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Der Bürger hat das Recht, frei die Meinung der Regierung zu haben. Im Ernst: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Art…

Der Bürger hat das Recht, frei die Meinung der Regierung zu haben. Im Ernst: Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit im Art. 5 Grundgesetz setzt voraus, daß der Bürger zunächst Zugang zu wahren Informationen hat (Informationsfreiheit).

Wenn ihn die Regierung belügt, dann kann er keine freie Meinung haben. Es sei denn, man ist bei Telegram.😂

Ohne den Druck von Telegram, z.B. die Aufklärung über das Tabuthema Impfschäden und den wahren Zahlen, die eben keine wenigen Einzelfälle von 1 von Millionen sind, hätte der Mainstream die Impfopfer wie vor 2020 zu 99,5% verschwiegen!

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