Ich habe Herrn Landrat Fuchs angeschrieben und um Überprüfung gebeten. Seine Antwort lege ich bei. Er hat keine Aussage darüber gemacht, in wie vielen Fällen Frau Längle-Sanmartin so gehandelt hat. In diesem Schreiben drückt er das Bedauern von Frau Längle-Sanmartin aus. Aber das reicht mir nicht, sie hat ja laut Herrn Fuchs nur meine Adresse weitergegeben. Meines Erachtens muß da mehr passieren. Sie hat meine „Gesinnung“, daß ich nicht gewillt bin, mich der Gabe von Impfstoffen auszusetzen, weitergegeben. An wieviele Menschen weiß ich nicht.
Es kann nicht sein, daß man seitens der Gesundheitsbehörden so mit mir umgeht, das akzeptiere ich nicht.
Im Internet habe ich gelesen, Sie seien in der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen.
Ich hoffe nun darauf, daß Sie sich für mich einsetzen und überprüft wird, wie gegen Frau Rosemarie Längle-Sanmartin vorzugehen ist, bezüglich dieser konkreten Verletzung des Datenschutzes einer Bürgerin. Auch von Herrn Landrat Johannes Fuchs bin ich enttäuscht, ich hätte eine andere Antwort erwartet. Es scheint ein Kavaliersdelikt zu sein, so mit unliebsamen Bürgerinnen umzugehen.
Es geht ja nur um die Volksgesundheit und die Überprüfung, ob Impfungen Schutzimpfungen sind oder eine Gabe von Impfstoffen, ob das Infektionsschutzgesetz eingehalten wird oder nicht.
Ob im Falle eventuell anstehender Pockenzwangsimpfungsmaßnahmen wirklich ein überprüfbarer Schutz vor einer Pockenerkrankung gegeben ist oder nicht. Ob es tatsächlich Pockenviren gibt, mit denen man Bio-Anschläge durchführen kann. Ob die vielen Millionen Steuergelder zu recht ausgegeben werden und wurden oder nicht.
Ich sehe Ihrer Antwort entgegen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Mustermann
Anlagen:
– Brief an den Landrat Fuchs
– Beweise für das Weiterleiten an Dritte
– Antwort des Landrats Johannes Fuchs
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Alter Postplatz 10, 71328 Waiblingen
Auskunft erteilt Herr Rentschler
Frau Mustermann
Musterstraße 1
01234 Mustermannstadt
Ihre Beschwerde gegen die Leiterin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Längle-Sanmartin
12.02.2003
Sehr geehrte Frau Mustermann,
vielen Dank für Ihr oben genanntes Schreiben.
Selbstverständlich ist mir als Landrat die Einhaltung des Datenschutzes im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ein besonderes Anliegen. Das Gebot des Datenschutzes wird von den Ämtern des Landratsamtes geachtet und eingehalten.
Nach Prüfung des von Ihnen hier beschriebenen Vorkommnisses ergibt sich für mich folgenden Bewertung:
Es ist richtig, dass Frau Dr. Längle-Sanmartin den an Sie gerichteten Antwortbrief des Sozialministeriums, ohne Ihren Namen unkenntlich zu machen, einfachheitshalber gleich weitergeleitet hat. Frau Dr. Längle-Sanmartin bedauert dies.
In diesem Vorgehen ist jedoch keine gravierende Verletzung des Datenschutzes zu sehen, da das Antwortschreiben außer Ihrem Namen und Ihrer Anschrift keinerlei personenbezogene Informationen enthielt.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Fuchs
Landrat des Rems-Murr-Kreises
Landratsamt des Rems-Murr-Kreises
an Herrn Landrat Johannes Fuchs –persönlich-
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen
Fax (07151) 501-525
Ihre Zeichen 1020-Ha
Sehr geehrter Herr Landrat Fuchs,
vielen Dank für Ihr Antwortschreiben vom 12.02.2003.
Sie werden verstehen, daß in meinen Augen der Verletzung meines persönlichen Datenschutzes durch Frau Rosemarie Längle-Sanmartin nicht ausreichend Ihrerseits nachgegangen wurde.
Sie haben mir weder eine Auskunft erteilt, in wievielen Fällen Frau Längle-Sanmartin einfachheitshalber das besagte Schreiben des Sozialministeriums an Dritte weitergeleitet hat.
