Masernvirus vor Gericht

17.02.2016, SWR: Wende im Streit um Masernvirus: Impfgegner muss nicht zahlen

Zitat: “Sechs Arbeiten eingereicht

Lanka hatte im Internet 100.000 Euro demjenigen versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der nicht nur die Existenz, sondern auch die Größe des Virus belegt werde. Bardens hatte den Eintrag im Internet gesehen, sich schriftlich vergewissert, dass er ernst gemeint war, und dann sechs wissenschaftliche Arbeiten eingereicht, darunter den Bericht über die Erstisolation des Masernvirus von 1954. Siegesgewiss schickte er gleich auch seine Kontonummer mit.

Stefan Lanka

Er bestreitet, dass es Masern gibt, und will nicht zahlen: Stefan Lanka (Archivbild)

Es war aber eben nicht die eine Publikation, die sowohl Existenz als auch Größe und Gefahr des Virus belege. “Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert”, sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Karl-Heinz Oleschkewitz. Der 52-Jährige sei als Impfgegner bekannt und sein Gegenüber hätte ahnen können, wie der Nachweis bewertet würde.


Gericht kann Beweis nicht liefern

Die Entscheidung sage gar nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte Richter Oleschkewitz. Das könne die Kammer ja gar nicht beurteilen. “Es ist eine rein juristische Entscheidung”, sagte er. Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung.

Der Impfgegner feierte das Urteil dennoch als Wendepunkt. “Es gibt keine krankmachenden Viren”, sagte der 52-Jährige. Die sechs eingereichten Publikationen fassten viele andere Fachartikel zusammen – und keine könne Existenz, Größe und die krankmachende Wirkung der Viren nachweisen. Das Impfen gegen Masern und Viren generell habe daher keine wissenschaftliche Rechtfertigung. Zwar sei er mit dieser Meinung in der Minderheit, räumte er ein – “aber das war Einstein auch mit seiner Gravitationstheorie”.

Komm.: Es gab noch nie eine Erstisolation (Trennung von Zellbestandteilen. Richtig ist, daß der Richter nach Rücksprache mit dem BGH nicht über die Existenz des Masernvirus entscheiden wollte, weil das in die Selbstverwaltung der Wissenschaft eingreifen würde. Darum wurde ein Formfehler als Begründung hergenommen; noch das Landgericht Ravensburg hatte entschieden, daß “eine Arbeit” keine zwingende numerische Auslegung bedeute und es auch sechs Arbeiten sein können. Dr. Lanka hat natürlich nicht von Einsteins Gravitationstheorie gesprochen, sondern von seiner Relativitätstheorie (von mir selbst gehört).


17.02.2016, ARD Panorama: Masern-Prozess: Ein Bärendienst für die Wissenschaft
Zitat: “Lanka ging in Berufung und nun das: Zwar legte der Mediziner Beweise für die Existenz des Masernvirus’ vor. Allerdings in mehreren Publikationen und nicht, wie in der Ausschreibung gefordert, in einer. Ein Formfehler also, der nun im Berufungsprozess vor dem Stuttgarter Landgericht dazu führte, dass Lanka die 100.000 Euro nicht an den Arzt Bardens zahlen muss.

Keine Bestätigung für Lankas Theorien

Ein Formfehler. Eine Bestätigung von Lankas Theorien sei das nicht, betonte das Gericht. Keinesfalls sei man der Meinung, dass das Masernvirus nicht existiere. Lanka dagegen feiert allerdings diesen Formfehler als Meilenstein im Kampf gegen die bösen Piekser, eben gegen das Impfen. Seiner Überzeugung nach litten Kinder unnötig durch Impfungen und Mütter würden ihre Kinder unnötig Risiken aussetzen. Im Netz wird der angebliche Sieg des Berufungsprozesses bereits von Impfgegnern gefeiert.  So schreibt der bekannte Impfkritiker und Herausgeber der impfkritischen Zeitschrift “Impfreport” Hans Tolzin, Stefan Lanka gebühre Dank, die Wissenschaft könne nur davon profitieren und auch Kinder, um die es ja bei den Impfprogrammen gehe, mit denen man das Masernvirus ausrotten wolle.

