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Eilantrag auf Schulöffnung in HessenWir warten immer noch (seit knapp drei Wochen)auf eine Entscheid…

Eilantrag auf Schulöffnung in Hessen

Wir warten immer noch (seit knapp drei Wochen)auf eine Entscheidung zu unserem Antrag auf Schulöffnung in Hessen und mussten heute unseren Antrag aufgrund der Verlängerung der Verordnung – keine Schule bis zu den Osterferien – anpassen. Dort führten wir u.a. aus:

„Während Baumärkte, Buchhandlungen, Gärtnereien und sämtliche Museen, Schlösser usw. wieder öffnen, sowie Dienstleistungen, die der Körperpflege zuzuordnen sind, erbracht werden dürfen, bleiben die Türen zu den Bildungsstätten weiterhin weitestgehend geschlossen. Das kann man – zurückhaltend formuliert – nur mit einem fassungslosen Kopfschütteln kommentieren.

Von der vollmundigen Ansage des Kanzleramtschefs Helge Braun am 14.12.2020:

„Das haben wir immer gesagt. Das ist [Schulen und Kitas] das Letzte, was wir schließen, und das Erste, was wir öffnen“ ist nichts übriggeblieben.

Hoher Senat, geben Sie der Antragstellerin und allen Schüler*innen in Hessen so schnell wie möglich ihr Recht auf Bildung und damit einhergehend ihr Recht auf ein gesundes Heranwachsen zurück. Sie sind die am wenigsten Gefährdeten und ihnen verlangt der Antragsgegner am meisten ab. Das ist der Inbegriff von Unverhältnismäßigkeit.“

https://www.ckb-anwaelte.de/download/2021000115JHJH1222-Hessischer-Verwaltungsgerichtshof.pdf
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