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Masernvirus vor Gericht

5. Dr. med. Johann Loibner aus Graz ist einer der Gutachter, dessen Stellungnahme Grundlage für den Gewinn des Masern-Virus-Prozesses war.

Die notwendige Entflechtung der Virusbegriffe von Dr. med. Johann Loibner.

Kurzfassung und Schluß:

“Unter diesem Begriff Virus werden zwei ganz verschiedene Dinge verstanden. Das eine ist das historische Virus. Dieses Virus gibt es nur als überholte Hypothese. Dieses Virus geht auf das lateinische Wort Virus zurück. Es heißt Gift. Vom Altertum bis herauf in die heutige moderne Zeit verstanden die Menschen darunter ein unbekanntes Gift, das Krankheiten verursacht. Seit der bakteriologischen Ära verstand und vermutete man darunter sehr kleine, mit dem Lichtmikroskop nicht sichtbare, kleine Bakterien, welche vermutlich die Viruskrankheiten auslösen.

Dieses Masernvirus gibt es also nicht. 1940 entdeckten Wissenschaftler mit dem Elektronenmikroskop sichtbare Zellelemente, die als die vermuteten Viren gelten. Dieses ist das neue, das molekularbiologische Virus. Ein Virus ist kein eigenständiges Lebewesen. Es ist Teil der Zelle. Es ist nicht das, was die meisten Menschen, einschließlich Ärzte unter Virus verstehen. Auf keinen Fall sind Viren herumfliegende Lebewesen und bewegen sich auch nicht von Mensch zu Mensch.

Über die wirkliche Funktion dieser Zellorganellen besteht kein allgemeiner Konsens. Die Erforschung dieser als Viren bezeichneten Zellelemente ist noch ständig im Gange. Es gibt noch keine Nachweismethoden von Viren, die zwingend sicher sind. Von einer präzisen und endgültigen Definition dieser als Viren bezeichneten Zellpartikeln ist die Wissenschaft noch weit entfernt. Gibt es das behauptete Masernvirus oder nicht? Die Antwort aus historischen Gründen lautet nein. Und aus molekularbiologischer Sicht ebenso nein.”

– Quelle: Wissenschaftsplus Magazin 2016, 3. Ausgabe (Seite 40)

 

Zitate aus den 5 Gegengutachten zu finden in dem Artikel:
Corona_Fakten & Samuel Eckert widerlegen Correctiv zum Masernprozess vom 31.07.2020
https://telegra.ph/Correctiv-verheimlicht-ma%C3%9Fgebliche-Fakten-zum-Masernprozess-07-31

Gute Zusammenfassung von Corona-Fakten vom 06.07.2020:
Gerichtsdokumente bestätigen: Kein wissenschaftlicher Nachweis für die Existenz des Masernvirus

Artikel-Übersicht von Corona_Fakten:
https://telegra.ph/Corona-Fakten-Liste-der-wichtigsten-Artikel-09-08

Info-Sammlung von WissenschafftPlus:
http://wissenschafftplus.de/blog/de


Prozeß-Ablauf OLG Stuttgart, 16.02.2016 in Stichworten
(Stenographiert von Irmgard. Mit freundlicher Genehmigung.)

15.05 Uhr Die Richter erscheinen, teilen mit, daß die Rechtsanwältin der Klägers im Stau stehe und in ca. 15 Minuten ankommen werde, und sie sich solange im Richterraum aufhalten werden.

15.25 Rechtsanwältin erscheint.

15.27 Sitzung wird eröffnet. Nach einer Bemerkung an die Beklagten, daß noch rund 500 Euro  wegen Bezahlung außergerichtlicher Kosten offen seien, geht die erste Frage an den Kläger Dr. Bardens (B.), wie er auf die Auslobung gestoßen sei. Er habe die Arbeiten in einer halben Stunde in der Universitäts-Bibliothek zusammengesucht. Auf Vorhalten des Vorsitzenden Richters, Karl-Heinz Oleschkewitz, daß er die Arbeiten gar nicht gelesen haben könne, da sie unzureichend seien, gab dies Bardens zu.

16.52 Beratungsergebnis wird mitgeteilt: 

VR: So, wir haben die Angelegenheit noch einmal beraten, und wir wollen Ihnen jetzt unsere Rechtsauffassung darlegen. Wir werden das jetzt wegen einer sehr atypischen Situation etwas anders machen, als wir es üblicherweise machen. Ich werde es in der Begründung etwas anders machen, als wir es üblicherweise machen. Ich sage auch gleich, nachher dazu, auch weshalb, aber ich will das Ergebnis vorwegnehmen.

Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß der winzig kleine Teil der Berufung mit € 480,- oder so in der Größenordnung unzulässig ist. Wir werden darauf hinweisen, im Übrigen hat die Berufung nach unserer Auffassung Erfolg.

Aber, das will ich jetzt – und deswegen sage ich jetzt, daß ich eine atypische Begründung machen werde – der Erfolg beruht allein auf juristischen Gründen, und zwar, weil wir der Auffassung sind, daß man Ihre Auslobung anders verstehen muß, als es das Landgericht verstanden hat.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, daß wir der Auffassung sind, daß ein Masernvirus nicht existiert oder nicht nachgewiesen ist. Wir können diese Frage sowieso nicht beurteilen, das wäre ja eine Anmaßung sondergleichen, wenn das wir in der Sache entscheiden würden. Wir können uns nur auf den Sachverständigen stützen. Für solche Fragen haben Gerichte einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Es gab einen extrem qualifizierten Sachverständigen, sein Gutachten ist nach unserer Auffassung überzeugend.

