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Gegen sie kann man eine negative Feststellungsklage erheben.Diese Option mögen die Eltern der betroffenen Schülerin über…

Gegen sie kann man eine negative Feststellungsklage erheben.
Diese Option mögen die Eltern der betroffenen Schülerin überlegen. Und gegen den Schulleiter sollte mindestens eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben werden, gegen die drei Beamten allerdings auch. Schadenersatzforderungen sollte man sich vorbehalten.

Und die Gefährderansprache als gebräuchliches Mittel der „modernen“ Polizeiarbeit gehört künftig nur von denen angewandt, die in der Lage sind zu prüfen, ob überhaupt eine Gefahr besteht, dass der Straftatbestand (hier: Volksverhetzung) hinreichend wahrscheinlich vom Betroffenen überhaupt verletzt werden wird.
Polizisten, die auch Leute als Gefährder ansprechen, ihnen eine verbotene politische Kundgebung unterstellen, wenn sie ein Grundgesetz mit sich führen und unter Umständen dann auch gleich zu Boden werfen wie in Corona-Zeiten, sind dazu leider nicht in der Lage.

Linksgesinnte Schulleiter, die private Ermittlungen auf TikTok durchführen, sind es erst recht nicht. Er sollte sich um die Schüler sorgen, die in die kriminelle Klimakleber-Bewegung abzudrifften drohen. Und auch bei denen sollte er sich des Schulgesetzes und der Verhältnismäßigkeit erinnern. Vielleicht erinnert er sich sogar daran, dass er einst als Pädagoge angetreten war, und dass pädagogische Maßnahmen und pädagogische Arbeit, sprich: in erster Linie die Überzeugung mit Wissen und Argumenten, für ihn aus seinem Selbtverständnis heraus in einer freien Gesellschaft immer Vorrang haben sollten vor der Verbreitung von Furcht und Einschüchterung, und dass er am Ende sogar andere Meinungen und Kritik toleriert, auch wenn es ihm vielleicht schwerfällt. Wenn er sie nicht toleriert, die anderen Meinungen, dann muss er doch damit leben. So war das einst gedacht, in einem eigentlich freiheitlichen Land mit Grundrechten. Aber in die wird ja angeblich nicht eingegriffen.

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