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Strafanzeigen wegen „Impfpflicht“:Neue Klagen in USA beeinflussen deutsche Ermittlungen

Strafanzeigen wegen „Impfpflicht“:

Neue Klagen in USA beeinflussen deutsche Ermittlungen


von Dr. Peter F. Mayer

Das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit (ZAAVV) hat am 10. Dezember 2023 insgesamt 592 Strafanzeigen gegen hochrangige deutsche Politiker, Mitglieder des Bundestages und Bundesrates, Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie den Bundespräsidenten gestellt. Die Anzeigen beziehen sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen „Impfpflicht“.

In einer aktuellen Mitteilung an den Generalbundesanwalt verweist das ZAAVV auf bedeutende Entwicklungen in den Vereinigten Staaten. Nachdem bereits Texas Pfizer geklagt hat, landete wie berichtet der Pharma-Riese nun auch in Kansas vor Gericht. Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates klagt Pfizer wegen Irreführung der Menschen hinsichtlich ihrer Covid-mRNA-Behandlung. Entsprechende Risiken durch die Injektion seien vom Konzern verschwiegen worden, so die Anklage. Sollte der Staat vor Gericht Erfolg haben, wäre das ein Meilenstein.

Bei einer Pressekonferenz begründete Generalanwalt Kris Kobach seinen Schritt so:

„Pfizer vermarktete seinen Impfstoff als sicher für schwangere Frauen. Im Februar 2021 verfügte Pfizer jedoch über Berichte von 458 schwangeren Frauen, die den Impfstoff Covid-19 von Pfizer während der Schwangerschaft erhalten hatten. Mehr als die Hälfte der schwangeren Frauen meldete ein unerwünschtes Ereignis und mehr als 10 % berichteten von einer Fehlgeburt.

Pfizer verfügte auch über Informationen aus seiner eigenen Studie vom Oktober 2020 über die Schwangerschaft von Ratten, die darauf hinwiesen, dass sein Covid-19-Impfstoff mit Unfruchtbarkeit in Verbindung gebracht wurde.“

Weiters erklärte Kris Kobach, dass Pfizer über andere Nebenwirkungen wie Herzmuskelentzündung gelogen sowie über die Wirksamkeit der Injektion gelogen habe. Denn eine Übertragung verhindert der Stoff bekanntlich nicht. Die Phrase „sicher und wirksam“ sitzt also auf der Anklagebank. >> hier weiterlesen:

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