Virus-Meineid

10.11.2018 zuletzt geändert: 30.09.2023

Virusglaube als kollektiver Irrtum der Menschheit

  HIV-AIDS-Betrug: VIRUS-MEINEID im Amtsgericht Berlin-Tiergarten Falschaussagen unter Eid über das imaginäre HI-Virus von Prof. Reinhard Kurth Virus-Lüge 2009 erstmals vor Gericht!
Foto: Wikipedia, CC.
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Verlierend gewinnen war die nicht aussichtslose Strategie von Dr. Stefan Lanka, indem er dem Robert-Koch-Institut (RKI) per Fax ankündigte, anläßlich der Verabschiedungsfeier des Präsidenten Prof. Kurth (1942 – 2014) im November 2007 dort ein Flugblatt zu verteilen mit der Wahrheit über AIDS und HIV. Durch die Aussagen in dem Flugblatt (es liegt uns leider nicht vor) fühlte sich Prof. Kurth erwartungsgemäß beleidigt und klagte. Damit hatte Dr. Stefan Lanka (“AIDS-Dissident”) gerechnet und hoffte so, anstelle der üblichen Schwurbel-Antworten rechtlich verwertbare Sachaussagen unter Eid zu bekommen. Was ihm erstaunlichweise auch gelungen ist, denn daß die Vereidigung eines Behördenleiters durchsetzen kann, ist nicht selbstverständlich. Nachfolgend der Bericht einer Prozeßbeobachterin: Den folgenden Bericht zum Gerichtsverfahren vom 24.03.09 am Amtsgericht Tiergarten in Berlin, AZ: (234 Cs)3012PLs14916/07(133/08 ), habe ich basierend auf den Aussagen einer Prozessbeobachterin verfasst: Es war wohl der bedeutendste Prozess überhaupt, der letzten Dienstag, den 24.03.09, in Berlin stattgefunden hat. Der Prozess, der Wendepunkt sein kann in der Geschichte von klein-klein. Dr. rer. nat. Stefan Lanka gegen Prof. Reinhard Kurth, ehemaliger Präsident des Robert-Koch-Instituts. Aber nein, eigentlich war es ja umgekehrt: Prof. Reinhard Kurth gegen Dr. rer. nat. Stefan Lanka. Aber das haben die Zuschauer nicht gemerkt, es war auch nur formell gesehen so. Prof. Reinhard Kurth beging einen großen Nutzen für die Menschheit, als er Dr. Lanka wegen Beleidigung anzeigte, was später in üble Nachrede abgemildert wurde. Die Anzeige war erfolgt, nachdem Dr. Lanka ihm am 28.09.07 ein Fax ins RKI geschickt hatte, das dort von der Mitarbeiterin Frau Rabe entgegengenommen worden war, in welchem er Prof. Kurths Handeln als nach dem Völkerstrafgesetz strafbar behauptet. Hoch erhobenen Hauptes, wenngleich auch mit etwas Angst gemischt, kam Prof. Kurth in den Gerichtssaal. Man sah ihm an, dass er die Rollen schon verteilt glaubte: Er in der Rolle des Anzeigenden und Dr. Lanka in der Rolle des Angeklagten. Aber da hatte er nicht mit Dr. Lanka gerechnet, der in diesem Prozess zur Hochform auflief. Er vertrat sich selbst, ohne Rechtsanwalt, mit einem sehr gut vorbereiteten Karl Krafeld im Hintergrund. Und so hatte Dr. Lanka die einmalige Möglichkeit, Prof. Kurth, der als Zeuge geladen war, inhaltlich zu befragen. Es war fast wie ein Kreuzverhör. Prof. Kurth ist derjenige, der verantwortlich dafür ist, dass wir klein-klein-Aktiven mit nichtssagenden Antworten abgespeist wurden, als wir nach einem Virusbeweis gefragt hatten. Manch einer von uns hätte ihn sicher gerne mal von Angesicht zu Angesicht gesprochen. Nun war der große Moment gekommen, dass Dr. Lanka dies tun konnte. Und er wusste seine Chance zu nutzen. Ausgehend von der Anzeige wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede als Völkermörder, begann Dr. Lanka seine Befragung des Zeugen Prof. Kurth. Die Bezeichnung als Völkermörder aufgrund der Mitwirkung an der Medikation in Sachen HIV-AIDS kann nur dann eine üble Nachrede sein, wenn HIV tatsächlich existierte. Bei einem nicht existenten HIV hingegen ist die Bezeichnung als Völkermörder eine Tatsachenbenennung und keine üble Nachrede. Dr. Lanka betonte denn auch, dass Prof. Kurth nicht in der Nähe der Straftat als Völkermörder stehe, sondern mittendrin. Und damit wären wir bei der Kernfrage: Gibt es eine wissenschaftliche Publikation, in der das HIV nachgewiesen ist, oder gibt es sie nicht? – Das erste Mal, daß das Robert-Koch-Institut mit dieser Frage konfrontiert worden war, war 1995. Seitdem sind geschlagene 14 Jahre vergangen, in denen die oberste Gesundheitsbehörde nun wirklich Zeit genug hatte, eine korrekte wissenschaftliche Publikation für den Nachweis des HIV herauszusuchen – wenn es denn so eine Publikation geben würde. Im Jahre 2009 von Dr. Lanka dazu im Gerichtssaal befragt, hatte Prof. Kurth aber wieder nur die Ausrede parat: „Im Internet“, bzw. später bezog er sich dann auf die Publikationen von Montagnier und Gallo.
Foto: Lanka, m. frndl. G.
