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OVG Niedersachsen: Friseurbesuch darf Ungeimpften nicht vollständig verschlossen werdenDas niedersächsische Oberverwaltu…

OVG Niedersachsen: Friseurbesuch darf Ungeimpften nicht vollständig verschlossen werden

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die in den meisten Kommunen des Bundeslands geltende 2G-Plus-Regel für körpernahe Dienstleistungen vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Der Zugang zu solchen Dienstleistungen wie Friseurbesuch oder Fußpflege dürfe derzeit auch Ungeimpften nicht vollständig verschlossen werden, teilte das Gericht am Freitag mit. Die Ausnahme für medizinisch notwendige Dienstleistungen reiche nicht aus. (Az. 13 MN 462/21)

Wo in Niedersachsen die Warnstufe zwei gilt, dürfen nur geimpfte oder genesene Menschen, die einen negativen Test vorlegen, solche Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Das Infektionsrisiko sei dabei aber auf nur wenige Menschen beschränkt und könne durch Schutzmaßnahmen wie das Tragen von FFP2-Masken, Testnachweise und die Erfassung von Kontaktdaten deutlich reduziert werden, erklärte das Gericht. Diese Pflichten und die Pflicht für ein Hygienekonzept gälten bis zu einer Neuregelung weiter.

Eilanträge gegen die 2G-Plus-Regel in Kinos, Klubs und Sportanlagen lehnte das Gericht dagegen ab. Die Warnstufe zwei gilt seit dem 1. Dezember in fast allen niedersächsischen Kommunen.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/come-impf-and-find-out-mehr-als-850-unternehmen-schliessen-sich-impfkampagne-an-a3662938.html
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