann, wenn Zellen im Reagenzglas getötet werden. Den Gerichten versicherte ich und legte die entsprechende Beweis-Literatur vor, dass der Glaube an alle krankmachenden Viren auf der gleichen Fehlannahme beruht, die Enders 1954 für das „Masern-Virus“ veröffentlichte und die nur durch die Nobelpreisvergabe zu einer wissenschaftlichen Tatsache wurde.

Um Inhalt und Resultat des nachfolgend abgedruckten Sequenzgutachtens verständlicher zu machen, wird grafisch dargestellt, welche Fehlannahmen durch den Nobelpreis für Enders im Jahr 1954 zum Irrglauben an die Existenz des „Masern-Virus“ und aller „Viren“ geführt haben. Und: Wie die Existenz-Behauptungen des „Masern-Virus“ und aller „krankmachenden Viren“ durch uns widerlegt wurde.”

Es war für Dr. Lanka nicht leicht, ein Labor zu finden, das bereit war, das Masernvirusgenom mit dem Genom von Affennierenzellen zu vergleichen. Er hatte über 300 Labore und Professoren angeschrieben, von denen er teilweise die Leute von von früher kennt, aber fast alle haben haben sich geweigert (Info beim Vortrag beim Stuttgarter Impfsymposium am 09.04.2016).

Nur zwei anerkannte Labore waren dazu bereit, darunter das weltweit größte und führende genetische Institut in China unter der Bedingung, daß sie es nicht vor Gericht vortragen müssen, würden sich bei Obsiegen vor Gericht und bei einer Publikation als Co-Autoren nennen lassen. Die beiden Labore kamen unabhängig voneinander zu exakt den gleichen Resultaten (Ergebnisse der Labore können bei Stefan Lanka angefordert werden). Die Ergebnisse beweisen, dass sich die Autoren der sechs Publikationen des Masernvirus-Prozesses und alle Masern-Virologen irrten und irren: Sie haben normale Bestandteile von Zellen als Bestandteile des vermuteten Masernvirus fehlgedeutet. Aufgrund dieses Irrtums wurden in einem Jahrzehnte dauernden Konsensfindungsprozess normale Zell-Bestandteile gedanklich zu einem Modell eines Masern-Virus zusammen gefügt. Eine tatsächliche Struktur, die diesem Modell entspricht, wurde bis heute weder in einem Menschen, noch in einem Tier gefunden.

Mit den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen sind alle Existenz-Behauptungen zum Masern-Virus wissenschaftlich widerlegt. Die „Gene“ des „Masernvirus“ sind in Wirklichkeit die „Gene“ von ganz normalen, gesunden Zellen. Damit ist auch bewiesen, daß die vom Kläger Dr. Bardens vorgelegten sechs Publikationen formal und inhaltlich extrem unwissenschaftlich sind (W+ 2/2016, S.9).


Quellen:
1. Siehe Grafiken 1 – 3 am Ende des Artikels
2. Stellungnahme zur Nukleinsäuresequenz des „Masernvirus“ – (eingereicht im Masernvirus-Prozess am 10.02.2016)

 

3. Zytopathischer Effekt in Affennierenzellen ist nicht maservirusspezifisch
Autor: Laborleiter eines unabhängigen Labors in Deutschland

Weltweit erstmalig Kontrollexperimente zum Masernvirus durch Dr. Lanka nachgeholt
(weil es die Gesundheitsbehörden weltweit und die Pharmaindustrie versäumen)

Ergebnis des Labors:
“Es konnte in Abhängigkeit der zugesetzten, nicht-viralen und nicht-infektiösen Substanzen, zu verschiedenen Zeitpunkten Änderungen der Zellmorphologie beobachtet werden, die seit 1954 mit der „Isolation“ des „Masern-Virus“ gleichgesetzt wird. Besonders nach Zugabe von hohen Konzentrationen an Penicillin/Streptomycin (20%) bzw. Kultivierung unter Mangelbedingungen (1% FCS) konnten Veränderungen der Zellmorphologie festgestellt werden, die der durch das Masernvirus beschriebenen Synzytienbildung mikroskopisch identisch war (Tabelle 1: Verwendete Chemikalien, Lösungen und Zellkulturmedien).”

Die Untersuchungen haben klar gezeigt, dass eine Synzytienbildung nicht spezifisch für eine Maserninfektion ist. Somit wurden die in Vergessenheit geratenen Beobachtungen, sowohl von Enders & Peebles als auch von Bech & von Magnus bestätigt und die Annahme widerlegt, dass Enders & Peebles und Nachfolger mit dieser Technik die Existenz eines Virus nachgewiesen hätten.