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Dr. Lanka bohrte nach, löcherte ihn und ließ nicht locker. Er bezeichnete ihn als Konsensfotografen, der die Fotografierbarkeit einer Idee behauptet. Auch Ulla Schmidt kam ins Spiel mit ihrer berühmten Äußerung, daß das HIV nur als nachgewiesen GILT [nicht IST, wie gesetzlich nach IfSG vorgeschrieben]. Prof. Kurth hingegen versuchte abzuwiegeln, es gebe halt immer Kritiker, das sei die Natur der Dinge. Es gäbe hunderte, tausende Virusbeweise und sogar einen Nobelpreis für die Entdeckung des HIV. Er habe weder die Aufgabe, noch das Interesse, noch die Mittel, dies weltweit zu überprüfen. Das ist natürlich eine klare Ausrede. Als Präsident der obersten Gesundheitsbehörde in Deutschland, der als Mediziner und Virologe verantwortlich war für die Gesundheit eines ganzen Volkes, war es selbstverständlich seine Aufgabe, dies zu überprüfen, insbesondere wo er doch ständig darauf aufmerksam gemacht wurde, dass in dieser Virusfrage etwas nicht stimmt. Selbst die Richterin forderte Prof. Kurth schließlich auf, die Frage nach dem Virus-Nachweis doch einmal klar zu beantworten. Bei der Befragung durch Dr. Lanka legte Prof. Kurth sich dann schließlich auf die Aussage fest, HIV sei direkt nachgewiesen und fotografiert, und die AIDS-Tests seien geeicht und valide. Insgesamt dauerte die Gerichtsverhandlung viereinhalb Stunden. Prof. Kurth war davon als Zeuge ca. zwei Stunden anwesend. Und während dieser ganzen Zeit wurde Prof. Kurth immer kleinlauter und begann schließlich zu zittern. Dr. Lanka verstand es geschickt, die Spannung zu steigern und auf einen Höhepunkt zuzusteuern. Er hielt inne und schaute langsam einem nach dem anderen tief in die Augen: ……… Dem Amtsanwalt …… der Richterin ……. und schließlich schaute er Prof. Kurth in die Augen, dem mittlerweile schon die Schweißperlen herunterliefen, und sagte zu ihm: “SIE SIND EIN MÖRDER, EIN MASSENMÖRDER, EIN VÖLKERMÖRDER!“ In diesem Moment hätte man wohl eine Stecknadel fallen hören können. Aber damit nicht genug. Das Wichtigste an diesem Prozess kommt erst noch, etwas das tatsächlich in der Lage ist, alles zu verändern: Dr. Lanka beantragte die Vereidigung von Prof. Kurth. Diesem Antrag wurde stattgegeben, und so kam dieser denkwürdigste Moment von allen, in dem den Zuschauern der Atem stockte, als Prof. Kurth zitternd seine Hand erhob, um zu schwören, so wahr ihm Gott helfe, daß HIV existiert und daß alle seine Aussagen in diesem Prozess wahr seien! Den Lesern des klein-klein-Verlages fällt natürlich sofort auf, daß Prof. Kurth hier etwas geschworen hat, was er [oder andere] aber bislang noch niemals in der Lage war nachzuweisen. Und es versteht sich von selbst, daß Dr. Lanka Strafanzeige wegen MEINEIDS stellen wird, damit diese Frage nach der Virusexistenz, vor der sich bislang alle Gerichte gedrückt haben, nun endlich mal gerichtlich geklärt wird. Die Tatsache, daß Prof. Kurth in dieser Frage vereidigt wurde, ist einmalig. So etwas hat es noch nicht gegeben. Welche Tricksereien Prof. Kurth und seine Mitstreiter in dieser Frage noch aus der Tasche zaubern werden, muß sich erst noch herausstellen. Es bleibt aber festzuhalten, daß nunmehr die einmalige Chance besteht, daß endlich, endlich, nach so langer Zeit, die Wahrheit ans Licht kommt! Das verdanken wir der guten rechtlichen Vorarbeit von Karl Krafeld sowie dem sehr souveränen und überzeugenden Auftritt von Dr. Lanka, dem großen Wissenschaftler, der nicht nur auf dem Gebiet der Biologie, sondern auch vor Gericht Großartiges leistet! Dr. Lanka wurde zu 50 Tagessätzen á 15 EUR = 750 EUR Strafe verurteilt. Bitte helft alle mit, diese Nachricht von Prof. Kurth, ggf. auch diesen Bericht, so weit wie möglich zu verbreiten! Es bringt die Sache voran, wenn möglichst viele Menschen darüber Bescheid wissen. – von Susanne, 30.03.2009 auf agenda-leben.de. Red. Hinweis: Einige wenige Tipp- und Stilfehler korrigiert, Kommentar in eckigen Klammern und Fotos hinzugefügt. Hervorh. i. O. und hinzugefügt. Nachfolger der klein-klein-Webseite ist WissenschafftPlus.

Prof. Kurth verstarb fünf Jahre nach diesem Gerichtsverfahren. Er hat seinen Virus-Meineid mit ins Grab genommen und darauf verzichtet, reinen Tisch zu machen. Die Strafanzeigen wegen Meineids einiger Prozeßbeobachter wurden von der Staatsanwalt Berlin Ende 2009 eingestellt, da es Wissenschaftsfreiheit gäbe und unterschiedliche Meinungen zu naturwissenschaftlichen Fragen kein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden rechtfertigen würden.

