AIDS ist Absicht

16.11.2018
zuletzt geändert: 07.10.2022

Das Betrugsgeschäft der “Firma AIDS” (Jon Rappoport)

 

Wikipedia CC
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Inhalt
   1. AIDS ist Absicht
↓ 2. MuM-Zusammenfassung
↓ 3. Johnson: Das Denkproblem in der HIV-Wissenschaft
↓ 4. Hässig: 15 Jahre AIDS
↓ 5. Michael Leitner: HIV & AIDS – Ganz anders, als man denkt?


AIDS ist Absicht – Erosion des Rechts- und Sozialstaats
Behörden kennen die Wahrheit
Durchbruch bei AIDS endlich möglich

 

Beweis der Absichtstäterschaft durch Bundesbehörden
1. Absichtliche Unterlassung der den Lebensschutz bezweckenden gesetzlich vorgeschriebenen Nachmarktkontrolle bei AIDS- Medikamenten (AZT u.a.) nach § 63 AMG (Stufenplanverfahren II).

2. Absichtlicher Verzicht auf den wissenschaftlich unverzichtbaren Gültigkeitsnachweis (Gold-Standard-Nachweis) bei den HIV-Antikörpertests.

Zuständig für die Abwendung derartiger Gefährdung ist die Polizei. Hier ist der Ansatz der neuen MuM-Klein-Klein-Aktion aufgrund § 138 StGB (Anzeigepflicht des Bürgers).


Unsere Hinzufügung zur Veranschaulichung:

1. Vergleich der AZT-Verpackungen für Ärzte und für Patienten!

Fotos: besser leben 21/2011 (oben), aids-info (beide unten), mit freundlicher Genehmigung.

1. a)
Verpackung für Ärzte/Laboratorien: AZT/Retrovir, “Rattengift”, sog. “antiretrovirales Medikament” mit Totenkopf und dem Warnhinweis: „Giftig bei Inhalation, Hautkontakt oder Verschlucken. Zielorgane: blutbildendes Gewebe. Fühlen Sie sich unwohl, suchen Sie einen Arzt auf. Schutzkleidung tragen.“

Diese Hinweise stehen natürlich nicht auf den Verpackungen für Patienten. Hier ist das tödliche Gift schließlich Medikament! Iatrogenes Töten der Patienten – beschuldigt wird das imaginäre HI-Virus! Staatliches Töten aufgrund von willkürlichen Labordaten ohen Bezug zur Wirklichkeit! (links)

2. b) Verpackung für Patienten: AZT/Retrovir, “Rattengift”, sog. “antiretrovirales Medikament” ohne  Totenkopf und ohne Warnhinweis (rechts)
– Quelle: AZT auf Rezept, aids.info.net (offline), s. Waybackmachine, mit freundlicher Genehmigung.

3. Erinnern Sie sich an die Zeit in den 80er und 90er Jahren, wenn Leute durch die AIDS-Behandlung (AZT) starben und nicht durch das [imaginäre] AIDS-Virus? Erinnern Sie sich an den einen Arzt, der diese Behandlung propagierte?

Foto: C-Span, fair use.

Komm.: Gesunde, die man aufgrund von Fake-Tests als Sterbende behauptet, mit zehnfach tödlicher Dosis Rattengift AZT behandeln, damit sie überleben? Und ihr Überleben leider der Tod war? Aber nicht am Rattengift gestorben, sondern am imaginären Virus, die rettende Vergiftung kam nur zu spät…

Frankfurter HIV-Modell / Behandlung von HIV-Infizierten
In der Frühphase alternative Therapien statt AZT?
– ÄrzteZeitung 6./7. Oktober 1989, S. 15.


Foto: Virusmyth/Leitner, fair use.
Foto: Virusmyth/Leitner, fair use.

 

Zeitgenössischer Cartoon zum “Rattengift” AZT/Retrovir, USA

“Herr Bürgermeister, es haben so viele Leute das AZT die Toilette runtergespült, daß wir Sorge haben, daß die Hälfte der Alligatoren in der Kanalisation tot sein könnte.”

 

Zusammenfassung der in den Ausgaben MuM 1-5 dargelegten Fakten

Niemand bestreitet, daß im Zusammenhang mit dem, was AIDS genannt wird, Menschen gestorben sind und Menschen sterben. In MuM 1-5 wurde dargelegt, daß die verbreiteten Behauptungen zu HIV und AIDS wissenschaftlich nirgendwo belegt sind.

– Eine „HIV-Isolation“ entsprechend der anerkannten Regeln der Virologie wird in der wissenschaftlichen Literatur nicht nachgewiesen.

– Der Nachweis der Gültigkeit der „HIV-Antikörpertests“ mittels Gold-Standard-Nachweis ist nirgendwo in der Wissenschaftsliteratur belegt [1, 2]. Der Test reagiert auch auf 60 andere Krankheiten „positiv“ [3].