Wir sind auch der Auffassung, daß die tatsächlichen Umstände, der Umstand, daß ersichtlich Impfwirkungen, und zwar positive Impfwirkungen, nicht nur negative, vorhanden sind, ein weiteres eindeutiges Indiz dafür ist, daß es einen Masernvirus gibt. Wir sind auch der Auffassung, das möchte ich schon deutlich sagen, daß Sie natürlich jedes Recht haben auf dieser Welt, Zweifel daran zu äußern, das ist überhaupt gar keine Diskussion, das müssen Sie, die Konsequenzen damit müssen Sie persönlich verantworten, auch das ist keine Frage. Aber Eines ist auch klar: All das, was wir an Unterlagen [fünf Gegengutachten] bisher von Ihnen gesehen haben, da kann man erhebliche Zweifel daran haben, ob das den Wissenschaftskriterien entspricht, die Sie selbst postulieren und von der Gegenseite verlangen.

Also das wollen wir ausdrücklich klarstellen: Dieses Verfahren wird nicht auf dieser Basis entschieden, sondern rein juristisch. Und zu diesen Punkten will ich jetzt kommen.

Die Auslobung, nach unserer Auffassung handelt es sich – die Begriffe werden hier gerade von Ihnen immer etwas durcheinander gebracht – nach unserer Auffassung handelt es sich  eindeutig um eine Auslobung, nicht um eine Wette, nicht um ein Preisausschreiben, sondern eine Auslobung. Eine Wette wäre völlig unverbindlich, daraus könnten auch keine Ansprüche abgeleitet werden. Ein Preisausschreiben hat wieder andere Voraussetzungen als die hier. Hier haben Sie sich bereit erklärt, 100.000 Euro dafür zu bezahlen, daß jemand den Nachweis führt, daß es den, ein Masernvirus gibt und die Größe nachgewiesen wird. Diese Auslobung ist – Sie bestätigen das ja immer, oder haben dies wiederholt bestätigt – ist auch ernsthaft gemeint gewesen.

Allein der Umstand – und allein das gibt ja Anlaß, überhaupt Zweifel darauf zu äußern – allein der Umstand, daß Sie der festen Überzeugung sind, daß es ein solches Masernvirus nicht gibt und daß das auch nie nachgewiesen werden kann, ändert nichts daran, daß es sich tatsächlich um eine Auslobung im Sinne des Paragraphen 657 handelt. Wir haben auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß es hier an den Merkmalen der öffentlichen Bekanntmachung fehlen könnte.

In der 1. Instanz ist das unstreitig gewesen, die Unterlagen, auf die Sie sich jetzt beziehen [fünf Gegengutachten], sind erstmals in der Berufungsinstanz vorgetragen worden, und wir gehen auch davon aus, daß bei Ihnen ein Rechtsbindungswille bestanden hat, obwohl Sie den Erfolg – nämlich den wissenschaftlichen Nachweis des Masernvirus und dessen Größe – gerade nicht gewünscht haben.

Aber, und das ist der entscheidende Knackpunkt aus unserer Sicht, und allein in diesem Punkt folgen wir dem sehr sorgfältig begründeten Urteil des Landgerichtes Ravensburg nicht, vom Wortlaut her eindeutig von Ihnen verlangt ist, daß es sich um eine Arbeit handeln muß, in der sowohl die Existenz des Virus wie auch dessen Größe nachgewiesen ist.  Und jetzt muß man zweierlei in diesem Zusammenhang sehen.

Das Erste ist: Derjenige, der eine Auslobung vornimmt, bestimmt, wann er wofür was bezahlen will. Das kann noch so abwegig sein, dann kann man das lesen und denken: „Der spinnt, der Mann, mache ich nicht!“, ne? Aber er bestimmt, und man kann ihm nicht nachträglich etwas aufoktroyieren. Das ist der Grundsatz. Das bedeutet jetzt aber nicht in jedem Fall, daß seine subjektiven Vorstellungen immer die entscheidenden sind, sondern das muß schon objektiv auch für einen außenstehenden Dritten, der das zur Kenntnis nimmt, so nachvollziehbar sein.

Und jetzt… das bedeutet, eine Auslobung ist eine einseitige Willenserklärung und Willenserklärungen sind von Gesetzes wegen – nach den Vorschriften der Paragraphen 133, 157 auszulegen und zwar so, wie sie ein verständiger Dritter, der zu dem angesprochenen Personenkreis gehört, verstehen muß, wenn er vernünftig vorgeht. Und der Ausgangspunkt für jede Auslegung ist zunächst mal der Wortlaut. Wenn wir den Wortlaut nehmen, dann heißt es hier: „Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der“ –  also in dieser einen – „die Existenz des Masernvirus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin“,  also in dieser Publikation, „unter anderem dessen Durchmesser bestimmt ist.“

Das heißt, der Wortlaut ist zunächst einmal eindeutig. Das bedeutet immer noch nicht zwingend, daß man daran gebunden ist, sondern auch ein eindeutiger, vermeintlich eindeutiger, Wortlaut kann ausgelegt werden, wenn es ansonsten überhaupt keinen nachvollziehbaren Sinn geben sollte. Und da hat das Landgericht ja im Wesentlichen darauf abgehoben, auf der Basis des Gutachtens, und hat gesagt: „Gut, heutzutage ist es gar nicht mehr üblich, daß man umfassende Monographien erstellt, in der [denen] all dieses nachgewiesen wird, sondern es werden Einzelpunkte wissenschaftlich erarbeitet und die Kombination muß ausreichen.“

Das klingt auf Anhieb mal nachvollziehbar, aber es hat einen gewaltigen Haken, und das ist dieser Haken, der für uns letztlich entscheidend ist: Wo soll man jetzt die Grenze ziehen, wie viele Arbeiten Sie vorlegen können, aus deren Kombination hinterher der sichere Schluß gezogen werden kann, daß es das Masernvirus gibt und wie groß es ist?

