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Impf-Opfer: Nun gehen die Impfschadens-Klagen los”Die 40-Jährige arbeitete als Grundschullehrerin, war kerngesund und wo…

Impf-Opfer: Nun gehen die Impfschadens-Klagen los
“Die 40-Jährige arbeitete als Grundschullehrerin, war kerngesund und wollte sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Virus schützen. Also ließ sie sich mit dem Impfstoff von Astrazeneca impfen. “Wenig später wird ihr das Guillain-Barré-Syndrom diagnostiziert – die Folge ist eine Lähmung aller vier Gliedmaßen”, sagt der Fachanwalt für Medizinrecht zu ntv.de. Zusätzlich sei bei der Frau eine Nervenentzündung (Polyneuritis) aufgetreten.”

Ärzte und Krankenhäuser sind demnach verpflichtet, mögliche Fälle von Nebenwirkungen an das PEI weiterzuleiten. So schreibt es das Institut auf seiner Website, wo auch Patienten selbst ihre Nebenwirkungen melden können. “Ich habe allerdings den Eindruck, dass viele Ärzte das nicht tun, obwohl Krankheiten auftreten, die im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen”, sagt Konradt. Dadurch entstehe eine ungesicherte Datenlage, die für eine mögliche Haftung durch den Staat aber eine wichtige Rolle spiele. Die Anwältin erklärt: “Oft wird es wahrscheinlich nicht gemeldet, weil die Ärzte selbst annehmen, dass es sich nicht um einen Impfschaden handelt oder weil das nicht sofort ersichtlich wird.”

“Bei der Haftung nach der Impfung von Kindern und Jugendlichen sehe ich somit die Ärzte im Mittelpunkt“, sagt Cäsar-Preller. Aus juristischer Sicht hatte der Experte für Arzthaftungsrecht Ärzten geraten, “Kinder und Jugendliche nur in den genannten Ausnahmefällen zu impfen”. Das Risiko, wegen eines Impfschadens haftbar gemacht zu werden, war ohne Empfehlung der STIKO zu groß.

Die Arzthaftung kommt auch bei Impfschäden von Erwachsenen infrage. Allerdings muss der Arzt nur zahlen, wenn er seine Pflichten missachtet hat. Wenn er an der falschen Stelle impft, nicht ausreichend desinfiziert oder aber, wenn er nicht vollumfänglich über die Gefahren aufklärt.

Anmerkung: insbesondere der letzte Punkt ist entscheidend bei Menschen mit Impfrisiken bis hin zu Kontraindikationen, gerade wenn diese von Impfärzten belächelt, übersehen oder gar wissentlich ignoriert werden. Dann handelt es sich um einen Aufklärungsmangel, der den Arzt in die Haftbarkeit bringt. Betroffene Menschen sollten erstmal ihre Impffähigkeit prüfen (lassen) und bei bereits erlittenen Impfschäden eine Klage gegen den Impfarzt erwägen…!

https://www.n-tv.de/panorama/Wer-zahlt-bei-Impfschaeden-article22740223.html

Im Kampf gegen die Pandemie zählt die Impfung eines jeden Einzelnen. Was aber, wenn dieser Einzelne Schäden davonträgt? Experten sehen gleich mehrere Parteien in der Verantwortung – und einige Hürden im Prozess.

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