US-Urteil zur einstigen Impfpflicht für Personal in einem LA-Schooldistrict. Man wollte die Klage abwehren, mit der Begründung, dass die Impfpflicht nicht mehr gelte:
„In einer übereinstimmenden Stellungnahme berief sich Richter Daniel Collins auf einen Präzedenzfall des Obersten Gerichtshofs, der besagt, dass “eine Zwangsbehandlung zum gesundheitlichen Nutzen der behandelten Person – im Gegensatz zu einer Zwangsbehandlung zum gesundheitlichen Nutzen anderer – das Grundrecht auf Verweigerung der medizinischen Behandlung impliziert”.
Die Kläger machten geltend, dass die Impfstoffe nicht verhindern, dass sich jemand mit COVID-19 infiziert, und bezeichneten sie als Behandlung und nicht als “traditionellen Impfstoff”.“
Dem ist der Richter gefolgt.
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