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Kontraindikationen…Genauso wenig wie die Immunität sind auch die Kontraindikationen im Gesetz definiert.Im Rahmen der …

Kontraindikationen…

Genauso wenig wie die Immunität sind auch die Kontraindikationen im Gesetz definiert.

Im Rahmen der Diskussion zum Masernschutzgesetz hatte der Bundesrat vorgeschlagen, Kontraindikationen mit ins Gesetz aufzunehmen, die Bundesregierung lehnte dies jedoch ab.

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut zu Kontraindikationen und falschen Kontraindikationen können der Praxis zwar eine wichtige Orientierung geben, eine abschließende Aufzählung der in Frage kommenden Kontraindikationen kann jedoch nicht in Betracht kommen.

👉 https://dserver.bundestag.de/btd/19/138/1913826.pdf

So kommt es, dass zum einen eine Allergie gegen einen oder mehrere Inhaltsstoffe als Kontraindikation gilt, gem. Kommentar BeckOK Infektionsschutzrecht, Eckart/Winkelmüller, 9. Edition, Stand 20.12.2021, Rn. 96-97.5 (betr. Corona-Impfung) aber auch eine allgemeine gesundheitliche Disposition, die dazu führen kann, dass es zu schwerwiegenden Nebenwirkungen kommt.

Eine medizinische Kontraindikation liegt auch dann vor, wenn aufgrund der gesundheitlichen Disposition der betroffenen Person in erhöhtem Maße mit einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung zu rechnen ist. Im Wesentlichen fasst dies die Fallkonstellationen, in denen von einem Impfschaden iSv § 2 Nr. 11 auszugehen ist bzw. ein entsprechender Verdacht besteht.

Das Gleiche gilt, wenn aus diesen Gründen schwerwiegende Nebenwirkungen zu erwarten sind. Bei schwerwiegenden Nebenwirkungen handelt es sich um Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen oder zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen (vgl. § 4 Abs 13 S. 3 AMG). Ist aufgrund der gesundheitlichen Disposition folglich mit Impfreaktionen diesen Ausmaßes zu rechnen, so besteht hier eine medizinisch Kontraindikation in Bezug auf die COVID-19-Imfpung.

Nun ist natürlich die Frage:
Wie kommen wir an die Inhaltsstoffe der Masern-Impfstoffe?

Im Chat ist dazu folgende Idee entstanden, die z.T. schon einmal vorgetestet wurde:

1️⃣ Wir schreiben eine eMail an den Hersteller der Impfstoffe (Merck und GlaxoSmithKline) und bitten um eine Volldeklaration der Inhaltsstoffe, um eine Untersuchung auf eine mögliche Allergie machen zu können.

In der Vergangenheit haben Eltern hierzu die Antwort erhalten, dass diese Information nur medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht wird. Also:

2️⃣ Wir bitten unseren Arzt oder unsere Ärztin beim Hersteller eine Volldeklaration der Inhaltsstoffe anzufordern, um eine Untersuchung auf eine mögliche Allergie machen zu können.

In der Vergangenheit weigerten sich entweder die Ärzte, dies zu tun, oder aber sie erhielten keine Antwort auf die Anfrage.

3️⃣ Wir beantragen beim Gesundheitsamt die Volldeklaration der Inhaltsstoffe, um eine Untersuchung auf eine mögliche Allergie machen zu können, weil wir sie leider nicht erhalten haben.

In der Vergangenheit hat das Gesundheitsamt immer wieder auf die Hersteller oder den Arzt verwiesen.

Warum ist das so wichtig?

Möglicherweise erinnert ihr euch noch daran, dass Corvelva in Italien alles Mögliche in den Impfstoffen gefunden hat, was dort nicht hingehört, aber Komponenten, die hätten drin sein sollen, nicht drin waren?

👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/146

In Italien ist das immer noch vor Gericht und Corvelva hofft, dass der Fall endlich bald abgeschlossen werden kann.

Wenn ihr diese Vorbereitungsarbeit macht, kann euch im Rahmen eines OWis zumindest niemand den Vorwurf machen, ihr hättet euch nicht bemüht, an Infos zu kommen 👍

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