Arbeitgeber verlangt Impfung?

07.10.2015 letzte Änderung: 25.12.2018

Arbeitgeber verlagt Impfung?

Österreich: Immer mehr Impfmobbing Mitarbeitern in der Pflege oder in Kliniken. Behörden geben auf AEGIS-Anfrage zu, daß sie ohne gesetzliche Grundlage handeln: Die Forderung von Dienstgebern, Impfungen zu verlangen, ist ungesetzlich. Eine Forderung, ohne eine gesetzliche Grundlage ist reine Willkür. Je nach Belieben kann ein Dienstgeber Impfungen verlangen, obwohl es dafür kein Gesetz gibt. Da herrscht offenbar das Recht des Stärkeren. Dies sind alles Gehorsamstests. Jetzt ist Zivilcourage gefragt! Wir raten daher jedem Dienstnehmer, den Dienstgeber über die aktuelle gesetzliche Lage zu informieren. Wir sind inzwischen überzeugt, dass es da keine Probleme geben wird. Nachweis-Impfung-Titer-Gesundheitsberufe In jüngster Zeit werden für Personen im medizinischen Fachbereich Nachweise von Impfungen und/oder Antikörpertiter verlangt. Es wird argumentiert, dass Angehörige des Gesundheitspersonals Patienten mit Krankheiten anstecken könnten, wenn sie nicht gegen „impfbare“ Krankheiten geimpft sind oder entsprechende Antikörperspiegel hätten. Diese Anforderungen sind aus mehreren Gründen schwer nachvollziehbar. Ein gesunder Mensch kann keine Krankheiten übertragen. Sollte jemand an übertragbaren Leiden erkranken, begibt er sich in Behandlung und bleibt bis zu seiner Genesung der Arbeit fern. Es wird behauptet, dass auch gesunde Personen, Krankheitserreger verbreiten können. Demnach können ebenso geimpfte Personen Erreger verbreiten. Wenn jemand HIV positiv, – also erhöhter Antikörpertiter gegen HI-Viren -, getestet wird, gilt dieser Mensch als ansteckend. Warum soll dann jemand, bei dem z.B. gegen Hepatitis B ein erhöhter Antiköpertiter vorliegt, nicht ansteckend sein? Bestimmte Menschen reagieren selbst nach mehreren Impfungen nicht mit erhöhtem Antikörpertiter. Ebenso erkranken bestimmte Menschen an Krankheiten, gegen die sie vorschriftsmäßig geimpft sind. Allein aus diesen Gründen zeigt sich, dass die Anforderung, Nachweise von Impfungen und Antikörpertitern zu erbringen, auf unerwiesenen Meinungen und widersprüchlichen Vorstellungen beruhen. Es gibt in Österreich keine gesetzliche Impfpflicht. Warum aber diese Nachweise nicht zu erbringen sind, beruht auf dem Arbeitnehmerschutzgesetz. Der Arbeitgeber hat nicht das Recht, meine Gesundheitsdaten zu verlangen. Darüber hinaus ist eine sehr wichtige Frage offen: Übernimmt die Anstalt, welche diese Anforderung stellt, die Haftung für Krankheit und deren Folgen, die als Nebenwirkung der Impfung entsteht? Sollte vom Dienstgeber angedroht werden, die Dienststelle nicht zu bekommen, empfiehlt Aegis Österreich, diese Angelegenheit beim Arbeitsgericht anzuzeigen. – Dr. med. Johann Loibner, 13.02.2017, Aegis.at.
Der Arbeitgeber ist zur Impfberatung verpflichtet, daraus kann er aber keinen Impfzwang machen. Das wird aber oft gleichgesetzt, doch Impfberatung ist nicht Impfen! Ein Titer zeigt keinen Impfschutz an, sondern nur den Vergiftungsgrad auf die Depotgifte und Fremdeiweiße in den Impfstoffen. Ein Titer ist daher eine Interpretation und keine Tatsache. Es gibt nur für eine Berufsgruppe einen Impfzwang, das ist für Soldaten nach dem Soldatengesetz. Und selbst dort wird oft akzeptiert, wenn man sich nicht impfen lassen möchte.

Keine Pflicht zur Hep A/B-Impfung für Pflegeberufe!!