Sie haben sechs Arbeiten vorgelegt. Sie hätten auch 60 vorlegen können oder 600 vorlegen können, ihm schicken und sagen: „Guck’ sie durch, in der Gesamtheit wirst du hier den Beweis finden.“ Das, wenn man sich, an Extremen sieht man es immer, wenn Sie ihm 60 oder 100 Arbeiten vorgelegt haben, daß er das nicht gewünscht hat, sich jetzt womöglich wochenlang hinsetzen zu müssen, 100 Arbeiten zu studieren und sich hier ein Pünktchen und hier ein Pünktchen und da ein Pünktchen und da gar nichts, aber da wieder ein bißchen was zusammen zu suchen, um hinterher womöglich zu dem Schluß zu kommen, es gibt tatsächlich ein Masernvirus.

Das war ersichtlich nicht gewollt und das konnte man als Vernünftiger, der sich diese Sache überlegt hat („Was will er denn?“), tatsächlich auch nachvollziehen.

Wir konzedieren Ihnen, sechs Arbeiten erscheinen auf Anhieb nicht unzumutbar. Aber, das ist eine willkürlich getroffene Grenze. Er hat eine klare Vorgabe gemacht: eine Arbeit. Wenn wir sagen, sechs wären zulässig, was wäre dann mit acht Arbeiten, mit zehn Arbeiten? Wir können keine wirkliche Grenze ziehen, und wenn man keine Grenze ziehen kann und wenn man dagegen das Interesse berücksichtigt, das ersichtlich auch bei dem Auslobenden vorhanden ist, eine relativ leichte Überprüfungsmöglichkeit für ihn, eine Arbeit, die kann er anschauen, stimmt oder stimmt nicht.

Sie hätten mit einer Arbeit keinen Erfolg gehabt, Sie hätten mit 100 Arbeiten keinen Erfolg gehabt, er hätte keine akzeptiert. Das ist keine Frage, ne? Aber, und das ist jetzt seine persönliche Sache, er hat die Ausschreibung gemacht, er hat die Auslobung gemacht und deswegen hat man sich an seiner Vorstellung, die nach außen kundgetan worden ist, zu orientieren.

Für uns ist deshalb auch nicht erheblich, daß er sich auf diesen Umstand erst im Verlaufe des Verfahrens berufen hat. Er hat von Anfang an immer gesagt, zu Recht oder zu Unrecht, aus diesen Arbeiten, mit diesen Arbeiten ist der Beweis nicht erbracht worden. Und die Kombinationsfrage kam erstmals auf, als der Sachverständige es gesagt hat. Der hat gesagt: „Aus dieser Arbeit wird der Nachweis nicht geführt, aus dieser Arbeit wird der Nachweis nicht geführt, und hier wird er nicht geführt, aber in der Summe, in der Gesamtschau aller Arbeiten, wird er geführt.“

Schon da haben wir nämlich ein weiteres Problem. Wir können jetzt, auch wenn wir das Gutachten und die Angaben des Sachverständigen berücksichtigen, wir wissen gar nicht, welche Aspekte er aus welchen Arbeiten zusammennimmt, um den Beweis als geführt anzusehen. Er sagt nur „die Gesamtschau“. Das ist relativ vage, unklar, und genau von diesem Vagen, von diesem Unklaren, kann man sich bewahren, wenn man verlangt, es muß alles in einer Arbeit sein.

Und das ist der Hintergrund dafür, warum wir im Ergebnis der Auffassung sind, daß hier aus diesem Grunde Ihr Anspruch keinen Erfolg haben kann. Alle übrigen Einwendungen, die Sie bringen, halten wir für unbeachtlich. Es ist nicht ersichtlich, daß Sie eine Arbeit des RKI haben wollten. Es ist nicht ersichtlich, daß das Arbeiten sein sollten, die nach 1999 oder nach 2002 erst entstanden sind. All diese Anforderungen würden wir nicht stellen. Wir würden sogar Übersichtsarbeiten akzeptieren, eine Übersichtsarbeit, wenn die – basierend auf so und soviel Vorarbeiten, die den Schluß nicht gezogen haben – jetzt den stringenten Schluß zieht: Hier haben wir ein Masernvirus, und das ist die Größe auf dieser und jenen Basis. Aber all diese Umstände haben wir nicht, und vor allen Dingen, und das ist eben das Entscheidende, damit kommen wir nicht vom grundsätzlichen, eindeutigen Wortlaut dieser Auslobung weg.

So. Das bedeutet, der Berufung wird im Wesentlichen stattgegeben, bis auf diese Unzulässigkeitsfrage. Das bedeutet, daß der ganze Aufwand, der hier getrieben worden ist, zwar hoch interessant gewesen ist, und auch getrieben werden mußte vom Landgericht, denn das Landgericht konnte ja nicht wissen, daß der Sachverständige zum Ergebnis kommt, nur die Gesamtschau reicht aus, aber letztlich hier nicht das entscheidende Kriterium ist.