– Der „Viral Load“, die angebliche Messung der HIV- Viruskonzentration im Blut, ist wissenschaftlich genauso wenig belegt wie die Tests [4].

– Ausschließlich aufgrund der Tests und des „Viral Loads“ wird die Zustimmung zu Medikamenten erwirkt, deren extreme Nebenwirkungsrisiken unstrittig sind; bei denen absichtlich die gesetzliche Nachmarktkontrolle unterlassen wird.

Die fundierte wissenschaftliche Erklärung dessen, was „AIDS“ genannt wird, legte in den letzten Jahren die mit MuM eng verbundene Forschungsgruppe REGIMED [REsearch Group Investigative MEDicine and Journalism] vor.

Der Versuch, von Seiten der Bundesregierung wissenschaftliche Beweise zu „HIV“ und „AIDS“ benannt zu bekommen, war insofern für MuM-Vernetzte nicht mit Erfolg gekrönt, weil es eben dieser Regierung nicht möglich war, jedwelche Beweise anführen zu können; wohl wissend, daß es diese Beweise nicht gibt [8, 9, 10, 11].

Diese Beweiserbringung ist das Resultat der Klein-Klein-Aktion der MuM-Vernetzten. Durch eine Veranstaltung erlangten wir alle Kenntnis von einer Gesundheitsamts-internen Publikation namens „AIDS-Dialog-NRW“, in der der Dortmunder AIDS-Koordinator Georg Bühmann zugibt, daß weder er, noch das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin ein Photo eines isolierten HIV benennen kann [12]. Dies führte neben weiteren Nachfragen dazu, daß Dr. Ulrich Marcus vom RKI mittlerweile zugeben mußte, daß eine Isolation von HIV nach den anerkannten Regeln der Virologie nie erfolgte.

Hier zeigt sich wieder das Erfordernis, zielgerichtet mit AIDS weiter voranzukommen, und über den Zusammenbruch von AIDS, die absichtliche Irreführung durch Gesundheitsbehörden transparent zu machen, auf eine konstruktive Vertrauensmißbrauchs-Erschütterung hinzuwirken, die keinesfalls auf „HIV“ und „AIDS“ beschränkt ist. In dem dann entstehenden Vakuum haben dann wirkliche und wissenschaftliche Erkenntnisse, derer es viele gibt, eine Chance auf praxisrelevante und gesellschaftliche Beachtung zum Wohle der Menschen.

Die Virologie und die Abkehr von ‚Wissenschaft‘

Als vermuteter Krebserreger erlangten die vermuteten „Retroviren“ Anfang der 70er Jahre eine hohe Forschungsförderungs-Aufmerksamkeit. Zur Stützung der Vermutung einer Existenz dieser Krankheitserreger wurden zahlreiche direkte und bewährte Nachweismethoden der Virologie durch unspezifische Scheinbeweise und indirekte Marker [13, 14] ersetzt.

HIV/AIDS war nur Anfang quasi ein erstes globales Pilotprojekt. Jetzt geht es darum, den Managern des Pilotprojektes, die sich bislang der Stützung staatlicher Stellen und somit der Sicherung ihrer profitablen Bemühungen sicher sein konnten, endgültig einen Strich durch die Rechnung zu machen. Hier müssen gegen die trotz besseres Wissen agierenden staatlichen Stellen endlich Polizei und Staatsanwaltschaften pflichtgemäß ermitteln, um das Leben von Bürgern vor gewissen- und verantwortungslosen Staatsdienern zu schützen.

„AIDS“ und Gesellschaft

„AIDS” hat mehr als nur ein wenig mit Staat und Gesellschaft zu tun. Das sogenannte „AIDS-Virus“ ist das erste, welches durch Politik zum Durchbruch gelangte. Am 23.4. 1984 verkündete die US- Regierung die Todesvirusentdeckung durch ihren Regierungsforscher Gallo. Tatsächlich hatte dieser nur die Ergebnisse von Montagnier geklaut [10]. Gallo hatte noch 6 Monate zuvor vor Fachwissenschaftlern Montagniers Resultate als „Laborartefakte“ abqualifiziert, wie jedermann im Bluteruntersuchungsausschuß-Bericht des Deutschen. Bundestages nachlesen kann (Seiten 59-63). „AIDS“ ist also gesellschaftliche Herausforderung, nicht nur eine medizinisch-biologische.