Das ist natürlich abenteuerlich, da es nicht um verschiedene Meinungen ging, sondern um falsche Tatsachenbehauptungnen. Somit waren nicht nur die Viruslüge, sondern auch der Meineid abgesegnet. Damit ist aber wohl auch ausgesagt, daß der Leiter einer obersten deutschen Bundesbehörde dumm und inkompetent sein darf. Oder, daß er lügen muß, weil noch Höhere es so wollen. Im Hinblick auf die Volksgesundheit ist die dunkle Seite des Betrugsgeschäfts der “Firma AIDS” (Jon Rappoport) in keinem Fall beruhigend. Durch dieses Gerichtsverfahren – meines Wissens das erste weltweit, wo es um die Existenzfrage eines als krankmachend behaupteten Virus ging – wurde von Staatsbürgern bewiesen: 1. Die Impfbetreiber stehen über dem Gesetz, was sie sagen, ist Gesetz, sie müssen ihre Behauptungen nicht beweisen. 2. Es reicht, wenn die Impfbetreiber irgendwas behaupten, dann ist es auch so. Vorzeigen müssen sie es nicht. 3. Auch ein Meineid ist kein Grund, um die Impfbetreiber belangen zu können. 4. Die Justiz hilft den Bürgern nicht, um die Vergiftungs- und Tötungsmaschinerie zu stoppen. 5. Zahlreiche Petitionen und Eingaben an Parlamente und Behörden auf Landes- und Bundesebene seit 2000 belegen, daß die Regierungen und Volksvertretungen den Bürgern nicht helfen, um die Vergiftungs- und Tötungsmaschinerie zu stoppen. 6. Zahlreiche Leserbriefe und Interviewversuche von Staatsbürgern belegen, daß die Massenmedien den Bürgern nicht helfen (von lokalen Ausgaben hier und da abgesehen), um die Vergiftungs- und Tötungsmaschinerie zu stoppen. 7. Die Bürger, Patienten, Eltern, Impfgeschädigten müssen sich selbst helfen, wenn sie eine lebenswerte Zukunft ohne den von der WHO geplanten Impfzwang von der Wiege bis zur Bahre mit Dutzenden schädlichen Impfstoffen für sich und ihre Kinder haben wollen. Weiterführend: Kommentar von Karl Krafeld vom 10. März 2010: Niemand in Deutschland hat ein Recht auf Leben! (Offline). Weiterführend: AIDS, HIV & IMPFUNGEN – Seite 1 AIDS, HIV & IMPFUNGEN – Seite 2 AIDS, HIV & IMPFUNGEN – Seite 3 AIDS: Wußten Sie das? Dr. Lanka: HIV: Realität oder Artefakt? Michael Leitner: Mythos HIV Kremer: AIDS – medizinisches Versagen Retroviren-Betrug AIDS ist Absicht HIV-Test ist sinnlos Falsch positiv HIV-Antikörper Seite 1 HIV-Antikörper Seite 2 HIV-Antikörper Seite 3
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Kurth Michael Leitner, 26.01.1999 An das Bundesministerium für Gesundheit Frau Laux, Pressereferat Kopie an: Prof. Meißner, Goethe Universität (per Fax) Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Prof. Dr. Reinhard Kurth, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts und Präsident des Robert Koch-Instituts, wegen der Verweigerung von Auskünften gegenüber mir, einem deutschen Pressevertreter, sowie des Verdachts der Lüge im Amt Sehr geehrte Frau Ministerin, Zunächst möchte ich darum bitten, NICHT Frau Dr. Niemer mit der weiteren Bearbeitung dieser Beschwerde zu beauftragen. Diese hat sich mehrmals unverschämt verhalten, Auskünfte verweigert und unser letztes Telefonat einfach durch Auflegen beendet. Ich versuche seit Anfang Dezember von Prof. Kurth eine fundierte wissenschaftliche Begründung der Preisverleihung an Dr. Gallo zu bekommen. Dieser wurde von Prof. Meißner, Goethe Universität, ausdrücklich als zuständiges federführendes Mitglied benannt. Und ich habe ein Recht darauf, daß meine Fragen beantwortet werden. Zunächst möchte ich mich kurz vorstellen: Ich bin als freier Journalist z. Zt. für den WDR tätig. Aufmerksam wurde ich auf die geplante Verleihung des zu 50 % vom BMG geförderten höchsten wissenschaftlichen Medizinpreises, des Paul-Ehrlich-Preises, zum 14.3.1999 an Dr. Robert Gallo, da schon der parlamentarische Untersuchungsausschußbericht des Deutschen Bundestages zum Bluterskandal nachweist, daß Dr. Gallo der Betrugstat im Hinblick auf das HI-Virus überführt wurde. (siehe Anlagen) Der zuständige Stiftungsrat stellte mit Datum vom 2.12.1998 klar, daß Dr. Gallo den Preis nicht für die Entdeckung des HIV erhält (siehe Anlagen). Prof. Kurth hat in Publikationen (siehe Anlagen) bestätigt, daß Dr. Gallo als einziges weiteres humanes exogenes Retrovirus das HTLV nachgewiesen hat, das allerdings nur bei einer sehr seltenen Form der Leukämie mitwirkt, alleine also nicht in der Lage ist, eine Krankheit auszulösen. Meine weiteren Recherchen ergaben, daß dieses Virus als Co-Faktor bei einer Leukämieform im Gespäch ist, welche nur auf ein paar japanischen Inseln vereinzelt auftrat. Mit Datum vom 30.November 1998 (siehe Anlagen) benannte mir der Stiftungsrat Prof. Dr. Kurth als kompetenten wissenschaftlichen Ansprechpartner für wissenschaftlich Stellungnahmen zur Verleihung des Paul Ehrlich-Preises. Eine Akkreditierungsbestätigung bekam ich nicht in schriftlicher Form, was unüblich ist, sie wurde mir von Prof. Meißner aber mündlich zugesichert. Jede Stellungnahme über die Presserklärung hinaus wurde abgelehnt, Prof. Kurth sei hier zuständig. Trotz mehrfacher schriftlicher Anfragen (siehe Anlagen) mit konkreten Frageformulierungen, erstmalig am 5. 