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Teil 2 von 32007: Petition gegen eventuelle Zwangsimpfung vom Bundestag abgewiesen!Petitionsausschuss Die Vorsitzende Pe…

Teil 2 von 3

2007: Petition gegen eventuelle Zwangsimpfung vom Bundestag abgewiesen!

Petitionsausschuss
Die Vorsitzende

Pet 2-16-15-2125-005656

11011 Berlin, 28.03.2007

Sehr geehrter Herr Thietz,
der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 22.03.2007 beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 16/4565), dessen Begründung beigefügt ist.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Naumann

Zitat: “Die Petition richtet sich gegen eine eventuelle Zwangsimpfung gegen die Vogelgrippe. […]

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 9.593 Mitunterzeichnern unterstützt wird und die im Rahmen der verkürzten Mitzeichnungsfrist zu 727 Diskussionsbeiträgen geführt hat. […]

Mit der Petition wird vorgetragen, dass das Gesundheitsministerium im Zusammenhang mit der aufgetretenen Vogelgrippe Vorbereitungen für eine Impfung von 80 Mio. Personen getroffen habe. Da auszuschließen sei, dass sich praktisch ein gesamtes Volk freiwillig impfen lassen würde, führe dies zum Schluss einer allgemeinen Zwangsimpfung, Hiergegen werde massivster Einspruch erhoben.

Auch weist das BMG darauf hin, dass die vom Petenten vorgenommene Einschätzung der Auswirkungen einer pandemischen Influenza fehl gehe. Anders als bei den derzeitigen Vogelgrippe-Fällen bei Menschen vor allem in Südostasien, die sich jeweils durch engen Kontakt mit infiziertem Geflügel infiziert haben, könne eine pandemische Influenza von Mensch zu Mensch übertragen werden, sich also seuchenartig in der Bevölkerung ausbreiten.

Eine pandemische Influenza könne auch hinsichtlich ihrer Pathogenität, ihrer Virulenz sowie ihrer Verbreitung in der Bevölkerung nicht mit der in der Bevölkerung jährlich auftretenden saisonalen Influenza gleichgesetzt werden. Der pandemische Erreger werde für den Menschen neu sein, das Immunsystem der
Menschen habe mit diesem neuen Erreger noch nie Kontakt gehabt, sodass der breiten Bevölkerung ein Immunschutz hiergegen fehle.

Im Übrigen stellt das BMG klar, dass es keine Impfpflicht wegen der befürchteten pandemischen Influenza beabsichtige.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages unterstützt die Vorbereitungsmaßnahmen des BMG.”

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