Das ist vergleichsweise noch harmlos. Angeblich sollen in Brasilien Impfungen bei schwangereren Frauen für die so genannte Mikrozephalie verantwortlich sein, nicht etwa das Zika-Virus. Auch Lankas Publikationen klingen ähnlich haarsträubend: “Impfen und Aids: Der neue Holocaust”.

Komm.: Mehr Verdrehung geht kaum. Der Formfehler war nur vorgeschoben, sonst hätte man das Masernvirus auch vordergründig abgeschafft worden, was aber die Justiz nicht machen wollte, da dies die Wissenschaft selbst klären solle, was sie aber nicht tut.


17.02.2016, Hans Tolzin: Gibt es das Masernvirus? Gericht entscheidet nun doch nicht

(ir) Der Biologe Dr. Stefan Lanka muss nun doch nicht 100.000 Euro Preisgeld an den saarländischen Arzt Dr. David Bardens zahlen, der versucht hatte, anhand von sechs eingereichten Publikationen die Existenz des Masern-Virus zu beweisen. Diese Summe hatte Dr. Lanka im Jahre 2011 demjenigen versprochen, der eine Publikation vorlegen könne, in welcher dieser Beweis geführt und der Durchmesser des Virus bestimmt würde.

Das Oberlandesgericht Stuttgart sah in der Berufungsverhandlung am 16. Februar 2016 den geforderten Beweis als nicht geführt an, denn die geforderte “eine Publikation” konnte ja nicht vorgelegt werden. Auch der gerichtlich bestellte Gutachter, ein Universitäts-Professor aus Rostock, hatte in der ersten Instanz vor dem Landgericht Ravensburg ausdrücklich bestätigt, dass keine der sechs vorgelegten Arbeiten für sich alleine diesen Nachweis führen könne. Darüber hinaus, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, bestimme derjenige, der eine Auslobung mache, auch darüber, unter welchen Bedingungen diese erfüllt sei.

Damit hat sich das Oberlandesgericht geschickt aus der Affäre gezogen. Denn inzwischen waren mehrere hochrangige universitäre Gutachter für Lanka in die Bresche gesprungen, in dem sie feststellten, dass die Wissenschaft es bis zum heutigen Datum versäumt hat, mit Hilfe von sogenannten Negativ-Kontrollen ausdrücklich auszuschließen, dass es sich bei dem behaupteten Masernvirus eigentlich um Zellbestandteile aus den Zellkulturen handelt, welche irrtümlich als Masernvirus deklariert wurden.

Auf Seiten Dr. Lankas war nach diesem Urteil verständlicherweise große Erleichterung zu verspüren. Doch in der eigentliche Frage, ob das Masernvirus nun ordentlich nachgewiesen wurde oder nicht, herrscht nicht mehr Klarheit als vorher. Diese Klarheit könne auch nicht juristisch beantwortet werden, so sinngemäß der Vorsitzende des Gerichts bei der Darlegung seiner Rechtsauffassung. Die Auseinandersetzung müsse innerhalb der wissenschaftlichen Welt geführt werden.

Das Positive aus meiner Sicht ist, dass nun endlich nach etwa 130 Jahren Virologie eine Grundsatzdiskussion in Gang gesetzt wurde, die mehr als überfällig ist. Dazu gebührt Stefan Lanka Dank – und zwar unabhängig davon, ob man an die Existenz eines Masern-Virus glaubt oder nicht. Die Wissenschaft kann davon nur profitieren. Und letztlich auch unsere Kinder, um die es ja bei den Impfprogrammen geht, mit denen man das Masern-Virus ausrotten will.

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Ergänzend kommentiert Hans Tolzin am 26.01.2016 seinen Artikel:
“Fakt ist aus meiner Sicht, dass es keine echten wissenschaftlichen Beweise dafür gibt, dass die Masernimpfung einen gesundheitlichen Vorteil bringt. Fakt ist ebenfalls (aus meiner Sicht), dass die Beweise für die Existenz eines spezifischen, von außen eindringenden und krankmachenden Masernvirus auf manipulierten Experimenten ohne Kontrollversuche basieren. Gegenfrage: Sind die Masern überhaupt eine Krankheit? Was ist mit den sei jeher beobachteten Wachstumsschüben, mit dem langfristig verringerten Risiko für Allergien oder Krebs? Sind die Masern nicht vielmehr eine Reaktion des Körpers auf Stress? Was ist, wenn die “Masernviren” in Wahrheit intrazellulare Transportbläschen sind, um genetische Informationen zum besseren Umgang mit bestimmten Stressfaktoren zu verteilen? Was ist, wenn die Masern nicht eine Krankheit, sondern ein Anpassungsversuch z. B. auf den Mangel an Vitaminen und anderen Vitalstoffen sind? Je besser ernährt, desto geringer das Masernrisiko…”

