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Meine Mandantin und ich trugen keine Maske entsprechend § 176 Absatz 2 GVG.Die Vorsitzende hat unseren Antrag auf Verhan…

Meine Mandantin und ich trugen keine Maske entsprechend § 176 Absatz 2 GVG.

Die Vorsitzende hat unseren Antrag auf Verhandlung ohne Maskierung abgelehnt, trotz Überreichung eines entsprechenden Fachaufsatzes. Weiterhin habe ich auch beantragt, dass die Vorsitzende dauerhaft ihre Maske absetzt. Auch das hat sie verweigert. Ich habe daher einen Befangenheitsantrag gestellt mit der Begründung, dass die Vorsitzende sich offenkundig nicht mehr an geltendes Recht gebunden fühlt. Über diesen Befangenheitsantrag sollte dann der Direktor entscheiden, welchen ich ebenfalls wegen Befangenheit abgelehnt habe, da er mich morgens nicht in das Gericht gelassen hat. Da kein weiterer Richter verfügbar war wurde die Verhandlung vertagt.

Alles weitere dann in den nächsten Tagen/Wochen.

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