Aktion ROTE KARTE an Behoerden!

10.03.2015 zuletzt geändert: 11.05.2015

Aktion ROTE KARTE für SBS-IMPFSCHÄDEN = ROTE BRIEFE AN BEHÖRDEN!

von Marion Kammer
Foto: Manuela. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Manuela. Mit freundlicher Genehmigung.
Mach mit bei der Protestbrief-Aktion an die Behörden! Facebook-Gruppe Rote Karte für SBS-Impfschäden: https://www.facebook.com/groups/1614315165459207/

FEHLDIAGNOSE KINDESMISSHANDLUNG – SCHÜTTELTRAUMA 

ROTE KARTE AN BEHÖRDEN – WIR FORDERN:

 1. Wir fordern die Einhaltung der Grundrechte und die unverzügliche Beendigung verfassungswidriger Handlungen.  Aussage von Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Anwalt für Verfassungsrecht:
 “Wesentlicher Bestandteil einer öffentlichen Impfempfehlung ist die Information über die Zulassung des Impfstoffes als Arzneimittel. Diese Information erweist sich im Hinblick auf die bezüglich der Nutzen-Risiko-Abwägung einzuhaltenden Zulassungsvoraussetzungen als in verfassungswidriger Weise unvollständig. Auf dieser Grundlage ist eine Risiko-Nutzen-Abwägung weder für den Impfling noch für den Arzt möglich. Der Staat verstößt deshalb mit seinen öffentlichen Impfempfehlungen gegen die ihm aus Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG obliegenden grundrechtlichen Schutzpflichten. Darüber hinaus führt die im Ergebnis bindende Wirkung der öffentlichen Impfempfehlungen dazu, dass auch der Inhalt der Empfehlung – also abgesehen vom Rückgriff auf die für den Impfstoff ausgesprochene Zulassung – ohne Nutzen-Risiko-Abschätzung bleibt.” – Prof. Dr. Rüdiger Zuck: “Kriminologie und Medizinrecht. Festschrift für Gernot Steinhilper”, Heidelberg, München etc. 2013, Herausgegeben von Herbert Schiller und Michael Tsambikakis, S. 187, Hervorh. durch Red. 
 Weiterführend: Impfempfehlungen verfassungswidrig: /recht-impfen/impfempfehlungen-verfassungswidrig/ 2. Wir fordern die differenzierte Überprüfung der pauschalen (Fehl-) Diagnose Kindesmißhandlung durch „Schütteltrauma“ (Shaken-Baby-Syndrome (SBS) unter Berücksichtigung von Impfschäden, die Anerkennung dieser Impfschäden, die Beweislastumkehr, sowie die unverzügliche Rückgabe der Kinder an ihre unschuldigen Eltern! Die Symptome der Diagnose „Schütteltrauma“ sind identisch mit den Impfschäden Hirnblutung, Hirnschwellung, Fieberkrampf, Atemprobleme und Apathie!  Symptomerkennung ist daher wichtig, denn Diagnosen sind bereits eine Interpretation der Symptome. Die möglichen Impfschäden stehen z. T. in den Beipackzetteln und werden oft nicht an das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet. In dessen Datenbank „Verdachtsfälle von Nebenwirkungen“ des PEI gibt es folgende Meldungen: 19 Hirnblutungen, 38 Hirnödeme, 759 Fieberkrämpfe. Ebenso gibt es 174 gemeldete Todesfälle in der Altersgruppe 0-24 Monate!!! Dabei muß man wissen, daß nur etwa 5 % der Impfschäden gemeldet werden, vgl. dazu: “Dunkelziffer von 95%”: /impfopfer/dunkelziffer-von-95/ Folgende ähnliche Abläufe werden uns immer wieder gemeldet: Die Eltern bringen ihr Kind (meist zwischen 4 und 6 Monate alt) Stunden nach einer Impfung (meist 6-fach plus Pneumokokken oder Rota) zum Arzt wegen gesundheitlichen Problemen des zuvor gesunden Babys – anfangs z.B. wegen Erbrechen, Mattigkeit, Fieberkrampf. Wegen unklarer Ursache werden sie in ein Krankenhaus eingewiesen. Wenn dann eine Hirnschwellung oder Hirnblutung festgestellt wird (durch die Überdosis an Nervengiften in den Impfstoffen verursacht), wird schnell die bequemere Diagnose „Schütteltrauma“ gestellt. Ein Impfschaden wird einfach a priori ausgeschlossen, weil sich niemand damit befaßt bzw. befassen will und sich die zuständigen Behörden trotz Verpflichtung durch das Infektionsschutzgesetzes (IfSG) seit Inkrafttreten 2001 weigern, Kriterien für Bewertung von Impfschäden aufzustellen und damit Eltern, Ärzten, Jugendämtern und Gerichten Rechtssicherheit zu geben. Eine schriftliche Begründung für diesen willkürlichen Ausschluß des Verdachts auf Impfschaden bekommen die Eltern auch nicht.  Die Ärzte zeigen dann den Vater oder beide Eltern wegen Kindesmißhandlung an, die Staatsanwaltschaft schaltet sofort das Jugendamt ein zum Sorgerechtsentzug. Das Kind wird dann vom Jugendamt zunächst in Obhut genommen (also in einer Pflegefamilie oder in einem Heim untergebracht) bis zur endgültigen Klärung, die dann allerdings fast immer mit dauerndem Sorgerechtsentzug endet, weil die Eltern mit den falschen Anschuldigungen überfordert und hilflos sind, es keine kompetenten Beratungsstellen gibt und sie darum nicht wissen, wie sie ihre Unschuld beweisen sollen. Somit werden Familien zerstört, die Impfopfer werden zum zweiten Male zum Opfer gemacht, denn nach der Gesundheit verlieren sie ihre leiblichen Eltern! Die Täter bleiben allermeist unbehelligt!
Wichtig: Den Kindern mit dem schlimmen Impfschaden Hirnblutung geht es trotzdem bald wieder besser, und das schließt eine massive Mißhandlung – und nur diese führt zur Hirnschwellung oder Hirnblutung!!) – schon fast komplett aus, denn ein Teil stirbt nach so einer schweren Mißhandlung, und der Rest hat fast immer bleibende Hirnschäden! Diese Kinder werden aber sogar als sehr ausgeglichen und fröhlich beschrieben und es bleibt kein psychisches Trauma zurück. Ein Kind aber, das massiv geschüttelt wurde, zeigt – wenn es dazu überhaupt noch in der Lage ist – traumatisches Verhalten (ängstlich, panisch, schreckhaft, weinerlich usw.). Zu retinalen Blutungen gibt es die differenzierende Aussage in einer Facharbeit zum Shaken-Baby-Syndrome (SBS) der Rechtsmediziner HERRMANN und SPERHAKE:

„Retinale Blutungen sind nicht spezifisch für ein Schütteltrauma.“

In Wirklichkeit wird jedoch genau mit dieser retinalen Blutung die Fehldiagnose „Schütteltrauma“ untermauert. Auffallend ist, daß sich bei Kindern mit Impfschaden die retinale Blutung (fast) vollständig zurückbildet, während sie bei geschüttelten Kindern bestehen bleibt. Marion Kammer Quelle: Aktion Rote Karte für Behörden: /impfopfer/aktion-rote-karte-an-behoerden/
Dieser Artikel als pdf zum Ausdrucken, zur Vorlage bei Arzt, Krankenhaus, Staatsanwaltschaft, Jugendamt, Rechtsanwalt, Pflegefamilie, Betroffene, Gesundheitsbehörden: FEHLDIAGNOSE KINDESMISSHANDLUNG – SCHÜTTELTRAUMA ROTE KARTE AN BEHÖRDEN 05-15

DIE AKTION! 

Wir müssen uns endlich wehren, denn das RECHT ist auf unserer Seite. Bitte lest die Aussage des anerkannten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rüdiger Zuck mit wachem Verstand durch. Das ist ein Schlüssel, den wir jetzt benutzen müssen.

WIR BRAUCHEN UNS NICHT (MEHR) VERSTECKEN, DENN DAS RECHT IST AUF UNSERER SEITE!

Jetzt haben wir es schwarz auf weiß, dass jede Impfung eine Körperverletzung ist. Wir können jetzt mit breiter Brust sagen: Wir haben es nicht zugelassen, dass an unseren Kindern eine Körperverletzung vollzogen wird.

Aber Reden hilft bekanntermaßen hier nicht  (und wählen leider auch nicht!) und deshalb müssen wir handeln. Wir  müssen zeigen, dass wir schon ganz viele sind. Bitte beteiligt Euch. Es reicht auch wenigstens ein Brief an das Gesundheitsministerium (aber die beiden anderen gehören eigentlich auch dazu). Es gibt aktuell  vier Fälle (und das ist nur die Spitze des Eisberges!!) in Deutschland mit der Problematik Schütteltrauma/Impffolge. Drei Eltern wurde das Kind weggenommen. Die Kinder sind immer noch nicht bei ihren Eltern, obwohl eben ein Gutachten vorliegt, dass allein schon wegen den WHO-Kriterien eine Impffolge als wahrscheinlich darlegt. Aber der Gutachter sei unseriös!!! heißt es dann, und die Richter entscheiden nicht, dass das Kind zurückkommt. Furchtbar, was die Eltern und das geschädigte Kind da erleben. Ein Albtraum.

Wir können nicht mehr hinnehmen, dass Kinder durch die Impfung sterben (und dies zudem vertuscht wird), Eltern ihre Kinder durch die Falschdiagnose „Schütteltrauma“ weggenommen wird und Kinder geschädigt werden (und die Eltern dann Jahre/Jahrzehnte lang um Anerkennung eines Impfschadens kämpfen müssen).

Bitte helft mit, schreibt die Briefe und verteilt die Mail.

Wir zeigen den Behörden die rote Karte!

Am Montag, 9. März 2015 und die ganze Woche schicken wir drei Briefe (unten, bitte kopieren, ist auch als Datei vorhanden) und zwar rote Briefe an die drei unten aufgeführten Ministerien. Deshalb bitte das linke Drittel der Kuverts mit roter Farbe anmalen. Vielleicht ein STOP-Zeichen drauf malen. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, aber bitte ROT.

Sie sollen richtig auffallen.

Auf das Kuvert bitte Namen und Ort, ich denke das genügt.

Auf der Rückseite des Schreibens kann dann jeder noch seinen (individuellen) Unmut kundtun und schreiben:

Außerdem bin ich unzufrieden, weil (Beispiele): – Unsere Volksvertreter uns nicht mehr vertreten – Unser Essen vergiftet wird – Unsere Umwelt zerstört wird – Die Medien uns anlügen Und und und und und und 

Bitte mit Handschrift, damit gesehen wird, dass das alles verschiedene Leute sind. Und zwei/drei Statements reichen.

Bundesministerium für Gesundheit Rochusstr. 1 53123 Bonn Email: info@bmg.bund.de 

Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Mohrenstr. 37 10117 Berlin Email: poststelle@bmjv.bund.de

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend 11018 Berlin Email: pressestelle@bmfsfj.bund.de


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