Die Veranstaltung der Zentralstelle zur Dokumentation von Naturheilverfahren (ZDN) im Jahre 1995

Auf der bedeutenden ZDN-Veranstaltung am 23.9.1995 in Essen, deren Bedeutung erst jetzt langsam zur Entfaltung gelangt, stellte Karl Krafeld erstmals seine gesellschaftlich-wissenschaftliche These zu „AIDS“ (Essener These) öffentlich vor:

„Der planetarische Prozeß des Überganges von den Glaubenskulturen zur planetarischen Verstehenskultur vollzieht sich heute am inszenierten planetarischen AIDS-Dogma bzw. dessen Überwindung mittels Rechtsstaatsrealisierung.“

Karl Krafeld, 1.Vors. von MuM e.V. wies damals darauf hin, daß der Übergang ohne tiefgreifende Vertrauensmißbrauchs-Erschütterung nicht möglich ist, uns emotional nahezu überfordert und kein „Spaziergang durch einen Rosengarten ist”. Der Weg auf den Rechtsstaat hin ist der konsequente Weg, den wir bisher gegangen sind und weitergehen müssen.


Ärztliche Ethik, Gesundheitswesen und bundesdeutscher Rechtsstaat

Von Ärzten ist in einem Rechtsstaat ein Handeln „nach bestem Wissen und Gewissen” abzuverlangen. Der gleiche Anspruch, speziell in einem Rechtsstaat, ist an das staatliche Gesundheitswesen zu stellen. „Nach bestem Wissen“ läßt durchaus Irrtümer zu, läßt durchaus „andere Sichtweisen” zu, läßt durchaus zu, daß „neuesten Erkenntnissen” nicht gefolgt wird.

Dieser Anspruch an das ärztliche Handeln „nach bestem Wissen” läßt aber ein Handeln „trotz besseren Wissens und ohne Gewissen” rechtsstaatlich keinesfalls zu.

Rechtfertigung der Lüge durch Dortmunder Richter

Den Anspruch des Handelns nach „bestem Wissen“ an das staatliche Gesundheitswesen in der BRD hob am 2.7.1997 Richter Prause auf, und zwar unter Beifall der Staatsanwaltschaft Dortmund. Nach dem durch Karl Krafeld provozierten Verfahrens wegen der hartnäckigen staatlichen Lügen wie dem RKI-Schreiben vom 9.3.95 über das wissenschaftliche Dokument des am 23.4.1984 durch die US-Regierung verkündigten Krankheitserregers, später „HIV“ genannt, muß als nachträgliche und auch in Zukunft geltende Legalisierung der Lüge im staatlichen Gesundheitswesen der Bundesrepublik ausgegangen werden.

Die WAZ schrieb am 3.7.1997 [15]: “Richter Prause (…): „Es sei ganz egal, ob jemand gelogen habe. Ganz egal, ob in der Aids-Politik Fehler gemacht würden.”

Unter Beifall der Dortmunder Staatsanwaltschaft (und der Medien, einschließlich dpa) legitimiert hier das Amtsgericht Dortmund nicht nur Fehler im Gesundheitswesen (anstatt auf Abhilfe hinzuwirken), sondern legitimiert „Handlungen im Gesundheitswesen trotz besseres Wissen“, legitimiert Lügen im Gesundheitswesen.

Die ärztliche Pflicht des Handelns „nach bestem Wissen und Gewissen“ wurde hier richterlich für das staatliche Gesundheitswesen in der BRD aufgehoben, zugunsten eines „Handelns trotz besseres Wissen”.

Hiermit setzt die Justiz den Staat BRD in die Position des römischen Kaisers, der nach Belieben Menschen den Löwen zum Fraß vorwerfen darf. Daumen rauf, Daumen runter – „HIV-negativ“ = Daumen rauf, „HIV-positiv“ = Daumen runter.


Erste Wertung der Rolle der Justiz und die Rolle von Staatsanwalt Huesmann

Ein solches Verhalten der Justiz in einem Rechtsstaat ist nicht hinnehmbar, nicht duldbar, total unakzeptabel. Diejenigen, die Karl Krafeld persönlich näher kennen, wissen, daß er eine derartige Beseitigung rechtsstaatlicher, den Lebensschutz bezweckender Rechtsanforderung durch die Justiz nicht duldend hinnimmt.

Folge dieser Nichtduldung war, daß Karl am 8.6.1999 auf Weisung von Staatsanwalt Huesmann (StA Dortmund) mit Foto und Finger- („Patzen“-Abdruck“) in die Schwerstverbrecherkartei aufgenommen wurde und StA Huesmann am 14.7.1999 aufgrund eines von ihm durch das Amtsgericht Dortmund erwirkten Beschluß Karl den Computer entzog, den ihm die Frankfurter Ärztin Frau Juliane Sacher geliehen hatte. Seit über 9 Wochen ist er jetzt auf seine defekte Schreibmaschine zurückgeworfen.

Es ist (zufällig?) genau derselbe Staatsanwalt Huesmann, über den sich infolge der MUM-3-Aktionen mehrere MUM-Vernetzte beim Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Dortmund beschwerten, ohne auch nur eine Eingangsbestätigung zu erhalten (MUM 3, S. 4).