Frage: Mein Arbeitgeber verlangt die Impfung gegen Hepatitis B, weil ich in unserer Einrichtung mit Kindern in Kontakt komme. Der Betriebsarzt war entsetzt und meinte, mein Impfstatus sei unzureichend, ich wäre verantwortungslos und würde andere gefährden. Stimmt das? Antwort: Nein, das stimmt nicht. Der Betriebsarzt spielt auf das Hirngespinst vom Herdenschutz an, den es in der Natur und Biologie gar nicht gibt. Auch sagt eine Impfung bzw. Impfstatus nichts darüber aus, ob man “geschützt” ist, da es ja auch “Impfversager” gibt. Auch wurde die Infektionstheorie noch nie belegt, also nie bewiesen, daß es krankmachende materielle Viren gibt, die von außen in eine gesunde Zelle eindringen und Hepatitis B oder Masern machen. Die rechtliche Lage sieht so aus, daß es keine Impfpflicht gibt, auch nicht über Arbeitgeber (mit Ausnahme für Soldaten). Wohl gibt es für Arbeitgeber die Pflicht, die Impfberatung anzubieten, es gibt aber keine Pflicht, die Impfungen auch in Anspruch zu nehmen: “Die Arbeitgeber (niedergelassene Ärzte, Krankenhausträger usw.) sind aufgrund der UVV verpflichtet, den Beschäftigten Immunisierungsmaßnahmen (u.a. gegen Hepatitis B) anzubieten, die Beschäftigten können aber frei entscheiden, ob sie sich einer solchen Maßnahme unterziehen wollen. Dies gilt sowohl für Hepatitis B wie auch für andere Impfungen (z.B. Hepatitis A). Impfpflichten sind mit Rücksicht auf das in Artikel 2 Grundgesetz garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit ausdrücklich nicht vorgesehen. Arbeitnehmer, die sich einer Immunisierungsmaßnahme nicht unterziehen wollen, können vom Arbeitgeber dazu angehalten werden; eine Erklärung darüber abzugeben, daß ihnen entsprechende Maßnahmen kostenlos angeboten worden sind. (…) Versicherungsrechtliche Nachteile dürfen den Arbeitnehmern, die solche Erklärungen unterzeichnen, nicht entstehen. Denn, wie bereits ausgeführt, bleibt der Versicherungsschutz in der GUV auch dann bestehen, wenn eine Impfung aufgrund eigener Ablehnung, gleich aus welchem Grund, unterblieben ist. Eine gesonderte Schadensersatzpflicht der Arbeitgeber besteht in diesem Zusammenhang nicht.” http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Infektionsschutzrecht/hepatitis.php
Mit dem Präventionsgesetz (PrävG) ist am 24.07.2015 eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wirksam geworden: § 23a des Infektionsschutzgesetzes regelt jetzt, daß ein Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten im Sinne des § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes “über dessen Impfstatus und Serostatus erheben, verarbeiten und nutzen darf, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden.” Damit hat sich das Impfmobbing für impffreie Menschen weiter verschärft, es ist eine heimliche Para-Impfpflicht, weil nur ein geringer Teil der Beschäftigten einem solchen Druck gewachsen ist und mangels Aufklärung über die Realität des Impfwahns kaum etwas entgegenzusetzen weiß.
Foto: impf-report. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: impf-report. Mit freundlicher Genehmigung.

In hartnäckigen Fällen (was bisher selten gemeldet wird, die meisten Arbeitgeber und Vorgesetzten akzeptieren das Nicht-Impfen, besonders wenn man schon allergisch reagiert hat oder einen Impfschaden in der Familie zu beklagen hatte) kann man sich mit Wissen bewaffnen, ausdrucken und zum Impfberatungs-Gespräch mitnehmen: – 33 Fragen an Ihren ImpfarztEine Arzterklärung Von den Arzterklärungen gibt es von verschiedenen Impfkritikern und Vereinen unterschiedliche Fassungen unter Downloads, von Nr. 4.01 bis 4.12. Spätestens mit Vorlage dieses Fragebogens und einer der Arzterklärungen sollte das Impfmobbing beendet sein, da meist nur die Unwissenheit ausgenutzt werden soll. Dieses Wissen hier hilft! Und ganz wichtig: Tapfer bleiben!

Der Shortlink für diese Seite ist: https://impfen-nein-danke.de/arbeitgeber-verlangt-impfung/

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