12.1998, und danach insgesamt fünf Mal schriftlich, einmal fernmündlich, fand sich Prof. Kurth bisher zu keiner Aussage bereit. Ich wurde nicht einmal zu ihm durchgestellt. Anfragen wegen eines Interviewtermins wurden ignoriert. Bevor ich jetzt den Deutschen Journalisten Verband (DJV), andere Sender und/oder hauseigene Stellen einschalte, möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, den Vorfall schnellstmöglichst hausintern zu regeln. Der Vorsitzende des Stiftungsrates, Prof. Dr. Werner Meißner, Präsident der Goethe-Universität Frankfurt, benannte mir in einem Telefonat, daß Prof. Kurth ihm gegenüber aussagte, daß mittlerweile neuere wissenschaftliche Beweise belegen, daß der gegen Dr. Gallo erhobene Vorwurf des Wissenschaftsbetrugs im Zusammenhang mit HIV nicht haltbar ist. Diese Beweise hat Prof. Kurth weder Prof. Meißner, noch mir gegenüber benannt. Ich gehe aufgrund seiner Verweigerungshaltung davon aus, daß diese Beweise nicht existieren, und bezichtige Prof. Kurth und Prof. Meißner diesbezüglich belogen zu haben, und sich mir gegenüber nicht zu äußern, weil er verhindern will, daß diese Tatsache offensichtlich wird. Wenn es diese Beweise gäbe, wäre es doch ein leichtes, mir diese Publikationen einfach zuzuschicken! Ich beschwere mich konkret dagegen, daß Prof. Kurth insbesondere nachfolgend benannte Fragen, deren Beantwortung für einen Fachmann keines Aufwandes bedürfen sollten, nicht beantwortet: – In welcher wissenschaftlichen Publikation hat Dr. Gallo die Exogenität des HTLV nachgewiesen? Wo trat er den Beweis an, exogene Retroviren entdeckt zu haben, wegen denen ja angeblich der Preis verliehen wird? – Welche neuere wissenschaftliche Publikation belegt, daß die u.a. im parlamentarischen Untersuchungsausschußbericht zum Bluterskandal gegen Dr. Gallo erhobene Vorwurf, er habe die Substanz, die ihm Montangier zugesandt hatte, für die Experimente verwandt und als seine eigenen Ergebnisse publiziert, nicht haltbar ist? – Bekommt Robert Gallo den deutschen P.-E.-Preis für die Entdeckung des Co-Faktors bei einer medizinischen Rarität, die lediglich auf wenigen japanischen Inseln vorkommt? – Ist es verantwortbar, einem vom Deutschen Bundestag (unwidersprochen) des Diebstahls bezichtigtem Wissenschaftler einen Wissenschaftspreis zu überreichen? Für eine derartige Antwortverweigerung gegenüber einem deutschen Pressevertreter, wie Prof. Dr. Reinhard Kurth sie nachhaltig übt, kann kein Verständnis aufgebracht werden. Da Sie die Vorgesetzte von Prof. Kurth sind, bitte ich Sie, seine Verweigerungshaltung nach Prüfung des Sachverhaltes zu rügen, und dafür zu sorgen, daß mir meine berechtigten Fragen, und durch Quellen erläutert, endlich beantwortet werden. Ich bitte höflichst um baldigste Stellungnahme. Mit freundlichem Gruß (Michael Leitner) Die Antwort von Prof Kurth, nach über zwei Monaten Paul-Ehrlich-Institut   Postfach   D-63207 Langen An: Herrn Michael Leitner c/o Vera Kraft, Eschenstraße 13, 44225 Dortmund Paul-Ehrlich-Institut Bundesamt für Sera und Impfstoffe Der Präsident Telefon-Durchwahl 06103/77-1001 Telefax-Durchwahl 06103/77-124 Datum 09.02.99 Sehr geehrter Herr Dr. Leitner, besten Dank für Ihr Telefax vom 14. Januar 1999. Bevor ich auf die von Ihnen formulierten Fragen eingehe, möchte ich zur eventuell notwendigen Klarstellung darauf hinweisen, daß die Paul-Ehrlich-Stiftung mit dem Paul-Ehrlich-Institut nur den Namen eines herausragenden deutschen Wissenschaftlers gemein hat. Rechtlich sind beide Einrichtungen völlig unabhängig und ich bin Mitglied im Paul- Ehrlich-Stiftungsrat ad personam, nicht ex officio. Der Stiftungsrat setzt sich wiederum aus 14 international tätigen Wissenschaftlern zusammen, die ohne Gegenstimme den diesjährigen Paul-Ehrlich- und Ludwig-Darmstädter Preis Herrn Dr. Gallo verliehen haben. Zu Ihrer ersten Frage. Der von Ihnen zitierte Text auf S. 61 des Berichts des Dritten Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages der 12. Wahlperiode deckt sich nicht vollständig mit meinen persönlichen Erinnerungen aus den Jahren 1984 und 1985, als bekanntlich die ersten Publikationen zum Erreger von AIDS aus den Arbeitsgruppen von Luc Montagnier und Robert C. Gallo erschienen. Im Bericht des UA sind die wissenschaftlichen Publikationen der beiden genannten Arbeitsgruppen zutreffend zitiert, allerdings kann man den Inhalt der Publikationen bekanntlich wissenschaftlich unterschiedlich werten. Richtig ist, daß die amerikanischen Autoren den AIDS-Erreger zunächst für ein Mitglied der HTLV-Viren hielten. Richtig ist aber auch, daß auch die französischen Kollegen auf die Verwandschaft zwischen LAV I und HTLV hinwiesen. Allein die Interpretation der amerikanischen Forscher lakonisch als “falsch“ herauszustellen, ist daher meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Man darf in diesem Zusamrnenhang nicht vergessen, daß alle zur Familie der Retroviren gehörenden Virusstämme über eine große Zahl gemeinsamer Eigenschaften verfügen (sonst wären sie nicht in eine Virusfamilie einzuordnen) und sich durch eine geringere Zahl von virologischen Eigenschaften voneinander unterscheiden lassen. Im übrigen war es für den wissen schaftlichen Fortschritt mit seinen immensen praktischen Konsequenzen (Entwicklung eines Bluttests) relativ unbedeutend, ob ein HTLV-III oder ein HIV die Ursache von AIDS ist. Ich bitte Sie um Verständnis, daß ich mich in die mittlerweile historische französisch- amerikanische Auseinandersetzung um die Urheberschaft der HIV-Entdeckung nicht ein- zumischen gedenke. Hierüber gibt es bekanntlich eine Übereinkunft der französischen und der amerikanischen Regierung. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Preisverleihung hatte ich Herrn Dr. Gallo noch einmal um die Übersendung eines aktualisierten Lebenslaufs gebeten (liegt bei). Da nach meiner Erinnerung nie ein offizieller amerikanischer Bericht zum Streit zwischen Gallo und Montagnier publiziert wurde, bat ich gleichzeitig das Pressereferat des Instituts of Human Virology, an dem Dr. Gallo derzeit arbeitet, um eine Zusamrnenstellung entsprechender Publikationen Ihrer journalistisch tätigen Kollegen in den USA zum Ausgang dieses Disputes. Auch dieses Material lege ich zu Ihrer Information bei. Zu Ihren Fragen 2 und 3, deren Beantwortung zusammengezogen werden kann. Sie zitieren richtig, daß der Paul-Ehrlich-Preis 1999 an Dr. Gallo für seine Entdeckung eines “Human T-Cell Growth Factor“ (heute Interleukin-2 genannt) sowie für die erstmalige Isolierung humaner exogener Retroviren (HTLV-I, -II) verliehen wird. Die Entdeckung von IL-2 war Voraussetzung, um überhaupt die Existenz humaner Retroviren, später also auch von HIV, überzeugend nachweisen zu können. HTLV-I und -II-Infektionen werden heute als unabdingbare Voraussetzung bei der Entwicklung einer sehr mnalignen adulten T-Zell-Leukämie (ATL) angesehen. Diese Viren sind exogen, also nicht endogen in allen Menschen enthalten, und werden durch Sexualkontakte, kontaminiertes Blut und leider auch durch Stillen übertragen. Sie können im Einzelfall auch ätiologisch beteiligt sein an der Entwicklung neurologisch-degenerativer Erkrankungen. Die ersten beiden und ent- scheidenden wissenschaftlichen Publikationen zur Existenz von HTLV sind in den Proceedings der Nationalen Akademie der Wissenschaften der USA (77, 7415-7419, 1980) und in Virology (112, 355-360, 1981) erschienen. Es würde mich freuen, wenn dieses Schreiben sowie das beiliegende Informationsmaterial geeignet sind, Ihre Fragen zu beantworten. Prof. Dr. Reinhard Kurth cc. Prof. Dr. Meißner Erweiterung des Beschwerde Michael Leitner, Löttringhauser Straße 225, 44229 Dortmund, Do, den 15.2.99 An das Bundesministerium für Gesundheit Frau Laux Sehr geehrte Frau Laux, hiermit unterrichte ich Sie über eine zwischenzeitliche Antwort von Prof. Kurth, die jedoch nicht zu einer annähernd befriedigenden Klärung des Sachverhaltes führt. Weil er nur auf den geringeren Teil der Fragen eingeht, muß ich meinen Vorwurf der Verweigerung der Auskunftspflicht leider aufrechterhalten. Meine Fragen an Prof. Kurth waren: Frage 1: Welche neuen wissenschaftlichen Beweise haben Sie gemeint, als Sie Prof. Meißner versicherten, die Aussagen über Dr. Gallo in der Drucksache 12/8591 seien so nicht mehr haltbar? Frage 2: Der P.-E.-Preis wird an Dr. Gallo laut einem Schreiben des Vorzimmers von Prof. Meißner nicht für HIV, sondern für exogene Retroviren verliehen. Wo hat Dr. Gallo die Exogenität der von ihm entdeckten Retroviren nachgewiesen? Frage 3: Im Spektrum der Wissenschaft von 1993 benennen Sie drei existente, wissenschaftlich anerkannte, exogene Retroviren: ein unbedeutendes namens HSRV, HIV, und HTLV-I und HTLV-II. Die HTLV-Viren skizzieren Sie als “CO-Faktoren bei einer sehr seltenen Leukämieform”. Bekommt Dr. Gallo den Preis für HTLV I-II? Zur Beantwortung der Frage 1 durch Prof. Kurth: Kurth diskreditiert den Abschlußbericht des Bluter-Untersuchungsausschusses als „nicht mit seinen persönlichen Erinnerungen“ übereinstimmend und geht nicht inhaltlich darauf ein. Die Vorwürfe des Diebbstals, die Tatsache, daß Montagnier an Gallo eine Probe seiner Arbeit sandte, die Tatsache, daß Gallo Montagniers Resultate als „Laborartefakte“ bezeichnete, werden von Prof. Kurth nicht angesprochen. Ich hatte nicht gebeten, eine persönliche Einschätzung abzugeben, ich fordete ihn auf, die wissenschaftlichen Beweise offenzulegen, die er gegenüber Prof. Meißner angesprochen hatte. Wissenschaftliche Beweise habe ich nicht zugesandt bekommen, nur eine einseitige Auswahl von Pressetexten, die auch noch von Mitarbeitern von Gallo selbst zusammengestellt wurden. Für Dr. Gallo ungünstige Artikel, von denen es zahllose gibt, sind natürlich nicht in der Auswahl. Abgesehen davon, und ich denke dies ist nachvollziehbar, halte ich einen Untersuchungsausschußabschlußbericht des Deutschen Bundestages für eine seriösere Quelle als eine tendenziöse Auswahl von Zeitungsausschnitten, deren Zussammenstellung von einem Beschuldigten bei seinen Mitarbeitern in Auftrag gegeben wurde. Abgesehen