StA Huesmann als zentrale Figur beim Ignorieren von Beweisvorlagen

Nach Karl Krafelds öffentlichen Beweisvorlage im Zusammenhang mit der MUM 2-Aktion (Erschwernis der Wiederholung der Lüge im Fall Dr. Lanka) von Dokumenten insbesondere aus den Bundesbehörden, am 5.11.1997 in Dortmund, hatte Stefan Lanka Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Dortmund gestellt. Er konzentrierte die Strafanzeige auf Beweise, die belegen, daß die Bundesgesundheitsbehörden wissen, daß die Tests nicht aussagefähig (nicht gültig) sind und beim AIDS-Medikament AZT absichtlich die gesetzlich vorgeschriebene Nachmarktkontrolle unterbleibt [7].

Als Beweis bot Stefan Lanka der Staatsanwaltschaft die von ihm erstellte Videoaufzeichnung von Karl Krafelds öffentlichen Beweisvorlage vom 5.11.1997 an. Mit Datum vom 8.12.1997 (Az. 71 AR 24/97) lehnte Staatsanwalt Huesmann ein staatsanwaltschaftliches Tätigwerden ab. Er schrieb: „… der hier hinreichend bekannten Ausführungen (…) von (…) Karl Krafeld habe ich von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels zureichender Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten abgesehen.“

Staatsanwalt Huesmann bestätigt hier, daß ihm die Beweise („hinreichend bekannten Ausführungen“) bekannt sind, die Krafeld am 5.11.1997 öffentlich vorgelegt hat. Er bestätigt hier, daß ihm die Beweise bekannt sind, daß absichtlich bei dem AIDS-Medikamente AZT die Nachmarktkontrolle nach § 63 AMG unterbleibt, obwohl die größte Studie der Bundesregierung zur AIDS-Therapie (Frankfurter HIV-Modell 16) die Überlegenheit der Alternativmedikation gezeigt hat. Hier ist das Video mit den Ausführungen der Frankfurter Ärztin Juliane Sacher auf der ZDN-Veranstaltung (s.o.) am 23.9.1995 ein bedeutender Beweis.

Petitionen gegen AZT wegen Verletzung des AMG

Wolfgang Zimmer und Hans Bernd Ashauer Jerzimbeck [9] haben die Unterlassung der Anwendung der Nachmarktkontrolle intensiv aufgegriffen und nach Art. 17 des Grundgesetzes eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Diese Petition wurde mittlerweile vom Bundestag als unbegründet zurückgewiesen.

Gewohnheitsmäßig scheinlegitimierte der Bundestag dieses mittels je zweier eigenständiger Lügen. Jetzt wird angestrebt, über Bundestagsabgeordnete, und den Präsidenten des Deutschen Bundestages klären zu lassen, ob dem Deutschen Bundestag das Recht zusteht, in Angelegenheiten des Gesundheitswesens „trotz besseres Wissen” zu handeln und lügen zu dürfen. (Hinweis: MUM 5, letzte Seite, Revolutions-Programm: Lügner müssen eine berechtigte und begründete Angst vor der staatlichen Gewalt bekommen. Hier bedarf es einer Gesetzesinitiative.)

Konsequenz der Legitimation durch Richter Prause

Durch die Legitimation der Lüge des Deutschen Bundestages über das Foto des isolierten HIV durch Richter Prause unter Beifall der Staatsanwaltschaft Dortmund muß sich der Bundestag zur Verlogenheit im Gesundheitswesen durch die Dortmunder Justiz (Amtsgericht, Staatsanwaltschaft) regelrecht ermutigt gefühlt haben. Hätte Richter Prause am 2.7.1997 die Lüge, die Handlung trotz besseres Wissen im Gesundheitswesen, nicht legitimiert, hätte der Bundestag in der AZT/§ 63-AMG-Angelegenheit schwerlich seine Verlogenheit fortsetzen können.

Verfall des Rechtsstaates und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Der rechtsstaatliche Verfall in der BRD wird insbesondere am Umgang des Bundestages mit § 63 AMG deutlich: Die verzögerte Anwendung der Nachmarktkontrolle (§ 63 AMG) bei den nicht hitzeinaktivierten Blutprodukten führte 1993 zu einem der größten parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, einem über 600 Seiten langen Schlußbericht, zur Auflösung des Bundesgesundheitsamtes und Neuorganisation der Bundesgesundheitsbehörden und zur Entschädigungszahlung in Form von Renten an die Opfer des verzögerten Einsatzes der Nachmarktkontrolle.

Fünf Jahre später sichert der Bundestag nun mittels eigenständiger Lügen die absichtliche vollständige Unterlassung der Nachmarktkontrolle bei AZT (und der anderen „AIDS- Medikamente“) durch die Bundesgesundheitsbehörden im Zusammenhang mit AIDS. Wir erinnern uns: Auch der Bluterskandal stand im Zusammenhang mit AIDS.


