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Maier war selbst Richter, die Rückkehr ins Richteramt wurde ihm verwehrt, Ulbrich hatte sich gegen d…

Maier war selbst Richter, die Rückkehr ins Richteramt wurde ihm verwehrt, Ulbrich hatte sich gegen die Masern-Impfpflicht engagiert. Das Grundgesetz widerspricht keineswegs völkisch-ethnischen Vorstellungen (Abstammungsprinzip), sondern setzt diese als selbstverständlich voraus, weil es die geltende Gesetzeslage seit RuStAG 1913 war. Nirgendwo ist zu erkennen, daß das RuStAG ab 1949 nicht mehr gelten sollte.

Nirgendwo ist im Grundgesetz zu erkennen, dass es mal eine Umwandlung in einen Vielvölkerstaat geben soll. Nirgendwo ist zu erkennen, dass das deutsche Staatsvolk als ein beliebiger Begriff gemeint gewesen sein könnte. Das wird erst heute marxistisch so verboten. Das findet man auch in keinem Grundgesetz-Kommentar.

Das BVerfG urteilte dazu mehrfach, daß das Grundgesetz ein Wahrungsgebot für den Erhalt des deutschen Staatsvolks verlange. Wenn jeder Beliebige und jeder Merkelgast damit 1949 gemeint gewesen sein sollte, bräuchte man auch kein Wahrungsgebot. Entweder waren diese BVerfG-Richter nach heutiger Auslegung selbst ein Beobachtungsfall für den VS, oder es sind diejenigen, die Maier und Ulbrich verfolgen.

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