Komm.: Diese Einschätzung ist korrekt, denn mit dem salomonischen Urteil und dem Zurückspielen des Balls zur Virusbeweisfrage in das Feld der Wissenschaft gibt es keinen Fortschritt und keine Klärung, weil die Wissenscahft sie nicht klären will. Deshalb hat Dr. Lanka vom damaligen Leitenden Oberstaatsanwalt die Anregung bekommen, ein Preisausschreiben zu starten, um die Virusbeweisfrage zivilrechtlich klären zu können, die strafrechtlich nicht zu fassen ist.

Da neben der Justiz auch die Presse und die Abgeordneten nicht bei der Klärung der Virusbeweisfrage helfen wollen und werden (vgl. nur die unseligen Zurückweisungen des AfD-Abgeordneten Peter Boehringer dazu hinsichtlich des angeblichen Covid-19 verursachenden Fake-Virus SARS-CoV-2, wie es Prof. Sucharit Bhakdi nachvollziehbar erklärt: Bhakdi: Sie hatten kein Virus! Lanka bestätigt!), haben wir ein kollektives Versagen der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative, sowie der sog. vierten Gewalt, der Presse, beim Wissenschaftsbetrug, der an und für sich leider kein Straftatbestand ist, bei der Virusbeweisfrage und dem derzeitigen Virusmodell, das 1954 vom Pentagon militärisch, scheinwissenschaftlich, besonders seit Nixon, und medial überstaatlich durchgesetzt wird, vgl. die Ausführungen von Dr. Lanka unter unserer Überschrift EIS-Virusgeheimdienst, Pentagon, CDC, WHO. Möglicherweise ist das salomonische Urteil einer Fremdbestimmung geschuldet, so daß sie nicht weitergehn konnten.


18.02.2016, Gesundheitliche Aufklärung: Der Masern-Virus-Prozeß: Dr. Stefan Lanka gewinnt in 2. Instanz

Fundierte Berichterstattung!

Foto: Gesundheitliche Aufklärung. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Gesundheitliche Aufklärung. Mit freundlicher Genehmigung.

 


Foto: Lanka. Mit freundl. Genehmigung.
Foto: Lanka. Mit freundl. Genehmigung.

 

Weiterführend:

Der Masern-Betrug
Die Masernimpfung, SSPE, Schulausschluss, Impfpflicht. Die Masernerkrankung aus der Sicht der Neuen Medizin und der Homöopathie.
Von Veronika Widmer, Stefan Lanka, Susanne Brix u.a., 2006, 208 S.

Foto: impf-report.de. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: impf-report.de. Mit freundlicher Genehmigung.

Alles, was Sie über die Masern-Impfung wissen müssen!

impf-report Info-Paket, 5 Hefte.

Geballtes Insider-Wissen, einfach dargestellt und impfkritisch bewertet. Kein mühseliges Zusammensuchen und Übersetzen aus schwer zugänglichen Fachartikeln.

 

 

 

 


Foto: Loibner, AZK. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Loibner, AZK. Mit freundlicher Genehmigung.

Kommentar von Dr. med. Johann Loibner 
(zweimaliges Berufsverbot wegen Nichtabschwörens vom Nichtimpfen)

 

Das Masernvirus ist tot
Der deutsche Biologe Dr. Stefan Lanka hatte gelobt, demjenigen Menschen 100.000 € zu geben, der den wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des Masernvirus vorlegen kann. Ein junger Arzt glaubte bis vor kurzer Zeit, er könne das. Nun hatte es deswegen einen Prozess gegeben. Das OLG Stuttgart erkannte nun, dass dieser Beweis nicht vorgelegt werden konnte. Dieser Erfolg des Dr. Lanka gibt uns allen einen gewaltigen Auftrieb. Wir brauchen uns nicht mehr als Weltverschwörer, Sektierer, Träumer, Fanatiker, Sonderlinge, Eigenbrötler, Phantasten, etc. beschimpfen zu lassen. Es ist umgekehrt. Die Impfbetreiber und Impfanhänger sind als weltfremd und leichtgläubig anzusehen.

