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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es tatsächlich Vertreter der Exekutive,…

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es tatsächlich Vertreter der Exekutive,...

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es tatsächlich Vertreter der Exekutive, die der Meinung sind, dass Grundrechte wie etwa das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz) nicht für Menschen gelten, die nicht in Mecklenburg-Vorpommern leben. Polizeiführer Torsten Rusch hat gestern indirekt in dieser Weise argumentiert, als er zahlreiche Personen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen nach MV einreisen wollten, was die Corona-Verordnung MV eindeutig als zulässig beschreibt, an der Einreise gehindert und ihnen sogar Gewalt angedroht hat. Unter den Betroffenen befanden sich unter anderem der Anmelder einer angezeigten und genehmigten Demonstration, der Arzt Bodo Schiffmann und der Rechtsanwalt Ralf Ludwig.

Man kann nur hoffen, dass Typen wie Torsten Rusch baldmöglichst aus dem Dienst entfernt werden. Denn ganz offenbar steht Herr Rusch nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, das er als Repräsentant des Staates eigentlich verteidigen sollte. Pfui Teufel!

Mehr kostenlose Infos unter: t.me/kenjebsen

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