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Schwerbeschädigung – Schwerbehinderung – DDR Impfskandal – Anspruch auf Heilbehandlung12.09.20122731 Mal gelesenZitat: “…

Schwerbeschädigung – Schwerbehinderung – DDR Impfskandal – Anspruch auf Heilbehandlung
12.09.20122731 Mal gelesen

Zitat: “In den 70’er Jahren kam es in der ehemaligen DDR zu einem großen Impfschaden. Bei einer Anti-D-Prophylaxe wurden knapp 7000 Frauen mit einem Serum geimpft, das mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert war (Sog. “DDR Impfskandal”).

Weil die Herstellung von Immunglobulinen zur Durchführung der Anti-D-Prophylaxe damals zentral im Bezirksinstitut für Blutspende- und Transfusionswesen in Halle organisiert war, ist der Vorgang auch unter dem Begriff “Hallescher Impfschadenfall” bekannt geworden.

Die DDR traf für die Betroffenen Entschädigungsregelungen. Nach der Wiedervereinigung setzte die Bundesrepublik Deutschland Entschädigungsleistungen im sog. Anti-D-Hilfegesetz vom 2. August 2000 fort. Darin heißt es:

“Frauen, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet infolge einer in den Jahren 1978 und 1979 durchgeführten Anti-D-Immunprophylaxe mit den Chargen des Bezirksinstituts für Blutspende- und Transfusionswesen des Bezirkes Halle Nrn. 080578, 090578, 100678, 110678, 120778, 130778, 140778, 150878, 160978, 171078, 181078, 191078, 201178, 211178 und 221278 mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, sowie Kontaktpersonen, die von ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, erhalten aus humanitären und sozialen Gründen Krankenbehandlung und eine finanzielle Hilfe.”

Zu den Entschädigungsleistungen zählt auch Heil- und Krankenbehandlung. Die Leistungen werden in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes gewährt. Die Kosten hierfür trägt der Bund. Zuständigkeit sind die Behörden des Landes, auf dessen heutigem Gebiet die Anti-D-Immunprophylaxe durchgeführt wurde.”

https://www.anwalt24.de/fachartikel/soziales-und-sozialversicherung/20644

Lt. Dr. Gerhard Buchwald, Impfschaden-Aufklärungs-Pionier, wurden in der DDR ca. 90% der Impfschäden anerkannt, in der BRD rund 95% abgeschmettert. (Aus dem Gedächtnis zitiert, Buchwalds Zahlen können ein klein wenig abweichen, die Relation stimmt aber; die Stelle bleibt wiederzufinden).
Schwerbeschädigung – Schwerbehinderung – DDR Impfskandal – Anspruch auf Heilbehandlung

In den 70’er Jahren kam es in der ehemaligen DDR zu einem großen Impfschaden. Bei einer Anti-D-Prophylaxe wurden knapp 7000 Frauen mit einem Serum geimpft, das mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert war (Sog. “DDR Impfskandal”).

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