davon handelt sich bei der Chicago Tribune und der Washington Post nicht um wissenschaftliche Publikationen. Gefragt waren aber wissenschaftliche Beweise, die er gegenüber Prof. Meißner erwähnt hatte. Welche dies sein sollen, hat Prof. Kurth nicht benannt, was in mir den Eindruck verschärft, es gäbe diese nicht. Von daher gehe ich zur Zeit davon aus, daß Prof. Kurth Herrn Prof. Meissner eiskalt belogen hat. Prof. Kurth erwähnte „neue wissenschaftliche Erkenntnisse“ und benennt ersatzweise nur 4 Jahre alte Zeitungsartikel, die der Beschuldigte selbst aussuchen lassen durfte. Man darf nicht vergessen, daß es bei der Frage der Entdeckung von HIV um eine Menge Geld geht. Und um wirtschaftliche Interessen. Und um einen Konkurrenzkampf zwischen den USA und Frankreich. Ein weiteres Argument dafür, einer neutralen, unabhängigen, öffentlichen und demokratisch gewählten Instanz wie dem Deutschen Bundestag mehr zu vertrauen, als einer einseitigen Auwahl von Artikeln US-amerikanischer Zeitungsartikel, die schließlich auch wirtschaftlichen Interessen unterliegen. Gallo-kritische Artikel, die es auch in den USA zuhauf gab, werden nicht erwähnt. Wen wundert’s? Gallo hat die Artikel ja persönlich aussuchen lassen! Artikel wie der in Newsweek (Frankel, Mark; Mary Hager, Theodore Stanger. July 25 1994. The End of a Scientific Fraud), der vernichtend für Gallo ausfiel, kommen nämlich zu ähnlichen Ergebnissen, wie der Bundestagsausschußbericht. Da Prof. Kurth keinerlei wissenschaftliche Quelle benennt, er aber gegenüber Prof. Meißner von wissenschaftlichen Quellen sprach, welche Gallos Unschuld bewiesen, muß ich die Frage 1 als immer noch unbeantwortet ansehen. Man darf in diesem Zusammenhang auch nicht vergessen, daß durch eine wechselnde US- Parlamentsmehrheit der US-Untersuchungsausschußvorsitz personell geändert wurde: John Dingell wurde abgelöst, Bernadette Healy (NIH) stellte die die umfangreichen Untersuchungen gegen diverse mutmaßliche Wissenschaftsbetrüger, unter ihnen Gallo, abrupt ein. Von daher ist die Einstellung der Untersuchungen gegen Gallo primär eine politische Entscheidung gewesen. Von Bernadette Healy stammt denn auch folgerichtig einer der Zeitungsausschnitte, die zur „Entlastung“ Gallos angeführt werden. Auf die Tatsachenfeststellungen des Ausschußberichtes, Gallo habe ein Isolat verwendet, welches ihm Montagnier zugesandt habe, geht Prof. Kurth nicht ein. Ebenso nicht auf die Tatsachen, daß Gallo vom Betrug nicht freigesprochen wurde, und 1994 schließlich durch die Entscheidung eines französischen Gerichts alle Rechte am HIV verlor. Seitdem zählt Luc Montagnier als Entdecker von HIV. Ich muß daher feststellen, daß die Frage 1.) nicht beantwortet wurde, die Vorwürfe gegen Gallo, wie sich im Bluteruntersuchungsausschußbericht manifestiert sind, bestehen bleiben. Hier wird versucht, indem Zeitungsartikel, die der Beschuldigte selbst ausgewählt hat, um zu erreichen, berechtigte Zweifel an der Seriosität des Preisträgers auszuräumen. Von daher erweitere ich meine Dienstaufsichtsbeschwerde um den Vorwurf der vorsätzlichen Irreführung. Zur „Beantwotung“ der Fage 2: Die Frage wird von Prof. Kurth mit dem Nebensatz „Diese Viren sind exogen (…)“ nicht annähernd beantwortet. Dies ist eine Tatsachenbehauptung, die nicht weiter bewiesen wird. Die von Prof. Kurth angefügten Zeitungsasuschnitte beschäftigen sich nicht einmal am Rande mit HTLV I+II, von daher beantwortet er diese Frage immer noch nicht. In diesem Punkt muß ich daher feststellen, daß die Gründe, die mich zur Erhebung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde brachten, weiterhin fortbestehen. Hier wird einmal mehr die Auskunftspflicht gegenüber einem Journalisten verletzt. Zur Beantwortung der Frage 3: Hier liegt zum ersten Mal eine konkrete Antwort von Prof. Kurth vor, leider bezieht er sich nicht auf die Frage: „Bekommt Gallo den Preis für die Entdeckung eines Co- Faktors bei einer medizinischen Rarität“ (die nur auf wenigen, kleinen japanischen Inseln zu beobachten ist). Prof. Kurth versucht hier von der Frage abzulenken, indem er auf die Entdeckung von Interleukin 2 hinweist. Diese sei eine Grundvoraussetzung für den Existenzbeweis humaner exogener Retroviren. Ich muß mich hier fragen, welchen Wert der Nachweis über Interleukin hat, wenn es anscheinend unmöglich ist, die Exogenität von Viren wie HTLV I+II zu beweisen, oder wissenschaftliche Arbeiten zum Thema zu benennen. Kurth benennt zwar zwei Arbeiten zur Existenz von HTLV, Beweise für die Exogenität finden sich allerdings in diesen Arbeiten nicht. IL-2 ist ein Stoff, welcher dazu dient, T-Lymphozyten im Wachstum und in ihrem Metabolismus zu stimulieren. Erhöhte zelluläre Aktivität wird mittels eines Labortricks (eine künstliche RNA-Vorlage, die von allen zellulären DNA-Polymerasen in DNA umgesetzt wird) als sogeannte retrovirale Aktivität dargestellt. Dies ist Betrug im Betrug: Auch Reverse Transkription (die Umschreibung von RNA in DNA) hatte noch nie etwas mit Retroviraler Aktivität zu tun. Als Beweis für die Existenz