Auch das von Ihnen übermittelte Bedauern von Frau Längle-Sanmartin finde ich nicht ausreichend.
Sie nehmen das Vorgehen seitens Frau Längle-Sanmartin mir gegenüber nicht ernst genug. Ich weiß, daß ich unangenehm für unsere Gesundheitsbehörden bin. Das berechtigt aber keine Behörde, so mit meinen persönlichen Daten umzugehen. Mich vor Dritten derart vorzuführen.
Ich bin auch nicht Ihrer Ansicht, daß keinerlei personenbezogene Informationen enthalten waren. Das Schreiben des Sozialministeriums enthält sehr private Dinge über meine Einstellung bezüglich „Schutzimpfungen“.
Ich bin nicht gewillt, mich im Falle der Pocken zwangsimpfen zu lassen, ohne daß geklärt wird, wie es sich mit den Grundlagen der sogenannten Infektionstheorie und den sogenannten Schutzimpfungen verhält.
Sie reihen sich persönlich ein in eine inzwischen große Anzahl von Staatsdienern, die glauben und nicht hinterfragen. Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, daß wir in Baden-Württemberg keine Schutzimpfungen im Sinne des Gesetzes haben und hätte von Ihnen erwartet, daß Sie diesen Sachverhalt ernstnehmen und klären.
Mit freundlichen Grüßen
Mustermann
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Alter Postplatz 10, 71328 Waiblingen
Auskunft erteilt Herr Kurt Bauer 25.02.2003
Frau Mustermann
Musterstraße 1
01234 Mustermannstadt
Sehr geehrte Frau Mustermann,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.02.2003. Herr Landrat Fuchs hat mich beauftragt Ihnen zu antworten.
Frau Dr. Längle-Sanmartin hat das besagte Schreiben nur in diesem einen Fall weitergegeben.
Eine „Vorführung“ Ihrer Einstellung bezüglich „Schutzimpfungen“ kann ich nicht erkennen, da sich das Schreiben des Sozialministeriums ausschließlich mit „möglichen Pockenschutzimpfpflichtmaßnahmen“ beschäftigt. Auf Ihre Einstellung zum Thema Schutzimpfungen allgemein kann hieraus nicht geschlossen werden. Dies kann eher im Internet – Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Pfaff und Ihrer dort angegeben eMail-Adresse – ersehen werden.
Wie Ihnen das Sozialministerium am 24.01.2003 mitgeteilt hat, bestehen derzeit keine rechtlichen Regelungen oder Verwaltungsentscheidungen in Bezug auf Pockenschutzimpfungen. Sollten hier Regelungen erlassen werden, steht Ihnen, wie im Schreiben des Sozialministeriums genannt, der Rechtweg offen.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bauer
Mustermann, Mustermannstraße 00, 0000 Mustermannstadt
Gesundheitsamt Waiblingen
Frau Dr. Längle-Sanmartin
Bahnhofstr. 1
Waiblingen
Fax ( 07151) 501-634
Betreff: Ihr Vorgehen bezüglich meines Pockenwiderspruchs
Sehr geehrte Frau Dr. Längle-Sanmartin,
Sie haben das Schreiben des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 24.01.03 an mich einfachshalber an Dritte weitergeleitet.
Ich möchte Ihnen Gelegenheit geben, mir zu erklären warum Sie das taten, ohne dass Sie meine Anschrift unkenntlich gemacht haben.
Ich weiss, dass Ihnen die klein-klein-aktion und auch ich als ein Glied der klein-klein-aktion persönlich unangenehm sind. Das berechtigt Sie aber nicht, so mit meinem persönlichen Datenschutz umzugehen. Ich bitte um eine Stellungsnahme Ihrerseits. Und um eine Auskunft, in wievielen gleichgelagerten Fällen Sie derart vorgegangen sind.
Spätestens seit dem 9. Juli 2002 beteiligen Sie sich als Leiterin des Gesundheitsamtes daran, daß im Rems-Murr-Kreis geimpft wird, ohne wissenschaftlich fundiert die Grundlagen geklärt zu haben. Das Infektionsschutzgesetz wird nachweislich nicht eingehalten.
Den indirekten Virusnachweis kann es nur geben, wenn er am isolierten Virus geeicht wurde. Das weiss ich als Laiin, und Sie als Fachfrau wissen das noch besser.
Ein „das habe ich nicht gewußt“ wird es in Ihrem Fall nicht geben.
