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Soeben gab das Verwaltungsgericht Augsburg mit Beschluss von heute meinem Eilantrag gegen die per Al…

Soeben gab das Verwaltungsgericht Augsburg mit Beschluss von heute meinem Eilantrag gegen die per Allgemeinverfügung vom Gesundheitsministerium bayernweit angeordnete Testpflicht (Grenzpendler) meines Mandanten, vollumfänglich statt.

Er muss sich daher nicht mehr kalenderwöchentlich einem Test unterziehen. Die Entscheidung gilt nur für meinen Mandanten, ich würde aber erwarten, dass der Freistaat eine Regelung, die ein Gericht derart deutlich beanstandet für alle Bürger*innen aufhebt.

Das VG sieht bereits keine ausreichende Rechtsgrundlage und hat ferner erhebliche Zweifel am infektiologischen Nutzen der „kalenderwöchentlichen Testpflicht“

Beschluss: https://www.ckb-anwaelte.de/download/SS_VG_Augsburg-Beschluss.pdf

Eilantrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/2021000098JHJH1159-Verwaltungsgericht_Augsburg.pdf

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