Fakten aus dem Bericht des Untersuchungsausschusses


Der parlamentarische Untersuchungsausschußbericht zum Bluterskandal gibt auf S. 37ff die gültige Rechtslage der Nachmarktkontrolle wieder. Das Stufenplanverfahren II (§ 63 AMG) muß durchgeführt werden, wenn „Informationen einen begründeten Verdacht auf ein gesundheitliches Risiko ergeben”. Auf S. 40 liefert der Bericht selbst diese Information und beweist, daß diese „Information” vorliegt: „Damit besteht die Gefahr, mit einem antiviralen Medikament auch die Wirtszelle selbst zu zerstören und also den Patienten zu schädigen.”

Das Frankfurter HIV-Modell: Der Immunstatusabfall (T4-Zellen) druch AZT wird durch eine Studie bewiesen


Zufällig fand Frau Juliane Sacher einen Bericht aus der Ärzte-Zeitung vom 6./7.10.89 wieder, der über die Studie berichtet, über die sie am 23.9.95 auf den ZDN-Veranstaltung gesprochen hat. Hier weist Frau Prof. Dr. Rübsamen Waigmann auf die Überlegenheit der Alternativmedikation in der symptomfreien Phase hin. Die Studie begann mit ca. 800 symptomfreien Positiven.

Das Zwischenergebnis, das Frau Sacher am 23.9.95 offenlegte, war erstaunlich:

Bei denjenigen, bei denen keine Therapie erfolgte, blieb der Immunstatus konstant. Bei denjenigen, bei denen eine Alternativtherapie erfolgte, sank nur bei 7 % der Immunstatus stark ab. Bei denjenigen symptomfreien Positiven, bei denen eine AZT-Therapie erfolgte, sank bei 71 % der Immunstatus rapide ab. Erstmalig hatte Frau Sacher auf der ZDN-Veranstaltung am 23.9.95 öffentlich das Verbot verletzt, das ihr auferlegte, die Zwischenergebnisse dieser Studie der Bundesregierung nicht öffentlich zu benennen.

Zum 31.12.93 brach die Bundesregierung die bis 1996 konzipierte Studie plötzlich ab. Die Ergebnisse wurden verschwiegen, um die Medikation „HIV-Positiver“ mit AZT zu sichern. Hier ist erkennbar, daß das Absinken des Immunstatus eine starke Korrelation mit einer Medikation durch AZT hat.

Trotz der klaren Beweise dieser Studie der Bundesregierung wurde auch jetzt noch bei AZT die Nachmarktkontrolle unterlassen. Später leugnete auch das RKI, daß nebenwirkungsärmere Alternativen zu AZT bekannt seien.

Die Handlung aus den Gesundheitsbehörden trotz besseren Wissens und ohne Gewissen ist somit zweifelfrei bewiesen, denn die Menschen, bei denen der Immunstatus extrem absank, erhielten AZT nicht aufgrund von Krankheit, sie waren ja symptomfrei. Sie erhielten AZT ausschließlich aufgrund eines positiven HIV-Antikörper- Testergebnisses.

Auf diesem Hintergrund war es für die MuM-Vernetzten von Bedeutung, den Nachweis zu erbringen, was in den Bundesgesundheitsbehörden tatsächlich über die Gültigkeit der Tests bekannt ist (nichts!), und ob diese Tests tatsächlich eine Aussage über eine erfolgte Virusinfektion zulassen (keine!).

Rückblick auf MuM 2

Im MuM 2 (S. 25, rechts) zeigt Dr. Kremer sehr verständlich den Unterschied zwischen einem zuverlässigen Test (reliable) und einem gültigen Test (valide) auf. Ein Test ist dann zuverlässig, wenn er zum selben Ergebnis wie andere Tests kommt. Das sagt aber nichts darüber aus, ob diese Tests eine Virusinfektion nachweisen können. Um hier eine Aussage medizinisch als zulässig erscheinen lassen zu können, muß der Gold-Standard-Nachweis erbracht werden.

Hierzu bedarf es der Isolation des Virus, die durch das Foto des isolierten Virus zu dokumentieren ist. Ein Antikörper-Test kann nur als gültig behauptet werden, wenn der wissenschaftliche Nachweis erbracht wurde, daß sich bei einer positiv getesteten Gruppe auch gleichzeitig das isolierte Virus nachweisen läßt. Bei einer negativ getesteten Gruppe darf ein solcher Nachweis durch Isolation nicht möglich sein. Dies ist ein in der klassisch-seriösen Virologie absolut übliches Standardverfahren, das im Fall „HIV“ komplett unterlassen wurde.

Ein nur zuverlässiger Test kann durchaus sinnvoll sein, um etwas wegzuwerfen (positive Blutkonserven, Rinder infolge BSE-Test). Das „Wegwerfen” von Menschen (z.B. durch AZT-Therapie) infolge nur zuverlässiger Tests kann nicht als zulässig angesehen werden. Als Grundlage der medizinischen Therapie bedarf es Tests, deren Gültigkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist. Hier ist der Zuverlässigkeitsnachweis nicht ausreichend.

