Libertas & Sanitas
Zu § 20a Infektionsschutzgesetz
Impfpflicht in ambulant oder stationär arbeitenden medizinischen und pflegenden Einrichtungen bzw. Unternehmen.
Wir werden immer öfter angefragt, welche Folgen die Regelungen des § 20a IfSG für die Beschäftigten in pflegenden und medizinischen Berufen haben.
Lesen Sie folgende Stellungnahme vom 20.01.2022.
Webseite:
https://www.libertas-sanitas.de/
Dritte Download-Möglichkeit:
https://impfen-nein-danke.de/u/20a-IfSG-Hinweise-auf-rechtliche-Konsequenzen.pdf
unsere Coronoia-Dokumentensammlung:
https://impfen-nein-danke.de/downloads2/3/#cov-dl
https://impfen-nein-danke.de/downloads2/3/#cor-allg
Zu § 20a Infektionsschutzgesetz
Impfpflicht in ambulant oder stationär arbeitenden medizinischen und pflegenden Einrichtungen bzw. Unternehmen.
Wir werden immer öfter angefragt, welche Folgen die Regelungen des § 20a IfSG für die Beschäftigten in pflegenden und medizinischen Berufen haben.
Lesen Sie folgende Stellungnahme vom 20.01.2022.
Webseite:
https://www.libertas-sanitas.de/
Dritte Download-Möglichkeit:
https://impfen-nein-danke.de/u/20a-IfSG-Hinweise-auf-rechtliche-Konsequenzen.pdf
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