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Baden-Württemberg passt die Corona-Regeln zum Tätigkeitsverbot bei asymptomatisch positiv getestetem medizinischem Perso…

Baden-Württemberg passt die Corona-Regeln zum Tätigkeitsverbot bei asymptomatisch positiv getestetem medizinischem Personal an. Im Einzelfall dürfen positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftige in Kliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen arbeiten. Die neue Verordnung gilt ab 25. Juli 2022.

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