Wir halten das Ergebnis, und das wollen wir auch sagen, auch nicht für untragbar oder unangemessen. Denn, obwohl wir letztlich, wenn es dem zum Schwur gekommen wäre, natürlich hätten definitiv entscheiden müssen, ob wir dem Sachverständigen, der der Auffassung ist, es liegt ja ein Nachweis vor, folgen oder nicht folgen. Aber es ist natürlich eine Illusion und in gewisser Weise eine Überforderung, daß ausgerechnet drei Juristen und vorher drei Juristen beurteilen sollen, ob es ein Masernvirus gibt oder nicht. Das muß wirklich die Wissenschaft klären. Das wollen wir uns nicht anmaßen und das dürfen wir uns auch nicht anmaßen.

Deswegen sind wir gehalten oder wären wir gehalten, den Ausführungen des Sachverständigen zu folgen, wenn denn nicht erhebliche Einwendungen dagegen vorgebracht worden wären. Und da müssen wir sagen, die Einwendungen würden wir, soweit sie vorgebracht worden sind, nicht als erheblich erachten, bzw., soweit etwas völlig Neues gekommen ist, dieses auch als verspätet erachten. Aber das ist jetzt wieder auch [unleserlich].

Ich will nur deshalb darauf hinweisen, und da will ich jetzt, und das ist eine Bitte an die Presse: Passen Sie mit Ihren Überschriften auf! Nicht, daß da ein falscher Eindruck erweckt wird, ne? Ich will nicht morgen in der Presse lesen: „Der 12. Zivilsenat hat Lanka Recht gegeben, es gibt keine Masernviren!“ Das möchte ich nicht lesen. Aber das ist nur eine Bitte, das wissen Sie selbst ja auch. Aber Sie wissen auch, in der Presse sind die Formulierungen manchmal auch etwas ungenau, das passiert nicht nur uns, das passiert im Zweifel auch einem Juristen. So.

Feli: Danke für den Anstand!
VR: War ganz unentgeltlich!

Sie haben unsere Auffassung gehört. Es sind rein rechtliche Fragen, die im Vorfeld alle schon ausführlich diskutiert worden sind. Das sind natürlich, und das wollen wir nicht verhehlen, das sind Beurteilungen, die Menschen vornehmen. Wir sagen beim besten Willen nicht, daß das, was das Landgericht entschieden hat, unvertretbar wäre, wirklich nicht. Aber aus unserer Sicht ist es aus den genannten Gründen nicht zutreffend, und, das ist nun Mal Ihr Schicksal [zu Bardens], Sie sind auf uns drei getroffen und wir drei haben einvernehmlich diese Auffassung getroffen.

Bardens: Ich bedanke mich trotzdem.

VR: OK. Wir haben mehrere prozessuale Möglichkeiten. Wir machen jetzt eine Pause, Sie können das mit Ihrem Mandanten besprechen, ob irgendwelche prozessuale Konsequenzen gezogen werden sollen auf beiden Seiten. Ansonsten werden wir nach 5 Minuten oder 10 Minuten noch Mal zurückkommen und ein Urteil verkünden. Gut, dann machen mir noch Mal eine kurze [unleserlich] Pause.

ca. 17:05 Uhr Pause
ca. 17.20 Uhr Urteilsverkündung:
VR diktiert: Nach einer Unterbrechung weist der Senat darauf hin, daß die Berufung – soweit sie nicht unzulässig ist – Erfolg haben wird.

Dies beruht darauf, daß der Senat – anders als das Landgericht – die Auslobungsbedingungen dahingehend auslegt, daß der Kläger die Vorlage einer einzelnen Arbeit verlangt hat und nicht den Nachweis in Form einer Kombination aus mehreren Arbeiten.

Im Übrigen teilt der Senat die Auffassung des sehr sorgfältig begründeten Urteils des Landgerichtes Ravensburg.

Nach einer weiteren Unterbrechung ergeht das folgende Urteil:

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichtes Ravensburg vom 12.03.2015 – IV O 346/13 – abgeändert und wie folgt gefaßt:

(1)      Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 492,54 Euro nebst jährlicher  Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16.04.2014 zu bezahlen.

(2)      Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die weitergehende Berufung des Beklagten wird als unzulässig verworfen.

3. Die Kosten des Rechtsstreites in beiden Instanzen trägt der Kläger.

4. Das Urteil und das Urteil des Landgerichtes, soweit es aufrechterhalten wird, sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheiten i.H.v. 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

5. Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu €110.000 festgesetzt.

Ende des Bandes.

Gut. Das war es. Dann werden Sie die schriftlichen Urteilsgründe in den nächsten ein bis zwei Wochen erhalten. Auf Wiedersehen.

17:35 Uhr Sitzung ist geschlossen.

Mit dieser Beschränkung auf einen Formfehler über die Anzahl der Arbeiten hat das OLG den leichtesten Weg gewählt, um die Virusbeweisfrage nicht klären zu müssen. Mit dieser vorgeschobenen Begründung haben sie signalisiert, daß die Justiz nicht an der Klärung der Virusbeweisfrage interessiert ist und Dr. Lanka klaglos gestellt wird, gleichzeitig aber der Preisgeldforderer in der nächsten Instanz auch nicht erfolgreich sein wird, wie der OLG-Richter erklärte.