der postulierten Viren wurde Erbsubstanz charakterisiert, die jedoch nicht von Viren stammt, sondern aus ganz normalen Zellen. Weitere Hinweise gegen Gallos Entdeckungen 1974 publizierte der Nobelpreisträger und Entdecker des Mechanismus der Reversen Transkription (RT, die Umwandlung von Botensubstanz RNA in Erbsubstanz DNA, die als „Retroviren“ fehlgedeutet wurden), Howard Temin, daß sogenannte „retrovirale Sequenzen“ Bestandteil normaler Zellen sind. In einer aktuelleren Publikation von ihm wurden diese Befunde nochmals bestätigt. Hier wird deutlich, daß einer der zentralen Beweise von Gallo für seine Retroviren, die Detektion von RT, nicht spezifisch ist für Retroviren. Was bedeutet, daß der Nachweis der Kultivierbarkeit der Viren (auch von HTLV I+II), eine virologische Grundvoraussetzung für das Postulieren eines neuen Virus, auf zweifelhaften Fundamenten aufbaut. Am 8.11.1983 berichtete Barbara McClintock in ihrer Nobelpreis-Rede, daß sich das Erbgut von Lebewesen dauernd verändert, besonders unter schockartigen Einflüssen (Umwelt, Gifte, alle Stressfaktoren, besonders in Reagenzglasversuchen mit Zellkulturen) und so neue Gensequenzen auftreten, die zuvor nicht nachweisbar waren. Ein Teil dieser auf diese Art im Reagenzglas produzierten Gensequenzen wurden als Bestandteil, später als Beweis für die Existenz und Isolation von „Retroviren“ fehlgedeutet. Die Behauptung Gallos, daß er später die ersten menschlichen Retroviren „HTLV I/II“, die er mit einer extrem seltenen Leukämieform in Japan in Verbindung zu setzen versuchte, nachgewiesen und isoliert hat, wird auch heute noch in der Öffentlichkeit aufrechterhalten (namentlich durch das PEI und RKI, siehe unten), obwohl die Wissenschaft schon lange belegt hat und immer wieder bestätigt, daß die Gensequenzen von „HTLV I/II“ aus ganz normalen menschlichen Zellen stammen. Hier wird deutlich, daß starke Zweifel daran bestehen, ob HTLV I+II überhaupt medizinisch relevant sind. Reinhard Kurth bestätigt einige dieser Befunde 1993 in mehreren Publikationen, behauptet aber in seiner Funktion als Präsident des Paul-Ehrlich-Institutes („HIV“-Test-Zulassungs-Behörde) und als Präsident des Robert-Koch-Institues (die „AIDS“ überwachende Behörde) in der Öffentlichkeit wahrheitswidrig, daß die Gensequenzen Gallos („HTLV I/II“, „HIV“) nicht aus Zellen stammen (endogen) sondern von außen (exogen). Deswegen würden Gallos „Viren“ existieren. Beweise hierfür bleibt er allerdings schuldig. Im Unterschied zu Prof. Kurth kann ich Beweise für obige Behauptungen erbringen. Die Referenzen sind Ihnen mit meinem letzten Schreiben bereits zugänglich gemacht. Ich muß darum bitten, auch um das BMG als Mitstifter des Preisgeldes vor politischem Schaden zu bewahren, bei Prof. Kurth für eine inhaltlich angessene Form der Beantwortung zu sorgen. Ca. 2 Wochen vor der Preisverleihung werde ich ein Hörfunkinterview machen wollen. Ich bitte freundlichst darum, mir einen passenden Gesprächspartner zu benennen. Ich habe den Eindruck, den ich durch viele Quellen untermauern konnte, daß Prof. Kurth einem Dieb und Betrüger einen Preis verleihen möchte. Diesen Eindruck konnte Herr Prof. Kurth durch seine Antworten nicht im Ansatz entkräften. Ich möchte Sie, Frau Laux, bitten, doch einmal zu überprüfen, ob dieser Tatsachenbestand nicht zu einer Erweiterung Ihrer Ermittlungen führen müßte, oder gar strafrechtliche Relevanz besitzt. Mit freundlichen Grüßen (Michael Leitner) Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT ZU-1116-8/9 Geschäftszeichen (Bei allen Antworten bitte angeben) Postanschrift: Bundesministerium für Gesundheit • 53108 Bonn An Herrn Michael Leitner Löttringhauser Str. 225 44229 Dortmund Bonn, den 24. März 1999 Tel.:(0228)941-1516 oder 941-0 Fax: (0228) 941-4981 oder 941-4900 Betr.: Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Prof. Dr. Reinhard Kurth, Präsident des Paul-Ehrlich-lnstitutes (PEI) und Kommissarischer Leiter des Robert Koch-Institutes (RKI) Bezug: Ihr Schreiben vom 26.01.1999 Mein Schreiben vom 16.02.1999 Sehr geehrter Herr Leitner, Ihre gegen Herrn Prof. Dr. Reinhard Kurth am 26.01.1999 eingelegte Dienstaufsichtsbeschwerde wird aus folgenden Gründen zurückgewiesen: Sie haben Herrn Prof. Kurth am 01.12.1998 und dann noch einmal Anfang Januar 1999 geschrieben. Mit einem kurzen Begleitschreiben vom 22.01.1999 haben Sie die Beantwortung des zweiten Schreibens angemahnt. Von sechs Schreiben kann also keine Rede sein. Die Leiterin des Büros von Herrn Prof. Kurth hat einmal mit Ihnen telefoniert, am 28.01.1999 per e-mail den Eingang der Schreiben bestätigt und darauf hingewiesen, daß diese aufgrund von Arbeitsüberlastung noch nicht beantwortet werden konnten, aber Prof. Kurth persönlich antworten werde. Die Beantwortung erfolgte dann mit Schreiben vom 09.02.1999. Das PEI und das RKI bemühen sich, den Wünschen von Journalisten und Bürgern entgegenzu-kommen. Es obliegt nicht dem PEI, den Paul-Ehrlich- und Ludwig Darmstädter-Preis zu verleihen, sondern der Paul-Ehrlich-Stiftung. Schon deshalb kann