Wir gratulieren Dr. Lanka zu seiner Festigkeit und zu seiner Liebe zur Wahrheit.

Einen Beitrag zur Klärung dieser Frage hat auch Dr. Loibner verfasst. In zwei Folgen wird nun dieser Beitrag unter dem Titel „Entflechtung der Virusbegriffe“ auf unserer Website veröffentlicht.

Aus: Newsletter Aegis.at vom 04.03.2016.


Foto: WissenschafftPlus. Mit freundl. Gen.
Foto: WissenschafftPlus. Mit freundl. Gen.

Heft 2/2016 von WissenschafftPlus erschienen! Dabei wieder ein Prozeßbericht, diesmal über die falschen Aussagen des Gutachters Prof. Podbielski beim Landgericht Ravensburg, ein Artikel von Feli Popescu über den Zikavirus-Schwindel sowie eine psychologische Analyse von Karl May!  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto: WissenschafftPlus. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: WissenschafftPlus. Mit freundlicher Genehmigung.

Foto: impf-report. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: impf-report. Mit freundlicher Genehmigung.

Gibt es das Masern-Virus in der Realität oder erzählt man uns Märchen?

Eine Prozeß-Kommentierung im impf-Report Nr. 110


Hans Tolzin: Der Maservirus-Prozess und die Konsequenzen.

Auszug aus dem Vortrag beim 11. Stuttgarter Impfsymposium am 09.04.2016:

Das vollständige Video ist als Online-Stream und im Rahmen der Symposiums-DVD über http://www.impf-report.de bzw. http://tolzin-verlag.com/dvd160 erhältlich.


Masernvirus vor Gericht – 3. Instanz Bundesgerichtshof (BGH)
Dr. Stefan Lanka gewinnt rechtskräftig den Masernvirus-Prozeß nunmehr auch in 3. Instanz vor dem BGH!
Sieg für die Impfaufklärung: Genetik widerlegt Masernvirus-Existenzbehauptungen
– als “Formfehler”-Sieg kleingeredet


“Wir können die Herrschenden und ihre Handlanger nicht dazu zwingen, die Wahrheit zu akzeptieren; aber wir können sie dazu zwingen, immer unverschämter zu lügen.”
– 68er-Spruch, verschiedenen Autoren zugeschrieben.

 

Foto: FR.
Foto: Lanka, mit freundlicher Genehmigung.

Siehe WissenschafftPlus-Newsletter vom 17.01.2017.

Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 01.12.2016, Az. I ZR 62/16, über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde. Damit ist das Urteil des OLG Stuttgart rechtskräftig, die Realexistenz des Masernvirus nach den verbindlichen Regeln der Wissenschaft konnte nicht durch Vorlage einer wissenschaftlichen Arbeit bewiesen werden, Dr. Lanka hat Recht behalten.

Daß der Gerichtsgutachter und die Richter sich dennoch von der Realexistenz des Masernvirus überzeugt zeigten, weil in keiner der sechs vorgelegten Arbeiten der Existenzbeweis erbracht worden sei, es aber trotzdem vorhanden sei, wenn man die sechs Arbeiten kombiniere (“Gesamtschau”), ist ein Glaubensbekenntnis oder eben politkorrekt, aber keine Wissenschaft, denn was nicht da ist, ist auch dann nicht da, wenn man es sechs Mal kombiniert.

Die “Gesamtschau” des virus- und impfgläubigen Gerichtsgutachters ist somit die pharmafreundliche Ausdrucksweise für “Dr. Lanka hat Recht, aber ich darf ihm nicht Recht geben, sonst bricht das Kartenhaus der Impflügen und der Viruslügen zusammen, und wie stehen wir dann da? Too big to fail!?”

