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Neues aus der Kanzlei Zu den sog. Schnelltests in SchulenEs erreichen mich immer mehr Anfragen bzw. …

❗️Neues aus der Kanzlei ❗️

Zu den sog. Schnelltests in Schulen

Es erreichen mich immer mehr Anfragen bzw. Berichte darüber, dass trotz erhobenem schriftlichen Widerspruches Lehrkörper auf die betroffenen Kinder solange bedrängen, bis sie den Test schließlich vornehmen.

Das hat mit der viel gepriesenen Freiwilligkeit aber so gar nichts mehr zu tun!

Lehrkörper, die so etwas machen, sollten sich im Klaren sein, dass hier bereits ein umfangreicher Unterlassungsanspruch des Kindes gegen sie persönlich besteht, der zunächst außergerichtlich und später dann Auch zivilgerichtlich geltend gemacht werden kann. Diese Lehrkörper können sich dann auch nicht hinter die Schulleitung verstecken, es sei denn, die Schulleitung ordnet das entsprechende Vorgehen gegenüber dem Lehrkörper an.

Grundsätzlich rate ich der Lehrkraft aus vielen Gründen an, gegen die Anordnung zur Vornahme der Selbsttests durch Schüler zu remonstrieren.

Ich werde in naher Zukunft hier noch weitere Infos und Details dazu veröffentlichen.

Denn spätestens hier ist eindeutig eine rote Linie überschritten.

P.S.
Der Begriff Lehrkörper wird jetzt verbindlich – weil geschlechtsneutral – von der Stadt Köln vorgeschrieben!

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Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier

„Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren.“ (Helmut Schmidt – Bundeskanzler 1974-82)

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