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COVID-19 als BerufskrankheitVon der Nummer 3101 der Berufskrankheitenliste werden Personen erfasst, die infolge ihrer Tä…

COVID-19 als BerufskrankheitVon der Nummer 3101 der Berufskrankheitenliste werden Personen erfasst, die infolge ihrer Tä...

COVID-19 als Berufskrankheit

Von der Nummer 3101 der Berufskrankheitenliste werden Personen erfasst, die infolge ihrer Tätigkeit im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert werden und deshalb an COVID-19 erkranken. Gleiches gilt für Personengruppen, die bei ihrer versicherten Tätigkeit der Infektionsgefahr in einem ähnlichen Maße besonders ausgesetzt waren.


COVID-19 als Arbeitsunfall

Erfolgt eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infolge einer versicherten Tätigkeit, ohne dass die Voraussetzungen einer Berufskrankheit vorliegen, kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen.

https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp

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