WICHTIGE INFO FÜR ALLE, DIE AN NORMENKONTROLLKLAGE BETEILIGT SIND
Nach umgehender Prüfung, hin- und herwälzen der Verordnung sowie des Rahmenhygieneplans, ist Dr. Justus Hoffmann zu dem Entschluss gekommen, dass die Formulierungen in Sachsen-Anhalt (ganz sicher bewusst) zu schwammig sind, um dagegen vorzugehen. Er empfiehlt das Vorgehen gegen einzelne Schulen und würde dies auch begleiten. Eventuell ergibt sich da aus einem ergangenen Beschluss eine Möglichkeit im Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung und den Rahmenhygieneplan vorzugehen. In der obigen PDF das Statement von Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann.
08.10.2021
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Nach umgehender Prüfung, hin- und herwälzen der Verordnung sowie des Rahmenhygieneplans, ist Dr. Justus Hoffmann zu dem Entschluss gekommen, dass die Formulierungen in Sachsen-Anhalt (ganz sicher bewusst) zu schwammig sind, um dagegen vorzugehen. Er empfiehlt das Vorgehen gegen einzelne Schulen und würde dies auch begleiten. Eventuell ergibt sich da aus einem ergangenen Beschluss eine Möglichkeit im Normenkontrollverfahren gegen die Verordnung und den Rahmenhygieneplan vorzugehen. In der obigen PDF das Statement von Rechtsanwalt Dr. Justus Hoffmann.
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