Denn natürlich hätte man genauso gut die Forderung nach „einer Arbeit“ auch so auslegen können, daß damit nicht eine einzelne gemeint sein muß, sondern auch mehrere gemeint sein können, wie es die Erstinstanz auch getan hatte. Daß das OLG nun die andere Lesart bemüht, signalisiert, daß man die Gegengutachten nicht anfassen wollte, weil das die offizielle Virusexistenz gefährdet hätte.

Die Gerichtsentscheidung erfolgte jedoch nicht wirklich aufgrund eines Formfehlers, wie gerne behauptet wird, sondern weil das Gericht nicht über die Existenz des Masernvirus entscheiden wollte und darum sich auf einen Formfehler zurückzog, der keiner war. Die Virusgläubigen wiederum nehmen die Schutzbehauptung eines Formfehlers gerne auf, damit sie nicht zugeben müssen, daß sie keinen Virusbeweis nach den verbindlichen Regeln der Wissenschaft zeigen können und nur behaupten.

Durch dieses salomonische und politkorrekte Urteil, in dem man Dr. Lanka von der Zahlung freisprach, sich aber für den Virusbeweis als nicht zuständig erklärte, weil es anmaßend wäre, wenn Juristen über eine wissenschaftliche Frage entscheiden würde, und dies mit einem Formfehler (“eine Arbeit”) überdeckte, der nicht mal einer war.

Eine Kontrolle der Wissenschaft durch die Justiz findet damit nicht statt und eine korrupte Wissenschaft darf selbst entscheiden, ob sie sich korrupt fühlt oder nicht. Damit sind der Rechtsstaat und seine Schutzfunktion, besonders auch die Grundrechte Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit, ausgehebelt, wenn eine Machtgruppe nur groß und mächtig genug ist. Im Fall von Big Pharma eben global und mafiös agierend, freie Forschung und freies Geistesleben unterdrückend.

Das Masernvirus gibt es somit nur politkorrekt, aber nicht wissenschaftlich, den Unterschied macht nur leider fast niemand, weil die Wissenschaft bisher als wissenschaftlich und frei angesehen wird und noch nicht allgemein die politische und industrielle Steuerung der Wissenschaft erkannt wird, insbesondere die der westlichen Hochschulmedizin, die Anfang des 20. Jahrhunderts durch die Rockefeller Foundation und den Flexner-Report schrittweise in ein reines Geschäft umgestaltet worden ist.


Fortsetzung: OLG Stuttgart – Danach
von Frank Reitemeyer, 16.02.2016

Wende im Prozeß um die Existenz des Masernvirus!

Hans Tolzin, live im OLG am 16.02.2016: Masern-Virus vor Gericht

“Hat Dr. David Bardens den Beweis dafür erbracht, dass es das Masern-Virus gibt? Dies musste am 16. Februar das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden. Denn der Biologe Stefan Lanka hatte demjenigen 100.000 Euro versprochen, der diesen Beweis erbringen kann. Kurz-Interviews mit Dr. rer. nat. Stefan Lanka (Angeklagter), Dr. med. David Bardens (Kläger) und dem Anwalt von Dr. Lanka. Eine ausführliche Analyse der Frage, ob es das Masern-Virus gibt, erscheint in der nächste Ausgabe der Zeitschrift impf-report: http://tolzin-verlag.com/ira110.”
English subs.

 

 

Foto: FR.
Fotos: FR.

Nach dem Urteil: Große Erleichterung.

Die beiden langjährigen Experten Hans Tolzin, Herausgeber vom impf-report und der OLG-Sieger Dr. Stefan Lanka, Herausgeber von WissenschafftPlus, fachsimpeln anschließend bei großem Sieger-Buffet im griechischen Restaurant Diogenes!!

Treffender könnte es nicht sein, denn Diogenes war doch der Wahrheits-Sucher, der mit seiner Leuchte nach ihr gesucht hat!

Wir empfehlen nicht nur das (preiswerte) Abo der beiden Fachzeitschriften, die seltene Insider-Informationen enthalten und gut recherchiert sind, (es gibt sogar ein Abo für pdf-Ausgaben), sondern empfehle auch deren kostenlose Newsletter, die aktulle Insider-Infos gratis ins Haus liefern!

 


Foto: FR.

So sehen Sieger aus!

Die Frage, ob das Masern-Virus existiere oder nicht, wurde ausdrücklich nicht vom OLG geklärt, wie der Richter betonte. Wenn die Virusgläubigen verbreiten, es sei unstreitig gewesen, oder die Gerichte dies bestätigt hätten, dann ist das eine Falschmeldung!

Die Richter beider Instanzen haben bloß ihre Meinung dazu gesagt, daß sie von der Existenz überzeugt seien wie der Gutachter, das ist aber nur eine Meinung und nicht ein Ergebnis einer gerichtlichen Beweisaufnahme, die mit dem Gutachten der Klägerseite begonnen, aber nicht weitergeführt wurde, etwa durch ein Gegengutachten für Dr. Lanka, weil das OLG schnell die formal-juristische Notbremse gezogen hat, gleichzeitig ihm aber das Recht zusprach, weiterhin an der Existenz des Masern-Virus zweifeln zu dürfen. Diese Frage könne aber kein Gericht klären, das müsse die Wissenschaft tun.




Foto: FR. Die führenden Experten der Impfkritik ziehen an einem Strang: Hans Tolzin und Dr. Stefan Lanka.

Dr. Stefan Lanka sagte daher in allerbester Feierlaune im Restaurant Diogenes (der Wahrheits-Sucher mit der Lampe – war die Restaurant-Wahl Zufall oder Absicht?) spät abends: “impf-frei, gesund und glücklich!”