Auf diesem Hintergrund wird die Bedeutung verständlich, wenn die Bundesgesundheitsbehörden über die Existenz des „HIV-Photos“ lügen, der Bundestag dies mittels eigener Lüge sichert und diese Verlogenheit richterlich unter Beifall der Staatsanwaltschaft in Dortmund am 2.7.1997 legitimiert wird. Diese Verlogenheit soll die Akzeptanz ungültiger Tests festigen.

Bedeutung der MuM 2-Aktion

Hier setzt die Bedeutung der MUM-2-Aktion (Wiederholung der Lüge im Fall Lanka) ein. Mittels Lüge hatte der Beschwerdeausschuß des Rates der Stadt Dortmund im Fall Krafeld die amtsärztliche Verweigerung gesichert, vor Testdurchführung einen wissenschaftlichen Beleg über die Aussagefähigkeit der Tests zugänglich zu machen. Am 25.11.1997 festigte der Ausschuß diese Lüge.

Die MUM-Vernetzten haben den Dortmunder Veranstaltungsblock ermöglicht, zur Erschwernis der Wiederholung der Lüge. Den bedeutenden Beweis liefert der Dortmunder Oberstadtdirektor Dr. Koch mit seinem Schreiben vom 16.1.1998 an den Beschwerdeausschuß (MUM 4, S. 6 ff.)

Der OStD belegt hier, daß es der Stadt Dortmund innerhalb eines Jahres, trotz intensivem Kontakt in dieser Angelegenheit mit den Bundesgesundheitsbehörden, nicht möglich war, von den Bundesgesundheitsbehörden einen wissenschaftlichen Beleg über die Testaussagefähigkeit zugänglich gemacht zu bekommen.

Bedeutend ist hier die Beschlußbegründung des Beschwerdeausschusses vom 24.2.98 unter Vorsitz von Verwaltungsrichter Kühn. Diese Begründung ist das klare Eingeständnis, daß die Zielgruppe der AIDS-Politik (nicht nur der Stadt Dortmund) „nicht aufgeklärte Personen“ sind. Im Klartext: AIDS-Politik ist Dummenfang.


Das Bühmann-Interview

Die AIDS-Politik (nicht nur der Stadt Dortmund) wird im Gesundheitsämter-geheim verbreiteten Interview des Dortmunder AIDS-Koordinators Bühmann [8,18] deutlich, das in MUM 3 (S. 4) abgedruckt ist, nachdem es uns zufällig bekannt wurde:

– Hier wird der „Krieg auf anderen Ebenen“ denjenigen erklärt, die die wissenschaftlichen AIDS-Fakten „auf den Tisch fordern” zu dem eindeutig erklärten Zweck, die Zustimmung und Zustimmungsunterhaltung zur AIDS-Medikation bei den positiv Getesteten nicht zu gefährden.

– bei dieser Medikation unterbleibt absichtlich die gesetzlich vorgeschriebene Nachmarktkontrolle

– diese Medikation erfolgt aufgrund von Tests, über deren Gültigkeit kein wissenschaftlicher Beleg zugänglich gemacht werden kann.

Die MUM-5-Aktion (Gallo-Preis-Verleihung) schaffte hier den abschließenden Beweis, daß die Gültigkeit dieser Tests niemals wissenschaftlich nachgewiesen wurde, daß kein wissenschaftlicher Beleg über die Möglichkeit der Aussagefähigkeit dieser Tests zugänglich gemacht werden kann – und dies den Bundesgesundheitsbehörden sehr wohl bekannt ist.

Niemandem, der im Rahmen dieser Aktion bei den Bundesgesundheitsbehörden die Benennung eines wissenschaftlichen Beleges erbat, konnte ein solcher Beleg benannt werden.


Was soll MuM?

Wer MUM nur als Publikationsorgan sieht, verkennt MUM. Weltweit einmalig hat MUM, hat die MUM-Vernetzung, die von jedermann überprüfbaren Beweise im Zusammenhang mit AIDS erbracht, daß hier im staatlichen Gesundheitswesen der BRD ein „Handeln trotz besseres Wissen” (und ohne Gewissen) erfolgt:

– Es wurde der Beweis erbracht, daß dieses durch die Parlamente Bundestag, Bremische Bürgerschaft und den Rat der Stadt Dortmund mittels eigenständiger Lügen gesichert wird.

– Es wurde der Beweis erbracht (insbesondere durch die MUM-3-Aktion, StA Huesmann), daß diese nachgewiesenen Handlungen trotz besseren Wissens im Gesundheitswesen der BRD durch die Staatsanwaltschaft wissentlich und absichtlich gesichert werden (§ 63 AMG).