Selbst wenn in jeder der sechs Arbeiten Teilbeweise vorhanden wären, die dann in der behaupteten “Gesamtschau” den Beweis ergeben würden (was nicht der Fall ist):
Für die Frage, ob es ein Masernvirus gibt oder nicht, benötigt man nur eine Studie, eine Untersuchung, die klärt, ob in der Zellkultur eine virale Struktur vorhanden ist oder nicht. Das kann ein Einzelner tun, an einem Ort, innerhalb von Stunden. Man benötigt dafür nicht sechs Studien von sechs Personen, an sechs Orten über Jahrzehnte hinweg, wie vom Kläger vorgetragen.

Wenn man behauptet, daß es das Masernvirus dennoch gäbe, obwohl es in keiner der sechs Arbeiten (die nicht einmal dem Gericht vorlagen) oder einer sonstigen Arbeit bewiesen sei, dann sagt man: 6 x 0 = 6. Das kann man glauben, es ist aber keine Wissenschaft und verletzt deren verbindliche Regeln (DFG 1998 und 2005). Den Impfbetreibern und Virologen ist damit der Anschein der Wissenschaftlichkeit genommen.

Masernvirus vor Gericht
Screenshot: BGH, fair use.

Erstveröffentlichung des BGH-Beschlusses von uns am 19.01.2017:
BGH-Beschluß Masernviren, Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 01.12.2016, Az. I ZR 62/16, über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde.

 

25.01.2017, ÄrzteZeitung: Impfgegner behält vor Gericht das letzte Wort

Zitat:

Die eingereichten Aufsätze genügten nicht den wissenschaftlichen Anforderungen und die dort enthaltenen Fotos zeigten andere Viren, argumentierte Lanka. Zudem habe er einen Beleg durch das Robert-Koch-Institut verlangt. Bardens klagte 2014 und bekam 2015 vor dem Landgericht Ravensburg zunächst recht. Mit den zugesandten Aufsätzen habe er Existenz und Durchmesser der Masernviren belegt. In zweiter Instanz kam es jedoch zu einer überraschenden Wende. Denn das OLG Stuttgart legte Paragraf 657 BGB (“Bindendes Versprechen”) im Februar 2016 zugunsten des auslobenden Impfgegners aus (wir berichteten).

Auch wenn der Ausschreibung nicht klar zu entnehmen sei, dass eine Publikation des Robert-Koch-Instituts verlangt wird, habe Bardens die Bedingungen nicht erfüllt. Denn der als Gutachter beauftragte Mikrobiologe sei zu dem Ergebnis gekommen, dass keine der von Bardens eingerechten Publikationen für sich alleine genommen Existenz und Durchmesser des Masernvirus belegen, sondern nur in ihrer Gesamtschau.

Fall ohne grundsätzliche Bedeutung

Die Revision ließ das OLG nicht zu. Bardens hatte hiergegen Beschwerde beim BGH eingelegt. Der wies die Beschwerde nun aber ab, “weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat”. Eine Begründung enthält der Beschluss nicht. Damit bewerten die Richter nicht einmal die formale Argumentation des OLG Stuttgart. Erst recht beziehen sie keine Position zur Frage nach Existenz und Durchmesser des Masernvirus.


27.01.2017, Schwäbische Zeitung: Masernvirus: Impfgegner muss 100000 Euro nicht zahlen
Bundesgerichtshof lehnt Revision von Stuttgarter Urteil zu skurriler Wette ab


Zitat: “Der Mediziner David Bardens ist endgültig mit seinem Versuch gescheitert, 100000 Euro für den Nachweis der Existenz des Masernvirus zu erhalten. Die Summe hatte der Biologe Stefan Lanka in einer Art Wette ausgelobt. Der Bundesgerichthof hat die Revision des Mediziners gegen ein Urteil vom Februar 2016 nun endgültig abgelehnt. […]

Während das Landgericht Ravensburg den Impfgegner erst zur Zahlung der Wettsumme verpflichtete, kassierte das OLG Stuttgart diese Entscheidung später wieder ein.

Dabei umschifften die Richter die Frage, ob es ein Masernvirus nun gibt oder nicht, komplett. In der Urteilsbegründung verwiesen sie lediglich darauf, dass der Veranstalter einer Wette die Spielregeln festlegen dürfe. Lanka hatte einen Beweis für das Virus gefordert, Bardens aber mehrere wissenschaftliche Texte eingereicht, die den Virusbeweis gemeinsam liefern sollten. Das entsprach laut OLG nicht den vorab festgelegten Regeln und Bardens unterlag – was jetzt vom BGH bestätigt wurde.”


