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Meine Stellungnahme auf eine Anordnung zur Vorlage eines speziellen At…

Meine Stellungnahme auf eine Anordnung zur Vorlage eines speziellen Attests in einem Amtsgericht indem ich als Zeuge geladen bin.


wird mitgeteilt, dass es nicht Sache eines Zeugen ist, derartige Atteste vorzulegen, für die die geltende Coronaverordnung keine Handhabe gibt. Der Verfasser verfügt über ein Attest (anbei), welches den Anforderungen der gültigen Coronaverordnung genügt. Es ist nicht Sache des Verfassers, das Gericht davon zu überzeugen, besser gesagt den Direktor des Gerichts, dass die Einschränkung für einen kurzen Zeitraum nicht vorliegt.
Das Gericht möge die organisatorischen Maßnahmen treffen, um den Verfasser den Zugang zum Gericht zu ermöglichen, beispielsweise durch entsprechende Zeitplanung, einen Termin spätabends etc. und einen Saal im Erdgeschoss etc.

Auf § 3 Abs. 2 Nummer 2 der geltenden Coronaverordnungen wird hingewiesen.

Wie bereits mitgeteilt ist der Verfasser bereit, mit einer Mund-Nasen-Bedeckung (Bandana) den Gerichtssaal zu betreten. Einen medizinischer Mund-Nasenschutz wird der Verfasser nicht anziehen, auch nicht für kurze Zeit. Jeder der sich vor dem Verfasser schützen möchte, kann dies mittels einer FFP2 Maske etc. tun.

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