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inzidenz_bn-230340895.pdfAnfrage von Bundestagsvizepräsident Wolfgang …

inzidenz_bn-230340895.pdf

Anfrage von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki zu dem Aussagegehalt von Inzidenzen.

Antwort Bundesregierung:

“Bei den sog. Fallzahlen in Deutschland handelt es sich um die Anzahl positiver PCR-Testergebnisse. Positive Testergebnisse weisen in erster Linie eine Infektion mit SARS-CoV-2 nach und be-
stätigen erst in Verbindung mit klinischen Symptomen eine COVID-19 Erkrankung. Tatsächlich wird der reale Schweregrad der Pandemie durch andere Parameter abgebildet, etwa durch den
prozentualen Anteil positiver Testergebnisse unter allen durchgeführten PCR-Tests, die Anzahl an COVID-19 Patientinnen und COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen oder die Zahl der an oder mit COVID-19 Verstorbenen.”

Dann ist § 28a IfSG und auch die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig.

Wenn die Bundesregierung noch verrät, mit welchem ct-Wert gemessen wird und wann das positive PCR-Testergebnis auch Infektiosität nachweist, könnten wir den Lockdown auch beenden.

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