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Landesverband Sachsen-AnhaltPressemitteilungGleiches Recht für alle – oder: Die Jüngste stellt die W…

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Landesverband Sachsen-Anhalt
Pressemitteilung
Gleiches Recht für alle
– oder:
Die Jüngste stellt die Weichen

Wenige Tage vor der kommenden Landtagswahl am 6. Juni 2021 in Sachsen-Anhalt sollte es in einer Demokratie selbstverständlich sein, dass eine Partei mittels Infoständen auf öffentlichen Plätzen auf sich aufmerksam machen kann. Unter anderem wegen erfolgter Untersagungen dieser Präsentationsform hat sich die Partei dieBasis entschieden, Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt zu erheben.
Die erst im Sommer 2020 gegründete Basisdemokratische Partei Deutschland (kurz: dieBasis) möchte mittels Werbeständen den Menschen vor Ort von ihren Inhalten, Zielen und Vorgehensweisen berichten. Nach der 11. Eindämmungsverordnung sind aber Infostände und öffentliche Wahlveranstaltungen in jeglicher Form untersagt. Das Erreichen der Bürger und deren Mitwirkung an der politischen Meinungsbildung ist jedoch elementar für eine Demokratie. Daher hat sich dieBasis entschlossen, zur Durchsetzung dieser wichtigen Bürgerrechte den Rechtsweg einzuschlagen und hat Klage gegen das Land zu erhoben.

DieBasis setzt sich für direkte und Basisdemokratie ein, fordert die unmittelbare Beteiligung der Bürger an Entscheidungen. Sie bietet nicht pauschale Lösungen an, sondern zeigt Wege zur einvernehmlichen Problemlösung auf. Wichtig dafür ist der unmittelbare Austausch mit dem Bürger auf Augenhöhe, daher kommen die verordneten Einschränkungen einem Betätigungsverbot gefährlich nahe. Eine Darstellung der eigenen Positionen und Werte ist für die junge Partei auf diese Art nicht oder nur sehr schwer möglich.

DieBasis sieht viele bisher getroffene Maßnahmen zum Versuch der Coronaeindämmung äußerst kritisch und fordert ein Vorgehen, das sich auf wissenschaftlich bewiesene Erkenntnisse und nicht größtenteils auf Vermutungen stützt. Grundrechte werden seit einem Jahr ohne gesetzliche Grundlage nur über Verordnungen und Erlasse immer weiter eingeschränkt. Die vorgesehene Kontrolle durch das Parlament ist dagegen quasi ausgehebelt. Kurz vor Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die kommende Landtagswahl ist es nach der jetzigen Verordnung keiner Partei möglich, ihre Inhalte öffentlich und real diskutierbar den Menschen darzulegen. Die Regierung der Jamaika-Koalition Sachsen-Anhalts hat als Verordnungsgeber diese Form der Teilhabe an den Landtagswahlen ausdrücklich untersagt. Daraus folgt eine Ungleichbehandlung neuer Parteien gegenüber den Parlamentsparteien, die aufgrund der staatlichen Parteienfinanzierung aufwendige Plakataktionen starten können und zumindest so in der Öffentlichkeit ständig präsent sind. Diesen Mißstand zu ändern ist aus Sicht der dieBasis Pflicht aller demokratischen Kräfte. Man hätte dies zumindest von der Opposition erwartet. Doch weder die Linke noch die AFD sahen hierzu einen Anlass. Wenn diese Haltung nicht aus Angst vor eventueller Konkurrenz entsteht – welcher Überlegung entspringt sie dann? Weshalb der Verzicht auf die Klage für die Menschen und deren demokratische Grundrechte?

DieBasis tritt für das Recht der Bürger in Sachsen-Anhalt ein, eine wirkliche Wahl zu haben. Die jüngste Partei Sachsen-Anhalts stellt mit ihrer Klage insofern die Weichen für alle und es wäre wünschenswert, wenn sich nun zumindest die Oppositionsparteien und auch alle aufrechten Parlamentarier dem Vorstoß anschließen würden und somit wieder näher an das Volk rücken.

DieBasis selbst entspringt dem Volk und setzt sich weiter für Demokratie und Grundrechte ein. Davon werden auch verbotene Infostände die Partei nicht abbringen können.




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