Die einzige vertretbare Reaktion Ihrerseits auf die Fragen der Impfgegner wäre der wissenschaftlich überprüfbare Nachweis der behaupteten Krankheitserreger gewesen.
Dass Sie sich nicht dafür eingesetzt haben als Leiterin eines Gesundheitsamtes, lässt für mich inzwischen nur den Schluss zu, daß Sie persönlich wissen, daß es sich um ein Lügengebäude handelt. Bei dem viel geglaubt wird und nichts hinterfragt und überprüft.
„Das rechte Erkennen und nichts tun, ist Mangel an Mut.“ (Konfuzius)
Mit freundlichem Gruss
Mustermann
1995: Dr. Stefan Lanka: Isolation und Aufreinigung ist eine Standard-Methode
“Die Isolation und Aufreinigung von existierenden Viren ist eine Standard-Methode, da Viren einer Art – im Gegensatz zu Zellen und Zellbestandteilen – immer einheitlich groß sind, die gleiche Form besitzen und stabiler als zelluläre Bestandteile sind, was ermöglicht, sie zu isolieren und in reiner Form darzustellen. Im Kontrollexperiment, das gewährleistet, daß keine Bestandteile der Zelle isoliert werden, wird unter exakt den gleichen Bedingungen versucht, Viren aus nicht-infizierten Organismen zu isolieren.
In diesem Kontrollexperiment darf dann auch nichts isoliert werden. Um ein neues Virus mit Sicherheit zu identifizieren, wäre der erste und einfachste Schritt, isolierte Viruspartikel mit einem Eletronenmikroskop zu fotografieren. Diese müssen dann so aussehen wie die Partikel, die man in den Zellen, Körperflüssigkeiten oder Zellkulturen beobachtete, um sie so von anderen zellulären Partikeln zu unterscheiden, die wie Viren aussehen, aber keine sind.
Die Eiweiße des Virus müssen dann voneinander getrennt und fotografiert werden. Dies erzeugt ein Muster, das charakteristisch für jede Virusart ist. Ein ähnliches Trenn- und Identifikationsverfahren muß auch mit der DNS oder RNS des Virus durchgeführt werden. Erst wenn die Eiweiße und die genetische Substanz, die das Virus ausmachen sauber identifiziert wurden, ist man berechtigt, von einem neuen Virus zu sprechen. Diese Beweise sind im Fall von HIV bis heute nicht erbracht worden!”
– Dr. Stefan Lanka, HIV – Realität oder Artefakt, 1995:
Komm.: Diese Beweise sind bis heute (2023), also 28 Jahre nach Dr. Stefan Lankas Kritik, immer noch nicht erbracht worden, und zwar nicht nur in Bezug auf das HI-Virus, sondern für keines der als krankmachend behaupteten Viren!
Es gibt lediglich die Behauptungen darüber, daß diese Beweise erbracht worden seien. Der Neueinsteiger wird verwirrt hin- und hergerissen zwischen Pro- und Contra-Argumenten, und dies ist durchaus beabsichtigt, es soll verwirrt werden statt überzeugt. Darum sollte man zunächst das Orwellsche Neusprech beherrschen lernen, um Wahrheit von Lüge bei Viren und Impfungen unterscheiden zu können.
Nicht dokumentierte Kontrollversuche sind eben nur behauptete Kontrollversuche, Virenfotos können nicht echt sein, wenn es keinen direkten, sondern nur einen indirekten Nachweis gibt, usw.
Den Laborbetrug bei Viren bekommen schon Biologie-Studenten mit
Zitat: “Und krankmachende Viren wurden nie bewiesen. Exosome und Zellschrott. Liebe Grüße von mir aus der Molekularbiologie. Ich kann dir sagen, was an meiner Uni abgeht. Gensequenzen willkürlich aus den Datenbanken zusammengebastelt… eine Struktur im REM, die man mit Chemikalien formal abändert. Ohhhh, neue Struktur usw…. direkt NMR damit usw… um sich das Weltbild aufrecht zu erhalten.” [Name bekannt.]

Weiterführend
Virus-Kontrollexperimente
Retroviren-Betrug
Gibt es krankmachende Viren?
Virus-Beweisfrage
AIDS, HIV & IMPFUNGEN
AIDS: Wußten Sie das?
Dr. Lanka: HIV: Realität oder Artefakt?