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Gesetz über die Einführung der Pockenschutzimpfung im Königreich Bayern, 1807

Gesetz über die Einführung der Pockenschutzimpfung im Königreich Bayern, 1807

 Zitat aus dem Gesetz:
“§ 4. Um der gegenwärtigen Verordnung den gehörigen Nachdruck zu geben, finden Wir nothwendig, die saumseligen und widersetzlichen mit angemessener Geldstrafe zur Annahme des Guten zu bestimmen; und befehlen daher…”

Schon damals reklamierten die Impfmörder und Impfvergifter das Gute für sich. Tugendterror im Namen des Guten! Zwangsbeglückung!

Trittbrettfahrer Impfungen reklamieren Pockenausrottung für sich ohne Wirksamkeitsnachweis. Der Mensch kann keine Krankheiten ausrotten, weil sie Wirkung und nicht Ursache sind. Darum kann man auch nicht gegen sie animpfen, was er nur noch schlimmer macht (Bumerang-Effekt mit “neuen” Krankheiten und Diagnoseverschiebung).

Quelle:

https://www.gda.bayern.de/fileadmin/user_upload/PDFs_fuer_Publikationen/Lehrausstellungen/3QE-2021-2024_Beesk_Begleitheft-Impfgegner.pdf

Zitat des Buchautors Kevin Beesk: “Die gesteckten Ziele erreichten die Impfgegner indes in keinem Fall: Das von ihnen so vehement bekämpfte Reichsimpfgesetz von 1874 überdauerte mehrere politische Umstürze und sollte letztlich bis zum Jahre 1975 in Kraft bleiben. Seit 1980 gelten die Pocken aufgrund des Erfolgs der weltweiten Impfkampagne als ausgerottet.”

Weiterführend:
https://impfen-nein-danke.de/downloads2/#historisch

https://impfen-nein-danke.de/pocken

https://impfen-nein-danke.de/impfschaden-pocken

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