Wichtiger Hinweis: Viele denken, daß das Masernvirus bewiesen worden ist, weil die Richter im Urteilstext schrieben und auch mündlich erklärten, daß es das Masernvirus gibt. Es war ein politisches Urteil, darum ist es ein politisches Werturteil, kein wissenschaftliches. Daß es im wissenschaftlichen Sinn keinen Existenzbeweis für das Masernvirus gab, geht aus dem Protokoll 1. Instanz hervor. Der Beweis im wissenschaftlichen Sinn wurde weder durch die genannten sechs Arbeiten, noch darüber hinaus durch irgendeine sonstige Arbeit erbracht, wie der virus- und impfgläubige Gerichtsgutachter auf Befragen zugeben mußte.

Die Richter der 2. Instanz haben die Tatsache, daß der Gerichtsgutachter sich selbst widerlegte, unterdrückt und eine falsche Aussage in das Urteil aufgenommen. All das kann jeder leicht überprüfen durch Vergleich mit dem Protokoll.


Genetik widerlegt Existenzbehauptungen

In den Prozess wurden die Ergebnisse von Untersuchungen zum sog. genetischen Fingerabdruck des behaupteten Masern-Virus eingebracht. Zwei anerkannte Labore, darunter das weltweit größte und führende genetische Institut, kamen unabhängig voneinander zu exakt den gleichen Resultaten. Die Ergebnisse beweisen, dass sich die Autoren der sechs Publikationen des Masern-Virus-Prozess irrten und als direkte Folge sich bis heute alle Masern-Virologen irren: Sie haben normale Bestandteile von Zellen als Bestandteile des vermuteten Masern-Virus fehlgedeutet.

Aufgrund dieses Irrtums wurden in einem Jahrzehnte dauernden Konsensfindungsprozess normale Zell-Bestandteile gedanklich zu einem Modell eines Masern-Virus zusammen gefügt. Eine tatsächliche Struktur, die diesem Modell entspricht, wurde bis heute weder in einem Menschen, noch in einem Tier gefunden. Mit den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen sind alle Existenz-Behauptungen zum Masern-Virus wissenschaftlich widerlegt.

Den Autoren der sechs Publikationen und allen anderen Beteiligten ist dieser Irrtum nicht aufgefallen, weil sie die fundamentale wissenschaftliche Pflicht verletzten, „lege artis“, nach den international definierten Regeln der Wissenschaft zu arbeiten. Sie führten keinerlei Kontrollexperimente durch. Die Durchführung der Kontrollexperimente hätte Autoren und Menschheit vor diesem folgenreichen Irrtum geschützt. Dieser Irrtum wurde zur Grundlage des Glaubens an die Existenz aller krankmachenden Viren. [1] Der gerichtlich bestellte Gutachter Prof. Dr. Dr. Podbielski hat aufgrund der Nachfrage des erkennenden Gerichts auf Seite 7 oben des Protokolls [2] ausdrücklich bestätigt, dass die Autoren keinerlei Kontrollexperimente durchführten.

Das OLG Stuttgart hob am 16.2.2016 das Fehlurteil der ersten Instanz auf, wies die Klage zurück und bezog sich dabei u.a. auf die zentrale Aussage von Prof. Podbielski zu den sechs Publikationen. Der Kläger versuchte mit einer Beschwerde am BGH das Urteil des OLG zu Fall zu bringen. Als Begründung brachte er seine subjektive aber faktisch falsche Wahrnehmung des Verfahrensablaufes in Stuttgart vor und die Behauptung, dass unsere Benennung von Fakten zu Masern eine Gefährdung der Volksgesundheit darstellt. Die Behauptungen des Klägers wurden vom BGH mit deutlichen Worten zurückgewiesen. Damit hat der BGH das Urteil des OLG Stuttgart vom 16.2.2016 [3] bestätigt.

– Quelle: WissenschafftPlus Newsletter vom 17.01.2017.


