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Wegen “falscher Maskenatteste”: Diplompsychologin zu hoher Geldstrafe verurteiltZitat: “Im Saal befand sich der Staatsan…

Wegen “falscher Maskenatteste”: Diplompsychologin zu hoher Geldstrafe verurteilt

Zitat: “Im Saal befand sich der Staatsanwalt, zwischen 40 und 50 Jahre alt, mit einer Sachverständigen an seiner Seite, die wie die Angeklagte Diplompsychologin war. Gegenüber saßen die Angeklagte und ihre zwei Anwälte, der Strafverteidiger Dirk Sattelmaier und die Medizinrechtlerin Beate Bahner.

Der Richter schien noch recht jung, vielleicht Anfang 30. Er trat auch jugendhaft auf, gebrauchte teils eine sehr lässige Sprache und schien sich über Blickkontakt immer wieder gegenüber dem Staatsanwalt rückzuversichern. Zwischendurch versuchte der Richter, sich über Drohungen gegenüber den Prozessbeobachtern Autorität zu verschaffen. Als es einmal zu Gelächter kam, drohte der Richter, den Saal zu räumen und für alle Prozessbeobachter Ordnungsgelder zu verhängen. […]

Die Sachverständige wandte ein, dass es die Pflicht der Angeklagten gewesen sei, mit dem Jungen selbst zu sprechen, um sich zu versichern, ob die Angaben der Mutter über ihren Sohn der Wahrheit entsprachen. […]

Die Zeugin schilderte ausführlich ihre Situation gegenüber der Angeklagten über die Messenger-App Telegram und bat um ein Befreiungsattest für sich und ihren Ehemann. Auch hier monierte die Sachverständige, dass die Angeklagte mit den Zeugen nicht persönlich in Kontakt getreten war.

Eine weitere Zeugin wurde extra von der Arbeitsstelle abgeholt. Der Richter rief aus dem Gerichtssaal am Arbeitsplatz der Zeugin an, sprach auch mit ihrem Vorgesetzten und drohte, dass er die Zeugin von der Polizei abholen lassen würde, wenn sie nicht im Verhandlungssaal erscheint.

In seinem Plädoyer sagte der Staatsanwalt, es sei eindeutig, dass die Angeklagte in den zwölf Fällen, zu denen es Aussagen gab, Fehler gemacht habe. Den Einwänden der Sachverständigen schloss er sich vorbehaltlos an. Behörden müssten sich darauf verlassen können, dass Ärzte die Gründe für Atteste richtig dokumentierten, so der Staatsanwalt. In Übereinstimmung mit der Sachverständigen sei er der Meinung, dass die Angeklagte, sollte es erneut zu einer Pandemie kommen, genauso fehlerhaft handeln würde wie in der Vergangenheit. Er forderte eine Geldstrafe über 260 Tagessätze à 150 Euro (39.000 Euro) und ein zweijähriges Berufsverbot. […]

Zuletzt wies Bahner darauf hin, wie wenig wirksam Masken oder “Faceshields” zur Abwehr von Viren seien. Da musste der Staatsanwalt schmunzeln. Auch der Richter konnte sich während des langen Plädoyers der Verteidigung mehrmals das Grinsen nicht verkneifen. An keinem der beiden Prozesstagen trug jemand im Amtsgericht oder im Gerichtssaal eine Maske. Für die Angeklagte forderte die Verteidigung einen Freispruch. […]

Das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft wurde auf 240 Tagessätze à 120 Euro (28.800 Euro) und kein Berufsverbot leicht abgemildert.”

https://just-now.news/de/deutschland/wegen-falscher-maskenatteste-diplompsychologin-zu-hoher-geldstrafe-verurteilt/

Komm.: Hier wird mit drakonischen Strafen (alles zusammen über 30.000 Euro) also schon für die nächste Plandemie eingeübt, daß es keine Abweichler mehr geben wird… Bill Gates und Fauci dürften zufrieden sein…

Vor dem Amtsgericht Bad Cannstatt wurde vergangene Woche ein Prozess gegen eine Diplompsychologin geführt, die während der Corona-Maßnahmen Atteste zur Befreiung der Maske ausstellte. Statt die besonderen Umstände anzuerkennen, beharrten Staatsanwalt und…

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