– Die MUM-Vernetzung hat die Beweise erbracht, daß staatliche Organe in der BRD, mittels absichtlicher Mißachtung zwingender gesetzlicher Vorschriften und deren absichtliche Stützung durch staatliche Organe, absichtlich das Leben von Menschen gefährden und schädigen.

Wie es weitergeht

Auf diesem Hintergrund wurde der nächste MUM-Schritt konzipiert, der hoffentlich der letzte MUM-Schritt im Hinblick auf AIDS sein wird, der AIDS in der BRD zum Zusammenbruch bringen wird: AIDS muß in der BRD dahin, wo es hingehört: Breit in die Organe der staatlichen Gewalt (Polizei), deren Aufgabe die Abwendung von Gefährdungen von Leib und Leben durch Absichtshandlungen ist.

Hierzu wurde ein Vordruck entworfen, der allen MUM-Vernetzten per Post zugeht.

Auf folgenden Internet-Seiten finden sich wichtige Informationen und Querverweise zu HIV und AIDS. Hier nochmals die Adresse: http://pweb.de/pr-leitner.do

V.i.S.d.P.:

Karl Krafeld, Dortmund (1.Vors. MuM e.V.)

Dr. rer. nat Stefan Lanka, Stuttgart (2. Vors. MuM e.V.)

Michael Leitner, Mussindestraße 79, 44145 Dortmund (Journalist, Mitglied von WMUM) 0172/280 81 70


An die Polizei
Betr.: Pflichterfüllung nach § 186 StGB

Anzeige zum Zwecke der unverzüglichen Abwendung fortgesetzter Gefährdungen und Schädigungen von Leib und Leben von Bürgern infolge absichtlicher (teils fahrlässiger – auf unterer Ebene) Handlungen bzw. Unterlassungshandlungen der Gesundheits-Behörden mit Todesfolgen im Zuständigkeitsbereich

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meiner sich aus § 138 StGB ergebenden Pflicht, bei deren Nichterfüllung der Gesetzgeber mich mit Strafe bedroht, zeige ich Ihnen, vordringlich zum Zwecke der Gefährdungsabwendung, nachrangig zum Zwecke der Strafverfolgung an, daß ich glaubhaft erfahren habe, von Absichtshandlungen trotz besseren Wissens aus den Gesundheitsbehörden, von absichtlicher Unterlassung der Anwendung zwingender, den Lebensschutz bezweckender Rechtsvorschriften in einem Bereich des Gesundheitswesens, in dem bekannterweise Menschen sterben.

Hier muß ein kausaler Zusammenhang zwischen der absichtlichen Unterlassung der Anwendung von verbindlichen Rechtsvorschriften und dem Tod von Bürgern zumindest begründet vermutet werden.

– Absichtlich wird bei dem AIDS-Medikament AZT (retrovir) die für derartige, bekannterweise extremst nebenwirkungsriskanten Medizinprodukte zwingend vorgeschriebene Nachmarktkontrolle nach Zulassung unterlassen (§ 63 AMG, Stufenplanverfahren II). Selbst die zwingend vorgeschriebenen Routinesitzungen nach Ziffer 5 der Verwaltungsvorschrift zum Stufenplanverfahren werden absichtlich nicht durchgeführt.

– Absichtlich wird bei der Zulassung der sog. HIV-Antikörpertests (volkstümlich “AIDS-Tests”) der für derartige medizinisch-diagnostische Tests unverzichtbare Gültigkeitsnachweis (Nachweis, daß der Tests tatsächlich zweifellos eine Virusinfektion nachweist) unterlassen. Es wird nur der Zuverlässigkeitsnachweis geführt, der belegt, daß unterschiedliche Tests gleichermaßen reagieren ohne Nachweiserbringung, worauf die Tests tatsächlich positiv reagieren.

– Absichtlich unterhalten die oberen Gesundheitsbehörden gegenüber den unteren Gesundheitsbehörden und insbesondere gegenüber HIV-Antikörpertests-positiv-getesteten Personen den Irrtum, die Gültigkeit der angewandten Tests wäre wissenschaftlich nachgewiesen und die Tests demnach aussagefähig im Hinblick auf eine erfolgte Virusinfektion, mit dem Erfolg der Zustimmung Betroffener zur bekannterweise extremst nebenwirkungsriskanten Medikation, der es absichtlich an der gesetzlich vorgeschriebenen Nachmarktkontrolle mangelt.

Aufgrund des von mir hier angezeigten glaubhaft Erfahrenen, muß begründet vermutet werden, bzw. davon ausgegangen werden, daß Bürger im Zusammenhang mit dem, was AIDS genannt wird, vermeidbar früher oder sogar vermeidbar sterben, infolge der absichtlichen Unterlassung, den Lebensschutz bezweckender Rechtsvorschriften durch die Gesundheitsbehörden und absichtlicher Irrtumsunterhaltung mittels Unterdrückung von Tatsachen durch die Behörden insbesondere gegenüber den unteren Gesundheitsbehörden und Betroffenen, HIV-Antikörper-positiv getesteten Bürgern und deren Angehörigen.