Komm.: Das Urteil ist besonders interessant, weil es analog auf alle anderen Impfstoffe und als krankmachend behauptete Viren (die in Wirklichkeit nur Zellbestandteile sind) anwendbar ist. Kein einziges Virus-Foto der Welt ist echt, sie zeigen nur Zellbestandteile oder sind Zeichnungen, Computer-Grafiken oder neuerdings DNA-Sequenzen, vom Computer aus stinknormalen Strukturen hochgerechnet mit der Software Megahit und Trinity! Der Wissenschaftsbetrug fängt da an, und die Wissenschaftsfreiheit hört da auf, wo diese Modelle, Hypothesen, Konstrukte als wissenschaftliche Tatsachen verbreitet werden!


Der Bundesgerichtshof lässt den Glauben an die Viren untergehen

go VIRUS go
Autor: Dr. Stefan Lanka

1. Dezember 2016 [eingestellt am 06.03. oder 07.03.2017]:

“Der Bundesgerichtshof (BGH) und das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart haben Weltgeschichte geschrieben. Hier finden Sie den Beschluss des BGH, AZ.: I ZR 62-16 vom 1.12.2016

Der BGH und das OLG Stuttgart haben alle Behauptungen zum vermuteten “Masern-Virus”, zur Ansteckung von Masern und zur Masern-Impfung widerlegt.

Mehr noch, es ist nun höchstrichterliche Rechtsprechung, dass die gesamte Virologie widerlegt ist.”

Warum das so ist, finden Sie in diesem Text:
Dr. Stefan Lanka: Go VIRUS go

Foto: Lanka. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Lanka. Mit freundlicher Genehmigung.

Einleitungstext auf der Hauptseite. Zum Virus-Betrug weitere wichtige Texte.

Kommentar von mir (FR):

– In keiner der vorgelegten sechs Arbeiten wurde die Existenz des Masernvirus bewiesen, es ist dem Pro-Impfen- und Pro-Viren-Gerichtsgutachter ihm auch keine weitere Arbeit bekannt, in der es bewiesen wäre, wie er auf Nachfrage zugab.

– Nur in einer gedachten (nicht wirklichen) “Gesamtschau”, auch mal “Zusammenschau” genannt, glauben Gutachter und Gerichte an die Existenz des Masernvirus, also sechs Nicht-Beweise ergeben den Beweis. Das ergibt bei Mord-Prozessen neue Fahndungserfolge. Die Kripo macht sechs Proben Spurensicherung, um nach Fingerabdrücken des Täters zu suchen. In keiner der sechs Proben war ein Fingerabdruck. Aber verurteilt wird der Nachbar Felix Müller, weil der Gutachter aussagt, in einer Gesamtschau der sechs Proben ergebe sich, daß es Felix Müller war. Wenn der vor Gericht rügt, daß er das nicht belegt habe, antwortet das Gericht, der Gutachter habe ja auf sein Gutachten verwiesen, wo es steht.

Weiterer Vergleich: Ein Ufologe behauptet, ein Kornzeichen wäre ein Beweis für die Existenz von Ufos. Nun wird die Wissenschaftlichkeit dieses Beweises widerlegt. Der Ufologe legt weitere 5 Kornzeichen vor. Keines wird als Ufo-Beweis akzeptiert.Zum Schluß sagt er, die Gesamtschau aller sechs Kornzeichen wäre nun doch ein Beweis für die Existenz von Ufos.

Ob es Ufos gibt oder nicht, weiß man nicht, denn die Nichtexistenz kann nicht bewiesen werden. Aber unwissenschaftliche, angebliche Existenzbeweise können zerlegt werden.Und genau das wurde mit den sechs in Rede stehenden Arbeiten, sowie mit allen jemals vorgebrachten Beweisen für die Existenz irgendeines Virus getan. Kein einziger Beweis erfüllt die notwendigen Kriterien der Wissenschaftlichkeit.

So geschehen mit der Behauptung der Kontrollversuche, die das OLG dem Gutachter abnahm, weil er auf sein Gutachten verwies. Ein Zirkelschluß. Tatsächlich wurden in keiner Arbeit über irgendein Virus jemals belastbare Kontrollen durchgeführt, die ausschließen, daß die Zellkultur nur darum unterging, weil man sie vergiftete (Antibiotika usw. draufschütten) und verhungern ließ (Entzug der Nährlösung), was dann als Nachweis für die Anwesenheit eines krankmachenden Virus, das nie jemand sah, behauptet wird. Ein billiger Betrug auf Astro-TV-Niveau.

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