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Status Quo…Nachdem es in letzter Zeit sehr viel Verwirrung gegeben hat, u.a. weil viele Menschen den Newsletter eines …

Status Quo…

Nachdem es in letzter Zeit sehr viel Verwirrung gegeben hat, u.a. weil viele Menschen den Newsletter eines Sozialunternehmers erhalten habe, in dem stand, es seien alle Verfassungsbeschwerden zum Masernschutzgesetz abgelehnt worden, möchte ich hier einen Überblick geben über unsere noch immer laufenden Verfahren:

1️⃣ Die Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz ist nach wie vor beim BVerfG anhängig. Der entsprechende Eilantrag wurde am 22.12.2020 eingereicht und mit im Team sind u.a. schulpflichtige Kinder, ein Teenager, der nicht mehr schulpflichtig ist und daher nicht auf die FOS gehen darf, ein verbeamteter Lehrer…

2️⃣ Die Verfassungsbeschwerden gegen die “Epidemische Lage nationaler Tragweite” und das “Dritte Bevölkerungsschutzgesetz” vom 18.11.2020 sind auch nach wie vor anhängig. Zwischenzeitlich hat die Evaluierungskommission des Bundes festgestellt, dass die Ausrufung der epidemischen Lage bereits verfassungswidrig war. Was werden wohl die Verfassungsrichter tun?

3️⃣ Parallel zum Verfahren vor dem BVerfG haben wir eine Klage vor dem VG Köln eingereicht und dort die BRD verklagt. Ursprünglich war die Klage vor dem VG Berlin, aber Berlin fühlte sich nicht zuständig, da das Gesundheitsministerium seinen Sitz in Bonn hat. Also wurde die Klage an Köln abgegeben. DAs VG Köln hat keinen einstweiligen Rechtschutz gewährt, also sind wir weiter gezogen vor das OVG Münster. Dieses hat zwar auch keinen einstweiligen Rechtschutz gewährt, aber deutliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes geäußert. Die Klage selbst ist nach wie vor anhängig.

4️⃣ Unsere Verfassungsbeschwerde gegen die “Bundesnotbremse” wurde nicht angenommen, nachdem etliche andere Beschwerden dagegen abgelehnt wurden.

5️⃣ Unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Nachweispflicht im Gesundheitswesen wurde im Eilverfahren und im Hauptsache-Verfahren zurückgewiesen. U.a. wurde kritisiert, die Betroffenen hätten ihre Betroffenheit nicht ausreichend dargelegt, was wohl dazu führte, dass das BVerfG die Betroffenheit einiger Mitbeschwerdeführer bestätigte, um sie wenige Zeilen später zu verneinen. Durch insgesamt drei Abtrennungsbescheide von Mitbeschwerdeführern, wurden aus einer Beschwerde plötzlich vier, so dass wir nach der Ablehnung der ersten Beschwerde die einzelnen Beschwerdeführer wieder mit in die noch offenen Beschwerden hinein nahmen und dort deren Betroffenheit noch einmal deutlich machten. Das BVerfG befand aber, dass die abgetrennten Beschwerden mit demselben Beschwerdetext und etlichen Ergänzungen, im Vortrag nicht substanziiert genug waren.

6️⃣ Mit der Corona-Nachweispflicht im Gesundheitswesen sind wir vor den EGMR in Straßburg gezogen und haben dort eine Menschenrechtsbeschwerde eingereicht. Wir rügen darin auch, dass das BVerfG auf etliche Argumente gar nicht eingegangen ist.

An dieser Stelle an euch alle im Kanal ein ganz dickes DANKESCHÖN für eure Unterstützung 🙏

… für das Teilen, für die finanziellen Mittel, für euer Mitdenken und Mitfiebern im Chat, für die gegenseitige Unterstützung…

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