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Bei Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht müssen Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben – Date…

‼️Bei Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht müssen Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben – Datenschutzbeauftragter spricht “Warnung” gegenüber Schulaufsichtsbehörde aus

Bürgerinnen und Bürger, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, müssen immer öfter detaillierte ärztliche Bescheinigungen vorlegen, die sensible Gesundheitsdaten beinhalten. Datenschutzrechtlich ist dies aus Sicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz zufolge sehr kritisch zu bewerten.

https://www.datenschutz.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/detail/News/bei-attesten-zur-befreiung-von-der-maskenpflicht-muessen-persoenlichkeitsrechte-gewahrt-bleiben-date/

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