«Auch Gerichte bezogen sich in ihren Entscheidungen rund um die Pandemiemaßnahmen auf die Expertise des Robert Koch-Institutes.
Nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht bescheinigte der Behörde, dass es allein durch den gesetzlichen Auftrag eigentlich unfehlbar sei: „Mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG ist im Grundsatz dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung der Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert werden.“ Politische Einflussnahme durch den zuständigen Minister? War nicht einmal ansatzweise im denktheoretischen Rahmen. (…)
Und das eröffnet auch die Frage, was wir jetzt von den gerichtlichen Entscheidungen halten sollen, die sich auf eine Behörde gestützt haben,(…)“
https://www.focus.de/gesundheit/gastbeitrag-von-wolfgang-kubicki-in-wahrheit-gab-es-zwei-lothar-wielers-die-rki-protokolle-sind-nur-der-anfang_id_259796465.html
Nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht bescheinigte der Behörde, dass es allein durch den gesetzlichen Auftrag eigentlich unfehlbar sei: „Mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG ist im Grundsatz dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung der Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert werden.“ Politische Einflussnahme durch den zuständigen Minister? War nicht einmal ansatzweise im denktheoretischen Rahmen. (…)
Und das eröffnet auch die Frage, was wir jetzt von den gerichtlichen Entscheidungen halten sollen, die sich auf eine Behörde gestützt haben,(…)“
https://www.focus.de/gesundheit/gastbeitrag-von-wolfgang-kubicki-in-wahrheit-gab-es-zwei-lothar-wielers-die-rki-protokolle-sind-nur-der-anfang_id_259796465.html