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AG MeiningenAm Amtsgericht Meiningen hat heute Früh um 10:30 Uhr eine mündliche Verhandlung zum Masernschutzgesetz statt…

AG Meiningen

Am Amtsgericht Meiningen hat heute Früh um 10:30 Uhr eine mündliche Verhandlung zum Masernschutzgesetz stattgefunden. Einer anderen Familie, die erst später einen Termin hat, wurde bereits von einem lokalen Anwalt gesagt, dass sie sich keinen Anwalt nehmen müssen, sondern sich das Geld sparen können, da das AG Meiningen sowieso politisch entscheidet.

Und genau das hat die Mutter heute Früh erlebt.

Es gab ausreichend formelle Gründe, das Verfahren einzustellen, aber Richterin Weis, sagte im Prozess, dass sie immer entscheiden wird, dass jemand, der nicht impft, vorsätzlich handelt, weil er ja hätte impfen können und müssen, wenn keine Kontraindikation vorliegt. Sie ist davon überzeugt, dass es sich um eine Impfpflicht handelt und hat sich dies von der Amtsärztin Dr. Kreß-Haberbosch auch so erklären lassen. Diese hätte ihr u.a. auch erläutert, wie gefährlich die Masern sind und was da alles passieren kann, aber auch, wie ungefährlich die Impfung ist, weil dort gar keine Eiweiße mehr drin sind und auch keine Schwermetalle. Früher wäre das anders gewesen.

Die Richterin hat der Mutter geraten, ihren Einspruch zurückzuziehen und die 150 € Bußgeld zu bezahlen, sonst wird es bei ihr im Gerichtssaal dann eben teurer.

Auf die Frage, wie es weitergehen würde, antwortete sie, dass sie jedes Mal wieder so entscheiden wird. Allerdings läge es an der Schule, wie oft die Schule jemanden anzeigt.

Schlussendlich hat die Mutter den Einspruch zurückgenommen.

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