Den coolen Aufkleber (sowie noch mit zwei anderen Motiven) gibt es im Shöppchen der Kollegen zum Unkosten-Preis! Die Aktion ist sehr erfolgreich! Macht alle mit, damit die Impfer endlich merken, daß wir ganz VIELE sind und immer MEHR WERDEN!


Foto: Spiegel Online.Spiegel-Leser wissen weniger… als Prozeßbeobachter, die dabei waren?

So druckt der Spiegel irreführend:

“10.000 wissenschaftliche Artikel über Masern zählte ein Gutachter in der Vorinstanz. Doch die geballte Erkenntnis der Wissenschaft, das legte das Gerichtsverfahren offen, kommt nicht bei denjenigen an, die statt auf die Wissenschaft auf Verschwörungstheorien setzen.”

Es ist richtig, daß der Gutachter, nachdem er zugeben mußte, daß keine der 6 vorgelegten Arbeiten allein das Masernvirus beweisen würde, auf die Frage, in welcher sonstigen Studie dies dann der Fall sei, so geantwortet hat, daß er sich pauschal auf 10.000 Studien berief.

Der Spiegel unterschlägt aber, daß der Richter auch hier nachfragte und nicht 10.000 Studien haben wollte, sondern nur eine, die er konkret bezeichnen solle. Dies konnte er nicht. Warum konnte er es nicht? Er hat behauptet, die Vorbereitungszeit hätte nicht gereicht (über ein Jahr!!). Hätte er dann nicht weltweit einen Kollegen mal anrufen können, der es weiß? Ich sage: Er konnte diese eine Studie nicht nennen, weil es sie nicht gibt, sie wollen es aber in der Öffentlichkeit nicht zugeben, daß sie jedes Jahr Abermilliarden verheizen, aber nicht eine einzige brauchbare Studie vorlegen können bei einer so einfachen Sache wie der Isolation einer Virusstruktur, was in der Biologie eine einfache Sache ist, das ABC sozusagen.

Der Gutachter konnte diese eine Studie nicht nennen – und ein Jahr später am 16.02.16 konnte sie auch beim OLG Stuttgart nicht vorgelegt werden – weil dann die teure Wissenschaft zugeben müßte, daß sie seit 46 Jahren gegen das Masernvirus impft, obwohl sie es nicht kennt, sondern nur behauptet, daß es isoliert und beschrieben sei. Denn wenn man angeblich Masern-Viren verimpft, sie isoliert hat usw., dann muß es ja logischerweise eine Arbeit mit Erstbeschreibung geben. Aber selbst in der vorgelegten ersten Masern-Virus-Studie von Enders von 1954 wird das Masern-Virus nicht entdeckt und beschrieben, sondern bereits vorausgesetzt.

Wir haben es also mit einer Eulenspiegelei zu tun. Es ist schon komisch, daß vom Spiegel und den anderen sogenannten Leitmedien jedes neue Handy-Modell kritisch beäugt und auseinandergenommen wird, bei einem solch dreisten Vorgehen der Pharma aber jede Kritik, jede Logik plötzlich wie weggeblasen sind. Wie kann das sein?

Warum dürfen die Spiegel-Leser gar nicht wissen, daß es das Masern-Virus nicht gibt, sondern das auch im Prozeß nur behauptet wird, daß es das gibt und daß keine Studie mit einem Beweis vorgelegt wurde, der die vernünftigen Regeln der Wissenschaft einhält?

Wenn eine Wissenschaft Erkenntnisse unterdrückt bzw. falsche Erkenntnisse in Umlauf setzt, ist es keine Wissenschaft, sondern Schein-Wissenschaft.

Wenn eine Presse wahre Fakten unterdrückt oder durch Halbwahrheiten einen falschen Eindruck erweckt, dann ist es keine freie Presse und keine Volks-Zeitung, sondern Schein-Presse und Pharma-Zeitung.

Der Spiegel selbst setzt also die Verschwörungstheorie in Umlauf, als ob die Existenz des Masernvirus bewiesen sei und Dr. Lanka dies nur nicht anerkennen wolle. Dabei will er nur keine Schein-Beweise anerkennen. Der Spiegel ist damit selbst ein Teil einer Verschwörungstheorie, die er vorgibt, bekämpfen zu wollen….

Oder wird der Spiegel die wissenschaftliche Beweisarbeit vorlegen mit Erstbeschreibung des Masern-Virus, nachdem der Beweis durch Isolation und Dokumentation einschließlich Kontrollversuchen mit unbehandelten Zellen (um Laborartefakte auszuschließen) im Masern-Virus-Prozeß nachweislich nicht erbracht worden ist, sondern wiederum nur die Behauptung, daß die Kombination von sechs unzureichenden Arbeiten dann das Zureichende ergeben könnte?

(Neuer Rechenweg: 6 x 0 = 1?) Wir werden, auf deutsch gesagt, für dumm verkauft.


16.02.2016, Schwäbische Zeitung: Das Masernvirus existiert

Zitat mit unseren Kommentaren in Klammern: “Der Sieg des Virenleugners und Impfgegners vom Bodensee vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wird die meisten Menschen verwundern, viele ärgern, wenige freuen. Es ändert aber nichts an der Tatsache: Das Masernvirus existiert, das ist umfassend bewiesen [in welcher Studie genau sind die Arbeitsschritte dokumentiert?]. Dennoch kann das Urteil eine schädliche Signalwirkung haben.

