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Amtsgericht hebt Bußgeldbescheid wegen angeblichen Verstoß gegen die Impfpflicht aufDas Ordnungsamt Duisburg hat gegen e…

‼️Amtsgericht hebt Bußgeldbescheid wegen angeblichen Verstoß gegen die Impfpflicht auf‼️

Das Ordnungsamt Duisburg hat gegen eine Mutter einen Bußgeldbescheid in Höhe von 800 Euro erlassen. Nach Auffassung des Ordnungsamtes weigert sich die Mutter ihre Tochter gegen Masern impfen zu lassen

In Wirklichkeit ist es aber so, dass bei der Tochter der Verdacht besteht, dass sie gegen den Impfstoff allergisch ist. Genau deshalb hat die Mutter einen Termin bei einem Allergologen vereinbart und beim Ordnungsamt die Rückstellung der Impfung beantragt. Der Termin ist zwar erst im August 2024 aber dafür ist die Mutter natürlich nicht verantwortlich.

Nachdem die Mutter den Bußgeldbescheid erhalten hat habe ich für sie erst einmal Einspruch erhoben und Akteneinsicht beantragt. Anschließend haben wir dann den Inhalt der Akte geprüft und den Einspruch begründet und aufgezeigt, dass überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vorliegt denn gesetzlich ist klar geregelt, dass die Impfpflicht nicht für Kinder gilt welche gegen den Impfstoff allergisch sind. Da im vorliegenden Fall der Verdacht besteht muss dieser durch einen Allergologen im Wege eines Gutachten überprüft werden. Schon alleine der Verdacht ist ausreichend um eine Rückstellung der Impfung zu erwirken.

Das Ordnungsamt hat unserem Einspruch nicht entsprochen und das Verfahren an das Amtsgericht weitergeleitet. Auch dort habe ich noch einmal ausführlich begründet weshalb keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird jedoch hat das Gericht den Bußgeldbescheid erfreulicherweise direkt aufgehoben und meinen Ausführungen entsprochen. Zudem hat das Gericht das Vorgehen des Ordnungsamtes kritisiert.

Ich persönlich freue mich sehr für die Mutter und deren Tochter denn nun muss erst einmal das Gutachten des Allergologen abgewartet werden was wie oben geschrieben erst im August 2024 stattfinden wird. Bis zur endgültigen Entscheidung werden sicher noch zwei Jahre vergehen. Es gibt noch einige Möglichkeiten um die Impfung der Tochter zu verhindern. Zwar wird das sehr mühsam und aufwendig werden aber das ist für mich nicht von Bedeutung. Mir geht es nur darum Familien bzw. deren Kinder zu helfen und so vor einer widerrechtlichen Impfung zu schützen. Genau deshalb ist meine juristische Hilfe auch generell kostenlos.

Wenn auch ihr von der Impfpflicht betroffen seit und Hilfe benötigt könnt ihr mir gerne eine E-Mail an

christian.dahlmann@protonmail.com

schicken.

Ich werde mich dann innerhalb von 48 Stunden melden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Christian Dahlmann – Jurist und Bürgerrechtsaktivist

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-

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