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Berliner Zeitung: Wird erster Kritiker wegen einer „Feindesliste“ verurteilt?Auszugsweise: „Ein Nutzer von Twitter muss …

Berliner Zeitung: Wird erster Kritiker wegen einer „Feindesliste“ verurteilt?

Auszugsweise: „Ein Nutzer von Twitter muss sich vor Gericht verantworten, weil er besonders markige Sprüche aus der Corona-Zeit zusammengestellt und verbreitet hat.  Er hatte geschrieben: „Wir haben mitgemacht! Wir haben ausgegrenzt, diffamiert, diskreditiert, beleidigt und Menschen gecancelt. Im Dienste der Wissenschaft!

Der Twitter-Nutzer MicLiberal hat die Zitate, die von überwiegend öffentlich bekannten Personen wie etwa Joachim Gauck, Udo Lindenberg oder bekannten Journalisten stammen, im Juli 2022 gepostet, mit dem Hinweis, die Aussagen seien alle öffentlich getätigt worden. Der Beitrag ging viral und wurde kontrovers diskutiert.

Das Landgericht Köln sieht die Zitatsammlung als geeignet an, die genannten Personen der Gefahr einer gegen sie gerichteten Straftat auszusetzen“ und lässt die Anklage gegen den Verfasser zu.

Anmerkung: Die Staatsanwaltschaft und das Landgericht Köln betreiben hier Täter Opfer Umkehr. Den Entrechteten, den Geknechteten, den Ausgegrenzten wird mit Strafverfolgung untersagt, das Unrecht, dem sie ausgesetzt sind und die Verantwortlichen hierfür auch nur zu benennen. Pervers!

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-vor-gericht-wird-erster-kritiker-wegen-einer-feindesliste-verurteilt-li.2199257 (X🔗) @RA_Friede
Corona vor Gericht: Wird erster Kritiker wegen einer „Feindesliste“ verurteilt?

Ein Twitter-User steht vor Gericht, weil er gegen die Schlagzeile „Lasst uns Impfverweigerer mit dem Blasrohr jagen, Waidmanns Heil!“ polemisiert hat.

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