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„[…] Bei der Zeugenvernehmung der sichtlich verängstigten Frau aus Detmold kommentierte Richter Gerlach zunächst den T…

„[…] Bei der Zeugenvernehmung der sichtlich verängstigten Frau aus Detmold kommentierte Richter Gerlach zunächst den Tatbestand des Strafbefehls mit „etwas komisch“, dann rügte er Bachmann wie einen Schuljungen ob seines harschen Tons gegenüber der Zeugin. Die hatte gerade ausgesagt, sie habe nie gegenüber dem Anwalt gesagt, das Attest ohne Untersuchung nur nach einem Telefonat erhalten zu haben, offenbar habe er sie missverstanden. Den Strafbefehl habe sie nicht gelesen, sondern die Angelegenheit ihrem Mann überlassen, denn wegen des Vorgehens der Polizei – drei Beamten hatten ihr die Handtasche mit Attest in der Detmolder Innenstadt entrissen – sei sie traumatisiert gewesen. Ob sie bei Dr. Triebel in der Praxis gewesen sei könne sie nicht ausschließen, Erinnerungen habe sie aus dieser Zeit aber keine mehr.
Am Ende des Tages lag ein Freispruch in der Luft, den OStA Bachmann jedoch zu verhindern wusste: Er beantragte die Vernehmung der Tochter als Zeugin, sodass für den 11. März 2024 ein weiterer Verhandlungstag angesetzt wurde. Weil der Tochter aber ein Aussageverweigerungsrecht zustand, ging es an diesem Tag schnell über zu den Plädoyers.[…]

Nach dem Plädoyer des Arzt-Anwaltes Stefan Schlüter dann das Urteil des Richters: Freispruch. Die Begründung sei relativ einfach, der Angeklagte habe ausgesagt die Zeugin untersucht zu haben und das sei nicht zu widerlegen. Er sähe auch keine Uneidliche Falschaussage, vielmehr habe die Zeugin den Arztbesuch nicht ausgeschlossen. Auch habe sie für ihn nicht wie auf Psychopharmaka, sondern traumatisiert gewirkt.
So viel zum Urteil, doch Richter Gerlach hat noch eine Anmerkung: Der Prozess habe wohl gezeigt, dass die Corona-Maßnahmen Schaden angerichtet hätten. Er zitiert aus dem Untersuchungsbericht der Polizei Detmold: „Wenn ich lese wie sich die Polizisten damit brüsteten, der Zeugin die Handtasche entrissen zu haben, frage ich mich, ob die Verhältnismäßigkeit wirklich gewahrt worden ist.“
Und dann folgt eine schallende Ohrfeige für den Oberstaatsanwalt: Das Verfahren habe nicht das Amtsgericht, sondern Bachmann persönlich angestrebt. Der Angeklagte Andreas Triebel sei sein Leben lang unbescholten geblieben und bereits in einer ähnlichen Sache freigesprochen worden. Ob man im nun verhandelten Fall eine Anklage hätte anstreben müssen, halte er persönlich für fraglich. Auch wie der Oberstaatsanwalt mit der Zeugin und ihm selbst gesprochen habe, sei nicht in Ordnung gewesen. Der Satz saß, das Verfahren war erledigt.
Doch ob Oberstaatsanwalt Bachmann etwas gelernt hat, darf bezweifelt werden. Wahrscheinlicher ist wohl, dass er auch diesmal Revision einlegen wird. […]“

https://tkp.at/2024/03/18/arzt-prozess-wegen-maskenattesten-bochumer-richter-spricht-machtwort/
Arzt-Prozess wegen Maskenattesten: Bochumer Richter spricht Machtwort

Während in der ganzen Republik die Coronamaßnahmen längst vergessen zu sein scheinen, ist die Zeit bei der Bochumer Staatsanwaltschaft offenbar stehen geblieben. Resistent gegenüber […]

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