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In Rücksprache mit Juristen bin ich der Auffassung: das stimmt schlichtweg nicht. Die Corona-Verordnung des Landes Brand…

In Rücksprache mit Juristen bin ich der Auffassung: das stimmt schlichtweg nicht. Die Corona-Verordnung des Landes Brand...

In Rücksprache mit Juristen bin ich der Auffassung: das stimmt schlichtweg nicht. Die Corona-Verordnung des Landes Brandenburg liest sich an keiner Stelle wie eine “Kann-Verordnung” – im betreffenden Paragraf 27 der Corona-Verordnung des Landes Brandenburg vom 23.11.2021 heißt es:

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