Dem Prozess um eine ohnehin bizarre Ausschreibung haftete trotz zahlreicher Erklärungen von Anfang an ein Missverständnis an: Nie ging es in dem Verfahren um die Frage, ob es ein Masernvirus gibt [doch, es ging immer nur darum, nur wollte die Justiz erklärtermaßen die Klärung der Wissenschaft selbst überlassen, die aber keine Klärung will]. Es ging immer um formaljuristische Fragen. [Die sind nur vorgeschoben, um das Virusmodell nicht nur indirekt, sondern auch nicht direkt beerdigen zu müssen.]

Hätte das Gericht über den Geisteszustand des Impfgegners verhandelt, wäre es womöglich zu einem anderen Urteil gekommen. [Der Aufklärer seit 1992, Dr. Stefan Lanka, ein Verrückter, weil er die Einhaltung der verbindlichen Regeln der Wissenschaft fordert? Hier kommt wieder die katholische Diffamierungssucht hervor…]  […]

Da wird nicht nur das Masernvirus als Mythos hingestellt, sondern HIV und Ebola gleich mit. [Wenigstens das stimmt. Alle Viren sind nur ein Geschäftsmodell und dient zudem der Bevölkerungskontrolle.]


16.02.2023; FAZ: Impfgegner verliert 100.000-Euro-Wette – muss aber nicht zahlen

“Der Impfgegner hatte auf einer Internetseite im Jahr 2011 demjenigen 100.000 Euro versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der sowohl die Existenz als auch die Größe des Virus belegt werde. Der 31-Jährige hatte sechs Arbeiten eingereicht, die sich ergänzten. „Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter.”

Komm.: Es ist irreführend, wenn die FAZ behauptet, die sechs Abreiten würden sich ergänzen, denn in keiner Arbeit wurde der Virusnachweis geführt und in keiner wurden die Arbeitsschritte der Isolation oder der Kontrollexperimente (alles gleich, außer der Erreger) dokumentiert, wie selbst der Gerichtsgutachter in der mündlichen Verhandlung zugab, die Ergänzungen führten nicht zum Beweis, und der Gerichtgutachter läßt das Masernvirus auch nur in der “Gesamtschau” existieren, also politisch, aber nicht konkret.

Dr. Lanka forderte einen wissenschaftlichen Nachweis, da reichen Behauptungen in Studien nicht aus, es müssen die wissenschaftlichen Regeln erfüllt werden und die Arbeitsschritte dokumentiert werden, dann ist der Existenzbeweis des Masernvirus erbracht, die Anzahl der Studien, ob eine, sechs oder 600, waren Dr. Lanka dabei egal. Wobei man wissen muß, daß der Nachweis in einer einzigen Studie an ein bis zwei Arbeitstagen zu erledigen wäre.

 


16.02.2023, Spiegel: Streit um Existenz von Masernviren: Impfgegner siegt vor Gericht

Zitat:100.000 Euro wollte ein Impfgegner demjenigen zahlen, der einen Beweis für das Masernvirus erbrachte. Ein Mediziner lieferte – und geht nun doch leer aus. Wegen einer Formalie.

Es geht ein paar Minuten später los im Saal 2.10 des Oberlandesgerichts Stuttgart. Stefan Lanka nutzt die Bühne gerne. Draußen im Treppenhaus des Gerichtsgebäudes gibt der Impfgegner Interviews vor den Kameras. Lanka verlangt nichts weniger als einen “Paradigmenwechsel in der Medizin”.

Ein Masernvirus gebe es nicht, und nein, in seiner Kindheit sei er nie krank gewesen. Und die gesicherten Erkenntnisse der Wissenschaft? Lanka antwortet: “Wir sind eine kämpfende Kultur.” Entsprechend militaristisch gehe die Gesellschaft auch gegen Krankheiten vor. Dann zitiert er Mahatma Gandhi. Drei Dinge könnten nicht verborgen bleiben: “Die Sonne, der Mond, die Wahrheit.” […]
 
Der Beklagte offenbarte ein geschlossenes Weltbild. Der Richter fragte: “Wie wollen Sie denn beweisen, dass es kein Virus nicht gibt?” Impfgegner Lanka antwortete: “Indem man darauf schaut und sieht, dass es keine virale Struktur gibt.” Er habe historisch recherchiert, die gesamte Wissenschaft unterliege einer “Fehlentwicklung”.
 
Lanka sagt, die Publikationen seien das Papier nicht wert. Beim Impfen litten Kinder unnötig, Mütter setzten sie unnötigen Risiken aus. Eine von Lankas Publikationen trägt den Titel “Impfen und Aids: Der Neue Holocaust”. Vor einigen Jahren hatte der Impfgegner den damaligen Präsidenten des Robert-Koch-Instituts als “Massenmörder” beschimpft.
 
10.000 wissenschaftliche Artikel über Masern zählte ein Gutachter in der Vorinstanz. Doch die geballte Erkenntnis der Wissenschaft, das legte das Gerichtsverfahren offen, kommt nicht bei denjenigen an, die statt auf die Wissenschaft auf Verschwörungstheorien setzen.

So freute sich der Impfgegner Lanka über den gelungenen PR-Coup und wertete die Entscheidung des Oberlandesgerichts in seinem Sinne: Als “Wendepunkt” in der Masernforschung.”

