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Einem asymptomatischen Bundesbürger die Einreise nach Deutschland zu verbieten, weil er nicht negati…

Einem asymptomatischen Bundesbürger die Einreise nach Deutschland zu verbieten, weil er nicht negativ getestet ist, verstößt gegen

Art. 2 I  GG, da seine Reisefreiheit ohne ernsthafte Begründung eingeschränkt wird,
Art. 2 II 1 GG, da seine Gesundheit (durch Stressexposition) geschädigt wird,
Art. 3 I GG, da Ausscheider aller anderen Art unbegrenzt einreisen können,
Art. 6 I GG, da der Betroffene von seiner Familie getrennt wird,
Art. 12 GG, da die Berufsausübung gestört wird,
Art. 14 GG, da das eigene Eigentum nicht (zu Hause) genutzt werden kann,
Art. 16 II 1 GG vielleicht sogar auch, weil faktisch eine temporäre Auslieferung stattfindet, und
Art. 20 I GG, weil das Sozialstaatsprinzip Solidarität auch mit kontaminierten Bundesbürgern erfordert.
Im Übrigen verstößt die Restriktion gegen Art. 21 Abs. 1 AEUV. Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich frei und unbeschränkt in und zwischen den Staaten der EU aufzuhalten. …

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Darf man Deutsche ohne Test aussperren?

Ist es überhaupt verfassungsrechtlich zulässig, die Einreise eines deutschen Staatsbürger in sein Heimatland von seinem Impf- oder Gesundheitsstatus abhängig zu machen?/ Foto: Pixabay

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