“Die Gewebe und Zellen, die für den „Nachweis und die Vermehrung“ der „Viren“ verwendet werden, werden vor dem Akt der vermeintlichen „Infektion“ auf sehr spezielle Art und Weise vorbehandelt. Ihnen werden 80% der Nährstoffe entzogen, damit sie hungrig werden und die Viren aufnehmen. Sie werden mit Antibiotika behandelt, um auszuschließen, dass Bakterien, die immer und überall in allen Geweben und Seren enthalten sind, das zu erwartende Absterben der Zellen verursachen. Erst ab dem Jahr 1972 erkannte die Biochemie, dass die verwendeten Antibiotika Zellen eigenständig schädigen und töten, ohne dass dies von Virologen wahrgenommen und berücksichtigt wurde. Es sind genau die Faktoren „Verhungern“ und „Vergiftung“, die zum sichtbaren Absterben der Zellen führen, was als Anwesenheit, Isolation, Wirkung und Vermehrung der nur vermuteten Viren fehlgedeutet wurde und wird.”

Kommentar des Beklagten Dr. Stefan Lanka:

“Die „Wissenschaft“ hat seit 1954 nachfolgend dokumentierte Kontrollversuche nicht durchgeführt. Deswegen gibt es heute den Glauben an krankmachende Viren und die Krebstheorie, denn diese wurde aus der Infektionstheorie abgeleitet.

1952 hat sich die medizinische Virologie selbst aufgelöst, denn sie erkannte durch Kontrollversuche, dass die Eiweiße und Enzyme, die sie damals als Viren fehl deutete, normale Bestandteile des Lebens sind. 1953 löste aber das Gen-Dogma die vorherigen Dogmen ab und fortan wurden „Viren als egoistische, gefährliche oder mutierte Gene“ definiert, die es in Zukunft zu entdecken galt.

Das Sterben von Zellen, das allein durch Laborbedingungen verursacht wird und nicht durch ein Virus, wird seit 1954 als Beweis für die Existenz, die Anwesenheit, das Wirken und die Bösartigkeit von vermuteten Viren fehl gedeutet. Sterbende Zellen werden bis heute als Impfstoff verwendet. Bestandteile sterbender Zellen werden gedanklich zu einem Virus-Modell zusammengesetzt, das es in Wirklichkeit nicht gibt. 

Mit den Ergebnissen der unten zusammen gefassten Kontrollversuche sind alle Existenzbehauptungen krankmachender Viren widerlegt. Der 1954 erfundene und berühmt gewordene „Virus-Effekt“, das Sterben von Zellen im Reagenzglas, ist ein ganz normaler Stressmechanismus von Zellen im Labor.”

 

Quellen:
Wissenschaftsplus Magazin 2017 4. Ausgabe
– Corona_Fakten: Kontrollexperiment Phase 1 (dort wertvolle grafische Darstellungen des Versuchsaufbaus)
– 31 Jan 2021, Sven Krempe: Wetten, dass es das behauptete Masernvirus nicht gibt!
– 14 Feb 2021, Sven Krempe: Masernprozess: Erste Publikation – Vermehrung in Gewebekulturen von zytopathogenen Erregern aus Patienten mit Masern
– 28 Apr 2021, Sven Krempe: Die sieben Argumente zur Widerlegung der Virologie?


 

4. Gutachten eines unabhängigen Fach-Professors mit Kompetenz auf dem Gebiet der Virologie und Mikrobiologie.

INHALT DES GUTACHTENS:

Das Gutachten nimmt zu folgenden zentralen Fragen Stellung:
1. Sind die von Dr. Bardens vorgelegten 6 Arbeiten (siehe Tabelle 1) wissenschaftlich?
2. Ist zumindest eine der 6 vorgelegten Arbeiten für sich genommen dazu geeignet, den Nachweis eines Masernvirus einschließlich dessen Größenbestimmung nach heutigem Kenntnisstand (Stand der Wissenschaft) zweifelsfrei zu erbringen?
3. Können die 6 vorgelegten Arbeiten in der Gesamtschau die Existenz des Masernvirus einschließlich dessen Größenbestimmung nach heutigem Kenntnisstand beweisen?

ERGEBNIS DER BEGUTACHTUNG

• nur vier der von Dr. Barden vorgelegten Fachartikel die formalen Voraussetzungen erfüllen, die gegenwärtig auf internationalem Niveau für wissenschaftliche Publikationen gelten;
• keines der sechs von Dr. Barden vorgelegten Fachartikel für sich die Existenz des Masernvirus beweisen;
• die Kombination der wissenschaftlichen Aussagen in den sechs von Dr. Barden vorgelegten Fachartikel die Existenz des Masernvirus nicht beweisen.
Quelle: Wissenschaftsplus Magazin 2016, 6. Ausgabe und 2017, 1. Ausgabe

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