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Stromlinienförmiges Verfassungsgericht: Karlsruhe bügelt 97 Prozent aller Corona-Eilanträge ab19. August 2021Karlsruhe. …

Stromlinienförmiges Verfassungsgericht:
Karlsruhe bügelt 97 Prozent aller Corona-Eilanträge ab
19. August 2021

Karlsruhe. Das überrascht nicht: die überwiegende Mehrheit der Kläger gegen die Freiheitsbeschränkungen in der Corona-„Pandemie“ ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das geht aus den aktuellen Eingangs- und Erledigungszahlen hervor, die der dpa vorliegen.

Wie das Gericht mitteilte, gingen in Karlsruhe bis Ende Juli insgesamt 124 reine Eilanträge ein. 121 davon wurden abgelehnt oder erledigten sich anderweitig, was 97 Prozent aller Anträge entspricht. Nur in zwei Fällen hatten die Kläger Erfolg, ein Fall bleibt noch anhängig.

Innerhalb der letzten eineinhalb Jahre gab es zudem 468 Verfassungsbeschwerden, die zusammen mit einem Eilantrag eingereicht wurden. 372 davon, also ebenfalls rund 80 Prozent, sind bereits entschieden worden. Ein (in Zahlen: 1) Eilantrag hatte dabei Erfolg.

Eilanträge gegen die umstrittensten Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen wiesen die Verfassungsrichter gleich im Mai ab. Insgesamt gab es 20 reine Eilanträge und 281 Verfassungsbeschwerden wegen der „Bundes-Notbremse“, davon noch einmal 199 verbunden mit einem Eilantrag.

Daß die Karlsruher Richter die umstrittene Corona-Politik der Bundesregierung praktisch ohne Abstriche durchwinken, überrascht viele Kritiker nicht – die Richter am deutschen Höchstgericht werden schließlich von den politischen Parteien vorgeschlagen. Ob dies die Neutralität nicht beeinträchtigt? (rk)
https://zuerst.de/2021/08/19/stromlinienfoermiges-verfassungsgericht-karlsruhe-buegelt-97-prozent-aller-corona-eilantraege-ab/

Komm.: So ein Zufall, überall dieselbe Quote: Gefühlt 97% der Verdachtsfälle auf Impfschaden werden von den Ärzten nicht gemeldet, weil sie keinen Verdacht haben und keine Impfschäden kennen (nicht Teil des Medizinstudiums, wird auch auch nicht vergütet und nicht erwünscht).

Und die Sozialrichter lehnen gefühlt 97% der Klagen auf Anerkennung und Rentenversorgung des Impfschadens ab, weil der Gerichtsgutachter an Zufall glaubt, was der Normalbürger und Normalanwalt nicht widerlegen können. Und der Gutachter lehnt ab, weil er darüber kaum etwas in der Literatur und im Beipackzettel findet. Und in der Literatur und im Beipackzettel stehen nicht die realen Impfschäden, weil sie nicht gemeldet werden.
Stromlinienförmiges Verfassungsgericht: Karlsruhe bügelt 97 Prozent aller Corona-Eilanträge ab – ZUERST!

Karlsruhe. Das überrascht nicht: die überwiegende Mehrheit der Kläger gegen die Freiheitsbeschränkungen in der Corona-„Pandemie“ ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das geht aus den aktuellen Eingangs- und Erledigungszahlen hervor…

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