insoweit eine Auskunftspflicht des PEI bzw. seines Präsidenten nicht in Betracht kommen. Ihre Fragen stehen in Zusammenhang mit der Verleihung des Preises durch die Paul-Ehrlich-Stiftung, in deren Stiftungsrat Herr Prof. Kurth ad personam, also privat, vertreten ist. Ihre als verspätet empfundene Information kann nicht als eine Verletzung der Dienstfunktion des Herrn Prof. Kurth dargestellt werden, da er eines von mehreren Mitgliedern des Stiftungsrates ist. Herr Dr. Gallo hat die Auszeichnung für seine Entdeckung von Interleukin 2 und den ersten humanen Retroviren HTLV-1 und -II erhalten und nicht in seiner Eigenschaft als Mitentdecker von HIV. Gegenüber Herrn Prof. Meißner als Wirtschaftswissenschaftler hat Herr Prof. Kurth in einem Telefonat erwähnt, daß die Untersuchungen zur Urheberschaft der Entdeckung von HIV sowohl vom Office of Research Integrity des National Institutes of Health als auch parallel dazu vom Subcommittee at the Committee of Commerce des House of Representatives der USA zu keiner Anklageerhebung führten, sondern mangels Beweisen zur Einstellung des Verfahrens. Die von Ihnen gemachten Hinweise auf zahllose Ehrungen, die Herrn Dr. Gallo auch in den letzten Jahren für seine wissenschaftlichen Arbeiten auch zu HIV erhielt, beweisen, daß die Mitglieder des Stiftungsrates mit ihrer Entscheidung nicht isoliert dastehen. Es ist schwerlich anzunehmen, daß sich die ehrenden Institutionen allesamt in der Person des Herrn Dr. Gallo irren konnten. Zum 1. Spiegelstrich auf Seite 2 Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde sei angemerkt, daß Herr Prof. Kurth diese Frage bereits in seinem Schreiben vom 09.02.1999 beantwortet hat. Es besteht keine Kenntnis darüber (2. Spiegelstrich), ob Herr Dr. Gallo in einer seiner tausend Publikationen spezifisch veröffentlicht hat, daß die ihm von Herrn Montagnier zugesandten HIV-infizierten Lymphozyten nicht für eigene Ergebnisse verwandt wurden. Aus der Einstellung der amerikanischen Untersuchungen zur Urheberschaft der HIV-Entdeckung ist zu schließen, daß keine diesbezüglichen Vorwürfe erhoben wurden. Herr Dr. Gallo hat den Paul-Ehrlich-Preis nicht „für die Entwicklung des Co-Faktors bei einer medizinischen Rarität, die lediglich auf wenigen japanischen Inseln vorkommt”, erhalten. HTLV kommen endemisch in Südwest-Japan, in der Karibik, in Lateinamerika und vor allem in Zentralafrika vor und verursachen ein weites Spektrum unterschiedlicher Krankheiten. Bei einer Rarität hätten die verantwortlichen Behörden in den industrialisierten Ländern, in denen HTLV vorkommt bzw. eingeschleppt werden kann, sicherlich nicht einen obligatorischen Bluttest auf HTLV-Antikörper für jede Blutspende eingeführt. -3- Selbst ein „bezichtigter” Wissenschaftler (zum 4. Spiegelstrich) ist bekanntlich in einem Rechts-staat, in dem die Unschuldsvermutung gilt, noch lange nicht verurteilt. Auch kann man dem Bericht des 3. Untersuchungsausschusses der 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages nicht entnehmen, daß „Gallo gestohlen und gelogen” hat. Hierzu wäre von Ihnen eine Quellenangabe erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag – Quelle: Michael Leitner: “Der Skandal um die Verleihung der Paul-Ehrlich-Preises an Robert Gallo und die Rolle von Prof. Kurth, RKI/PEI, in: aids-info.net (offline), s. Waybackmachine. Mit freundlicher Genehmigung. Korrektur von Scanfehlern durch uns.
Bürgeranfragen belegten: Alle HI-Virus-Fotos der Welt sind gefälscht Hans Tolzin: Die angeblichen HIV-Fotos Hans Tolzin: Auf der Suche nach einem Foto vom isolierten HIV – Schriftverkehr mit Uni Heidelberg Hans Tolzin: Weitere angebliche HIV-Fotos Hans Tolzin: Weitere angebliche HIV-Fotos und eine vernichtende Kritik
BAYER-Forscherin verweigert Disput: “Wissenschaftsbetrug” mit “HIV”-FotoDie BAYER-Forscherin Prof. Helga Rübsamen-Waigmann, weltweit bekannteste Retro-Virologin (!), hat nach einer Information der medizin-kritischen Zeitung “MuM” (Juni 98) behauptet, sie hätte das sog. AIDS-Virus fotografiert und biochemisch dargestellt. MuM-Autor Stefan Lanka dagegen argumentiert anhand zahlreicher Studien, daß es HIV und AIDS gar nicht gibt. AIDS, so der promovierte Biologe, ist kein eigenständiges Krankheitsbild, sondern neuerdings Synonym für alt bekannte, medizinisch abgeklärte und behandelbare Zustände, die nicht durch ein Virus und nicht primär durch Immunschwäche, sondern durch chemisch aggressive Substanzen wie etwa Antibiotika und Nitrite (Sexualdrogen) verursacht werden. Entsprechend behauptet Lanka, daß das von Rübsamen-Waigmann zur Verfügung gestellte Foto gar kein HIV zeigt. Auf der letzten BAYER-Hauptversammlung bezichtigte er die BAYER- Forscherin öffentlich des Wissenschaftsbetruges. Aufsichtsrats-Chef Hermann Josef Strenger drehte daraufhin mehrfach das Mikrofon ab, und der Werkschutz griff ein, als Dr. Lanka Informationen an die AktionärInnen verteilen wollte.” Weiterlesen auf SWB 03/98 Ralf Kollinger: “Wissenschaftsbetrug” mit “HIV”-Foto

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