Als Zeugen benenne ich

Dr. rer. nat. Stefan Lanka

Ludwig-Pfau-Str. 1b

70178 Stuttgart

der über Beweisdokumente verfügt und weitere Zeugen benennen kann, die über weitere Beweisdokumente der Absichtshandlungen trotz besseres Wissen aus den Gesundheitsbehörden verfügen.

Mit freundlichem Gruß


Referenzen
Hochgestellte Ziffern [in eckigen Klammern] verweisen auf Referenzartikel und Beweise, die im Internet zur Verfügung stehen: http://pweb.de/pr-leitner.do/refmum6.html. [Leider nicht mehr verfügbar]


– Quelle: WMUM e. V. (offline), s. Waybackmachine, mit freundlicher Genehmigung. Stillschweigende Tippfehler-Korrektur, Hinzufügung von Fotos, Hervorhebungen und Überschrift.
Hinweis: Webseiten, Anschriften, Emailadessen und Telefonnummern sind nicht mehr aktuell.


Das Denkproblem in der HIV-Wissenschaft
von Prof. Phillip E. Johnson, 16.12.1994

Die wissenschaftlichen Grundlagen der HIV- und AIDS-Forschung werden in dieser Arbeit nicht im Detail diskutiert werden. Um einen angemessenen Beitrag als Professor der Rechte zu leisten, werde ich mich auf die Argumentationsweise der AIDS-Forschung konzentrieren. Ich habe große Achtung vor wissenschaftlichen Methoden im eigentlichen Sinne. Wenn ich überzeugt wäre, daß diese Methoden richtig angewendet worden wären, um zu bestimmen, was AIDS ist, wie es verursacht wird und welche Menschen ein AIDS-Risiko haben, würde ich die Verlautbarungen der zuständigen Experten natürlich akzeptieren. Unglücklicherweise sind wissenschaftliche Methoden nie richtig angewendet worden, um die Ursache von AIDS zu bestimmen oder den Verlauf der proklamierten Epidemie vorherzusagen. Anstatt wirklicher Wissenschaft hatten wir bisher nur HIV-Wissenschaft, was etwas völlig anderes ist.

Mein Ausgangspunkt ist eine Studie über das Verhalten von Geschworenen im Gericht, veröffentlicht von Daniel Goleman in der New York Times. In dieser Studie hat sich gezeigt, daß viele Geschworene ein Verhalten zeigen, welches die Forscher als “Vorverurteilen” bezeichnen. Dieses Phänomen ist für Verhandlungserfahrene keine Überraschung.

“Diese Geschworene entscheiden sich schon für eine Tatversion, nachdem sie ein Ereignis aus der Vorgeschichte überzeugt hat. Alles was nach der Eröffnung der Hauptverhandlung ihr Vorurteil untermauert, wird von ihnen für ihr Urteil herangezogen, der Rest unter den Tisch gekehrt. Wenn solche Geschworene den Verhandlungssaal betreten, steht ihre Meinung schon fest.
Ungefähr ein Drittel dieser Geschworenen tendierten dazu, ihre Meinung mit der größten Vehemenz zu vertreten. Und diese waren es auch, welche in der Geschworenenberatung für die härtesten Strafen argumentierten. Dies gab ihnen übermäßigen Einfluß auf das schließliche Gerichtsurteil.” [New York Times, 29.11.1994]

Dieser Times-Artikel enthält mehr über menschliches Verhalten im allgemeinen, als über Geschworenengerichte. Dieses Verhalten ist in den Fakultätsversammlungen der Universitäten genauso anzutreffen, wie in den Gerichten. Diese Leute entscheiden sich sehr früh, und sind anschließend engstirnig. Sie haben großen Einfluß auf andere, weil die meisten Menschen Mitläufer sind, und sich anschließen wollen, um weiterzukommen. Engstirnige, dominierende Persönlichkeiten sind in Berufen mit sehr starker Konkurrenz, wie der Hochfinanz und der Forschung, teilweise stark vertreten. Zum Beispiel muß ein Laborleiter der erste sein, der eine neue Theorie oder Entdeckung veröffentlicht, um dafür finanzielle Unterstützung zu bekommen. Weiterhin muß er genug Selbstvertrauen haben, um eine vielversprechende Idee voranzutreiben, entgegen den üblichen experimentellen Enttäuschungen und entmutigenden Bewertungen von wissenschaftlichen Journalisten. Wenn ein Wissenschaftler eine spekulative Idee in die Praxis vorantreibt, kommt er möglicherweise schneller weiter als seine vorsichtigen Kollegen. Wir würden solch einem Menschen gute Charaktereigenschaften wie Einsicht, Vision und Mut attestieren.

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