🟥 ‼️KEINE STAATSHAFTUNG für Impfschäden bei gesunden Kindern zwischen 5 und 11 Jahren ‼️
Der neue Gesundheitsminister Lauterbach stellt in seinem Schreiben vom 27.12.2021 auf Seite 2 unten nochmals klar, dass im Falle eines Impfschadens eine Staatshaftung für sogenannte “Versorgungsansprüche” bei Impfschäden nur bei STIKO-Empfehlungen (derzeit nur für vorerkrankte Kinder von 5-11 Jahren!!) greift.
👉 Ärzte tappen in eine gigantische Haftungsfalle, wenn sie die Kleinen dennoch impfen! Die Berufshaftpflichtversicherung wird vermutlich nicht eintreten!
🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches “Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten” – auch kostenlos als eBook erhältlich
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
Telegramkanal von Beate Bahner:
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
Homepage der Kanzlei:
www.beatebahner.de
Der neue Gesundheitsminister Lauterbach stellt in seinem Schreiben vom 27.12.2021 auf Seite 2 unten nochmals klar, dass im Falle eines Impfschadens eine Staatshaftung für sogenannte “Versorgungsansprüche” bei Impfschäden nur bei STIKO-Empfehlungen (derzeit nur für vorerkrankte Kinder von 5-11 Jahren!!) greift.
👉 Ärzte tappen in eine gigantische Haftungsfalle, wenn sie die Kleinen dennoch impfen! Die Berufshaftpflichtversicherung wird vermutlich nicht eintreten!
🟥 Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches “Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten” – auch kostenlos als eBook erhältlich
Mitglied der Anwälte für Aufklärung
Telegramkanal von Beate Bahner:
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
Homepage der Kanzlei:
www.beatebahner.de