Komm.: Was der Spiegel nicht versteht: Die angeblichen 10.000 wissenschaftlichen Arbeiten über das Masernvirus, die der Gutachter nicht gezählt, sondern nur unbegründet in den Raum geworfen hatte, um damit zum Ausdruck zu bringen, wie sicher das Masernvirus existieren müsse, enthalten allesamt keine Dokumentation der Arbeitsschritte und der Kontrollexperimente, sind also alle unwissenschaftlich bis antiwissenschaftlich. Das gab der Gutachter auf Befragen selbst zu, daß er keine einzige Arbeit weltweit benennen könne, in der die Regeln der Wissenschaft eingehalten worden seien, auch können die wissenschaftlichen Regeln in der M… (er wolle “Medizin” sagen) Biologie nicht eingehalten werden. Diesen diktierten Satz hat man aus dem schriftlichen Protokoll gestrichen, eine weitere Rechtsbeugung des Landgerichts neben dem Stuhlurteil oder dem Fragerechtsverbot von Dr. Lanka an den Gutachter.


16.02.2016, SWR: Existiert das Masernvirus?

Masernvirus vor Gericht
Photo: SWR, fair use.

Zitat: “Der Biologe Stefan Lanka ist Impfgegner und behauptet, das Masernvirus existiere überhaupt nicht. Wie haltbar sind seine Thesen?

Lankas Ansicht nach werden Masern nicht durch Viren verursacht, sondern durch eine Vergiftung oder psychosomatische Faktoren. Das Impfen gegen Masern habe keine wissenschaftliche Rechtfertigung, dahinter stecke die Bundesregierung. So schreibt Lanka auf der Homepage eines Verlags, “dass im September (Anm. d. Red. 2011) die Ausgaben für Impfstoffe um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat zurückgegangen sind.” Die Bundesregierung habe sich entschlossen, kräftig die Werbetrommel für die Masern zu rühren.”


Kuriose Falschmeldung auch im Berliner Kurier vom 17.02.2016

“Obwohl Nobelpreisträger John Franklin Enders bereits vor 62 Jahren das Masern-Virus erstmals isolierte, will Impfgegner Stefan L. davon nichts wissen.”

Masernvirus vor Gericht
Photo: Berliner Kurier, Zitatrecht, fair use.

Komm.: Ist es denn wirklich so schwer zu begreifen, oder lügt uns die Presse bewußt an? Dr. Lanka hat die Belohnung ausgelobt, weil es gerade die behauptete Isolation des Masernvirus gar nicht gibt, denn dazu würde u.a. auch ein Kontrollversuch mit unbehandelten Zellen gehören, der ausschließt, daß die zum Absterben gebrachten Zellen nicht auf ein Virus zurückzuführen sind, sondern auf die Art und Weise des Laborversuchs und die Hinzufügung von Substanzen.

Mit anderen Worten, wenn man nicht ausschließt, daß es sich um Laborartefakte handelt, kann man das Zellsterben auch nicht einem postulierten, krankmachenden Virus zuschreiben. Dr. Lanka will davon nicht etwa “nichts wissen”, wie der Berliner Kurier behauptet, sondern genau andersherum will er es ja gerade wissen und greift darum die Fehlentwicklungen in der Medizin an, also die Umdefinition der Begriffe wie Isolation (oder auch Kontrollversuch, Placebo), den Wissenschaftsbetrug, der mit Worten Sachverhalte vorgaukelt, die real so nicht existieren, also Schein-Sachverhalte durch Schein-Studien.

So bemängelt Dr. Lanka zu Recht bei Enders:

“Den Autoren und allen anderen, die bis heute das Gleiche tun, ist nicht aufgefallen, dass ihre Art und Weise der Behandlung die Zellen im Reagenzglas tötet, da sie die in der Wissenschaft zwingend vorgeschriebenen Kontrollversuche nicht durchgeführt haben und auch heute nicht durchführen. Kontrollversuche sind zwingend notwendig, um auszuschließen, dass nicht die Methode selbst das erzielte Resultat erzeugt. Obwohl weder die Autoren noch sonst wer bis heute, weder in den Abstrichen, den Flüssigkeiten im Reagenzglas noch in einem Menschen ein Masern- oder ein anderes krankmachendes Virus gesehen hat, wird das Töten von Zellen im Reagenzglas als Virusisolation bezeichnet.

Die Autoren, die diese Art der „Virusisolation“ erfunden haben und alle Nachahmer glauben auch deswegen fest an krankmachende Viren, weil Flüssigkeiten von sterbenden Zellen, die auf frische Zellen im Reagenzglas gegeben werden, wieder das gleiche Zellsterben auslösen. Diese Wiederholung des Abtötens von Zellen, nennen die Beteiligten eine Passage des Virus. Auch für diesen Schritt wurden und werden keine Kontrollexperimente durchgeführt. Je nach Menge und Zusammensetzung der verwendeten Flüssigkeiten und Zellen sterben in weiteren Passagen mehr oder weniger schnell Zellen, was als „Abschwächung“ oder „Verstärkung“ des Virus ausgegeben wird.”

WissenschafftPlus 3/2015, SS. 8-10.

Wissenschaftshistoriker Prof. Harald Walach stützt in seiner durchdachten Prozeß-Analyse Dr. Lanka und bemängelt ebenfalls, daß bei Enders die erforderlichen Kontrollversuche nicht durchgeführt worden sind:

“Es wurde keine systematisch-negative Kontrolle mitgeführt…  Der Begriff „Virus“ wird hier im übertragenen Sinne verwendet. Ein[en] Beweis für die Existenz eines Masernvirus kann die Studie also nicht abgeben…”

Warum wird dies den Lesern des Berliner Kuriers verschwiegen? Kann man es nicht oder will man es nicht?

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